Archivführer der Zürcher Gemeinden und
Kirchgemeinden sowie der städtischen Vororte vor 1798

bearbeitet von Dr. Otto Sigg


  

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Hausen (Bezirk Affoltern)

I A Urkunden auf Pergament

3 Urkunden 1495–1527: Durch die Kirchgenossen «gemeinlich » der Kirche zu Hausen als Rechtspersönlichkeit ausgestellte Urkunde 1495 mit Stiftung einer Pfarrpfrund mit einem Einkommen in der Höhe von 60 Pfund Zürcher Währung (anlässlich des weitgehenden Neubaus der Kirche wird mit Erlaubnis von Rom wieder ein Leutpriester in Hausen eingesetzt, da hier seit vielen Jahren kein solcher mehr «haushablich» war); durch das Kloster Kappel zweifach ausgestellte Urkunde 1512 betr. Beteiligung der Kirchgemeinde Hausen an der Wahl und der Besoldung des Sigristen zusammen mit dem Kloster Kappel (bis anhin wurde der Sigrist allein durch das Kloster gestellt, in dem Sinn, dass er dem von Baar her die Gemeinde Hausen versehenden Pfarrhelfer zudiente; mit der Etablierung einer selbständigen Pfrund beanspruchte die Gemeinde Hausen Mitsprache bei der Sigristenwahl); durch Bürgermeister, Rat und Grossen Rat (!) der Stadt Zürich ausgestellter Schiedsspruch 1527 im Streit zwischen der Gemeinde Hausen und Hengst und dem Kloster Kappel betr. Einforderung der dem Kloster Kappel zustehenden Zehnten- und Zinsrechte durch die Gemeinde infolge der Verselbständigung der Pfarrpfrund (das Ansinnen der Gemeinde bleibt erfolglos, der Abt verspricht dagegen, die Kirche an den kirchlichen Feiertagen zu versehen); Kopie eines Weihbriefes 1492 für vier neue Altäre (inkl. Festlegung des Kirchweihtages und eines 40tägigen Ablasses).

II A Akten

Umfangreiche Sammlung von Akten 16.–18. Jh.; darunter:
Chronikalische und historische Aufzeichnungen zur Kirchengeschichte 1491–18. Jh. (z. B. eine «Kirchenhistorie» von Pfarrer Jakob Horner, im Amt ab 1749, Aufzeichnungen zum Sigristenamt und zum Schulwesen, Protokollnotizen zur Abnahme von Jahresrechnungen und zum Bauwesen, vor allem 18. Jh.); 1530 anstelle des Jahrzeitenbuchs angelegtes Kirchenurbar (u. a. Gülten der Kirche); Verzeichnisse u. a. 1551 und 1754 der Kircheneinkünfte; Sammlung in der Kirche verlesener Erlasse der Obrigkeit und des Landvogtes 18. Jh. allgemeiner und kirchlich-sittlicher Art sowie spezifisch bezüglich Kirche und Kirchgemeinde Hausen; Ordnung des Kapitels Freiamt 1746; Akten zu Einkünften und zur Ökonomie der Kirchgemeinde und der Pfrund 18. Jh.; Verzeichnis der Kirchenstühle u. a. 1751; Vertrag 1520 zwischen der Kirchgemeinde und Glockengiesser Peter Füssli zur Lieferung einer neuen Glocke; neue Glocke 1765, neue Zifferblätter 1774; div. Bauakten 18. Jh.; Akten zur Feuersbrunst 1758; Liste der Feuerwehr 1784; Austeilung von Mehl, Brot und Reis an die Bedürftigen 1771.

