bearbeitet von Dr. Otto Sigg
2 Urkunden (deponiert im Staatsarchiv) 1588, 1666: Erblehenbrief 1588 des Klosters Wettingen betr. den umfangreichen und zwei Häuser umfassenden Hof zu Oetwil mit Verleihung an die Brüder Schwyzer; Schuldverschreibung 1666 der Gemeinde Oetwil von 100 Gulden gegenüber den acht regierenden eidgenössischen Orten der Grafschaft Baden im Zusammenhang mit dem Loskauf des sog. Leibfalles (Abgabe der gegenüber der Grafschaft Baden leibeigenen Oetwiler Einwohner anlässlich ihres Todes).
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Urbar 1795 über die dem Kloster Wettingen zu Oetwil zustehenden Grundzinsen.