Archivführer der Zürcher Gemeinden und
Kirchgemeinden sowie der städtischen Vororte vor 1798

bearbeitet von Dr. Otto Sigg


  

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Glattfelden (Bezirk Bülach)

I A Urkunden auf Pergament

1 Urkunde: Spruchbrief 1645 betreffend Pflicht der Einwohner von Tössriedern zur Entrichtung des Heu-, Emd- und Obstzehntens an die Pfarrpfrund Glattfelden (Ablösung der realen Zehnten durch eine Pauschalsumme).

II A Akten

darunter:
Baulicher Unterhalt von Pfarrhaus und Kirche 17./18. Jh.; umfangreiche Akten, Verzeichnisse zu Einkünften, Zehntenrechten sowie Grundzinsen und Zinsen der Pfrund 16.–18. Jh., in einer Kappeler Urkunde von 1407 eingebundenes Rechnungsbüchli 1534–1547 von Pfarrer Rudolf Gwerb, bis 1541 betreffend Pfrund Rifferswil (sic), darnach Pfrund Glattfelden, sowie mit einem ausführlichen Pfrundrodel von Pfarrer Matthias Spiller 1599 f.; Kopien von Korrespondenz und Auszüge von Pfarrer Brennwald betr. Rechtsverhältnisse bezüglich des Kollaturherrn (Domstift Konstanz) um 1700; Stillstandsprotokolle 1692–1740; Sammlungen von Mandaten und Entscheiden von Landvogt und Obrigkeit 17./18. Jh.; Ordnungen für Trottmeister und Stillstand 17. Jh.; Eid der Ehegaumer 1711; Liste der Auswanderer nach Carolina 1738/ 43; Briefe des Galeerensträflings Hans Meyer 1739/42; Haushaltrödel 18. Jh.; umfassende Sammlung ehegerichtlicher Akten 1676–1798.

Schreiben von Hans Meyer von Glattfelden

II A 13: Schreiben von Hans Meyer von Glattfelden vom 3. Januar 1739 von der Galeere an seine Angehörigen (Mutter, Geschwister, Schwager, Schwiegereltern), seine Verwandtschaft, an seine Taufpaten, an Pfarrer Huber und an Vetter Untervogt Hauptmann Keller. Wegen einer Kleinigkeit ist er auf dem Rückweg aus holländischen Kriegsdiensten in Frankreich zur Galeerenstrafe verurteilt worden. Um sich loszukaufen, braucht er 101 Taler. Er bittet flehentlich um Hilfe. Man solle sein Gütli schätzen lassen und verkaufen bzw. durch die Geschwister auskaufen lassen, damit er zum Geld gelange. Er habe schon vor zwei Monaten geschrieben, sei jedoch ohne Antwort geblieben. Offenbar glückte die Auslösung damals nicht. Meyer mit der Sträflingsnummer 14937 schrieb noch bis 1742 bittend nach Glattfelden. Auch der Rat in Zürich beschäftigte sich mit dem Fall. Es wurde offenbar Geld gesammelt. Mit Schreiben vom 21. Mai 1742 bat Meyer den Pfarrer um die Zusendung des Geburtsscheins.

 

III A Jahresrechnungen

Dreijahresrechnungen des Kirchengutes 1668–1728 (mit grossen Lücken).

IV A Bände

1«Christliche Gebethe, Ordnungen und Gebräuche bey Verrichtung des Gottesdienstes in den Kirchen der Stadt und Landschaft Zürich» (Druck 1769).

