bearbeitet von Dr. Otto Sigg
2 Urkunden 1406, 1471 sowie 4 Rödel und Verzeichnisse: Rodel gerollt in Holzbüchse, zur Mitte des 14. Jh. angelegtes und bis ins 15. Jh. bereinigtes Verzeichnis der der Kirche und dem Leutpriester zu Dürnten zustehenden Zinsen und Seelgeräte (Depot im Staatsarchiv seit ca. 1922, inkl. Übertragung ins Deutsche durch das Staatsarchiv um 1892); Vidimus 1406 des Herman von Hunwil einer Schuldverschreibung von 1383 mit Einrichtung einer Kernengült auf des Stoltzlis Hof zu Niederdürnten (Lehen des Friedrich von Hunwil), inkl. Erweiterung dieser Gült 1406; Urteilsspruch 1471 eines Chorherrn und des Schulherrn der Grossmünsterpropstei zu Zürich im Streit je zwischen Leutpriester und Kirchgenossen der Kirche Dürnten und der Kirche Bubikon betr. Kirchgemeinde- Zugehörigkeit des Hofes Niederwolfhausen (Zugehörigkeit zu Dürnten); Rodel 1514: «Holtzgelt zu Dürten» mit Niederdürnten, Oberdürnten, Tann, Edikon, Hadlikon, Lantzacker; «Zinsbuch der Kilchen zu Dürtten uss Ansechen gmeiner Kilchgnossen gemacht» am 2. April 1533, «und sol dises Zinsbuch nufürhin vor Gricht und Recht aldwo das Nodt wirt sin, geachtet und gehaltenn werden wie ander gut Brief und Sigell» (inkl. urbarmässige Beschreibung der Zinshöfe zu Ober- und Niederdürnten, Hadlikon, Hombrechtikon, Wald; Nachträge bis 1681); «Beschreibung» 1636 des jährlichen Einkommens der Kirche zu Dürnten an Fäsen, Kernen, Hafer und Geld (inkl. Nachträge bis 1671).
I A 1: In hölzerne Büchse eingelassener Pergamentrodel mit zur Mitte der 14. Jh. angelegtem Verzeichnis der der Kirche und dem Leutprieser zu Dürnten zustehenden Zinsen und Jahrzeiten.
darunter:
Urkunde 1543 mit Verkauf des Sigristengutes durch die Kirchgemeinde Dürnten an den Zürcher Bürger und Obervogt zu Grüningen Johann Balthasar Keller (beim Dokument handelt es sich um den einen von zwei «Zettlen»: Chirograph in Form des durchschnittenen Alphabets); Rechtsinstrumente des Kirchengutes Dürnten 1665.; Tausch- und Kaufbriefe 1675,1768 betr. Dürnter Dorfgerechtigkeit; Urteilsspruch 1746 betr. Bürgerrechtsfall in Bezug auf die Kirchgemeinden Dürnten und Wald.
darunter:
Werkvertrag 1573 der Kirchgemeinde Dürnten mit Flachmaler Alban Erhart von Winterthur (mit Beistand des Uhrenmachers Ulrich Liechti von Winterthur) betr. Malen des Zifferblattes am Turm mit den Wappen der Stadt Zürich sowie den Wappen von Herrschaft und Vogt zu Grüningen und des Hofes Dürnten; bereinigtes Urbar der Kirche Dürnten 1681 (Grundlage: Zinsbuch 1533 unter I A); Protokolle des Stillstands 1692–1694, 1730/33; Akte 1693 der Kirchgemeinde betr. Einrichtung einer Wohnung für den Schulmeister im Schulhaus; Akten 18. Jh. ehegerichtlicher Natur und betr. Sitten- und Kirchenzucht spezifisch der Kirchgemeinde Dürnten; Archivverzeichnis 17. Jh. der Rechtsinstrumente der Kirche Dürnten 15.–17. Jh. (inkl. Regesten); Urkunde 1739 mit Bestimmung eines Einzugsgeldes für in die Kirchgemeinde einheiratende auswärtige Frauen; Liste 1756 mit Gemeindekollekte für neue Kirchenfenster; Zinsbuch 1768 des Säckligutes Dürnten (inkl. Kontrolle eingehender Schuldzinsen bis 19. Jh.); Akten, Urkunden zur Pfrund- und Kirchgemeindeökonomie 18. Jh.; Aktendossier 1790 mit Entlassung aus dem Landrecht von Caspar Honegger von Oberdürnten (Soldat des Regiments Hirzel, sesshaft zu Briel in Holland); Akten, Protokollauszüge 18. Jh. betr. Zugehörigkeit der unteren Gemeinde Wolfhausen zur Kirchgemeinde Dürnten.
