Archivführer der Zürcher Gemeinden und
Kirchgemeinden sowie der städtischen Vororte vor 1798

bearbeitet von Dr. Otto Sigg


  

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Rickenbach (Bezirk Winterthur)

II A Akten

darunter:
«Satz- und Ordnungen einer loblichen Sängergesellschaft Rickenbach» 1726; Nachtschulordnung der Gemeinde Rickenbach 1776; Bestimmungen zum Fonds der Sängergesellschaft; Verkommnis 1733 betr. Kirchenörter der Weiber der Familien Weiler und Peter; von der Zürcher Ökonomischen Kommission initialisierte Gemeindetabelle von Rickenbach 1786 (Bevölkerungs-, Berufs-, Güter- und Viehstatistik); Akten 1795 von Pfarrer Kitt betr. Austeilung von Getreide an Bedürftige in der Kirchgemeinde Rickenbach; übliche Sammlung 18. Jh. von ab der Kanzel verlesenen Mandaten, Anleitungen, Ordnungen zu div. Regelungsbereichen vorgesetzter Stellen; Akten, Verzeichnisse betr. Zehnten zu Rickenbach und Sulz: «Zehntenrodel» 1633 betr. den der Pfrund Rickenbach zustehenden Zehnten zu Sulz; «Zehntenrodel» 1638 betr. den dem Spital zu Winterthur zustehenden Zehnten zu Sulz; undatiertes Heft mit Skizzen zu zehntenfreien Gütern (auch zu Attikon); «… Beschreibung» 1643 betr. Loskauf der der Pfrund Rickenbach zustehenden Zehnten von Wiesen; «Beschreibung der Häuser und Hofstätten zu Sulz» 1641/ 1655 bezüglich deren Zehntenpflicht entweder zuhanden der Pfrund Rickenbach oder der Pfrund Dinhard; Tabellen, Akten 18. Jh. betr. Ertrag, Ertragsstatistik und Einzug des Pfrundzehnten zu Rickenbach, Grüt (Dinhard), Herten (Altikon) und Sulz; Berichte, Akten 17./18. Jh. betr. Abgrenzung zwischen den Zehntenbezirken und -rechten der Pfrund Rickenbach (inkl. sog. Neugrützehnten) in Bezug zu denjenigen der Pfrund Dinhard und des Spitals Winterthur (inkl. sog. Neugrützehnten).

III A Jahresrechnungen

Jahresrechnungen, «Restanzenrödel», «Schuldbücher», «Zinsrödel» der Kirche Rickenbach 1594–1601 (mit Lücken), 1604–1610, 1611–1619 (mit Lücken), 1627, 1640–1649 sowie 1700–1797 (mit Lücken).

IV A Bände

Signatur IV B 1.1:
Stillstandsprotokolle 1774–1832 (1774 neu eingeführt durch Pfarrer David Kitt).

