Archivführer der Zürcher Gemeinden und
Kirchgemeinden sowie der städtischen Vororte vor 1798

bearbeitet von Dr. Otto Sigg


  

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Weiningen-Geroldswil (Bezirk Dietikon)

I B Verträge auf Papier

Kaufbrief 1741 betr. ein durch die Kirche Weiningen zuhanden ihres Sigristen gekauftes Stück Reben.

II A Akten

Rödel: «Rodel alles jerlichen Innemens der Kylchen Wyningen … 1586», inkl. Protokoll der jährlichen Rechnungsabnahme und Angaben zum Fronfastengeld 1586–1631; «Kilchenrödeli 1614» (Einnahmen des Fronfastengeldes 17. Jh.), «Rodel» über das jährliche Einkommen der Kirche Weiningen, angelegt 1650, fortgeführt bis 1695; «Almosenrodel», angelegt 1688, Einnahmen und Ausgaben 1688–1694 betr. die neu auf Bettag erhobenen «Almosensteuer»; Geldzinsrodel 1689; «Wachtrodel 1709» (Steuerrodel für neu eingeführte Patrouillenwacht); Verzeichnisse der eingezogenen Fronfastengelder 17. Jh. (entsprechende Namenlisten der Pflichtigen zu Weiningen, Oetwil, Geroldswil, Ober- und Unterengstringen); Akten zu spezifisch Gemeindemitglieder betreffenden Ehe- und Paternitätssachen 17. Jh., 1773; Sammlung obrigkeitlicher Mandate 17./18. Jh.; Sammlung der von den Gerichtsherren (Meyer von Knonau) erlassenen und auf der Kanzel verlesenen Mandate zu allen herrschaftlichen Regelungsbereichen 17./18.; Jh.; eherichterlicher Untersuchungsbefehl 1667 betr. Anwesenheit von Kirchgemeindemitgliedern an der «Hochzeit» (Klostereintritt) einer Nonne im Kloster Fahr; Verzeichnis 1680–1719 mit namentlich aufgeführten Almosengenössigen der Pfarrei Weiningen und deren Bezug von Winterkleidern vonseiten des städtischen Almosenamts; Abrechnungen 1690 des Pfarrers betr. Fahrhabe der von ihrem Mann wegen Kriegsdiensten verlassenen Familienmutter Vogelsang zu Unterengstringen, Abrechnungen betr. Verdingkinder und deren Lehrlohn (bis 1702); Sammlung von Urteilen ab 1691 des Gerichtes zu Weiningen (Meyer von Knonau) zu den verschiedensten Vergehen; Rodel betr. Verteilung von Lebensmitteln in der Hungerszeit 1692/93; Verzeichnisse der Almosen- und Profossensteuer 1700–1703; Akten und Verzeichnisse zu den Kirchenörtern 18. Jh.; Armenlegat 1677; Verzeichnis 1707 der (vielen) Legate zu Gunsten der Armen der Kirchgemeinde.

III A Jahresrechnungen

Jahresrechnungen des Kirchengutes 1659, 1680–1798; Säckliund Armengutsrechnungen 2. Hälfte 18. Jh.

IV A Bände

1
«Weininger Kirchen-Urbar, das ist Beschreibung der Äckeren, jährlichen Zinsen an Kernen und Geld, item der Unterpfanden und Zinsleuten der Kirchen Weiningen; erneuert und aus dem vorgehenden Kirchenrodel von A° 1650 [s. unter II A] in dieses Buch abgeschrieben von Hans Ulrich Wiesendanger, Pfarrer, Anno 1694 et 1695 …», Nachträge 18. Jh.; inkl. Übersichten über das Armen- und Kirchengut 1742–1808 (getrennte Güter ab 1786), inkl. verschiedene Berichte wie zur Handhabung der Mahlzeiten bei Ablegung der Kirchenrechnung, zum Unterhalt der Kirche (Baupflicht des Klosters Fahr für den Chor), zur Tauf- und Kommunionsordnung, zu den Männerstühlen in der Kirche, zum Lohn des Vorsängers, zu den Fronfastengeldern; Verzeichnis der Spenden zwecks Erneuerung des Kirchengebäudes 1706; Übersicht zum Säckli- und Einzugsgeld für die Armen 1757–1807; Angabe von Stiftungen für die Pfrund Weiningen.

