Archivführer der Zürcher Gemeinden und
Kirchgemeinden sowie der städtischen Vororte vor 1798

bearbeitet von Dr. Otto Sigg


  

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Elgg (Bezirk Winterthur)

I A Urkunden auf Pergament

15 Urkunden 1350–1565; darunter:
Ohne ersichtlichen Zusammenhang zu Elgg sind: Eine 1509 vom Konstanzer Generalvikar Johannes Faber ausgestellte Urkunde (betr. die Pfarrkirche Hüttlingen) und eine vom Kloster Tänikon 1550 erlassene Urkunde (betr. Eigentum dieses Klosters, evtl. Bezug zu Elgger Kirchen- und Pfrundgüten). Hingegen betrifft eine 1350 vom Schultheissen zu Winterthur ausgestellte Urkunde Pfandgüter zu Dinhard, welche später der Kirche Elgg zustanden. Die Urkunden 1503, 1520, 1535, 1541 (zwei), 1542 (drei), 1545, 1547, 1564, 1565 betreffen Schuldverschreibungen gegenüber der Kirche Elgg sowie Rechtsgeschäfte bezüglich Grundzinsen und Lehengüter der Kirche Elgg.

I B Verträge auf Papier

darunter:
Drei Rechtsinstrumente 16. Jh. betr. Jahrzeiten, Zinsen, Lehen von Kirche und Stadt Elgg; Kopie des von der Zürcher Obrigkeit 1700 für den Elgger Schneider Heinrich Weilenmann ausgestellten Mannrechtsbriefs (zwecks Auswanderung mit Frau und vier Kindern in die Mark Brandenburg); Schreiben 1701 des Elgger Ratsschreibers an den Elgger Gerichtsherrn Hirzel betr. Anpassung der Daten zur Abhaltung der drei Elgger Jahrmärkte (Georgs-, Michaels- und Wintermarkt) infolge der Kalenderreform.

II A Akten

Rodel 1537 (?) mit Ausgaben wohl des Elgger Seckelmeisters (sowohl für Gemeinde- wie auch Kirchenbelange); drei weitere Rechnungsrödel 16.–18. Jh. wie «Steuer-, Graben-, Pfandund Bottgeld-Rodel» 1796; Verzeichnis und Skizze 1769 der den Otto Werdmüller’schen Familien gehörenden Kirchenörter zu Elgg; zivilstands- bzw. pfarramtliche Bescheinigungen 18. Jh. betr. vor allem in Elgg einheiratende Frauen; ehegerichtliche Urteile 18. Jh. betr. Elgger Kirchgemeindegenossen; urbarmässige Notizen u. a. 1674 betr. Güter und Zinsgüter der Kirche Elgg; Totenscheine u. ä. spätes 18. Jh. von Elgger Kirchgemeindeangehörigen in fremden Kriegsdiensten.

III A Jahresrechnungen

Jahresrechnungen des Kirchengutes 1570, 1596/97–1798 (wenige Lücken); Säckligutsrechnungen 1745–1798/99; Almosengutsrechnung 1744/45; Jahresrechnungen, Rechnungsrödel 1521–ca.1542 betr. Kirchengut und betr. die Verwaltung der St.-Anna-, Frühmess-, Heiligkreuz-Pfründen sowie der Pfründen insgesamt; «der Kilchen Schuld- und Rechnungs- Rödel» bzw. «Schuld-, Zins- und Rechnungs-Rödel» bzw. «Rechnungs-Rödel der Kirche Elgg an Schulden und Restanzen und jährlichen Zinsen», u. ä. (immer auch mit Ausgabenrechnungen) 1540er-Jahre – 1793.

IV A Bände

1
(vermisst: «Jährliche Gülten der Stadt Elgg» 1537).

