bearbeitet von Dr. Otto Sigg
«Compromiss-Spruch» 1761 betr. Aufteilung des Kirchengutes Horgen zwischen der neu gebildeten Pfarrgemeinde Oberrieden einerseits und den drei Wachten der Kirchgemeinde Horgen, nämlich Horgen, Hinterberg und Arn, anderseits: Die Pfarrgemeinde Oberrieden erhält als Anteil aus dem Kirchen-, Armen- und sog. Halbguldengut Horgen 2500 Gulden (davon bilden 1500 Gulden das neue Kirchen-, Armen- und Halbguldengut Oberrieden, 1000 Gulden stehen den Obervögten zu nutzbringender Verwendung zu; die Oberrieder Besitzer von Kirchenstühlen in der Kirche Horgen können diese an Horgener Kirchgenossen verkaufen).
darunter:
«Jahrsläufe von A°. 1755», angelegt von Hans Jakob Staub zu Oberrieden:
Chronikalische Aufzeichnungen zu Naturereignissen, Unglücksfällen, Witterung, Ernteerträgen, Getreide- und Weinpreisen 1755–1761; insbesondere jedoch «kurze, doch grundliche Beschreibung von demjenigen, was sich vor, in und nach dem Kirchenbau zu Oberrieden zugetragen hat» (detaillierte Beschreibung der Vorgeschichte, der Finanzierung, der Erwägungen für den Bau, der Bauorganisation usw. der dem Unternehmer Hans Ulrich Grubenmann von Teufen AR in Auftrag gegebenen und im November 1761 eingeweihten Kirche); Akten betr. Kirchenbau Oberrieden 1760/62 wie unterstützende Eingabe der Obervögte von Horgen an die Obrigkeit zur Bildung einer eigenständigen Pfarrgemeinde Oberrieden und zum Bau einer Kirche; Baukontrakt 1760 mit Baumeister Hans Ulrich Grubenmann; Akten zu Finanzierung von Kirchenbau und Pfarrpfrund; Akten zum Schulhausbau Oberrieden 1763/73; Gesuch 1763 der Wacht Oberrieden um Erneuerung ihres Einzugsbriefes; ratsherrliche Rede 1794 anlässlich der Vorstellung des neuen Pfarrers Hirzel zu Oberrieden; Lebensmittelzuteilung 1795 an 100 Personen zu Oberrieden.
Mehrjahresrechnungen des Kirchengutes 1761–1773 (Fortsetzung in IV B 3.1); Abrechnungen zum Kirchenbau 1760/65 (Dokument durch Schäden weitgehend unlesbar geworden).
1
«Kirchen Buch der ehrsamen Gemeind Oberrieden … 1762»: Bericht und Überblick zur erfolgten Gemeindebildung und zum Kirchenbau 1761, Bericht zur teilweisen Umfunktionierung des Schulhauses zur Pfarrerwohnung 1762; Abschrift der 1767 anlässlich der Renovation des Kirchturms gefundenen Turmknaufbriefe von 1761 sowie Abschrift des 1767 zusätzlich im Turmknauf hinterlegten Erinnerungsdokuments; Berichte zur Teuerung 1816/17 und zur Reformationsfeier 1819; Verzeichnis der Kirchenörter 1761/1872.
2
Zinsbuch der Kirche Oberrieden 1771 (Verzeichnis der Schuldkapitalien der Kirche und Kontrolle eingehender Zinsen 1768 – 19. Jh.).
«Rächenbuch der Kirch Oberrieden umb derselben Hab und Gut …», angelegt 1773:
Zweijahres- und Jahresrechnungen des Kirchengutes Oberrieden 1773–1812 (Fortsetzung von III A).
