Archivführer der Zürcher Gemeinden und
Kirchgemeinden sowie der städtischen Vororte vor 1798

bearbeitet von Dr. Otto Sigg


  

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Niederweningen (Bezirk Dielsdorf)

I A Urkunden auf Pergament

1 Urkunde 1526: Obrigkeitlicher Urteilsspruch 1526 im Streit zwischen dem Stift Konstanz und einem Hofbesitzer zu Schleinikon mit Bestätigung dessen Verpflichtung, ab seinem Hof den seit etlichen Jahren säumigen unbezahlten Kernenzins an das Sigristenamt zu Niederweningen zu entrichten (wohl Hinweis auf Destabilisierung in der Reformation).

II A Akten

darunter:
Korrespondenz (Kopien) von Pfarrer Hofmeister (Pfarrer zu Niederweningen ab 1782) an die Kirchenleitung in verschiedenen (auch strittigen) Gemeindeangelegenheiten; Korrespondenz, Akten vorgesetzter Stellen u. a. betr. strafrechtliche und ehegerichtliche Belange von Gemeindegliedern 18. Jh.; Zuschriften des Domkapitels Konstanz wegen Wahl des Gerichtsvogts zu Niederweningen 1783; interessante, teils private Korrespondenz von Pfarrer Hofmeister (im Amt 1781–1806; Korrespondenz u. a. mit seinen Eltern in Zürich); Rödel, Akten 17./18. Jh. betr. Pfrundeinkommen, Verleihung des gemeindeeigenen Hofes, Zinseinnahmen der Kirchgemeinde; Zusammenstellung des Weinzehntens im Wehntal 1774–1797; Zusammenstellung 1793 der im Schweizer Regiment Hirzel in der Schlacht von Werwik gefallenen, verwundeten und vermissten Soldaten (darunter ein Toter von Niederweningen); Verzeichnis 1798 des von der Gemeinde Niederweningen empfangenen beträchtlichen «Kirchspiel- Gutes» Niederweningen; Zusammenstellung von Barbezügen aus dem Gut des Kirchspiels Niederweningen 17. Jh.; 2 kolorierte Originalzeichnungen mit Darstellung des Volkszuges und einer Ansprache anlässlich des Transports der beiden Laden von Kirchspiel und Kirche Niederweningen aus dem Schloss Regensberg in die Sakristei der Kirche Niederweningen (25. April 1798, Dorf- und Flurbilder von Niederweningen).

"Volkszug" vom 25. April 1798 von Regensberg nach Niederweningen

II A: Ausschnitt aus einer kolorierten Zeichnung mit Darstellung des «Volkszuges» vom 25. April 1798 vom Schloss Regensberg nach Niederweningen. Es werden die «Laden» von Kirchspiel und Kirche Niederweningen vom Schloss in die Sakristei der Kirche Niederweningen verbracht. Im Nebeneffekt enthält das Bild dieses «revolutionären» Vorgangs einen schematischen Hinweis auf die stark parzellierte Flur.

 

III A Jahresrechnungen

«Rechnungen über das Kirchspielsgut der fünf Dörfer im Wehnthal» 1778, 1781, 1783, 1791, 1795; «Rechnungen der Kirche zu Niederweningen» 1778–1795.

IV A Bände

1
Urbar 1619 der Gemeinde Niederweningen über die ihr zustehenden Grund- und Kapitalzinsen; (inkl. Zinsen von 58 Bürgern vom verteilten Gemeindegut im Hüselweg; Nachträge bis 18. Jh.).

2
Zinsbuch der Kirchgemeinde Niederweningen (Schuldkapitalien der Kirchgemeinde ab 1592 und Kontrolle der Zinseingänge 1785–1807).

3
«Acta eines Ehrsamen Stillstands der Kirchen-Gemeind Niederweningen, angefangen Anno 1711 unter Johann Rudolf Burkhart, Pfarrer des Orts» (Stillstandsprotokoll 1711–1794).