2
Kirchenurbar 1539 (Prachturbar, originaler Einband mit von geprägtem Schweinsleder überzogenen Holzdeckeln, Buchschliessen, Pergamentblätter): «Urbar der Kilchen zu Elgg, auch der Procurei deren Pfrunden [nämlich Frühmess-, Heiligkreuz-, St.-Martins- und St.-Anna-Pfründen], deren ein Vogt und Rat zu Elgg Lehenherren sind, jahrlich Zins, Stück, Güter und Jahrzeiten Gülten», inkl. Nachträge bis 19. Jh. (Ablösungsvermerke). Verfasser dieses vorbildlichen Verwaltungsinstruments: Stadtschreiber Mathis Peter. Betr. Eigen-, Lehen- und Zinsgüter zu Elgg, Dinhard, Ettenhausen, Gundelshausen (Guntershausen ?), Hagenbuch, Islikon, Matzingen, Horben, Diettikon bei Uesslingen (Dietingen?), ganzer Hof Sulz (Rickenbach).

3
Verwaltungsband: «Register der jährlichen Kirchengült» sowie «Register» der Zinsleute der Frühmess-, Heiligkreuzund St.-Anna-Pfründen, angelegt wohl 1530er-Jahre.

4
Verwaltungsband mit «Zinsbüchern», 1556 erstellt als Revisionen der Zinsbücher 1542 für die Kirche, das Spital, die Prokurei Elgg: Gesamthafte und postenweise Verzeichnung der Zinseinnahmen, der fixen Ausgaben sowie der 1557– 1563 neu an Zins gelegten «Fürschläge» (Überschüsse) der Kirche und des Spitals (der «Fürschlag» der Prokurei wird ins Seckelamt transferiert). Aus dem Einbanddeckel abgelöst: Abrechnung 1541 der Erbschaft von Uli Büchi von Elgg (mit interessanten Angaben zu Land-, Häuser-, Vieh-, Getreide-, Wein-, Geschirr- und Saatwerten) sowie «Rechnung» 1555 des Gerichtsschreibers für geleistete Schreiber- und Verwaltungsdienste.

5
Urbar 1676 (verfasst von Schreiber Urich Wyßhaupt, bestätigt durch Gerichtsherr Heinrich Escher) der Erb- und Grundzinsen der Kirche Elgg, inkl. Nachträge bis Mitte 19. Jh.

6
1799 vorgenommene Abschrift von IV A 5, inkl. Abschrift der für 1676 im Original nicht mehr vorhandenen Zinsurbare von Prokurei, Spital und Seckelamt.

7a
Sammelband mit jährlichen Abrechnungen 1568–1580 des vorhandenen Gutes, der Restanzen und der fälligen Schulden und Zinsen von Kirche, Prokurei und Spitalamt (auch «Restanzenbücher» genannt).

7b
Restanzen- und Schuldenbuch wie IV A 7a, aber nur betr. Gut und Rechnung der Prokurei 1594–1683.

7c bis f
Restanzen- und Schuldenbücher wie IV A 7a, aber nur betr. Gut und Rechnung der Kirche 1594–1805.

8
1638 angelegtes «Vogtkinderen-Buch» der Herrschaft Elgg. Vormundschaftliche Abrechnungen 1638–1707 (Kompetenz der Elgger Gerichtsherren).