Serie der Jahresrechnungen des Kirchgemeindegutes 1694– 1798.
Sodann ein Band, in mittelalterliches liturgisches Pergamentfragment eingebunden, mit Protokollen der durch die Kirchenpfleger vorgenommenen Ablage der Jahresrechnungen betr. das St.-Wendelins-Pfrundgut, das Jahrzeitgut, das Gut des Lichts im Beinhaus sowie das «Unserer Frauen»-Gut zu Dürnten 1509–1533 (inkl. teils detaillierte Einnahmen- und Ausgabenrechnung; Saldierung, Jahresabschlüsse, Passiven, Aktiven, Kirchengut); recht einmalige und interessante Quelle zur Kirchengutsverwaltung in den Jahren vor, während und nach der Reformation.
Sodann ein Band mit Protokollen der jährlichen Rechnungsablage und -verantwortung der Kirchenpflege 1564– 1568 (teils detaillierte Rechnungsposten) und 1597–1660 (zusammenfassende Angaben der Einnahmen und der Ausgaben, Saldi, Aktiven, Kirchengut); mit nachträglichen Schriftproben, Kritzeleien und Namenseinträgen, welche darauf hinweisen, dass der Band im 18. Jh. als Lehrmittel in der Schule gebraucht worden war.
III A: Im Rechnungsbuch 1509–1533 vorhandener früher Hinweis auf die Reformationsbestrebungen bezüglich des Kirchengutes Dürnten: «Anno 1524 verrechneti schuld deren kirchen sant wendelis und der Jarzitt geornet [sic ! für geordnet] von minen herren zuo zürich an die armen und gmeinen nütz». Allerdings war die Rechnungsverantwortung auf Gemeindeebene – wie umgekehrt gerade dieses Rechnungsbuch belegt – schon vor der Reformation bestens funktionierend.
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Stillstandsprotokolle 1729–1802, inkl. Verzeichnis zu den eingegangenen Monats-, Ernte- und Feststeuern der Kirche 1795–1802 und «Schul-Protokoll» 1778/79 (Anzahl der Schüler, Wissensstand in Lesen, Schreiben, Auswendiglernen); Verzeichnisse der Almosengenössigen 1771–1798, Verzeichnisse der zum Schullohn und zum Schulbrot «akkordierten» Schulkinder. Vorn: Chronologisches Register zum Protokoll, 20. Jh.
2
«Sammlung der Nachrichten, welche die hiesige Kirche und Gemeinde angehen, von Pfr. und alt Decan Wirz, A° 1794.» Unter verschiedenen Stichwörtern aufgeführte Rechtszustände, Memoralia zu Organisation, Verwaltung, Bräuchen, Kirchengebäude, kirchlichem Leben (ganzes 18. Jh. und fortgesetzt ins 19. Jh.) wie: Begräbnisgelder, Brötlitrager, Brotkasten, Kommunionsoblaten und -wein, Ehegaumer, Fall/ Leibeigenschaft, Feuerspritzen, Glocken, Gottesdienst, Göttistück, Heugeld der Pfrund, Hintersässen, Hausleute, Tischgänger, Almosen, Kirchenbau, Kirchengut, Kirchenkasten, Kirchenpfleger, Kirchenrechnungen, Kirchstühle, Kirchhof, Legate, «Niederglatt» und «Oberglatt» (= Dorfgemeinden Niederdürnten und Oberdürnten), Nacht- und Singschule, Pfarrhausbau, Pfrundeinkünfte, Säckligut, Schulbrot, Schulhaus, Schulholz, Schulmeister, Sigrist, Steuern, Stillstand, Tann, Taufbücher, Turmuhr, Vorsänger, Wasenmeister, Waisengüter, Weibelstelle, Winterkleider, Wolfhausen, Beschreibung des Schieferkohlenvorkommens zu Dürnten 1864; inkl. zwei Register zum Band (zeitgenössisch und 20. Jh.).
1
1796 angelegtes Kopienbuch mit Abschriften von Einzugsbriefen: «Einzugs- und Hintersässenbrief» 1739 der Gemeinde Oberglatt (= Oberdürnten) im Hof Dürnten; «verbesserter Einzugbrief, auch wie einer zu einem Hofjünger anzunehmen sei, und dass ein Hausmann mit Holz versehen sein müsse, samt den gleichen Rechten, welche beide Höf [= Ober- und
Niederdürnten] gegen einander zu beobachten haben, A¡
1621 und 1667»; «Hauptbrief, worauf die vorhergehenden [Briefe] gegründet, auch wie die Landesfremden anzunehmen und derselbigen Kinder gehalten werden sollen, A° 1572». Beigefügt: Einzugsbriefe 19. Jh.Ehemalige Armengemeinde Dürnten:
darunter:
Armenverzeichnisse 1769–1793; Rechnung Februar bis Juni 1793 von Chirurg Hans Jacob Hürlimann von Hombrechtikon für ärztliche Versorgung des 33jährigen Rudolf Hotz von Tann; weitere Arzt-«Conti» 1790er-Jahre; Abrechnungen 1795/96 der obrigkeitlichen Austeilung von Mehl, Reis und Brot in der Gemeinde Dünten; vormundschaftliche Akten und Abrechnungen 2. Hälfte 18. Jh.; Strafakten 18. Jh. betr. Bürger der Kirchgemeinde Dürnten.
