bearbeitet von Dr. Otto Sigg
darunter:
Urteilsspruch 1557 im Streit zwischen Bülach und Bachenbülach betr. wasserbauliche Handhabung des Bülach schädigenden Abwassers von Bachenbülach her (Überschwemmungen in Bülach); Zehnten- und Grundzinsverzeichnisse, Tragerrödel 16.–18. Jh., Ortszuständigkeit Bachenbülach; obrigkeitliche Ratifizierung 1776 der Aufteilung des bis anhin den Gemeinden Winkel, Seeb und Bachenbülach gemeinsamen Riedes zwecks Urbarisierung und besserer Nutzung; Brandsteuerrödel 17./18. Jh. betr. Hilfe für einheimische und auswärtige Brandgeschädigte; Beschluss 1791 betr. wasserbauliches Öffnen des Saumgrabens zwischen Winkel-Seeb, Bachenbülach und Oberglatt.
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«Urbar um den Heuzehnten» 1686: Beschreibung der Grundstücke, die dem Almosenamt zu den Augustinern in Zürich heuzehntenpflichtig sind. Kraftloserklärung des Urbares 1816 durch das Notariat Bülach. Erhaltenswerter Originaleinband mit lederüberzogenen Holzdeckeln, Beschlägen und Schliessen.
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(Stimmregister 19. Jh.)
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Protokoll- und Rechnungsbuch der Gemeinde und Dorfmeier von Bachenbülach, 1751–1833: Protokolleinträge zum Flurwesen, zur Flur- und Waldpolizei, zur Abnahme der Jahresrechnung, zu verschiedensten Verrichtungen sowie Einnahmen und Ausgaben der Dorfmeier, zur Verpachtung von Gemeindegütern, zur Bestellung von Ämtern wie Weihermeister, zum «Gemeindetrunk»; insgesamt Abbild des alltäglichen flurgenossenschaftlichen Verwaltungs- und Dorflebens; Viehassekuranz 19. Jh.
IV A 3: Eintrag im Protokoll- und Rechnungsbuch von Bachenbülach 1751–1833: An der Januargemeinde 1778 wird Konrad Maag zum Dorfwächter bestellt. In der Zeit vom Bülacher Herbstmarkt bis zum Frühlingsmarkt hat er nachts vier Mal zu rufen, nämlich um 22, 24, 02 und 04 Uhr, in der Zeit vom Frühlingsmarkt bis Ostern drei Mal, nämlich um 22, 24, und 03 Uhr und in der Zeit von Ostern bis Bartolome (24. August) zwei Mal, nämlich um 24 und 03 Uhr.