Archivführer der Zürcher Gemeinden und
Kirchgemeinden sowie der städtischen Vororte vor 1798

bearbeitet von Dr. Otto Sigg


  

Politische Gemeinde Oberstammheim (Bezirk Andelfingen)

(«Niederstammheim» anstelle der heutigen Bezeichnung Unterstammheim gemäss Vorkommen in der jeweiligen Quelle aufgeführt).

I A Urkunden auf Pergament

52 Urkunden 1433–1759; darunter:
Schiedsspruch 1433 in einem Zehntenstreit zwischen den «armen Leuten» (Gemeinde) zu Ober- und Niederstammheim und dem Gotteshaus Ittingen; Bestätigung 1434 der Kartause Ittingen, für die Bauernsame des Dorfes Ober- und Niederstammheim den Wucherstier zu stellen; Kaufbrief 1480 betr. Kauf des Hardhofes durch die Gemeinde Oberstammheim; Ratsurteil 1511 betr. den Anspruch des Wirtes und Metzgers auf St. Anna auf einen eigenen Hirten; Ratsurteil 1517 betr. Wasserbezug durch Stammheim im Rechtsgebiet des Klosters Stein zu Etzwilen; Spruchbrief 1518 betr. flurrechtliche Belange von Oberstammheim in Bezug auf seine Nachbarn; Ratsurteil 1524 um Wasserrecht der Furtmühle; Vidimus 1530 und 1598 betr. Lehenstatus der durch die Gemeinde der beiden Dörfer Ober- und Niederstammheim 1146 erkauften Furtmühle und des Weihers sowie des Hofes Eppelhusen; «Weidbrief» 1538 (Beschreibung gemeinsamer und getrennter Weiderechte der beiden Gemeinden Ober- und Niederstammheim); obrigkeitlicher Entscheid 1543 betr. das Burg- und Weidrecht des Hofes Feldern in Bezug auf Ober- und Niederstammheim (inkl. Involvierung des Standes Schaffhausen); Vertragsbriefe /Weidgangbriefe 1548/1556 betr. Weidgangrechte zwischen Oberstammheim und Waltalingen; obrigkeitliches Urteil 1552 betr. Zehntenfreiheit der Brachwiesen zu Ober- und Niederstammheim (Zehntenrechte des Klosters St. Gallen); Vertragbrief 1554 zwischen den beiden Gemeinden Ober- und Niederstammheim und der Gemeinde Guntalingen betr. Weiderechte; urbarmässige Verzeichnung 1555 der zehntenfreien und bedingt zehntenpflichtigen Güter des Klosters St. Gallen zu Ober- und Niederstammheim; Spruchbrief 1564 betr. das Halten von Hengsten im Stammheim, Guntalingen und Waltalingen gemeinsamen Weidgang (Stammheim möchte nur noch «Münche» mit den Rossen auftreiben); Lehenbrief und Revers 1565 des Klosters St. Gallen betr. Verleihung des durch die Gemeinde Oberstammheim erworbenen halben Kehlhofes; Schuldbrief 1571 über 1000 Gulden, welche die Gemeinden Ober- und Niederstammheim von einem Diessenhofer Bürger aufgenommen haben (Pfand: Hof Eppelhusen; Untervogt Andreas Farner siegelt mit eigenem Siegel wie schon ein Urteil in einem Wegstreit 1565); Spruchbrief 1599 betr. Beweidung und Nutzung des Schomatwaldes durch alle umliegenden Gemeinden, Siedlungen und Höfe (Oberstammheim, Nussbaumen usw. einerseits, Eschenz, Wagenhausen usw. anderseits) bzw. Aufteilung 1689 dieses Waldes auf der eidg. Tagsatzung unter die sechs umliegenden Gemeinden; obrigkeitlicher Entscheid 1621 betr. Oberstammheimer Holzgerechtigkeiten (dürfen bei künftigen Erbteilungen nicht mehr ausser die Gemeinde gezogen werden); div. Urkunden mit flur- und wegrechtlichen Regelungen 16./17. Jh.; Instrument 1652 zur Entflechtung der gemeinsamen Besitzrechte der beiden Gemeinden Ober- und Niederstammheim am Hof Eppelhusen und der Furtmühle; Erlass 1759 der acht den Thurgau regierenden Orte betr. Bussen bei Holzfrevel im Schomatwald.

