Archivführer der Zürcher Gemeinden und
Kirchgemeinden sowie der städtischen Vororte vor 1798

bearbeitet von Dr. Otto Sigg


  

Politische Gemeinde Boppelsen (Bezirk Dielsdorf)

I A Urkunden auf Pergament

15 Urkunden 1527–1749; darunter:
Urteilsspruch 1527 von Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich mit Schutz von Privatgütern eines Bürgers von Boppelsen gegenüber Weideansprüchen der Gemeinde Regensberg (welche gemeinsame Weiderechte von Boppelsen und Regensberg im Grenzgebiet beansprucht); Urteilsspruch 1578 zwischen den Gemeinden Otelfingen und Boppelsen betr. Weide- und Eichelnutzungsrechte im Grenzgebiet (wo umfangreich Wald gerodet und zu Acker- und Weideland eingeschlagen worden ist und Otelfingen sich in ursprünglich gemeinsamen Nutzungsrechten beeinträchtigt fühlt); obrigkeitliches Appellationsurteil 1582 im Streit zwischen Boppelsen und Otelfingen mit Bestätigung derjenigen Teile des Spruches von 1578, welche die gemeinsamen Nutzungsrechte bekräftigen und das Auflesen der Eicheln in den gemeinsam genutzten Wäldern anstelle der direkten Schweineweide untersagen; weitere Urteilssprüche 16. Jh. betr. gemeinsame Nutzungsrechte zwischen Boppelsen und Otelfingen (z. B. Verbot des Auftreibens von Schafen durch die Gemeinde Otelfingen 1589); Urteilsspruch 1633 mit Bestätigung herkömmlicher gemeinsamer Weiderechte der Gemeinden Boppelsen und Buchs im Grenzgebiet; Urteilsspruch 1635 zur Regelung des Wasserrechts des Dorfbaches zu Boppelsen zugunsten des Müllers von Otelfingen (Speisung des Mühleweihers); Urteilsspruch 1639 mit umfangreichen Regelungen von Nutzungsgrenzen und (teils gemeinsamen) Nutzungsgerechtigkeiten der Gemeinden Boppelsen, Otelfingen und Buchs (mit Dällikon und Dänikon) infolge vorgenommener Einschläge von Waldparzellen; Urteilssprüche 1639 und 1644 betr. Wasser- und Wässerungsrechte zu Boppelsen; Urteilsspruch 1661 zur Regelung von Grenz- und Nutzungsverhältnissen im Gebiet der «Erdbrust» zwischen den Gemeinden Boppelsen und Otelfingen (unter Beizug eines «qualifizierten Feldmessers» und unter Verweis auf die Spruchbriefe von 1638 und 1639); Spruchbrief/Appellationsurteil 1735 und 1749 im Streit zwischen Boppelsen und Buchs betr. Unterhalt von Weg und Strasse im Stierenholz.

I B Verträge auf Papier

darunter:
Kopie des Einzugsbriefs 1667; Rechtsinstrumente 18. Jh. in Weidgangstreitigkeiten zwischen Boppelsen und Otelfingen; vidimierte Abschrift des Spruchbriefs von 1718 bezüglich den Metzgereirechten der Metzgermeister des Städtchens Regensberg und einschlägigen Rechte der übrigen Bewohner der Herrschaft Regensberg; «Weidgangbrief» 1794 (Neuregelung des mit Otelfingen im Grenzbereich gemeinen Weidgangs).

II A Akten

darunter:
«Abschrift über die Wasenmeisterbrief und -ordnungen de A° 1685, 1705, 1719, 1746 und 1757» (nicht spezifisch Boppelsen

betreffend).

IV A Bände

1
«Gütliche Richtung und Vergleich betreffend den Zehnten zu Otelfingen und Boppelsen…1648», getroffen wegen «Missverständnissen» zwischen dem Zehntenherrn, dem Spital Baden, und den beiden Gemeinden bezüglich deren Zehntenpflicht, inkl. umfassender Beschreibung sämtlicher zehntenpflichtigen Bereiche (auch gegenüber weiteren Zehntenherren) und der zehntenfreien Parzellen, inkl. Nachträge zum Loskauf des Zehntens 1813/15.

Nachtrag

Staatsarchiv Zürich; geschenkte und gekaufte Urkunden C V 3 Sch. 4cc:

2 Pergamenturkunden 1635: Urteilssprüche 1635 im Streit zwischen dem Müller zu Otelfingen und der Gemeinde Boppelsen betr. Nutzung des durch Boppelsen fliessenden Baches (Wasserkraftsinteressen des Müllers contra Wässerungsinteressen der Gemeinde). Provenienz wahrscheinlich Mühle Otelfingen.

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