Archivführer der Zürcher Gemeinden und
Kirchgemeinden sowie der städtischen Vororte vor 1798

bearbeitet von Dr. Otto Sigg


  

Stadtgemeinde Adliswil (Bezirk Horgen)

I A Urkunden auf Pergament

2 Urkunden 1697, 1720: «Erneuerte und bestätigte Rächtsamenen einer Ehrsamen Gmeind Adliswil in der Kilchberger Kilchhöri gelegen» 1697 (Bestimmungen zum Einzugsgeld, zum Bürgerrecht und Ansässenwesen, zur Flur- und Forstordnung, zum Gemeindestier, zur Entwässerung, zum Strassenwesen); Rechtsamen 1720 der Gemeinde Adliswil «zu Berg und Tal» (Bestätigung des jeweils an der Jahresversammlung der Gemeinde zu verlesenden Gemeindebriefes von 1571 bezüglich Flur- und Forstordnung und bezüglich Brunnenwesen; Bestimmungen zum Bürgerrechts- und Hintersässenwesen; Bestimmungen zur Bestellung des Seckelmeisteramtes im Verhältnis der drei Wachten; Bestimmungen zu den zulässigen Unkosten der Gemeindeversammlung, zum Schulwesen, zur Ofenschau).

Gemeindeordnung Adliswil, 1720

I A 2: Gemeindeordnung 1720 von Adliswil: Regelung der agrargenossenschaftlichen Belange, des Bürger- und Ansässenrechts, der Kosten für die Gemeindeversammlung im Wirtshaus bis hin zu den Taxen des Ofenschauers und Bestimmungen zum Schulwesen. Unter dem noch heute gültigen Gemeindewappen (Adler über halbem Mühlerad) erscheint das Wappen von Richter Salomon Günthert (Hufeisen), der als Seckelmeister gemäss ¤ 4 der vorliegenden Gemeindeordnung als eigentlicher Dorfchef fungierte. Darunter die Wappen und Zeichen der drei Geschworenen des Jahres 1720.

 

I B Verträge auf Papier

«Verglich endtzwüschendt gmeiner Dorfslüthen eins- und gemeinen Berglüthen einer ehrsamen Gmeind Adlischwyl anders Theils die in Ehrenhaltung ihrer beiden Dorfs Brünnen betreffende … 1717.»

II A Akten

darunter:
Vertragsbrief 1592 zwischen dem Besitzer des «dritten Hofes auf dem Albis» und der Gemeinde Adliswil (da der derzeitige Besitzer generell vom Gemeinwesen profitiert, hat er den Einzug zu entrichten, obwohl die Gemeinde kein Gemeinwerk hat; Kirchgenössigkeit zu Hausen); obrigkeitliche Quittung 1600 für von der Gemeinde Adliswil erhaltenes Geld in Abgeltung ihrer Pflicht zur Haltung von drei Wehrmännern; Kompromiss 1650 mit Auskauf des seit 1555 gemeinsamen Gesellenhauses (mit Metzgerei) der Gesellschaftsgenossen der Gemeinde Rüschlikon gegenüber den Gesellschaftsgenossen der Gemeinden Bendlikon und Adliswil; Beschluss der Zürcher Rechenherren 1702 betr. Bezug von «Witfrauenholz» durch die Gemeinde Adliswil aus dem Sihlwald bzw. Umwandlung in sog. «Blütschiholz»; Beschluss der Obervögte 1719 betr. Aufenthalt von Hintersässen und «Tischmeitli» in der Gemeinde Adliswil; Abrechnung 1738 betr. die neu erworbene Feuerspritze; Akten 1744–1796 zu Streitigkeiten um die den Gemeinden Rüschlikon, Bendlikon und Adliswil gemeinsame Metzgereigerechtigkeit zu Rüschlikon; div. Akten 18. Jh. zur Gemeindeordnung, zu Bürgerund Hintersässenwesen; Verzeichnis 1798 der Ausgaben der Wirtin für durchziehende französische Truppen; umfangreiche und interessante Serie von Hinterlassenschaftsverzeichnissen, Vormundschaftsrechnungen, «Vogtkinder-Büchern» 17./18. Jh. z.T. auch Rüschlikon und Kilchberg betreffend.

III A Jahresrechnungen

Rechnungen des Gemeindegutes 1646–1798.

IV A Bände

1
Zinsbuch, angelegt um 1786, Rekapitulation der der Gemeinde zustehenden Obligationen 17./18. Jh. sowie entsprechende Kontrolle fälliger Zinsen 1786 ff.

2
«Gemeindebuch», 1796 auf Anregung von Seckelmeister Maurer und mit Vorwissen des Obervogts angelegter Verwaltungs- und Protokollband. Verzeichnis der in der Gemeindelade befindlichen 33 Dokumente und Gemeinderechnungen 1688/90–1802 sowie des «Reisgeldes» von 80 Gulden in bar.

Ohne ersichtliche Bezeichnung:
Verzeichnis 1762 der der Gemeinde zustehenden Dokumente 1571–1762, inkl. des «Reisgeldes».

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