II A Akten

darunter:
Beschreibung 1769 des gemeindeeigenen halben Kehlhofes; Bürgerrechts- und Ehesachen; Akten und Korrespondenz (z. B. des Thurgauer Landvogts) zum Schomatwald 1595– 1662 (s. unter I A Urkunden); Verzeichnisse und Rechte der sog. «Hofjünger»-Gesellschaft, bzw. «Fudergesellschaft» und der sog. Fuderrechte (Nutzungsberechtigte im Wald); Gemeindeordnungen 1562(–1671) betr. Bürgerrecht, Einwohner, Weinhandel, Einheirat, Fremde, für die beiden Gemeinden Ober- und Niederstammheim; undatierte Gemeinde-, Straf-, Sittenordnung 17. Jh. inkl. Eide der Richter, Geschworenen und des Weibels; Inventar der Gemeindestube 1684; Übersichten zum Gemeindegut 18. Jh.; Sanierung der Kirche Unterstammheim nach Unwetterschäden, (mangelnde) Unterstützung durch das Kloster St. Gallen 1778ff.; Quittung 1796 des Abtes von St. Gallen betr. Loskauf von Fall und Fasnachtshenne durch die Gemeinden Ober- und Unterstammheim; Mannschaftspflicht 1601; Besetzung der Hochwachten 1631, Ordnung für die Hochwachten zu Stammheim und auf der Kratzeren 1743; Akten betr. Kauf der Thalmühle durch die Gemeinde 1658; Trottenrecht 1618; Wasserrodel 1646 (Verzeichnis betr. Wässerung); tabellarische Aufnahme der Unwetter- und Überschwemmungsschäden 1778, 1792/ 93; div. Akten zu Nutzungsrechten, Zehnten und Grundzinsen.

III A Jahresrechnungen

Jahresrechnung 1599/1600 um die Verwaltung des abtst. gallischen Amtes Stammheim durch Amtmann Hans Peter Wehrli; Rodel 1621–1676 betr. die Gemeindestube mit Rechnungsablage der Stubenvierer, Inventar des Hausrates, des Geschirrs und der Silberbecher; Jahresrechnungen über das Gemeindegut 1651–1654; Inventar 1697 der Gemeindegutes anlässlich der Übergabe der Verantwortung für das Gemeindegut vom Kastvogt zu Unter- und Oberstammheim (dem obrigkeitlichen Seckelmeister Johann Jacob Heidegger) an die beiden amtierenden Dorfvierer; Rodel 1688 mit Rechnungsablage- Protokollen der sog. «ehrsamen Gesellschaft der Hofjünger» (Holzkorporation); Jahresrechnungen 1777– 1793 der sog. «ehrsamen Gesellschaft des Fuderrechts» (Korporation der Berechtigten zum Bezug der Holzfuder).

IV A Bände

1
«Restantzen-Buch Sanct Anna Guts zu Stammheim, angefangen 1719» (Übersichten zu Zahlungsrückständen und Zinszahlungen 1719–1802).

2
Abrechnungen mit den Schuldnern der Gemeinde 1745–1816.

3
Einzelabrechnungen, Belege, Übersichten, Lohntabellen betr. die bauliche Sanierung der Kirche Unterstammheim 1779/80 inkl. Listen betr. Fronarbeit.

Zusammenstellung des Gemeindegutes Oberstammheim, 1697

III A: Zusammenstellung des Gemeindegutes 1697. Die Gemeinde besass ein Reinvermögen von 6643 Gulden sowie etwas Kernen und Wein. Das Inventar wurde aus dem Anlass erstellt, als der Kastvogt der Stadt Zürich über die Vogtei Stammheim die Verantwortung zur Führung der Rechnung voll der Gemeinde übergab.

 

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