Politische Gemeinde Rickenbach

I A Urkunden auf Pergament

15 Urkunden 1519–1796 (Nr. 13: Papierheft; die Pergamenturkunden sind durch frühere Feuchtigkeitsschäden teils bis zur Unleserlichkeit zerstört, fachgerechte Restaurierung im Jahr 2004 beendet); darunter:
Urteilsspruch 1519 im Streit zwischen der Gemeinde Rickenbach und den Brüdern Ammann betr. Rechtscharakter des durch den Vater der Ammann von der Gemeinde erkauften Grüwlisgut im Oberholz (das von der Gemeinde beanspruchte Recht der gemeinen Stoffelweide auf diesem Gut wird bekräftigt; die Ammann reklamierten für sich den Rechtscharakter eines eingeschlossenen Gutes); obrigkeitliches Appellationsurteil 1524 betr. streitigen Lehenbesitz des Widums der Pfrund Rickenbach zu Rickenbach (aufgeführt sind der Kirchherr zu Rickenbach Konrad von Schellenberg sowie das 1524 die Kollatur Rickenbach für kurze Zeit übernehmende Stift Embrach); durch Dorfmeier und Gemeinde Rickenbach als Rechtspersönlichkeit ausgestellte Schuldurkunde 1527 (Aufnahme von 100 lib., Unterpfand: das gemeine Gut der Gemeinde wie Allmenden, Holz, Wunn und Weide); Schuldbrief der Gemeinde Rickenbach 1527 (Aufnahme von 105 lib. Kapital von Schulthess Hans Husser zu Winterthur gegen einen jährlichen Zins von 3 1/2 Mütt Kernen Winterthurer Mass, lastend auf den Gemeindegütern); Schiedsspruch 1542 im Streit zwischen der Gemeinde Rickenbach und Pfarrer Stöckli daselbst um gegenseitige Abgeltungen (der Pfarrer erhält vom Heuzehnten so viel, dass er zwei Kühe und ein Pferd damit erhalten kann, der übrige Heuzehnte wird ihm mit 2 Schilling pro Mannmad abgegolten; Lieferung von Stroh zum Decken der Pfarrscheune; hingegen zahlt der Pfarrer betr. die vier kirchlichen Festtage eine Geldpauschale für das Mahl der Ehegaumer sowie für das Holen der Küchlein an Fasnacht); durch die Dorfgemeinden Rickenbach und Sulz abgeschlossener Vertrag 1546 betr. gegenseitige Abgrenzung des gemeinen Weidgangs; Urteilsspruch 1557 im Streit zwischen Privaten von Dinhard, Welsikon und Rickenbach und der Gemeinde Rickenbach betr. Ansprüche der Privaten gegenüber der Gemeinde Rickenbach, den Weg durch das zwischen Dinhard und Rickenbach liegende Auholz landstrassenähnlich zu halten (die Gemeinde muss den Weg lediglich 8 Schuh breit halten, da zur Mühle und nach Frauenfeld zwei Landstrassen bestehen); Schuldbrief 1558, mittels dessen die Gemeinde Rickenbach die vergleichsweise sehr hohe Geldsumme von 700 Gulden von einer Bürgerin von Diessenhofen aufnimmt (Pfand: Gemeindegut); Einzugsbrief 1566 mit Erhöhung des Einzuggeldes für Neubürger, inkl. Sondereinkauf nicht nur in die «Dorfgerechtigkeit», sondern auch in die «Weihergerechtigkeit»; Einzugsbriefe 1661, 1796 (inkl. div. bürger- und aufenthaltsrechtliche Bestimmungen); sehr stark beschädigter Reversbrief 1593 von Rudolf Wydler von Rickenbach betr. Übernahme des bis anhin von ihm als Mannlehen besessenen, der Pfrund Rickenbach zinspflichtigen Widums zu Rickenbach zu Erblehen (Lehen der Obrigkeit als Inhaberin des Kirchensatzes); Aktenstück 1593 zum vorher aufgeführten Reversbrief 1593 (stammend aus dem Archiv des obrigkeitlichen Klosteramtes Winterthur, mit Ablösungsvermerk 1836): Eine Kommission legt den Verkauf des Widums zu Erblehen (also Übergang vom Mann- zum Erblehen) auf Raten von 125 Pfund und 400 Gulden fest, inkl. Beschreibung des grossen Hofes und des Lehenzinses.

I B Verträge auf Papier

3 Originalverträge: Urteilsspruch 1597 des Kyburger Landvogts in einem Streit zwischen der Gemeinde Rickenbach und einem Einwohner betr. eine hofstatt- und baurechtliche Angelegenheit des ausserhalb des Etters befindlichen «Tröttlis»; Urteilsspruch 1600 im Streit zwischen Pfarrer Schwyzer und der Gemeinde Rickenbach betr. Bezüge des Pfarrers (unter Konsultation und Erweiterung des Schiedsspruchs von 1542 zwischen der Gemeinde und Pfarrer Stöckli, s. I A; u. a. Verdoppelung der Pauschale für den Heuzehnten pro Mannmad auf 4 Schillinge, wobei der Heuzehnten nach wie vor in natura «aufzustellen» ist; Bestimmungen betr. Heuzehntenpflicht bei Umwandlung von Wiesland in Ackerland und umgekehrt; Pflicht für jede Haushaltung zum Dreschen von je 12 Garben für den Pfarrer); Urteilsspruch 1608 im Streit zwischen der Gemeinde und einem Bürger betr. Zahlungspflicht von Umtriebskosten im Zusammenhang gegenüber der Gemeinde säumiger Schuldzinskosten (Hinweis darauf, dass die Gemeinde eine diesbezügliche Bestimmung «einhellig gemehrt» habe).

II A Akten

darunter:
Aufschlussreiche Berichte 1661 von Pfarrer Burkhard über die Gemeindegüter und den Bürgernutzen Rickenbachs (Argumentation zuhanden der Obrigkeit zwecks Erhöhung des Einzugsgeldes); «Ordnung und Verbot» 1688 der Gemeinde Rickenbach (flurrechtliche und -polizeiliche Belange, Nachträge bis 1724); Einzugsbrief 1716 betr. Gebühr für in die Gemeinde einheiratende Frauen; Abrechnung über diesen «Weibereinzug» 1783/90.