Politische Gemeinde Glattfelden

I A Urkunden auf Pergament

40 Urkunden 1497–1699 (seit 1888 im Depot des Staatsarchivs); darunter:
Spruchbrief 1497 betr. Abgrenzung des Weidgangs zwischen Seglingen und Glattfelden (insbesondere des Ackerets) und betr. gemeinsamen Weidgang (auf der Stoffelweide); obrigkeitlicher Beschluss 1499 betr. Zuteilung zum kriegerischen Auszug verschiedener Dörfer der Grafschaft Kyburg (Reisepflicht mit dieser Grafschaft und nicht unter dem Banner der Stadt Zürich) und von Glattfelden (reisepflichtig mit der Herrschaft Eglisau) und von Hettlingen (reisepflichtig mit der Stadt Winterthur); Spruchbrief 1509 um den Weidgang mit Schweinen (Ackeret) zwischen Glattfelden und dem eingeschlossenen Hof Zweidlen (dessen Besitzer 80 Schweine auftreibt); weitere Rechtsinstrumente zu Weidgangregelungen (bezüglich Seglingen 1512, 1517; bezüglich Windlach 1532, 1537, 1550; bezüglich Rheinsfelden 1543; bezüglich Zweidlen 1595; bezüglich Hochfelden 1665); Einzugsbriefe 1544, 1574, 1611, 1677 (Letzterer für zuziehende «Weiber» aus dem Schaffhauser Gebiet); verschiedene flur-, weg- und nutzungsrechtliche Regelungen 16. Jh. innerhalb des Bannes Glattfelden wie Ausschluss von der Weidgenössigkeit der zu Glattfelden Güter besitzenden Angehörigen des Geschlechts von Landenberg zu Greifensee bzw. ihrer Lehenmeier zu Glattfelden; obrigkeitliches Appellationsurteil 1562, welches die Forderung der Taglöhnerpartei zu Glattfelden stützt, dass nur die Hofbesitzer (und nicht das Gemeindegut) das Weihnachtsholz an den Landvogt zu Eglisau zu entrichten habe; «Geissenbrief » 1576 (Urteilspruch im Streit zwischen der Minderheit der Bauern und der Mehrheit der Taglöhner, wonach den Taglöhnern, die keine Kuh zu halten vermögen, das Halten einer Ziege gestattet wird, auch gemeinderechtlich interessant); Bestätigung 1603 des Landvogtes zu Eglisau bzw. der Obrigkeit 1662 des Rechts für Glattfelden, entsprechend dem Eglisauer Stadtrecht, ebenfalls ein Abzuggeld von 5 Prozent des Vermögens von wegziehenden Bürgern zu erheben (zuhanden der fälligen Steuer an die Obrigkeit; gleiches Abzugrecht für die Gemeinden des Rafzerfeldes); Sonderregelungen zum Abzugsgeld 17. Jh.; Spruchbrief 1613 betr. Sonderregelung des Abzuggeldes für das grosse Vermögen des Wirtes zu Rafz; Kaufbrief 1637 mit Verkauf des Gemeindehauses mit Inventar an Metzgermeister Fryg (unter Vorbehalt gewisser Nutzungsrechte); «Rechtspruch-Brief der Gmeind zu Glattfelden» 1663 (Rechtskräftigkeit von gegenüber der Gemeinde bestehenden Schuldposten gemäss «sonderbarem Büchli» und gemäss Schuldbriefen); obrigkeitlicher Beschluss 1671 zur Ausscheidung der Gerichtskompetenzen zwischen der Landvogtei Kyburg (Inhaberin der hohen Gerichtsbarkeit in 21 namentlich aufgeführten Rechtsbereichen) und der Landvogtei Eglisau (übrige Gerichtsbarkeit); obrigkeitliche Bestätigung 1677 der Befreiung vom Brauchgeld gegenüber der Landvogtei Kyburg aus dem Jahre 1569; «Metzgerbrief» 1696 (das 1635 an die Gemeinde erteilte Metzgereirecht bleibt im Gemeindebesitz).

II A Akten

darunter:
Kopien des 18. und 19. Jh. von damals stark beschädigten (und heute nicht mehr vorhandenen) Pergamenturkunden des 16. Jh.: Weidrechtsverhältnis zwischen Glattfelden und Schachenhof 1540; Spruchbrief 1576 im Konflikt zwischen Vollbauern und Taunern bezüglich Halten von Ziegen (Schafe sind ohnehin verboten); Spruchbrief betr. Wasserrecht der Mühle 1590 und einschlägiger obrigkeitlicher Beschluss 1670; Abrechnungen über das Vermögen bevogteter Personen 18. Jh.; Sturm- und Feuerwehrordnung für Stadt und Landschaft Zürich 1749; Zehntenbeschreibungen 1772.

III A Jahresrechnungen

Dreijahresrechnungen 1738–1798 über das Gemeindegut (Einnahmen u. a. Verkauf von Holz aus dem Gemeindewald, Ausgaben u. a. an den Stubenwirt für Bewirtungen von Frondienstleistenden und Gemeindebediensteten); Drei- und Vierjahresrechnungen der Steuermeier 1687–1800 über die «Steuerersatzung » bzw. das Steuergut (Einnahmen von Ein- und Abzugsgeldern sowie von Zinsen des beträchtlichen Steuergutes, Ausgaben für Besoldungen an Gemeindebedienstete und Schulmeister, für heimische und fremde Arme, für Bettelfuhren, für Brandgeschädigte, für Militär-, Wacht- und Feuerwehrwesen, für Musterung, für Huldigung vor dem Landvogt zu Eglisau, für den Gemeindetrunk, für Wasserverbauungen, für Kirchenunterhalt, Schulwesen).