2
Zinsbuch: Verzeichnis der Kapitalien des Armen- und Kirchengutes mit Kontrolle der eingehenden Zinsen 1761–1822.

Eintrag im Kirchenurbar Weiningen, um 1675

IV A 1: Eintrag im Kirchenurbar: Unter Pfarrer Wyss (in Weiningen im Amt 1665–1680) ist Heinrich Ehrsam auf Kosten des Herrschaftsamtes Weiningen in der Gesangskunst unterrichtet und darauf zum Vorsänger der Kirche Weiningen bestellt worden. Für 1681 ist eine Erhöhung der Besoldung vermerkt, da Ehrsam stark durch den Gesangsunterricht in den sog. Winter- und Nachtgesangsschulen belastet war.

 

Politische Gemeinde Weiningen

I A Urkunden auf Pergament

8 Urkunden 1537–1672; darunter:
Reversbrief 1537 (1795 entkräftet) von Hans Hug zu Weiningen mit Bestätigung, von Meister Heinrich Ziegler zum Weissen Wind in der Stadt Zürich das Gut Lengg zu Weiningen zu Erblehen empfangen zu haben sowie zwei Jucharten Reben gegen Abgabe des halben Weinertrags; Ratsurkunde 1545 (Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich) mit Urteilspruch betr. Trennung der Flur- und Weidbezirke der Gemeinden Weiningen und Dällikon «in den beiden Bergen» durch Zaun bzw. entsprechende Bestätigung der Offnung von Dällikon; Spruchbrief 1570 betr. Holzwegrechte aus dem Fronwald Byttenlon der Gemeinde Weiningen; Verzeichnis 1588 der der Gemeinde Weiningen zustehenden Kernen-, Hafer- und Geldzinsen (mit Nachträgen 17. Jh., inkl. Notizen zum Gemeinderechnungswesen und Niederschrift einer Holznutzungsordnung des Gemeindewaldes frühes 17. Jh.); Spruchbrief 1618 mit Regelung des Wässerungsrechts zwischen Bürgern von Weiningen und Unterengstringen einerseits und der Gemeinde Weiningen anderseits (der Dorfbach von Weiningen wird z. B. durch den Mist der klagenden Bürger gelenkt und entsprechend angereichert auf ihre Wiesen geschwemmt); Amtsrecht des Gerichtes Weiningen 1561 in einer Fassung des Jahres 1637; «Spruchbrief zwischen dem Wirt zu Weiningen und einer Gmeind daselbsten» 1647 (Spruch des Propstes des Klosters Fahr als Vertreter des Abtes von Einsiedeln als Gerichtsherr der Herrschaft Weiningen und von Johann Meyer von Knonau als Vogtherr der Herrschaft Weiningen): Bestätigung und Regelung der Tavernengerechtigkeit des Wirts gemäss Offnung des Klosters Fahr, erlaubter Ausschank von Wein durch die Rebbauern, Erlaubnis für die Gemeinde zum Bau eines Schul- und Gemeindehauses sowie einer Badstube am Ort der alten Badstube und entsprechende Regelung der Nutzung dieses Gebäudes im Verhältnis zur Tavernengerechtigkeit des Wirts.

I B Verträge auf Papier

darunter:
Vergleich 1744 zwischen den Gemeinden Weiningen und Geroldswil wegen Abgrenzung der Nutzungsrechte (Weide und Jäten) «hinten im Berg».

II A Akten

darunter:
Abschriften 18. Jh./1788 von «Offnung oder Hofrodel» des Klosters Fahr von 1558 (herrschaftlich-gerichtliche Rechte zu Weiningen); Schuldverschreibungen der Gemeinde und privater Natur 17. Jh.; Verzeichnisse 1693 und 18. Jh. über die in Weiningen gesammelten «Liebessteuern» für Brand- und Unwettergeschädigte in anderen Gemeinden; verschiedene Akten 17./18. Jh. betr. Gemeindestube, Gemeindewald, Gemeindemetzg, flurrechtliche Angelegenheiten, Anschaffung einer Feuerspritze usw.; Rödel 1635–1732 zum Gemeinderechnungswesen (Zinsrödel, Rechnungsrödel des Steuermeiers, Schuldenrödel, «Kernenzinsrödel», Gemeinderödel u. ä.).

