Archivführer der Zürcher Gemeinden und
Kirchgemeinden sowie der städtischen Vororte vor 1798

bearbeitet von Dr. Otto Sigg


  

Politische Gemeinde Flurlingen (Bezirk Andelfingen)

I A Urkunden auf Pergament

8 Urkunden 1360–1739: Beurkundung 1360 von Bürgermeister und Rat zu Schaffhausen betr. Schenkung als Almosen eines bei Flurlingen gelegenen und mit einem Gültzins von 2 Mütt Kernen belasteten Weingartens an die Feldsiechen auf der Staige zu Schaffhausen (Schenkung durch Heinrich von Goldpach und seine verwitwete Mutter Anna, vertreten durch Vögte; Heinrich war bei den Siechen verpfründet, d.h. versorgt); Beurkundung 1363 von Bürgermeister und Rat zu Schaffhausen betr. Schenkung eines zu Flurlingen gelegenen Weingartens an die Feldsiechen auf der Staige zu Schaffhausen (Schenkung durch obige Frau Anna, Witwe von Heinrich von Goldpach, Bürgerin von Schaffhausen; zur Schenkung gelangt der Drittel einer Trotte zu Flurlingen, der Wein ab dem Rebgut soll zur Aufbesserung der Verköstigung der bei den Siechen Verpfründeten dienen, inkl. Verpflichtung zur Lieferung von Öl an die Leutkirche zu St. Johann); Kaufbrief 1413 betr. einen Karrenweg zwecks Zugänglichkeit auf Flurlinger Gebiet zu Weingärten und Trotte durch einen Schaffhauser Bürger; Kaufbrief 1510 betr. Verkaufs eines Trottenanteils durch einen Flurlinger an die Sondersiechen zu Schaffhausen; Spruchbrief 1525 betr. Reichweite der Brennholznutzung im Kohlfirst zwischen den Gemeinden Uhwiesen und Flurlingen einerseits und Feuerthalen und Langwiesen anderseits, speziell jedoch zwischen Flurlingen und Feuerthalen, auch mittels erfolgter Ausmarchung und Grenzziehung; Spruchbrief 1606 zwischen Feuerthalen einerseits und Uhwiesen, Flurlingen und Langwiesen anderseits betr. Holznutzung im Kohlfirst, betr. Freizügigkeit innerhalb dieser Amtsgemeinden, betr. Steuerquote und Quoten für das Zehnten- und Herbstmahl; Verordnung 1657 der acht Richter und «Marker» des Amtes Uhwiesen betr. Anlegen, Unterhalt und Garantie der im alten und neuen Rebberg zu Flurlingen zu Abführung des Wassers notwendigen Gräben (nachdem die Rebbesitzer aus Flurlingen sowie die zahlreichen, namentlich genannten Schaffhauser Bürger mit Rebbesitz zu Flurlingen entsprechende Verpflichtungen vernachlässigt hatten); obrigkeitliches Urteil betr. Holznutzung im Kohlfirst mit Hinweis auf die Urkunden von 1525 und 1606.

Schenkungsurkunde 1363

I A 2: Diese Schenkungsurkunde von 1363 belegt den uralten Zusammenhang zwischen Flurlingen und der Stadt Schaffhausen. Eine Schaffhauser Bürgerin schenkt einen zu Flurlingen gelegenen Weingarten mit Trottenanteil den Feldsiechen zu Schaffhausen. Mit ihren Siegeln beurkunden der Schultheiss und der Rat von Schaffhausen sowie der Vormund der Schenkgeberin diese Schenkung.

 

II A Akten

darunter:
Kopie 18. Jh. eines Brunnenbriefs 1536 (Sicherung des gemeindeeigenen Brunnens bzw. der Wasserversorgung der Gemeinde gegen private Ansprüche); Kopie des Einzugsbriefes 1613; Urteil 1779 betr. den Rechtscharakter der Buchhalden (bleibt Gemeinschaftsgut des Amtes Uhwiesen und ist von früheren Grenzziehungen im Kohlfirst nicht betroffen) und Kompromiss dazu zwischen Uhwiesen und Flurlingen 1780; Beschluss 1796 betr. Aufteilung des bis anhin gemeinsamen Kapellenholzes im Kohlfirst unter die vier Amtsgemeinden Uhwiesen, Flurlingen, Feuerthalen und Langwiesen.

Zum Seitenanfang