9
Stillstandsprotokolle 1758–1823, inkl. Verzeichnis der Kommunikanten ab 1781.

Politische Gemeinde Elgg

Ehemalige Zivilgemeinde bzw. Stadt bzw. «Flecken» Elgg

I A Urkunden auf Pergament

175 Urkunden 1370–1791; darunter:
«Freiheitsbriefe» u. ä.: Marktrechtsbrief 1370 (die Herzoge von Österreich verleihen Burgern und Stadt Elgg das Recht eines Wochenmarktes und eines Jahrmarktes auf St.-Georgtag); Freiheitsbrief 1371 (Herzog Leopold erteilt den Burgern zu Elgg bezüglich Erbrecht und Aufnahme von Bürgern und in «anderen Stücken» die Rechte, wie sie auch für die Stadt Winterthur gelten); durch König Wenzel in Prag 1379 für Rat und Burger der Stadt Elgg erteiltes Privileg, dass niemand von Elgg, Mann oder Frau, gemeinsam oder einzeln, vor ein königliches Hofgericht, das Landgericht Rottweil oder ein anderes Landgericht geladen werden darf, sondern dass vor Vogt und Rat der Stadt Recht zu nehmen sei; Bestätigung 1442 der Rechte der Stadt Elgg durch Beringer von Landenberg von Greifensee (dessen Vorfahre Hermann Elgg als österreichisches Pfand erworben hat); obrigkeitliche Bewilligung 1677 für Elgg, zu eigenen und zu Gunsten der Grafschaft Kyburg einen dritten Jahrmarkt für Vieh und anderes abzuhalten (jeweils am 12. Dezember, nachgehend dem Frauenfelder Markt); obrigkeitlicher Beschluss 1694 betr. Wiedereröffnung des wöchentlichen Kornmarktes zu Elgg (welcher vor damals zwei Jahren wegen der «fruchtklemmen Zeit» aufgehoben worden war, was zu Nebenmärkten geführt hat); obrigkeitlicher «Schein» 1698, welcher der Gemeinde Elgg die Hälfte des am Elgger Kornmarkt erhobenen «Immi» (Marktumsatzsteuer) zuspricht (die andere Hälfte zuhanden der Landvogtei Kyburg). Instrumente betr. die Rechte Elggs: Urteilsspruch 1442 von Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich im Streit zwischen Zürcher Bürger Rudolf Meis(s), dem Inhaber des österreichischen Pfandes Elgg, einerseits, und der «Gemeinde» Elgg anderseits: Es soll bei dem durch Zürich in einem (nicht erläuterten) Rechtsstreit ergangenen Urteil verbleiben, wonach jede Partei die andere bei ihrem alten Herkommen verbleiben zu lassen hat, und: Die von Elgg dürfen nicht vor das Westfälische Gericht oder das Konstanzer Landgericht geladen werden; Urteilsspruch 1482 (als beschnittenes Fragment abgelöst vom Seckelamtsrodel 1656) im Streit zwischen dem Gerichtsherrn Herdegen von Breitenlandenberg zu Elgg und der «Gemeinde des Fleckens» Elgg betr. Kompetenz des Gerichtbietens; Schiedsspruch 1474 im Streit zwischen den Gemeinden Elgg und Zünikon betr. Grenzzaun und damit zusammenhängende Weiderechte; obrigkeitlicher Beschluss 1504, wonach Herrschaft und Gemeinde Elgg auf eigene Kosten zwei Richter an den Landtag zu Kyburg zu entsenden haben; Schiedsspruch 1509 betr. Flur- und Weiderecht der als «einbeschlossen» erkannten Höfe Schnasberg und Fulau in Bezug auf Elgg; obrigkeitliche Bewilligung 1514 für das Städtli Elgg, ein Weinungeld zu erheben; Urteilsspruch 1518 von Bürgermeister, kleinem und grossem Rat der Stadt Zürich im Streit zwischen Vogt und Rat zu Elgg und dem Kloster St. Gallen betr. durch dieses reklamierte Abgabe von Fällen im «Friedkreis» Elgg (welche das Kloster nicht beweisen kann); Urteilsspruch 1524 im Streit zwischen Junker Jörg von Hinwil und der Gemeinde Elgg (Regelung des junkerlichen Bauholzbezugs für Schlossbrücke und Schloss Elgg; Regelung der Straf- und Bussenkompetenz zwischen Rat und Gericht zu Elgg sowie dem Junker bei Freveln; Zusprache der flurrechtlichen Gebots- und Bussenkompetenz für den gesamten Elgger Flurbann an Vogt und Vierer zu Elgg; die durch die Gemeinde ohne Rücksprache beim Junker erfolgte Wahl des