Hausen Chirograph

II A 8: Am Maitag (1. Mai) 1520 schlossen die «Kilchgnossen zu Hausen» mit dem Glockengiesser Peter Füssli von Zürich diesen Vertrag zur Lieferung einer Glocke. Die Glocke sollte 14 Zentner (rund 740 kg) wiegen und pro Zentner 13 Gulden kosten. Füssli musste die Glocke auch fassen und sie auf Kosten der Gemeinde in Zürich prüfen. War die Glocke in Hausen aufgehängt, musste er sodann ein Jahr Garantie bieten. Sollte sie innerhalb dieses Jahres brechen, hatte er für einen Neuguss besorgt zu sein. Als Anzahlung wurden 30 Gulden vereinbart, der Rest in Raten ab Weihnachten 1520. Der Vertrag ist in Form eines sog. Chirographs (ausgeschnittener Zettel) aufgestellt worden: Jede Vertragspartei erhielt einen gleichlautenden Text, der ursprünglich zweimal auf ein Blatt Papier geschrieben und dann durch einen wellenförmigen Schnitt getrennt worden war. Die Echtheit konnte belegt werden, wenn beide Parteien ihr Vertragsexemplar deckungsgleich aneinanderfügen konnten. Nachträgliche Notizen auf dem Vertrag: Die Glocke wog schliesslich 14 Zentner und 1 Pfund und wurde am Dienstag vor St. Lorenzentag (5. August) 1520 hochgezogen. Ebenso quittierte Füssli auf dem Vertrag die erfolgten Zahlungen, und oben rechts notierte er die Gesamtsumme: 183Gulden 5 Schilling.

 

III A Jahresrechnungen

Sechsjahresrechnungen 1737–1799 (darin auch Einnahmen mit Angabe von Namen von eingeheirateten Frauen und von Hintersässen, Schulmeister- und andere Besoldungen, Ausgaben für Bauwesen).

IV A Bände

1
Urbar 1654 über die Zinseinkünfte der Kirche Hausen. 2 «Stillstand Buch», 1749 angelegt durch Pfarrer Horner, inkl. Eid und Ordnung der Stillständer, Pflichtordnung für die Schulmeister und den Sigrist; übliche Protokolle bis 1810 betr. Sittenwesen, Kirchenzucht usw.; umfangreiche Angaben zum Brand 1758; Rechnungswesen, Gemeindeökonomie, Brandsteuern; Richterwahlen.

Politische Gemeinde Hausen

I A Urkunden auf Pergament

8 Urkunden 1508–1742; darunter:
Schiedsspruch 1508 zwischen dem Kloster Kappel und der Gemeinde Ebertswil betr. Weiderechte der beiden Parteien auf der Allmend (Ebertswil darf eingeschlagenes Allmendgut eingeschlagen behalten, jedoch keine weiteren Einschläge mehr vornehmen und muss einen Zaun zwischen den Allmendteilen von Ebertswil und dem Kloster errichten); Regelung komplizierter Nutzungs- und Wegrechtsverhältnisse 1535 zwischen den Russachern vom Hof Hirzwangen und der Gemeinde Ebertswil (ursprüngliche Nutzung der Russacher auf der Allmend, z. B. 6 Kälber, 2 Pferde und 2 Füllen aufzutreiben usw., wird durch die Gemeinde ausgekauft); Beurkundung 1558 der Verlegung einer Dorfgerechtigkeit von einer Hofstatt zu einer anderen; umfangreiche Regelung zu Ebertswil 1570 des Weidgangs auf Allmend und Brache sowie in der Stoffelweide für Bauern und Taglöhner (Weidgang nach Massgabe, wie viel Vieh einer zu überwintern vermag/ der Stand der Voll- oder Halbbauern wird dabei gegenüber den Taglöhnern nicht generell bevorzugt); Bestätigung dieser Regelungen im Grossen und Ganzen im sog. «Gemeind- Treibbrief einer Ehrsamen Gemeinde Ebertschwyl» 1742; Urteilssprüche 1617, 1629 mit Wegrechtsregelung bezüglich Weg vom oberen über den unteren Ratlisbergerhof nach Hausen (u. a. muss die Gemeinde Hausen dem oberen Ratlisbergerhof nicht nur das Recht des Kirchweges, sondern auch das Recht zugestehen, mit einem berittenen oder beladenen Pferd zur Mühle zu gelangen); Einzugsbrief für Ebertswil 1619.