IV A Bände

1.1
Gemeindebuch, angelegt 1646, reichend bis 1717 (mit erhaltungswürdigem Originaleinband in Form eines liturgischen Fragments): Verzeichnis von gegenüber der Gemeinde schuldigen Grundzinsen, Heuzinsen; Verzeichnung ausgeliehener Gemeindekapitalien; Gemeindrechnungswesen, Rechnungsabnahmen; Entscheide von Untervogt und Richtern in streitigen Flurangelegenheiten.

1.2
Gemeindebuch, angelegt 1717, reichend bis 1798. Auf dem Einband: gemaltes Gemeindewappen. Inhalt wie IV A 1.1 sowie Liste der Einzugsgelder 1725/1736; Gemeindebeschlüsse zur Traubenwacht, Gemeindemetzgerei, zur Wahl des Gemeindehirten, zur Flurnutzung.

Gemeindebuch Glattfelden, 1717

IV A 1.2: Aufschrift auf Einbanddeckel: «Gmeind Buch Glattfelden. Rennofierth [= renoviert, neu angelegt] Anno 1717. Under Vogt Käller.» Das Wappen entspricht dem heutigen Gemeindewappen, in dem die «übereinander drei liegenden schwarzen Hirschstangen» allerdings nicht wie hier auf Rot, sondern auf Gold erscheinen. Die beiden Hirsche als Schildhalter stehen für die Herrschaft Eglisau.

 

2
Richterbuch 1704–1736 (mit erhaltungswürdigem Originaleinband in Form eines liturgischen Fragments): Verzeichnis der Mitglieder des Glattfelder Gerichts mit Untervogt 1704; Ordnung und Satzung des Gerichts; in erster Linie Festhalten von Grundpfandverschreibungen, Handänderungen von Grundstücken und Entscheide in Streitigkeiten um Grundzinsverpflichtungen; Aufzeichnung über alte erbrechtliche Verhältnisse in der Herrschaft Eglisau; Kopien betr. Zehntenmarchen 1656 zwischen Glattfelden und Windlach, Kopie des Einzugsbriefes 1611; Auszug von Urkunden betr. Weidgang der Ziegen 1567, betr. Weidgang bezüglich Zweidlen 1595 und das Abzuggeld 1662.

3
«Acta und Erkanntnussen betreffend die neue Brugg über die Glatt zu Glattfelden, samt denen darüber ergangenen Umkösten und Verzeichnus von dem alljährlich gefallenen Bruggengeld, A°. 1758» (umfassende Dokumentation zum Brückenbau 1758).

Ehemalige Zivilgemeinde Zweidlen

I A Urkunden auf Pergament

7 Urkunden 1595–1704; darunter:
Spruchbriefe 1595 und 1627 betr. gemeinsames Weiderecht von Zweidlen und Glattfelden sowie betr. Bürgerrecht der Einwohner von Zweidlen; Spruchbrief 1600: Keine Weiderecht der Glattfelder im Hof Zweidlen; obrigkeitlicher Urteilsspruch 1610 betr. Schweineweide im Hof Zweidlen; Spruchbriefe 1675, 1703 und 1704 in Streiten zwischen Windlach und Zweidlen betr. Weiderecht und Einhagungen in den Grenzwäldern, insbesondere im Emberg.

I B Verträge auf Papier und II A Akten

Spruchbrief 1606 betr. gemeinsames Weiderecht von Zweidlen und Glattfelden (u. a. Beschränkung auf 18 Haupt Zugvieh für Bewohner von Zweidlen im Glattfelder Bann, wie I A 1, 1595); Erlaubnis des Badener Landvogts 1748 zum Einzug einer Brandsteuer für das feuerbeschädigte Dorf Zweidlen (Verlust von 11 Häusern, teils mit Ernteertrag und Viehhabe) in der Grafschaft Baden.

Ehemalige Armengemeinde Glattfelden

II A Akten

Ausführliche Armenrödel 1651–1713, teils mit Beschreibung der besonderen familiären und persönlichen Umstände, Austeilung von Armenbrot, von Getreide, von Schuhen und Kleidern; in Glattfelden erhobene Steuern für auswärtige Brand- und Wettergeschädigte 1694–1745, Steuer für französische Glaubensflüchtlinge 1686; Brand zu Zweidlen 1748.

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