Archivführer der Zürcher Gemeinden und
Kirchgemeinden sowie der städtischen Vororte vor 1798

bearbeitet von Dr. Otto Sigg


  

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Lindau (Bezirk Pfäffikon)

I B Verträge auf Papier

darunter:
Zwei «Verzeichnisse der Kirchenstühle in der Kirche Lindau, wie selbige unter die Pfarrgenössigen verteilt …», angelegt und revidiert 1751 aufgrund der im Jahr 1717 vorgenommenen Aufteilung der Stühle bzw. aufgrund eines wegen Streitigkeiten um die Stühle 1751 notwendig gewordenen landvögtlichen Vergleichs in dieser Sache (Kopie des Vergleichs vorhanden).

II A Akten

darunter:
Durch Landschreiber Schieck von Kyburg 1717 erstelltes «Verzeichnis der Kirchenstühle» zu Lindau; weitere Akten 18. Jh. zu den Besitzverhältnissen der Kirchenstühle; Akten, Verzeichnisse 18. Jh. zu Legaten zugunsten der Kirche Lindau; «Verzeichnis das Pfrundwesen und Pfrundeinkommen Lindau betreffende … 1785» (fortgesetzt bis 1832); Jahresrechnungen 1770–1778 des «Steuer- und Brautgeldes der Kirche Lindau».

III A Jahresrechnungen

Jahresrechnungen des Kirchen- und Armengutes der Kirche Lindau 1778–1799.

IV A Bände

1
«Verzeichnis aller und jeder Klagen, so in der Gmeind Lindau in den monatlichen Stillständen vorgebracht worden, auch was sonsten in derselbigen für Sachen vorgefallen, so eigentlich zu reden nicht politische oder Civil-Händel sind, sondern von der Hochen Oberkeit den Predigern Aufsehen und Obacht darauf zu haben anbefohlen»: Stillstandsprotokoll 1636–1710. Hinten im Band: Exkurs 1664 zum Sigristenamt und -gut (inkl. Hinweis auf Anschaffung einer Kirchenuhr und Einführung des «Mittagläutens»); Jahresrechnungen 1655– 1696 des Kirchengutes Lindau.

2
Stillstandsprotokolle 1741–1836.

3a
Verzeichnung der Einnahmen und Ausgaben des Kirchengutes, welches der Gemeinde Lindau spezifisch gehört 1740– 1782; Verzeichnis der Einnahmen des Brautgeldes (Abgabe von in die Gemeinde einheiratenden Frauen) 1756–1768.

3b
«Handbuch der Einnahmen und Ausgaben des Kirchen- und Armengutes» der Gemeinde Lindau 1778–1795.

3c
«Rechnungsbüchli über das Legat von Jungfrau Herrlibergerin von Zürich …» 1782–1844.

3d:
«Handbuch über Einnahm und Ausgab des Kirchen- und Armenguts der Gemeinde Lindau» 1796–1821.

Politische Gemeinde Lindau

(Dokumente im Depot des Staatsarchivs Zürich)

Ehemalige Zivilgemeinde Lindau

I A Urkunden auf Pergament

8 Urkunden 1479–1777; darunter:
Urkunde 1479 mit Loskauf des Cunrad Swend von Zürich zustehenden Zehntens ab dem Riethof zu Lindau durch die Inhaber dieses Hofes; Erblehenbrief 1483 der Kaplaneipfrund auf dem Heiligenberg zu Winterthur betr. zwei Güter zu Rikon (Effretikon); Urteilsspruch 1531im Streit zwischen den Widmern von Eschikon und der Gemeinde Lindau um Holznutzungsrechte (den Widmern, welche im Eichholz jenseits des Lindauer Etters Scheunen zu Wohnhäusern umgebaut haben, wird das Lindauer Nutzungsrecht gewährleistet; jedoch nur zur Hälfte, solange sie den Hof Eschikon mitbewirtschaften); Kaufbrief 1545 mit Verkauf des Pfarrpfrund- bzw. Widumhofes zu Lindau durch den Kirchherrn, den Zürcher Pannerherrn Schmid, an Uli Morof zu Lindau; «Kaufbrief der Gemeind Lindau um den kleinen Zehnten so ihr von der Pfarrpfrund daselbst zu kaufen gegeben [worden], 1599» (Loskauf des kleinen Zehntens von Hanf, Obst und Schweinen, bis anhin fällig in pauschal jährlich 5 Saum Wein zugunsten des Pfarrers, um 400 Gulden gemäss besonderer Schuldverschreibung); Urteilsspruch 1626 im Streit zwischen der Gemeinde Lindau und den Widmern zu Eschikon betr. deren Gerechtigkeit für die Siedlung Eichholz an der Lindauer Nutzung (Beschränkung auf eine einzige Nutzungsgerechtigkeit für die Siedlung Eichholz, Hinweis u. a. auf Urteil 1531); Lehenbriefe 1729 und 1777: Verleihung des von der Herrschaft Kyburg übernommenen Lehens des sogenannten ganzen Hofes zu Lindau durch den jeweiligen Zürcher Bürgermeister an die beteiligten Lindauer Bauern, bzw. an den sog. Trager.