15 Urkunden 1471–1778; darunter:
Gütlicher Urteilsspruch 1471 (sog. erster Feldbrief) in einem grundsätzlichen Nutzungsstreit innerhalb der Gemeinde: Eine Partei fordert uneingeschränkte Nutzung ihrer Äcker, die andere Partei pocht auf gemeine Nutzung mittels Beweidung alles desjenigen, «was sie nit sätent»; im Urteilsspruch wird zwar das Dreizelgensystem mit entsprechender Beweidung der Äcker nach der Ernte sowie der Brache grundsätzlich bestätigt, jedoch Bepflanzung der Brache mit «Vasmus» (Gerste, Hirse, Bohnen, Erbsen) ermöglicht; zweiter «Feldbrief» 1589 mit Bestätigung des Urteilsspruchs von 1471; obrigkeitlicher Urteilsspruch 1492 mit Bestätigung des zwischen denen von Oberrieden und der Gemeinde Horgen gemeinsamen Weidgangs im Egg-Holz in der Gegend des alten Wolfhags (Hinweis auch auf Rodungen); durch die Wacht Oberrieden verlangte Abschrift 1550 der «gemeinen Ordnung» betr. einzuhaltende Abstände von Nuss- und Kirschbäumen und Eichen sowie von Bänderstöcken und Grünhägen von Reben (mindestens 40 Schuh); Urteilsspruch 1563 im Streit zwischen der Wacht und Bauernsame Oberrieden sowie Bürger Schäppi daselbst um ein Wegrecht im Ebnet (Schlitten-, Ross- und Rinderweg); «Ebnetbrief» 1566 (gleiches Wegrecht wie 1563); Regelung 1661 der Einzugsgelder, welche bei Umzug innerhalb der vier Wachten der Gemeinde Horgen, nämlich Horgen-Dorf, Oberrieden, Horgerberg und Arn, fällig sind; «Usskauf und Verglychung einer ehrsamen Wacht Oberrieden umb gegen sonderbaren Personen für das Weidrecht uff ihren zweien Gmeind Zelgen erlöst worden 1662» (von den 70 Haushaltungen der Wacht Oberrieden besitzen 30 kein Vieh und können deshalb den Weidgang im Unter- und Oberfeld nicht nutzen; um auch diese Haushaltungen am gemeinen Nutzen auf den beiden Gemeindezelgen zu beteiligen, wird nun das gemeine Weiderecht um 1002 Pfund denjenigen 12 Haushaltungen verkauft, die hier Sonderrechte bezüglich Ackerbaus besitzen; Anlage des Kapitals zur Errichtung der Winterschule); obrigkeitliche Bestätigung 1679 der zwischen dem Tavernenwirt des Löwen zu Horgen und Weinschenken sowie den Rebbauern getroffenen Regelungen von 1626, 1639, 1640, 1671, welche den Ausschank von selbst produziertem Wein in der Gemeinde Horgen zulassen; umfangreiche wasserbauliche Regelungen 1731 betr. den gekännelten Wasserlauf vom Dörfli Oberrieden über die Landstrasse zur Sägerei Tischenloo; obrigkeitlicher Beschluss mit Ausführungsbestimmungen 1773 zur «Sönderung» der Gemeinden Horgen, Hirzel und Oberrieden (Auflösung des alten Gemeindeverbandes Horgen in drei selbständige Gemeinden mit Aufteilung des Gemeindegutes, aber auch mit der Definition weiterhin gemeinsamer Obliegenheiten); entsprechend der von Horgen vorgenommenen «Absönderung» der Gemeinde Oberrieden neu errichteter Einzugsbrief 1773 für Oberrieden.
