bearbeitet von Dr. Otto Sigg
1 Urkunde 1721: «Stiftungsurkunde» 1721: Die Gemeinde Rüschlikon tut kund, nach Vorstufen der Jahre 1540 (eigene Wochenpredigt) und 1621 (eigene Kinderpredigt) aufgrund eines obrigkeitlichen Beschlusses unter Loslösung von der Pfarrei Kilchberg zu einer selbständigen Pfarrei geworden zu sein (inkl. Hinweis auf die Finanzierung der Pfarrbesoldung) (Original im Ortsmuseum).
darunter:
Aktennotiz des Pfarrers, wonach 1610 in Kilchberg (Kirchgemeinde mit Bendlikon, Rüschlikon, Adliswil und Wollishofen) der Beschluss gefasst worden war, die in der katholischen Zeit ins Beinhaus Kilchberg verbrachten Gebeine zu begraben, inkl. Nachricht des Fundes eines Kruges voll Münzen anlässlich der Grabarbeiten und Nachricht 1665 betr. Abriss des Beinhauses unter Verwendung der Steine für den Kirchturm; Beschluss 1737 der Obervögte betr. strittige Ordnung um die Kirchenstühle in der Kirche Kilchberg; Abrechnung 1786/87 betr. den Bau der Kirche Rüschlikon; Eingaben 1725/1741 der Gemeinden Rüschlikon, Kilchberg und Thalwil an die Obrigkeit, das Abendmahl sitzend einnehmen zu dürfen (inkl. entsprechende Genehmigung und Ordnung); Akten zur Begründung der selbständigen Pfarrei Rüschlikon 1721 (inkl. Liste der Beiträge zur Pfarrbesoldung).
Jahresrechnungen des Kirchengutes Rüschlikon 1735–1798.
IV B 1.1
Stillstandsprotokolle 1759–1862, angelegt von Pfarrer Hans Conrad Däniker.
darunter:
Auszug 1758 betr. eine auf dem Gesellenhaus Rüschlikon lastende Gült des Jahres 1530; neu bestätigte Ordnung 1603 anstelle eines unleserlich gewordenen Dokuments, welche das Vorkaufsrecht der Gemeindegenossen bei Verkauf von fahrendem und liegendem Gut an Auswärtige bestimmt; Abschrift einer Urkunde 1539 betr. «Abwechslung» des kleinen Zehntens des Klosters Kappel in der Kirchhöri Kilchberg gegen einen fixen Geldzins; Quittung (Kopie) der Obrigkeit 1600 betr. Entgegennahme von 128 Gulden «Reisgeld» von der Gemeinde Rüschlikon zwecks Unterhalt von acht Soldaten; «Ehe Faden Rodel Anno 1607»: Gemeindebeschluss, die Ehefaden neu zu legen mit Angabe des Verteilers, wie viele «Schygen» (Längenmass) an Ehefaden (grüne oder «tote» Grenzzäune) der einzelne Besitzer zu erneuern hat und mit Angabe entsprechender Bestimmungen zu den Ehefaden (bis 1615); Urteilspruch 1611 mit Bestätigung des Anspruchs der Gemeinde Rüschlikon, in ihrem Bann keinen Ehrschatz des Klosters Muri dulden zu müssen; Verzeichnis 1629 der Feuer- und Dorfwächter; Pachtverträge, Akten 1658 und 2. Hälfte 18. Jh. betr. die den Gemeinden Bendlikon, Rüschlikon und Adliswil zustehende ehehafte Metzg zu Rüschlikon; Bussenordnung 1691 bei Frevel im Gemeindeholz Fohren; Urteilsspruch 1716 im Streit zwischen Amtmann Esslinger und der Gemeinde Rüschlikon betr. Bau eines Torfschopfes am See (der Schopf darf gebaut werden, jedoch ohne Beeinträchtigung der Rechte der Gemeinde an ihrer ehehaften Schifflände, keine Mutation zu einem Wohnhaus oder gar zu einer Taverne); Urteil 1722: Verhinderung einer Zimmerei am See wegen der Wegrechte der Gemeinde Rüschlikon; Akten betr. das Nidelbad und den Turbenberg 18. Jh.; Bau- und Rechnungsakten 18. Jh. betr. Hochwachthütte auf dem Zimmerberg; Akten 18. Jh. zur Wacht an der Sihlbrücke; Akkord 1760 betr. Anschaffung einer Feuerspritze; Transkription einer in Privatbesitz befindlichen Urkunde 1585 betr. die Schiffländen zu Rüschlikon. und das Landungsrecht von Privaten.
II A 5: «Ehe Faden Rodel» 1607 von Rüschlikon: Zeugnis der Flurverwaltung und Flurordnung. Beschluss der Maigemeinde 1607, die Ehefaden, d. h. die Grenzen den Flurblöcken entlang, mittels Lebzäunen und «toten» Zäunen neu anzulegen bzw. zu sanieren. Für die Abgrenzung des Flurblockes «Oberfeld» mussten beispielsweise 200 «Schygen» zu je 11Werkschuh (total rund 660 Meter) an 25 pflichtige Anstösser zur Ausführung der Arbeiten vergeben werden. Der Unterhalt der Lebzäune führte immer wieder zu Streitigkeiten unter Anstössern, weshalb die «neuen» und die «alten» Geschworenen zu Jahresbeginn 1608 anlässlich der traditionellen jährlichen gegenseitigen Verantwortung der Gemeinderechnung gewisse Regeln des Unterhalts aufstellten, um «in der Gemeinde Einigkeit zu pflanzen».
Zweijahresrechnungen 1736–1798 des Steuergutes der Kirche Rüschlikon.
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«Urbar der Gemeinde Rüschlikon …, darinnen verfasset etliche der Gmeind Gebrüchen und Ordnungen, der Ynzügen (Einzugsgelder) und anderen Sachen halben, demnach die ansprechigen verbriefeten und laufenden Schulden samt der Kirchen Gut und Stürgeld und ein Summarum der jerlichen von den Geschworenen gegebenen Rechnungen … angefangen 1641», bereinigt und abgeschrieben 1664; Einträge bis 1763 (–1774).