I B Verträge auf Papier

darunter:
Schuldverschreibung 1631 von 1000 lib. der Dorfgemeinde Lindau gegenüber dem staatlichen Klosteramt Töss im Zusammenhang mit dem Loskauf des dem Pfarrherrn zuständigen kleinen Zehntens von Wiesen und Brachfeldern.

Ehemalige Zivilgemeinde Tagelswangen

I A Urkunden auf Pergament

5 Urkunden 1540–1731; darunter:
Urteilsspruch 1540 im Streit zwischen den Gemeinden Tagelswangen, Baltenswil, Wangen, Brüttisellen, Kindhausen, Bietenholz und Privaten zu Effretikon einerseits und der Gemeinde Hegnau anderseits betr. Weiderecht im «oberen Wald» (gelegen im Amt Greifensee) und vor allem im «unteren Wald», genannt Tagelswangerwald, gelegen in der Grafschaft Kyburg (Urkunde ist durch Beschädigung teils bis zur Unleserlichkeit verblasst; insgesamt ist ein lang andauernder Rodungs-, Einhegungs- und Privatisierungsprozess im Bereich des Tagelswangerwaldes dokumentiert; im Urteil wird für die Waldungen der Rechtscharakter eines gemeinen Fronwaldes mit entsprechenden gemeinen Weidgangrechten für die beteiligten Gemeinden festgehalten und die Öffnung eingeschlagener Bezirke, so von 30 Jucharten vonseiten der Tagelswanger Partei, verlangt); Urteilsspruch 1547 im Streit zwischen dem Städtli Greifensee einerseits und den Gemeinden Tagelswangen usw. anderseits betr. Weidenutzung im Tagelswangerwald (s. gleichzeitige Ausfertigung und Inhalt unter politischer Gemeinde Greifensee); Urteilsspruch 1577 im Streit zwischen den Dübendorfern zu Baltenswil und der Gemeinde Tagelswangen betr. die gemeinsamen Weiderechte (weiterhin gemeinsame Rechte, welche definiert und für die Baltenswiler Partei auf höchstens 12 Haupt beschränkt werden); Urteilsspruch 1637 im Streit zwischen den Gemeinden Brüttisellen, Kindhausen, Hegnau und Rietmühle sowie Mithaften einerseits und denen von Tagelswangen, Wangen, Baltenswil und Mithaften, genannt die Waldleute, anderseits betr. die (mit Getreide bebauten) Einfänge im Tagelswangerwald, welche das den Parteien gemeinsame Weiderecht in diesem Wald beeinträchtigen (Bekräftigung des Spruchbriefes von 1540 und eines Briefes von 1601; die Waldleute dürfen sodann Einschläge nur in dem Mass vornehmen, als sie an anderem Ort eigene Güter zur gemeinen Weide ausliegen lassen); Einzugsbrief für Tagelswangen 1731.

Spruchbrief ehemalige Dorfgemeinde Tagelswangen, 1540

I A 1 (ehemalige Dorfgemeinde Tagelswangen, s. S. 199): Spruchbrief 1540 mit Regelung komplexer Nutzungsrechte im Tagelswanger Wald. Als Schreiber zeichnet der Kyburger Landschreiber Melchior Grossmann ordentlich auf der Plica der Urkunde. Unter der Plica bringt er etwas unüblich seine mehr humanistischprivatime Unterschrift, Megannder, an. Ob er damit zum berühmten Zürcher Zeitgenossen, dem ihm wahrscheinlich verwandten Gelehrten und Theologen Caspar Megander (Grossmann), aufschliessen wollte, bleibe dahingestellt. Jedenfalls zeugt die von Melchior verfasste Urkunde eine wahre Meisterschaft in Rechtshandhabung und Formulierung, und nur mit Bewunderung können wir auf die hohe Berufskunst dieses Schreibers zurückblicken. Um den Sachverhalt und das Spruchurteil in einem solch komplexen Fall zu dokumentieren und festzuhalten, bräuchte man heute mehrere gefüllte Ordner.

 

II A Akten

darunter:
Akten 17./18. Jh. zu flur-, nutzungs- und bürgerrechtlichen Regelungen; Liste 1748 mit Steuerbeiträgen für die Anschaffung einer neuen Feuerspritze; Akten 1790/91 zur Anlage eines Feuerweihers; «Brauchrodel zu Tagelswangen» 1660/ 61; Zusammenstellungen zur Gemeinderechnung 18. Jh.; allgemeine Mandate, Erlasse, Anleitungen staatlicher Stellen 18. Jh. u. a. zum Landbau; Statistik 1799 zur Viehseuche in Tagelswangen; Akten 17./18. Jh. zur Beteiligung der Gemeinde Tagelswangen am Unterhalt der Brücke Herzogenmühle (Wallisellen) und am Bau der Landstrasse von der Aubrücke bis ans Oberbächli.