Politische Gemeinde Niederweningen

I A Urkunden auf Pergament

26 Urkunden 1531–1720; darunter:
Urteilsspruch 1531 im Streit zwischen den Gemeinden Schleinikon und Dachslern einerseits und Niederweningen anderseits u. a. betr. gemeinsamen Weidgang und betr. Grenzziehung an der Lägern mittels Marchen; Urteilsspruch 1536 betr. Einschlagen von Wiesland; Urteilsspruch 1536 betr. Weidenachteile im Hochwald an der Lägern für Niederweningen wegen Rodungen durch Schleinikon und Dachslern (inkl. Wegrechte, Zäunungspflichten); obrigkeitliches Erkenntnis 1537 mit Bewilligung für die Gemeinde Niederweningen zur Rodung von Gestrüpp im Gemeindewerk zum Moos im Zelgenbereich und zur entsprechenden Urbarisierung zu Wiesland; Urteilsspruch 1560 im Streit zwischen der Gemeinde Niederweningen und dem Tavernenwirt (Bestätigung für den Wirt, für Lagerung von Wein 1 Angster pro Mass zu verrechnen); Urteilsspruch 1561 im Streit zwischen den Bauern und den Taglöhnern zu Niederweningen betr. Nutzung der Rodungen an der Lägern (bleiben zugunsten der Bauern Weidgang; zusätzlich: Holzordnung); Urteilsspruch 1563 zwischen der Gemeinde Niederweningen und dem Besitzer des Hofes Murzlen (Bestätigung der vollen Zugehörigkeit des Hofes zum Gemeindeverband Niederweningen); Urteilsspruch 1564 betr. Nutzung der Matte oder Allmend Schnöten zwischen den Gemeinden Niederweningen, Schöfflisdorf, Dachslern und Schleinikon; Urteilssprüche 1566 betr. flurrechtliche Ansprüche der Bucher zu Niederweningen; Urteilsspruch 1570 betr. Beibehaltung und Gestaltung gemeinsamer Nutzungsrechte zwischen den Gemeinden Niederweningen und der in der Grafschaft Baden gelegenen Gemeinde Niederehrendingen; Urteilssprüche 1573, 1597 zwischen den Gemeinden Schleinikon und Dachslern einerseits und Niederweningen anderseits betr. gemeinsame und gesonderte Nutzungen im Keibler und im Grenzgebiet; Bussenordnung 1574 für die Gemeinde Niederweningen bei Vergehen gegen Flurordnung; Urteilsspruch 1574 im Streit zwischen den Bauern und den Taglöhnern mit Regelung umfassender Nutzungsprobleme und Rechtsfragen in Gemeindeangelegenheiten; Urteilsspruch 1575 im Streit zwischen der Gemeinde und den Taglöhnern zu Niederweningen betr. Weidgang der den Taglöhnern gehörenden Ziegen (Ausschluss der Ziegen vom Weidgang mit dem Rindvieh der Bauern, Beschränkung auf die Stoppelund Brachweide zusammen mit den Schweinen); Einzugsbriefe 1575, 1612, (1616), 1636; obrigkeitlicher Urteilsbrief 1602 betr. Abgaben der sieben Dörfer im Wehntal für den Zöllner und Stadtknecht zu Kaiserstuhl; «Urteilbrief des Weinschenkens zu Weningen» 1645 (Recht des öffentlichen Weinausschanks gegen Gewinn bleibt dem Tavernenwirt vorbehalten); «Vergleichung» 1648 zwischen den «grossen Bauern», den «kleinen Bauern» und den Taglöhnern mit umfassender Regelung des Ackerets (Schweineweide, Eichelnutzung); obrigkeitliches Appellationsurteil 1720 in der Auseinandersetzung zwischen den «Mittelbauern» und den «armen Taglöhnern» betr. Nachtweide der Pferde der Mittelbauern auf dem Keibler (wird zugunsten der Taglöhner aufgehoben).

Urteilsbrief Niederweningen, 1645

I A 23: Urteilbrief 1645 betr. Ausschank von Wein. Der öffentliche Weinausschank bleibt dem Tavernenwirt vorbehalten, im privaten Umfeld ist jedoch der Ausschank für andere erlaubt. Genannt werden die Anlässe, an denen Wein öffentlich oder privat ausgeschenkt wurde: Gemeindeversammlung, (gerichtliche) Ehr- und Schiedssachen, Weinkauf, Hochzeiten, Taufmähler, Krähhahnen (Festessen nach Weinlese), Sichellegi (entsprechend nach Getreideernte), Pflegelwecketen, Pflegelrecki, Trunten (ebenfalls Mahlzeit zu Ende beispielsweise der Weinernte), Hof- und Lichtstubeten, im Heuet, im «Herbst», für Kindbetterinnen und kranke Personen. Der konservatorisch wenig einfühlsame Eintrag von Lokalhistoriker Hermann Wirth vor mehr als hundert Jahren unter der Plica dieser Urkunde bezeugt, dass sich dieser Spross eines alten Niederweninger Geschlechts mit dem überaus aussagekräftigen Urkundenschatz dieser Gemeinde beschäftigt hat. Die Urkunden sind auch in der 1992 erschienenen umfangreichen Ortsgeschichte von Alfred Häberle berücksichtigt.

 

II A Akten

darunter:
Zwei Originalverträge 1634/1637 betr. Wegrechte zu Niederweningen; Vertragskopie 1650 betr. Übereinkunft zwischen der Stadt Zürich und dem Domstift Konstanz betr. Bezug der Weinzehnten ab an der Lägern gerodeten Gütern; Vertragsbrief 1680 zum Schutz von Jungwald der Gemeinde Niederweningen auf der Egg gegenüber Übergriffen derer von Schleinikon und Dachslern; Vergleich 1705 betr. Austeilung von Gemeindeland im Keibler an die Gemeindebürger zum individuellen Anbau.

III A Jahresrechnungen

Rechnungen des (ansehnlichen) Gemeindegutes 1777–1795; darin: Verpachtung der gemeindeeigenen Surbwiesen und der Weiden auf der Schnöten; Ausgaben für Besoldungen von Schulmeister, Holzförster, Vieh-, Schweine- und Schafhirt sowie von Wächtern und Profoss; Armenausgaben.

IV A Bände

1
«Sammlung derer einer Ehrsamen Gemeind Niederweningen zuständigen Documenten und brieflichen Urkunden von 1501 bis 1790, gesammlet vom Besitzer derselben, Johann Heinrich Weidmann, Hochdomcapitlisch Constanzischer Gerichtsvogt allda.»
Aus dem Vorbericht zu diesem Kopialbuch mit 59 kopierten Dokumenten geht hervor, dass die ursprünglich in der Gemeindelade in der Sakristei der Kirche aufbewahrten Dokumente grösstenteils unter Privaten und Schulkindern (bei diesen wohl zwecks Leseübungen) «zerstreut» gewesen waren. Weidmann übernahm es, diese und zusätzliche unbekannte Dokumente über die «besitzende Freiheiten und Gerechtsame» der Gemeinde beizubringen und in Gewahrsame der Gemeindelade zu geben. Die Sammlung der Dokumente besteht, bis auf die 26 Urkunden in I A, nicht mehr, ist aber inhaltlich eben in Weidmanns Kopialbuch überliefert.

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