Gemeindeprotokoll der ehemaligen Flurgemeinde Heisch

Unbezeichnetes Gemeindeprotokoll der ehemaligen Flurgemeinde Heisch. Protokolleintrag mit Skizze 1763: Vor damals hundert Jahren, also um das Jahr 1663, ist das Gemeindegut Roospünten unter die Bürger aufgeteilt worden. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit wird eine angepasste und verbesserte Aufteilung unter den 21 Berechtigten vorgenommen und das Resultat auf diesem Plan festgehalten.

 

II A Akten

darunter:
Umfangreiche Sammlung 17./18. Jh. diverser, zumeist durch Schnitt entkräfteter Notariatsinstrumente privater Herkunft (mit Fremdkörper Ortszugehörigkeit Meilen); Rechtsinstrumente 18. Jh. der «Gesellschaft Heisch» bezüglich Betreiben ihres Baderechts und Gesellen- und Wirtshauses; vormundschaftsamtliche Abrechnungen 18. Jh.; Bürgerrecht, Niederlassung, Hintersässen, Armen- und Erbsachen in der Kirchgemeinde Hausen und bezüglich Ebertswil und Heisch 18. Jh.; Verzeichnis 1755 der Kernen- und der Geldzinse sowie der Schuldkapitalien der Kirche Hausen; Auseinandersetzung 1766 zwischen den Gemeinden der Herrschaft Knonau und den drei ehehaften Metzgern zu Knonau, Affoltern und Heisch bezüglich Eigenschlachtungen durch die Bauern; Wegrechtsbrief 1568 Hausen – Heisch; «Treib-Brief und Gemeindeordnung» 1771 der Gemeinde Heisch (bezüglich des Auftreibens zur Nachtweide werden «alle Zwänge» aufgehoben, sodass die nutzungsberechtigten Bürger auch ohne Vieh überwintern zu können, solches – und zwar höchstens vier Haupt pro volle Gerechtigkeit – auf die Nachtweid treiben können; Stiere und Pferde sind von der Nachtweide ausgeschlossen; wer kein Vieh auftreibt, erhält pro volle Gerechtigkeit eine Geldentschädigung von 12 lib.; Verzeichnung der 13 3Ú4 Gerechtigkeiten mit Zuordnung der rund 25 Besitzer).

IV A Bände

1
Archivverzeichnis 1762/64 der beiden Gemeinden Hausen und Heisch (Archiv im Kirchenturm), einschliesslich Abschriften der 74 Dokumente und Urkunden 1498–1764 (der grösste Teil davon ist im Original nicht mehr vorhanden, weshalb diese Abschriften als sehr wertvoll einzustufen sind). Unbezeichnet: Zwei «Gemeindebücher» der Gemeinden Hausen und Heisch 17.–19. Jh.; Protokoll der jährlichen Rechnungsabnahmen, Gemeindeordnungen; Regelungen des Gemeinde- und Holznutzens; Gemeindeökonomie, Gemeindegüter, flurrechtliche Belange; Marchenwesen.

Ehemalige Armengemeinde Hausen

Wenige Akten 18. Jh.; darunter:
Armenunterstützung einer aus Hausen stammenden Familie in Schönenberg; Regelung 1751 gegenseitiger Zuzugs- und Bürgerrechtsverhältnisse zwischen Gemeinden am Zürichsee und im Amt; Verzeichnisse, Listen mit Namen und Bezügen der im Februar und März 1771 vorgenommenen Mehl-, Reis- und Geldverteilung an die drei Klassen der Armen in Hausen, Heisch, Ebertswil und umliegenden Höfen. Armengutsrechnungen (Sechsjahresrechnungen) 1772– 1802: Einnahmen an Schuldzinsen, an Armensteuern an den kirchlichen Festtagen, Ausgaben an einzeln genannte Arme, Spesen für das Armenwesen (z. B. für den Transport von Winterkleidern aus Zürich), Ausgaben für die Lehrerbesoldungen.

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