bearbeitet von Dr. Otto Sigg
darunter:
Fertigungsbrief 1664, ausgestellt durch den Untervogt zu Aesch, der für den Zürcher Reichs- und Obervogt (und Seckelmeister) zu Aesch (und Altstetten) zu Gericht sitzt, mit der Bestätigung einer Schuldverschreibung der Gemeinde Aesch des Jahres 1595 gegenüber dem Zürcher Siechenhaus St. Jakob; Beschreibungen der Marchen der Vogtei Aesch 18. Jh. mit Vorlagen von 1537 und 1642 sowie weiterer Marchen von Gericht, Allmend und Flurbezirken 1757, 1789; Bericht und Medikamentenabrechnung 1772 betr. eine Vieh- Lungenseuche zu Aesch; «Acord» 1783 der Gemeinde Aesch mit Kupferschmied Pur von Zürich betr. Kauf einer Feuerspritze; Akten der Holzkorporation: Abschrift 1754 für die Gemeinde Aesch der in der Gemeindelade von Altstetten befindlichen Holzordnung von 1703 betr. Nutzung des Fronwaldes der Vogtei Altstetten-Aesch; Bericht 1783 an die Obervögte über den Zustand der der Gemeinde Aesch zuständigen Wälder (u. a. wird die grosse wirtschaftliche Bedeutung des Eichenholzes deutlich).
Jahresrechnungen über das Gemeindegut 1654–1798 (u. a. Einnahmen ab verpachtetem Gemeindeland).
III A: Bericht zur Gemeinderechnung von Aesch des Jahres 1654. Vor den beiden Obervögten von Aesch und Altstetten, Schneeberger und Werdmüller, welche diese Vogtei in ihrer Funktion als Reichsvögte und städtische Seckelmeister versahen, legt der Dorfseckelmeister Hans Binder im Beisein der Gemeindevorsteher die Rechnung der Dorfgemeinde des Jahres 1654 ab. Die Obervögte lassen im Bericht diskret durchblicken, dass nun eigentlich Jüngere in der Gemeinde das Rechnungswesen führen sollten. Ebenso wurde Binder «zur Sparsamkeit vermahnt». Die Obervögte und ihr Schreiber gingen mit dem guten Beispiel gleich voran und setzten ihr eigenes Sitzungsgeld und den Schreiberlohn bis auf «bessere und gelegenerer Zeit» herab.
Jahresrechnungen des Kirchengutes 1768/69–1797/98.
1
Stillstandsprotokolle 1634–1749 (eingebunden in mittelalterliches liturgisches Pergamentfragment): Vorangestellt Eid der Ehegaumer sowie Abschnitt der Kirchenordnung von 1628 mit der monatlichen Synedria; Verzeichnisse 17. Jh. der «Geschworenen und Ältesten» je zu Birmensdorf und Aesch (sowie Landikon): Untervögte, Richter, Seckelmeister, Kirchenmeier, Ehegaumer, Weibel, Sigrist; Verzeichnis 1635–1644 der verlesenen obrigkeitlichen Mandate; Stillstandsprotokolle 1634–1651, 1667–1670 (–), 1743–1749; Aufzeichnungen von Testaten und Heiratsabreden durch den Pfarrer 1691ff.
2
«Stillstands-Buch, neben Beschreibung besonderer Handlungen, so vorgefallen unter dem Pfarr-Dienst Joh. Heinrich Kellers»: Stillstandsprotokolle 1749–1770 (darin beispielsweise auch Wahl des Untervogts 1766, Schelthändel u. ä.).
3.
«Stillstandsbuch», angelegt durch Pfarrer Johann Rudolf Meyer: Stillstandsprotokolle1774–1795, einschliesslich Namenlisten der Mitglieder des Stillstands (bestehend aus den Untervögten, Seckelmeistern, Kirchmeiern, Ehegaumern und Weibeln von Birmensdorf und Aesch sowie dem Ehegaumer von Landikon und dem Ammann von Birmensdorf).
Pfarrarchiv
Archivverzeichnisse 18. Jh. mit den rechtlich relevanten Dokumenten von Gemeinde und Kirche Birmensdorf 16.–18. Jh. (Kurzregesten); Visitationsakten 1770er bis 1790er Jahre; undatierte Ansprachen des Pfarrers 18. Jh. anlässlich der Einsetzung des Schulmeisters; Ansprache 1743 anlässlich der neu erwählten Hebamme zu Uster.