Jahresrechnungen des Almosengutes Dürnten 1738–1745; Jahresrechnungen des Säckligutes Dürnten 1754/56, 1769/71, 1771/73, 1793/99.
1
Zins- und Rechnungsbuch des Säckligutes Dürnten, angelegt 1762: Zinsposten, Zinskontrolle 1760er-Jahre – 1784; Protokoll der Ablage der Säckligutsrechnung 1736–1751 (lückenhaft), 1762, 1769–1792; eingeleitet durch «Satz- und Ordnungen betreffende die Verwaltung des Steur- oder Seckli-Guts … 1762».
Ehemalige Zivilgemeinde Dürnten
Teile des alten Archivs der ehemaligen Zivilgemeinde Unterdürnten, 1942 durch private (!) Schenkung ins Staatsarchiv gelangt und unter der Signatur C V 3, Bez. Hinwil, Dürnten, Schachtel 5b, abgelegt.
4 Urkunden 1600–1629: Urteilsspruch 1600 im Streit zwischen der Gemeinde Unterdürnten und Vater und Sohn Gubelmann betr. Hausteilung (trotz Einrichtung von zwei Haushaltungen bleibt den Gubelmann weiterhin nur eine Nutzungsgerechtigkeit); Urteilsspruch 1618 im Streit zwischen der Gemeinde Unterdürnten und einem privaten Landbesitzer betr. Flurordnung (Einschlag von Ackerland wird rückgängig gemacht, vorbehalten Sondernutzung mit «Schmalsaat»); «Vergleich» 1622 zwischen den Gemeinden Niederdürnten und Tann mit Beschränkung der Weiderechte der Gemeinde Tann auf den Zelgen von Niederdürnten (die Beschränkung war durch das grosse Wachstum des ursprünglich nur zwei Häuser umfassenden Hofes Tann notwendig geworden; erster diesbezüglicher Vergleich schon 1596); Urteilsspruch 1629 im Streit zwischen den Gemeinden Niederund Oberdürnten einerseits und der Gemeinde Tann anderseits betr. Weiderechte derer von Tann im Bann Dürnten (anknüpfend an den Vergleich 1622).
Urteilssprüche 1673, 1721, 1729, 1752, 1767 im Streit um die Tanner Weiderechte im Dürnter Gemeindebann z.T. mit Anknüpfung an frühere diesbezügliche Urteilssprüche (s. Urkunden auf Pergament) und z.T. mit neuen Elementen (fünf fixe Gerechtigkeiten Privater); Erlass 1755 der Landvogtei betr. Aufrüstung und Einrichtung des Feuerwehrwesens für Dürnten; div. Akten, Urteile 18. Jh. zu nutzungs- und flurrechtlichen Angelegenheiten.
Verzeichnis der Inhaber «ehehafter Hanfländer» zu Dürnten und andere Akten flurrechtlicher Art 18. Jh., Rechnungsakten des Gemeindeseckelmeisters von Dürnten 18. Jh., Feuerund Feuerwehrordnung der Landvogtei 1755.
IV A 1: Einleitung zum im Jahr 1796 angelegten Dürntener Kopienbuch: «Nachdeme von den Herren Vorgesetzten des Hofs für gut, nützlich und notwendig befunden worden, dass weilen die Brief, worin alle Recht und Freiheit des Hofs Dürnten begriffen – in Pergament verfasset – an einichen Orten schon verstossen und verdünklet – sodass durch vieles Brauchen, Auf- und Zuschliessen derselbigen etliche mannhafte [sic] Stellen gar unlesbar und verloren würden – hiermit zu Schonung der Instrumenten – dieses Buch anzuschaffen – mithin alles, was in den Briefen begriffen – fleissig und deutlich ein zu copieren, damit man sich – sowohl bei den Hofgemeinden – als anderen habenden Anlässen – desselbigen bedienen könne. So geschehen im Aprillen 1796.» Verwalten heisst bis heute zugleich auch Sichern der Daten.