Bericht zu den Rickenbacher Gemeindegütern, 1661

II A 1: Bericht von Pfarrer Burckhard 1661 zu den Rickenbacher Gemeindegütern und zum Bürgernutzen: Gewinnbringende Bewirtschaftung von 60 Jucharten Weide mit Quelle durch die Gemeinde durch Anbau von Hafer und Kernen sowie durch Beweidung; Nutzung von 300 Jucharten Gemeindewald (pro Bürger jährlich acht Fuder Brennholz und mehr; Bezug von Rebstöcken und von Bauholz nicht nur von Tannen, sondern auch von Eichen; in Weide und Wald finden sich zudem viele Apfel-, Birn- und Kirschbäume, welche der Bevölkerung «grossen Nutzen» bringen); etliche hundert Eichen ermöglichen eine Eichelernte, welche auch dem Taglöhner die «Mastung» von Schweinen ermöglicht; das Gemeindeland ermöglicht fast jedem, eine Kuh zu sömmern; Ertrag des 10 Jucharten umfassenden Gemeindeweihers von jährlich rund 20 Gulden.

 

III A Jahresrechnungen

Jahresrechnungen des Gemeindegutes 1782–1798 (Einnahmen vor allem an «Grasgeld» und «Holzgeld»); Rechnungen des Kirchengutes 1735 und 1798 sowie des (Kirchensteuer-) und Almosen- bzw. Armengutes 1744–1798.

IV A Bände

(1: Kopie 1906 von H. Wepf des im Staatsarchiv befindlichen Zehntenurbars der Pfrund Rickenbach 1641; Signatur gemäss einer Neuordnung 2001: «IV A 28.1+2»).

2
Neue Signatur «IV A 28.3&
raquo; Zinsbuch (Aktivzinsen der Gemeinde) 18./19. Jh., inkl. diverse Verwaltungsakten wie Verzeichnis 1811 der Marchen des Gemeindegutes, Feuerordnung, Feuerwehrmannschaft 1700, 19. Jh., detaillierte Verzeichnung der Viehstandes bzw. der Viehseuche 1809, Verzeichnis der Holzfrevler bzw. «Forsterrödel» 19. Jh.

3
Neue Signatur IV B 13.05
«Einnahm- und Zinsregister um die Almosen-Collect A°. 1746» (verzeichnet bis 1823).

4
Neue Signatur IV B 16.04
1. Teil: «Ein Urbar der Gmeind Rickenbach …», angelegt 16. Jh., Nachträge 17. Jh.;
verzeichnet sind die von der Gemeinde gesamthaft auf Gemeindegut und -nutzen aufgenommenen Schuldkapitalien und deren Weiterverteilung an einzelne Bürger mit Angabe der jeweiligen Unterschuld und des entsprechenden Unterpfands; eindrückliches Zeugnis der durch die Bevölkerungsvermehrung und Fehl- bzw. Teuerungsjahre des 16. Jh. verursachten Notwendigkeit der Verschuldung, bei welcher die Gemeinde gesamthaft bürgen und zinsen musste bzw. die Verschuldung ihrer Bürger zu managen hatte; ohne Datum sind folgende Schuldverschreibungen und Unterverteilungen genannt: 2 Posten gegenüber dem Zürcher Seckelmeister Sprüngli (gestorben 1568) und dessen Erben, 1 Posten gegenüber der Kapellenbruderschaft Nottwil (datiert 1551), den Ramsauer zu «Schoffen», dem Klosteramt Töss, dem Spital Schaffhausen, «gen Diessenhofen», Stadtschreiber Reinhart sel. zu Zürich, der Stadt Winterthur, einem Bürger von Rottweil, der Almosenstiftung des Zürcher Bürgermeisters Müller sel.
2. Teil: Gemeinderechnungswesen, -ökonomie, -rechungen, -beschlüsse u. a. m., erstes Drittel 19. Jh., darunter z. B. auch eine detaillierte «Vermögensliste» der Bürger um 1804.

Nachtrag

Staatsarchiv Zürich; Pfrundurkunde C IV 5.6.6:

Urteilsspruch 1542 im Streit zwischen der Gemeinde des Dorfes Rickenbach und dem Pfarrer daselbst betr. sog. «Neuerungen» des Pfarrers (aus dem Heuzehnten hat die Gemeinde dem Pfarrer so viel abzugeben, dass dieser 2 Kühe und 1 Pferd halten kann; Lieferung von Stroh an den Pfarrer u. a. zum Decken der Scheune; pfarrherrliche Pauschale an die Gemeinde zur Finanzierung von Mahlzeiten für die Ehegaumer an den vier hochzeitlichen Tagen und an Fasnacht für Küchlein-Holen).

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