Primarschulgemeinde Birmensdorf
Aufzeichnung von Pfarrer Johann Rudolf Meyer zur «Beschaffenheit» der Schulen Birmensdorf und Aesch 1776; Verzeichnis 18. Jh. der Einkünfte von Schulmeistern und der Hebamme; Akten 1709/1722 zum Schulhausbau zu Aesch bzw. zur gegenseitigen Benützung der beiden Schulhäuser durch die Dorfgemeinden Birmensdorf und Aesch, inkl. Kopien aus dem Gerichtsbuch IV A 1 (s. unter polit. Gemeinde) betr. Schulhausbau 1646 zu Birmensdorf.
(Archivalien vor 1798 im Staatsarchiv deponiert)
28 Urkunden 1521–1694; darunter:
Urteilsbrief 1521 von Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich betr. beschränkte Teilnahme am Zehntenmahl der Zehntenpflichtigen zu Bonstetten, Birmensdorf und Stallikon anlässlich der Zehntenverleihung durch das Kloster St. Blasien (pro Pflug zwei Anwesende; wer mit der Haue zehntenpflichtiges Land bebaut, ist ebenfalls teilnahmeberechtigt); Holzordnung 1537 für die Fronwälder der Abtei St. Blasien zu Birmensdorf; obrigkeitlicher Spruch mit Bestätigung des Nachlasses einer Kriegsschuld (Kappelerkrieg) der Gemeinde Birmensdorf gegenüber dem st.-bläsischen Amtmann; obrigkeitliche Urteilsbriefe 1538, 1539 mit Schutz der Huldigungsund Schwörpflicht der Leibeigenen des Klosters St. Blasien gegenüber dem Abt; Schiedsspruch 1540 der Obervögte zu Birmensdorf betr. teils gemeinsame Weiderechte der Gemeinden Birmensdorf und Urdorf; Übereinkunft 1547 des st.-bläsischen Amtmanns im Stampfenbach zu Zürich und den dem Kloster St. Blasien Zehntenpflichtigen zu Birmensdorf und Aesch sowie der gesamten Kirchgemeinde Birmensdorf betr. Ersatz der Zehntenmahlzeit durch ein Geldstück; Spruchbrief 1551 mit Bestätigung der Holzordnung von 1537 und mit Regelung der Bussenkompetenz der Gemeinde Birmensdorf und des st.-bläsischen Amtmanns bei Holzfreveln; obrigkeitliches Urteil 1556 im Weidgangstreit zwischen der Gemeinde Birmensdorf und zwei Bürgern daselbst betr. Nutzung der Eicheln und Holzbirnen im Gemeindewald; obrigkeitliche Urteile 1556 und 1559 mit Bestätigung und teilweiser Abgrenzung des gemeinsamen Rechts der Eichelweide der Einwohner von Birmensdorf und Landikon; Schiedsspruch 1559 mit Bestätigung und Differenzierung von Weiderechten der Gemeinde Uitikon und derer von Ringlikon in Waldteilen der Gemeinde Birmensdorf und mit Abgabepflicht einer Dinkelgarbe von Uitikon an den Birmensdorfer Förster (Aufhebung dieser Regelung 1694); Vidimus 1560 eines Urteils von 1513 des st.-bläsischen Gerichts zu Birmensdorf mit Bestätigung des Zäunungsrechts der Gemeinde Birmensdorf im Holz Mettenberg zur Abgrenzung gegenüber denen von Wettswil; Spruchbrief 1560 betr. Weidrechte von Heini Jop im Rebstal auf der Gemeindeflur (Jop hat dort in der «Wildnis» Güter urbarisiert und vom Hof Altenfluh abgetrennt); Übereinkunft 1560 zwischen den Gemeinden Urdorf und Birmensdorf zur Teilung des Weidgangs (mit Schweinen) im Holz im Ryschatt mittels Grenzziehung und Zäunung; Einzugsbrief 1620; Beurkundung 1665 der beiden Obervögte zu Birmensdorf und Oberurdorf sowie des st.-bläsischen Amtmanns und Gerichtsherrn zu Birmensdorf und Oberurdorf betr. den Verkauf von 36 Jucharten Allmend im Vogelsang durch die Gemeinde Birmensdorf zur Tilgung von Kirchenbauschulden; Rechtsinstrumente 1665, 1667, 1683, 1694 mit Nutzungs- und Grenzbereinigungen zwischen Birmensdorf einerseits und Uitikon, Ringlikon, Landikon anderseits, teils mit Bezug auf einschlägige Rechtsinstrumente von 1559 und 1618.