III A Jahresrechnungen

Jahresrechnungen des Gemeindegutes 1740–1798.

IV A Bände

1 und 2
Gemeindebücher 18. Jh. (bis ca. 1822); darin: «Recht und Ordnung der Gemeinde Weiningen» 1754; weitere Beschlüsse zu Gemeindeordnung und -recht; Verteilung der gemeinen Weide 1760, 1776; Zählungen der Eichen im Gemeindewald; Gemeindebeschlüsse zum «Totentuch», zum Viehhirten, zur Holznutzung, zum Marchenwesen, Feuerwehrwesen, Flurwesen, Gemeindeökonomie; Verzeichnis 1764 der in der Gemeindelade befindlichen Dokumente.

3 und 4.1 bis 4.4
Sog. «Stumpenlosung-Rodel» 1750, 1763, 1772, 1781, 1791 (Bezug von Holz durch die Gemeindebürger und entsprechende Verrechnung, auch Bussengelder für das schädliche Weidenlassen von Vieh und Ziegen im Wald, für Absenzen von der Gemeindeversammlung, für nicht geleistete Arbeit im Gemeinwerk, für Holzfrevel, für Diebstahl gemeindeeigener Kirschen u. a. m.

5
Von Gemeindeschreiber und Schulmeister Hans Jacob Ehrsam 1721 angelegtes «Rechenbuch»; fortgesetzt bis ca. 1753; darin Angabe des jährlichen «Kernenschlags» (offizieller Preis für Kernen); z.T. Inhalt wie in «Stumpenlosungs»-Rödeln, s. oben; Dingung von Förster, Schärmauser, Nachtwächter, Schweine- und Kuhhirt; Gemeindeökonomie, Ausgaben für Arme und Brandgeschädigte, allgemeine Gemeindeausgaben und speziell im Zusammenhang mit dem Forst- und Flurwesen.

Gemeindebuch Weiningen, 1754

IV A 1: Gemeindebuch: Gemeindeordnung von 1754 mit später eingefügter Notiz, die das Entfernen gewisser Seiten aus diesem Gemeindebuch geisselt: «Ein Gemeindschreiber … soll genaue Achtung geben, dass fürohin keine Blätter (wie zwischen pag. 18 und 19 und zwischen 26 und 31 vermutlich aus Falschheit geschehen ist) aus dem Gemeindbuch weggeschnitten werden. Die, so solchen Frevel begehen wollten, soll er [der Gemeindeschreiber] der Obrigkeit leiden [anzeigen] und das bei seinem Eid und Pflichten.»

 

Nachtrag Weiningen*

Staatsarchiv Zürich; Pfrundurkunden C IV 5.8.5 bis 8.15:

11 «Pfrundurkunden» 1224–1655; darunter:
Zinsverkäufe 15. Jh. an das Kloster Fahr; Lehenrevers 1549 betr. den dem Kloster Fahr zinspflichtigen Hof zu Dällikon; als Vidimusurkunden 1563 ausgestellte Erblehen-Reversbriefe 1510, 1522 und 1538 betr. (zwei?) Höfe des Klosters Fahr zu Regensdorf (die Originale der Reverse sind im Kloster Einsiedeln, welches das Kloster Fahr besitzt, verbrannt und werden nach Vorlage der bei den Leheninhabern vorhandenen Lehenbriefe abgeschrieben); Erblehenreverse 1570, 1650 betr. Höfe der Klöster Fahr und Einsiedeln zu Nöschikon und Adlikon.

*(In jeder Hinsicht spätere irreführende Einreihung. Provenienz ist das Kloster Einsiedeln für das Kloster Fahr. Dieses ist vom Gemeindegebiet von Unterengstringen umgeben, das seinerseits Bestandteil der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Weiningen ist. Die Urkunden haben weder bezüglich Ortbetreff noch bezüglich Provenienz etwas mit Weiningen zu tun).

Zum Seitenanfang