bearbeitet von Dr. Otto Sigg
«Kirchenordnung, welche bei Anlass der auf den 20. Augstmonat 1780 feierlichen Einweihung der neuerbauten Embracher Kirche zu jedermanns Verhalt ab offner Kanzel und hernach alle Jahr unfehlbar einmal vor gesammeltem Stillstand verlesen werden soll»; Hauptrechnung des Kirchenbaus 1780; div. notarielle Instrumente 18. Jh.
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Verzeichnis der Kirchenstühle und ihrer Inhaber in der 1780 neu erbauten Kirche, inkl. Nachträge bis 1863 und Zusammenstellung der Bauausgaben 1780.
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Eine 1817 durch Pfarrer Johann Heinrich Müller erstellte Kopie des Verzeichnisses der Kirchenstühle von 1780.
23 Urkunden 1459–1644, teilweise durch Feuchtigkeit bis zur Unleserlichkeit zerstört, in den 1990er-Jahren nach Möglichkeit restauriert; darunter:
Steuerentscheid 1459 des Zürcher Rates im Streit zwischen den Gemeindegenossen zu Embrach einerseits und den zwischen Töss und Limmat sesshaften sog. Ausschiedlingen des Stiftes Embrach anderseits: Letztere haben sich an der Steuer, ein Pfand des Hauses Österreich, gegenüber der Stadt Konstanz, zu beteiligen und eigene Steuermeier zu bestellen; Urteilsspruch 1490 zwischen Privaten betr. Nutzung und Rechte von Mühlewuhr und Wässerung; Urkunde der Stadt Konstanz 1516 betr. Ablösung der habsburgischen Steuer gegenüber der Stadt Konstanz; Handänderungen betr. Höfe Oberbetzental und Baltensberg 1527 und 1528; Verkauf 1533 der Badstube durch die Gemeinde mit Angaben zum Betrieb; Spruchbrief 1549 zwischen den «Reichen», den «Bauern », einerseits und den «Armen», den «Taunern», anderseits betr. Beitragszahlung und Nutzung des von der ganzen Gemeinde erworbenen und zur Allmend umgewandelten Hofes Oberbetzental; Spruchbrief 1556 zwischen der Gemeinde Embrach und dem Hof Niederbetzental betr. Eichelmast der Schweine; Geldaufnahme 1570 von 500 Gulden durch die Gemeinde (als Pfand wird u. a. das Gemeindegut mit 850 Jucharten Acker, Wiese, Weide, Wald aufgeführt); Einzugsbriefe 1595, 1617; Kauf 1608 des Hofes Illingen durch die Gemeinde.
darunter:
Geldaufnahme von 400 Gulden durch die Gemeinde 1746 mit Unterpfand des Gemeindehauses und der Gemeindemetzgerei.
darunter:
II A 3: Offnung des Jahres 1551 mit Nachträgen bis 1618. Diese Offnung ist eine Neuschöpfung unter Beizug sämtlicher angrenzender Gemeinden und Höfe und widmet sich exemplarisch der Organisation der Gemeinde, der Nutzung und der Flurverwaltung; II A 5: 1994 zum Vorschein gekommener Posten verschiedener Akten 16.–19. Jh.: u. a. Unterhalt der Landstrasse im Bereich der Kohlschwerzi durch die Gemeinden Pfungen, Neftenbach, Dättlikon, Embrach und Rorbas 1556; Zuwanderungsstopp in die Gemeinde 1556; Kauf des Hofes Baltensberg durch die Gemeinde 1635; Bürger- und Nutzungsrecht der Hofbewohner Unterbetzental 1697/98.
II A 3: Nachtrag von 1581 in der Offnung von 1551: Schiedsspruch «um den Weydgang der Geyssen». Jakob Keller und Mithaften ist wegen der Schädigung des Waldes und der Zäune das Halten von Ziegen von der Gemeinde untersagt worden. Da aber die Offnung bestimmt, dass derjenige, der nicht hablich genug ist, Pferde, Kühe oder Kälber zu halten, eine Ziege haben kann, wird Keller und anderen erlaubt, weiterhin je eine Ziege auf den gemeinen Weidgang zu treiben. Doch müssen die Tiere gehütet werden und dürfen keinen Schaden im obrigkeitlichen Hardwald und anderswo verursachen. Keller und Mithaften benötigen Ziegen «zur Erhaltung ihrer Kindlinen».
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«Urbar oder Zinsbuch der Gmeind Embrach, erneuert … 1677»: Kernenzinsen ab dem Brand-Weingarten und dem Weingarten am «neuen Berg» usw., ab Einfängen und ab den Voster-Äckern, von den Reben im Trynenmoos bzw. Silberberg und vom Guldinberg, von den Reben «in Dalmatia»; Schuldzinsen der Gemeinde ab insgesamt 5400 Gulden Schulkapital gegenüber verschiedenen Gläubigern; Verteilung dieser Zinslast auf verschiedene «Trager»; interessante Verzeichnungen, Notizen und Protokolle 1686–1695 betr. Nutzung der sehr umfangreichen gemeindeeigenen Höfe, Fluren und Wälder (Oberbetzental, Graspelhof, Hardrütenen, Illinghof, Oberbalsberg, u. a. m.) u. a. mittels Aufteilung zu Ackerland an die Gemeindebürger; Umwandlung des Gemeindetrunks bei Neueinbürgerung in Geldzahlungen an die Einwohner 1767; Neubesetzung der Mühle Illingen 1770.
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«Marchenbuch der Gmeind Embrach» 1678: Beschreibungen der Flurmarchsteine durch den Untervogt, die vier Dorfmeier und den Seckelmeister (Letzterer wohl als Schreiber); ergänzt und fortgesetzt bis 1699 und 1800–1813.
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Urteilbuch des Jahrgerichts der Landvogtei Kyburg zu Embrach 1652–1797 und Protokollnotizen der Munizipalgemeinde 1800–1806; eingangs Nennung der zwölf Landrichter. Schützenswerter, jedoch schon stark zerstörter Einband mit liturgischem Fragment.
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Revidierte Zinsbücher, angelegt 1736 und 1786: Angabe der zinstragenden Kapitalien der Gemeinde und Zinskontrolle 1691–1800.
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Bussenbuch 1740–1772: Verzeichnis der von der Gemeinde verhängten Bussen für Flurvergehen und Holzfrevel.
Ehemalige Armengemeinde
Almosenordnung der Kirchgemeinde Embrach 1616, 1650, 1765; Almosenverzeichnisse 1692–18. Jh.; Zugscheine in Konkursen 18.Jh.; Almosenrechnungen der Kirchgemeinde 1693– 1796: vergleichsweise beträchtliches Armengut, Ausgaben der «Monatsgelder» nur summarisch, Ausgaben an Tischgeldern für Verdingkinder unter Angabe der Namen; Ausgaben für Bücher und Schulmeister; Einnahmen vom Einkauf auswärts stammender Ehefrauen und von Legaten.