darunter:
Kopie 19. Jh. von drei Spruchbriefen 16. Jh. betr. den gemeinsamen Weidgang zwischen den Gemeinden Horgen und Thalwil; Kaufbriefe 1625/27 betr. Kauf von Waldgrundstücken durch die Wacht Oberrieden; Einzugsbrief 1687 der Gemeinde Horgen; Regelung 1697 des «Hausrechtung-Geldes» im Verhältnis der verschiedenen Wachten der Gemeinde Horgen zur Gemeinde Hirzel; Bericht 1699 betr. die Wahl weiterhin eines eigenen «Sinners» (zuständig für die Weinmasse) für die Wacht Oberrieden; Kaufbrief 1701 betr. Kauf des Schulhausplatzes durch die Wacht Oberrieden; «Erläuterungsbrief» 1707 des Einzugs der Söhne der Wacht Oberrieden (Einzugs- und Niederlassungsregelung bei Umzug für in der Haushaltung ihrer Väter lebenden Söhne von einer Wacht der Gemeinde Horgen zur andern); Dokumente zu Wegrechten 17./18. Jh.; «Obrigkeitliche Verordnung … wegen künftiger Verwaltung und Besorgung des Wachtgutes zu Oberrieden …1757»; «Tractat» zwischen der Gemeinde Oberrieden und dem Schulmeister betr. Nutzung des Schulhauses; «Heuzehntenrodel der Gemeinde Oberrieden 1767 und 1776; obrigkeitliche Ratifizierung 1773 der Teilung der Gemeindegüter Horgen, Hirzel und Oberrieden (inkl. Angaben zu den einzelnen Geldposten); in der Helvetik zu Steuerzwecken erarbeitete Übersicht der zu Oberrieden 1774–1797 erfolgten Handänderungen von Grundstücken; Abrechnung 1788 betr. die durch die Gemeinde Oberrieden neu erworbene Feuerspritze; Akten 1767 ff. zur Wacht bei der Sihlbrugg und zur Hochwachthütte auf dem Zimmerberg (u. a. Aufteilungsschlüssel der Mannschaft und der Kosten zwischen den Wachten der Gemeinde Horgen, den Gemeinden Hirzel, Oberrieden, Thalwil und Rüschlikon); obrigkeitliche «Erkanntnus» 1796 zum Tavernenrecht bei der Sihlbrugg; Akten, Urkundenkopien 17./18. Jh. betr. den freien Ausschank von selbst produziertem Wein; Akten, Aktenkopien 17./18. Jh. betr. besondere bürger- und niederlassungsrechtliche Angelegenheiten; II A 49: Umfangreiche Sammlung von vormundschaftlichen Abrechnungen (Vogtrechungen) betr. Einwohner der Wacht und Gemeinde Oberrieden 1680 ff. und ganzes 18. Jh. (nebst detaillierten Vermögensausweisen und Ausgabenrechnungen auch Inventare über Hausrat, Möbel, Werkzeuge, Lebensmittelvorräte, Kleider, auf die Gant gebrachtes Hab und Gut usw.).
II A/ III A: Aus der umfangreichen Oberrieder Sammlung der Hinterlassenschaftsinventare 17./18. Jh.: Die durch den Untervogt von Horgen am 9. Januar 1769 vorgenommene Inventarisierung der Hinterlassenschaft des verstorbenen Johannes Schäppi, erstes Blatt: Beschreibung des halben Hauses mit Trottenund Waschhausanteil und Brennhafen sowie der Stube mit zwei «Seidenwebgestüden» (eines davon aus dem Frauengut stammend) und einem Spulrad. Typischer Haushalt am See: Seidenverarbeitung und etwas Weinbau. Mit einem Aktivsaldo von 1247 Gulden kann der Haushalt als bescheiden hablich charakterisiert werden, was auch durch das lange Inventar mit Hausrat, Habseligkeiten und Werkzeugen belegt wird.
Jahresrechnungen der Gemeinde Oberrieden 1760–1798; Jahresrechnungen über das Einnehmen und das Ausgeben der Wacht Oberrieden 1724–1760; Vogt- bzw. Vormundschaftsrechnungen 18. Jh. (hier falsch eingereiht, gehört zu der umfangreichen Sammlung unter II A 49).
1
Kopienbuch, angelegt 18. Jh.: Kopien von 171 die Wacht und Gemeinde Oberrieden betreffenden Urkunden, Verträgen und Akten 1471–1798–1901.
2
1719 angelegtes Gemeindebuch: Ordnung der Wacht Oberrieden 1719; Gemeindebeschlüsse meist zum Gemeindegut und Bürgerrecht 18. Jh.; Protokolle der Abnahme der Gemeinderechnung 1719–1798; Gemeindegutsrechnungen 1799– 1811; Zusammenstellungen der Gemeindekapitalien 18. Jh.
3
1778 angelegtes Schützenbuch: Jahresrechnungen der Schützengesellschaft zu Oberrieden 1776–1884 (inkl. Auflistung 1843–1880 derjenigen, die sich weigerten, Hochzeitsgaben zu spenden).
4
Zinsbuch der Wacht und Gemeinde Oberrieden, angelegt 1758: Verzeichnis der Gemeindekapitalien ab 17. Jh. und Kontrolle der eingehenden Zinsen (–1817).