Archivführer der Zürcher Gemeinden und
Kirchgemeinden sowie der städtischen Vororte vor 1798

bearbeitet von Dr. Otto Sigg


  

Politische Gemeinde Neerach (Bezirk Dielsdorf)

I A Urkunden auf Pergament

26 Urkunden 1528–1725; darunter:
Urteilsspruch 1528 im Streit zwischen der Gemeinde Neerach und Riedt einerseits und der Gemeinde Ober-, Niederund Ennethöri anderseits betr. Einschlag des Höriner Saums durch Höri (der erfolgte Einschlag ist rechtens, Neerach kann im Gegenzug vor der Allmend befindliches Wiesland einzäunen); Urteilsspruch 1534 im Weidgangstreit zwischen der Bauernsame von Neerach und Riedt einerseits und Höri anderseits mit Grenzziehung; Urteilsspruch 1542 im Streit zwischen den Gemeinden Neerach, Ober-, Nieder- und Ennethöri einerseits und der Bauernsame zu Riedt anderseits betr. Nutzung des gemeinen Weidgangs und der gemeinen Allmend; obrigkeitlicher Entscheid 1549 betr. Hirtenordnung zu Neerach (der Hirt hat das Vieh bei den Behausungen abzuholen; durch unbeaufsichtigtes Vieh verursachte Schäden werden gebüsst); Urteilsspruch 1565 generell betr. «Ehefaden und Friedheg» im Bann Neerach (Festlegung von Zäunungen der Zelg- und Wieslandbezirke, u. a. auch im Zusammenhang mit der Eingliederung von kürzlich gerodetem Land in den Rechtsbereich einer Zelge); Urteilsspruch 1566 in zweifacher Ausfertigung: Ausschluss der Taglöhner von der Holznutzung in den Wäldern der Hofbesitzer; Urteilssprüche 1568 und 1569 betr. Handhabung der Eichelmast zu Riedt und zu Neerach (Sondernutzung der Inhaber der Gehölze mittels Eichelernte bevor der allgemeine Ackeret beginnt); Einzugsbriefe für Neerach 1569, 1601; Urteilsspruch 1592 (zweifache Ausfertigung) betr. Unterhalt und Markierung der Strassen und Wege im Bann Neereach, inkl. Festlegung der Breite für die Landstrassen (21 Schuh), Dorfstrassen (15 Schuh) und Feldstrassen (16 Schuh); Urteilsspruch 1595 im Streit zwischen der Gemeinde Niederglatt und Nöschikon einerseits und den beiden Gemeinden Höri und Neerach und den Gemeindegenossen zu Riedt anderseits betr. Friedgräben im Allmendbereich und wasserbauliche Massnahmen an Gräben, insbesondere am Schlecherbach; Urteilsspruch 1641 zwischen den Gemeinden Neerach und Riedt betr. den gemeinsamen Weidgang bzw. die durch Neerach beanspruchte Sondernutzung z.B. des Neeracher Sees; Urteilsspruch 1725 im Streit zwischen den Gemeinden Neerach und Riedt einerseits und Höri anderseits betr. Ausgleich von Sondernutzungen von Wiesland im Bereich des diesen Gemeinden gemeinsamen Weidgangs; div. Rechts- und Leheninstrumente 16./17. Jh. betr. Höfe zu Neerach (inkl. Hofbeschreibungen).

II A Akten

darunter:
Kopie eines Erblehenbriefes 1538 des Grossmünsterstifts um einen Hof zu Neerach; Zugbrief 1782 der Gemeinde Neerach um einen in Konkurs gefallenen Hof; Holzordnung 1788; Verzeichnis 1795 der für die Brandgeschädigten zu Neerach im Neuamt gesammelten Steuern.

III A Jahresrechnungen

Mehrjahresrechnungen über das sehr beträchtliche Kapellengut zu Neerach 1716/1719, 1764/1766, 1794/1796 und «Hand-Rodel» über das Kapellengut 1782–1793.

Nachtrag

Staatsarchiv Zürich; geschenkte und gekaufte Urkunden C V 3 Sch. 4b:

Urteilsspruch 1638 im Streit zwischen der Gemeinde Riedt und Privaten daselbst betr. weg- und flurrechtliche sowie wegbauliche Belange eines durch die Gemeinde neu angelegten Riedwegs auf die Allmend.

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