darunter:
Verzeichnis des Pfrundeinkommens von Pfarrer Messmer 1529; Spruchbrief 1618 betr. Verpflichtung zur Abgabe einer Dinkelgarbe pro Rauch (Haushalt) der zum Jahrgericht Birmensdorf gehörigen Gemeinden (Landikon, Füglistall, Wettswil, Bonstetten, Stallikon) an den Weibel oder Förster zu Birmensdorf; Spruchbrief 1680 betr. Abgabe dieser Dinkelgarbe durch die Höfe Uitikon und Ringlikon; «ausgeschnittener Zettel» (Chirograph) 1543 mit Übereinkunft zwischen den Gemeinden Birmensdorf und Wettswil betr. Zäunungen im Grenzbereich Mettenberg; Akten zu Flur-, Nutzungs-, Gemeinde- und Baurecht 17./18. Jh.; umfangreiche Regelung 1608/1619 des Schiesswesens und entsprechender Zuständigkeiten der Zielstätten im Bereich der Gemeinden Mettmenstetten, Hausen, Bonstetten, Birmensdorf, Stallikon und Wettswil; Urbar 17. Jh. des st.-bläsischen Amtes im Stampfenbach Zürich zu den Fron- oder Meierhofgütern zu Birmensdorf; Regelung 1665 niedergerichtlicher Kompetenzen zu Birmensdorf und Urdorf zwischen den zürcherischen Obervögten und dem st.-bläsischen Amtmann im Stampfenbach Zürich.
Jahresrechnungen über das Gemeindegut 1768–1774 und 1796/97.
1
Protokolle des Jahrgerichts zu Birmensdorf 1640–1777: Gericht anfänglich in der Schulstube gehalten, später zumeist im Wirtshaus, auch im Haus des Gerichtammanns. Jährliche Ämterlisten (Untervogt, Gerichtammann, Richter, Weibel, Dorfmeier, Ehegaumer, Schweinehirt, Kuhhirt, «Sauvogt», Verantwortlicher für Bettelfuhr, Profos und «Jägermeister»). Vor allem notarielle Geschäfte wie Fertigung von Grundstücken, erbrechtliche Belange, auch Klagen in Schuldgeschäften, u. a. m.; zwischen Blatt 701 und 702 unpaginierter Einschub bzw. ursprünglicher Eintrag mit «Protokollum sonderbarer Abhandlungen» 1640–1650–1698 (Erbschaftsangelegenheiten, Leibdinge, Protokoll 1644 zu Uneinigkeiten bezüglich der Aufteilung von Allmendland an die Taglöhner zur Sondernutzung); nach Blatt 779 ursprünglicher Eintrag unter dem Titel «Memoriale Gedechtnus-würdiger Sachen der Pfarr Birmenstorff» 1640–1645 (Notizen und Abrechnung zum Schulhausbau zu Birmensdorf 1642 mit Kostenbeteiligung von Aesch, Aufzeichnungen über Ernterträge und Witterung 1640–1645 und Schulhausbau 1709 zu Aesch).
(Erhaltungswürdiger Originaleinband mit lederüberzogenen Holzdeckeln, Beschlägen und Schliessen, erste Blätter stark tintenfrassgeschädigt).
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«Uhrbar der Gmeind Birmenstorff, darin begriffen, was gedachte Gmeind jährlich für Grund- und Boden-Zinss ynzezüchen habe … Item, was sy von ihrem Gmeindwerch verkaufft, gegen wem und wie hoch die Käuff beschechen …» 1665, inkl. Verzeichnis von durch die Gemeinde verbürgten Schuldenposten von Bürgern und Vertrag 1665 zwischen Birmensdorf, Uitikon und Ringlikon betr. Nutzungen im Grenzgebiet.
3
Ordnung, Offnungs- und Verfahrensrecht des Maien- und Herbstgerichts zu Birmensdorf 1665, inkl. verschiedene zivil-, schulden-, erbrechtliche Artikel und Regelung der gerichtlichen Kompetenzen des st.-bläsischen Amtmanns im Stampfenbach Zürich.
IV A 2: Titelblatt des Gemeinde-Urbars von 1665 mit Gemeindewappen und barockem Wahrspruch: «Durch Einigkeit kan man gross Haab und Guth gewünnen/ Und durch Uneinigkeit kan selbiges bald wider zerrünnen»