IV A Bände

1
Im Jahr 1794 angelegtes «Zinsbuch für die Kapelle Tagelswangen» (–1833).

Ehemalige Zivilgemeinde Winterberg

I A Urkunden auf Pergament

10 Urkunden 1560–1659: Urteilsspruch 1560 im Streit zwischen dem Dorf Winterberg und der Kirche Brütten um den Flurbezirk «Hell», den die Winterberger vor Zeiten der Kirche Brütten als Gottesgabe geschenkt haben (Winterberg fordert Nutzung der Hell wegen vieler armer Einwohner, erreicht jedoch lediglich deren flurrechtliche Abtrennung und damit Entlastung von flurbedingten Unterhaltskosten); ein Erblehenbrief 1559 und drei Erblehenbriefe 1570 des Abtes von Einsiedeln für dem Kloster zustehende Höfe und Güter zu Winterberg; im Jahr 1582 obrigkeitlich erteilter «Dorfund Gemeindebrief» für Winterberg (Einzugsbestimmungen, Bestimmung der Anzahl Haue im Gemeindewald nach Massgabe der Haushofstätten und nicht der einzelnen Haushalte, Bestimmung des Schlagens von «Serlen» und dürrem Holz für Zäune im Verhältnis der Bauern zu den Taglöhnern); Urteilsspruch 1600 im Streit zwischen den drei Gemeinden Winterberg, Rikon und Grafstal betr. gemeinsame Weiderechte (nachdem Rikon und Grafstal das immer volksreicher werdende Winterberg vom gemeinsamen Weidgang aussperren wollten, wurde die flurrechtliche Trennung der Gemeinden erwogen, vom Landvogt jedoch wegen der dadurch notwendig werdenden holzvergeudenden Zäunungen zurückgewiesen; einzelne weiderechtliche Definitionen, so auch bezüglich Pferde der Winterberger und Ackeret der Schweine); Schuldverschreibungen der Gemeinde Winterberg 1629, 1632, 1659 (Unterpfand: das «Gemeinwerk» an Holz und Feld).

I B/II A Verträge auf Papier, Akten

darunter:
Revers 1584 betr. Übernahme einer neuen Haushofstatt durch drei Brüder zu Winterberg, welche im Haus des Vaters keinen Raum mehr fanden und sich verpflichten, für die neue Haushofstätte nur einen einzigen Hau im Gemeindewald zu beanspruchen; Verträge 17. (18.) Jh. mit Landkäufen und -verkäufen, Kreditvergaben durch die Gemeinde Winterberg; Vertrag 1670 der Gemeinde Winterberg mit zwei Harzern von Oberembrach betr. Harzgewinnung in den Gemeindewäldern für vier Jahre; Vertrag 1670 der Gemeinden Ottikon, Brütten, Tagelswangen, Rikon, Winterberg, Lindau und Grafstal «wegen des Stegs bei der Herzogenmühle»; Beschreibungen 18. Jh. von Grenzmarchen des Dorfbannes; «Bereinigung» 1723 der dem Kloster Einsiedeln zustehenden Erblehenzinsen und -güter zu Winterberg; Gemeindebeschlüsse 18. Jh. betr. Holzfrevel, Gemeindestier, Brunnenwesen; Beschluss 1727 der Weibergemeinde zu Winterberg betr. Abgabe des «Letze-Pfennings» (Abschiedsgeld) bei Verheiratung und betr. Weingabe der erstmaligen jungen Teilnehmerinnen am «Weibertrunk»; im Auftrag der Gemeinde Winterberg durch Schulmeister Bosshart zu Hegnau verfasstes Verzeichnis 1640 mit Protokoll der Verkäufe von Grundstücken durch die Gemeinde Winterberg (Grundstücke, welche die Gemeinde zuvor selbst erworben hat); Verzeichnis, Protokolle 1653–1680 und 1686–1710 der durch die Gemeinde Winterberg vorgenommenen Verpachtungen von Gemeindeland; Gemeinde- und Rechnungsprotokoll 1607–1667 (Abnahme der Gemeinderechnung, Gemeindeschulden, -kredite, -ökonomie); Verzeichnisse 18. Jh. von durch die Gemeindebürger von Winterberg geleisteten «Samensteuern» an auswärtige Bedürftige; Sammlung von Mandaten, Publikationen u. ä. obrigkeitlicher und vorgesetzter Behörden 18./19. Jh. (inkl. Revolutionszeit).

Aus dem Depot des Staatsarchivs (ehemals C V 3 Sch. 8):
2 Pergamenturkunden 1624, 1630: Gütlicher Vergleich 1624 zwischen den Gemeinden Nürensdorf, Hakab und Breiti einerseits und der Gemeinde Lindau anderseits mit Bestätigung des gemeinsamen Weidgangs für die Gemeinden auf ihren Gemeinwerken für Pferde, Rinder und Kuhvieh (jedoch nicht für Schweine); Loskaufbrief 1630 der Gemeinde Lindau für den Loskauf des der Pfarrpfrund Lindau schuldigen (kleinen) Zehnten von Schmalsaat und Heu (für insgesamt 500 Gulden, in Verrechnung mit Weinlieferungen des Klosteramtes Töss an den Pfarrherren sowie zusätzlich Leistung in Form des Baus einer neuen Pfarrscheune durch die Gemeinde).

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