Archivführer der Zürcher Gemeinden und
Kirchgemeinden sowie der städtischen Vororte vor 1798

bearbeitet von Dr. Otto Sigg


  

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Uitikon (Bezirk Dietikon)

II A Akten

darunter:
Visitationsberichte (inkl. Armen- und Schulwesen) 1779–1791; Erlasse des Gerichtsherrn zur Beschränkung von Festmässigkeiten bei Gevaterschaften, Neujahrs-Schenken und Begräbnissen (1780) und zu einer neuen Verordnung der Kirchenörter (1789); «Chronologisches Verzeichnus aller sint A°. 1778 während meinem Pfarrdienst zu Ütiken an die Pfarrer ergangenen allgemeinen oder an mich besonders gerichteten Befehlen und Verordnungen» (1778–1788, betrifft Pfarrer Johann Rudolf Schinz); Heft mit «Inhalt der Capituls-Circularien im Freyen-Amts-Capitul» 1778–1789; Sammlung obrigkeitlicher Verordnungen und Mandate 1778–1796 zu verschiedenen staatlichen Regelungsbereichen.

Politische Gemeinde Uitikon

Ehemalige Zivilgemeinde Ringlikon

I A Urkunden auf Pergament

1 Urkunde 1581: Vor dem Gerichtsherrn zu Uitikon und Ringlikon gefertigter Kaufbrief 1581 um 2 der 3 Teile des Hofes Ringlikon um 2212 1/2 Gulden (unter der Plica: Vermerk von 1802 betr. Loskauf des Holzrechtes von alt Gerichtsherr Steiner durch die Gemeinde Ringlikon); (Kaufbrief 1595 um diese beiden Hofteile um 1883 Gulden im Archiv der ehemaligen Zivilgemeinde Uitikon, inkl. gleichlautendem Loskaufvermerk 1802).

Urkunde Uitikon, 1662

I A 8: Hans Jacob Steiner, des Regiments der Stadt Zürich, Vogt und Gerichtsherr zu Uitikon, Niederurdorf und Ringlikon, urkundet 1662 auf Ansuchen der Gemeinde Uitikon wie folgt: Die Gemeinde Uitikon darf 6 1/2 Jucharten von ihrem «Gemeinwerch» (d. h. Allmendland) «im Eich» abtrennen, in 13 halbe Jucharten parzellieren und auf die 13 in der Gemeinde befindlichen «Haus- und Hofstätten» aufteilen, damit diese bzw. deren Besitzer auf den einzelnen Parzellen individuell Acker- oder Rebbau betreiben können. Pro Parzelle ist ein jährlicher Zins von 1 Pfund 12 Schilling zuhanden der Gemeindekasse zu entrichten. Es handelt sich um einen Beleg von Intensivierung und Individualisierung der Landwirtschaft, ein Prozess, der schon im 16. Jahrhundert eingesetzt hatte und im 19. Jahrhundert zum Abschluss kommen sollte.

 

II A Akten

Beschluss 1737 der zürcherischen Kriegskanzlei «wegen eigener Zielschafts-Gerechtigkeit zu Uitikon und Ringlikon» (obrigkeitliche Schiessgaben an die Schützen zu Uitikon und Ringlikon, die ursprünglich mit Altstetten und Albisrieden in einer Zielschaft verbunden gewesen waren); Vereinbarung 1785 zwischen der Gemeinde Ringlikon und Gerichtsherr Steiner betr. Nutzung seines Holzrechts (Bezug von 10 Klaftern Buchenholz jährlich im Gemeindewald).

Ehemalige Zivilgemeinde Uitikon

I A Urkunden auf Pergament

13 Urkunden 1403–1753; darunter:
Urkunde 1403 des Gerichts zu Uitikon (eine durch den Uitikoner Vogt Rudolf Müller für Gerichtsherr Jacob Glentner ausgestellte Verzichtserklärung privater Natur); Kaufbrief 1537 um einen Hof zu Uitikon (Verkäufer: Zwei Brüder Sunnenberg von Luzern); Urteil 1537 von Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich bezüglich des Streites zwischen den Gemeinden Uitikon und Altstetten um die Verwaltung des Kirchengutes zu Altstetten (die Uitikoner wollen sich an der Verwaltung beteiligen, die Altstetten infolge der Reformation von der Obrigkeit delegiert worden war; im Urteil wird dieser Anspruch abgewiesen, hingegen die Nutzniessung des Gutes durch Uitikoner, beispielsweise in der Armenversorgung, bestätigt ); Kaufbriefe 1585 und 1588 betr. Landerwerb durch den Gerichtsherrn; Urkunde 1662 des Gerichtsherrn zu Uitikon mit Bewilligung für die Gemeinde, 12 1/2 Jucharten vom Gemeinwerk «im Eich» abzutrennen, für Rebbau und Ackerbau in 13 1/2 Jucharten aufzuteilen und an die 13 Haushofstätten der Gemeinde gegen Zins in die Gemeindekasse zu übergeben; Urteilsspruch 1663 des Gerichtsherrn zu Uitikon betr. Freihalten der Sicht auf die Kirchenuhr an der 1625/1626 durch den damaligen Gerichtsherrn für die Gemeinde erbauten Kirche (die Uhr war «zur Ergötzung und Kurzweil» der Bewohner angebracht, die Sicht darauf aber nachträglich durch Seckelmeister Müller verbaut worden); «Vertragsbrief» 1665 zwischen den Gemeinden Birmensdorf einerseits und den Gemeinden Uitikon und Ringlikon anderseits betr. Verlagerung eines Weide- und Eichelnutzungsrechts der Gemeinden Uitikon und Ringlikon im Birmensdorfer Gemeindegebiet ins Wolfetsmoos; Einzugsbrief 1674; «Vergleich-Brief» 1683 zwischen den Gemeinden Birmensdorf und Uitikon betr. Gemeindegrenzen (Zäune) und Gerichtsgrenzen (Marchsteine); Irrläufer: Urkunde 1753, ausgestellt in Mannheim durch den sog. geflammten Sonnenkreuz-Orden, betr. Aufnahme des Zürcher Bürgers Johannes Steinbrüchel in den Orden angesichts seines Könnens in der geheimen Scheidkunst und auf dem Feld der beiden Arzneien.

I B Verträge auf Papier

Kaufbrief 1675: Verkauf der 6 1/2 Jucharten Reben auf dem Gemeinwerk im Eich (s. unter I A 1662) durch Gerichtsherr Steiner an die Gemeinde, da die auf diesen Reben zugunsten der Kirche lastenden Zinsen schlecht entrichtet worden sind.

II A Akten

darunter:
Ordnung 1543 (Original) der Gemeinde betr. Wässerung der Wiesen und unerlaubten Einschlag von Gütern; Akte 1585 des Gerichtsherrn zur Verbesserung der Wasserzufuhr für die Gemeinde (die in einem Notfall über zu wenig Wasser verfügt); Akten betr. Bürgerrecht 17./18. Jh.; Akten, Bescheinigungen 17./18. Jh. betr. in der Gemeinde Uitikon für auswärtige Brand- und Unwettergeschädigte geleisteten Hilfe.

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