Stadtschreibers bleibt in Kraft; Regelung der Fertigungs- und Besieglungskompetenz zwischen dem Elgger Gericht und dem Junker; Regelung der Leistung von «Ehrtagwenen» der Elgger gegenüber dem Junker; Regelung von «Fischen und Vogeln»); obrigkeitliche Regelung 1524 der Weibelwahl zu Elgg (Präsentierung der Kandidaten durch die Gemeinde des Fleckens Elgg gegenüber dem «Inhaber» von Schloss und Flecken Elgg); Bestätigung 1535 durch Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich des Marktrechtsbriefes 1370; obrigkeitlicher Urteilsspruch 1535 im Streit zwischen Vogt und Twingherr zu Elgg Hans von Hinwil und der Bürgerschaft zu Elgg betr. «Zoll und Gleit» (Ansprüche von Hinwils an diese Rechte werden abgewiesen und den Bürgern zuerkannt); sog. «Bygel-Brief» 1538: Durch den Zürcher Juristen und Stadtschreiber Werner Bygel (auch Beyel) verfasster und unterzeichneter Spruchbrief in Auseinandersetzungen zwischen Hans von Hinwil, Vogt und Gerichtsherrn zu Elgg, einerseits, und dessen «Untertanen», nämlich den Gerichtsangehörigen, Vogt, Rat, den Elf und der Gemeinde zu Elgg, anderseits um Kompetenzen (umfangreiche Regelungen mit dem generellen Verdikt für Elgg, dass sein «Stadtrecht» keine obrigkeitliche Komponente enthalte und man dem Gerichtsherrn «unterwürfig» sei; Gebot und Verbot des Rates von Elgg lediglich bezüglich Flur- und Landbaurecht; ohne Erlaubnis des Gerichtsherrn dürfen keine Rats- und Gemeindeversammlungen einberufen werden; Nennung der herrschaftlichen Rechte des Gerichtsherren wie Bussenkompetenz, Fertigungsrecht, Tavernenrecht); Vertrag 1547 zwischen der Stadt Winterthur und dem Flecken Elgg betr. Befreiung gegenseitig der Bürger vom Abzugsgeld; obrigkeitliche Bekräftigung 1572 des Elgger Freiheitsbriefes von 1379, vor kein fremdes Gericht geladen zu werden (im Zusammenhang mit Klagen des Klosters Tänikon gegen Elgger Bürger wegen unerlaubten Fischens); auf Bitte Elggs hin 1595 durch die Zürcher Obrigkeit vorgenommene Bestätigung und Vidimierung des Freiheitsbriefes 1379; «Spruchbrief» 1596 in Auseinandersetzungen zwischen den Gerichtsherren und dem Flecken Elgg (u. a. sollen die Elgger nicht unbegrenzt oft «gemeinden», ausser in flur- und bürgerrechtlichen Belangen, in wichtigen Sachen jedoch um Erlaubnis des Gerichtsherrn nachsuchen; Bestätigung der Turmbzw. Gefängnisgerechtigkeit im Schloss Elgg; Aufforderung für die Elgger, die Schlossmühle zu benützen, allerdings ohne «Mühlenzwang»; Verleihung des Tavernenrechts und der Schlossgüter); «der letzt Vertragsbrief mit dem Gerichtsherren des Turms [Gefängnis] und anderen Gerechtigkeiten halben …» 1600 (Bereinigung von Rechten zwischen Gerichtsherrn und Flecken Elgg unter Zuhilfenahme der beiden vorgängigen einschlägigen Spruchbriefe 1538 [«Bygelbrief»] und 1596); weiterer Spruchbrief 1610 in Auseinandersetzung zwischen Gerichtherrn und Flecken Elgg (Thematik wie bis anhin); Einzugsbrief 1617; durch Bürgermeister und Rat von Zürich 1624 verifiziertes Erbschaftsrecht von Elgg (Erbschaftsbestimmungen in der Offnung 1532, welche sich im Flecken Elgg befindet, stehen drei Jahre darnach nachgeführte ausführlichere Bestimmungen in dem im Schloss Elgg hinterlegten Offnungsexemplar gegenüber, was eine Bereinigung benötigt); zwei Schiedssprüche 1635 in Streitigkeiten zwischen Gerichtsherrn und Gemeinde zu Elgg (umfangreiche Regelung von Rechten der Parteien in Bezug zueinander zumeist in Bestätigung vorangehender, zitierter Spruchbriefe); «Vertragsbrief» 1663 betr. Kompetenz von Pfarrer Werndli und dem Gerichtsherrn zu Elgg in Bezug auf die Gemeinde (die Judikatur um Kirchenstühle bleibt Angelegenheit von Vogt und Räten zu Elgg, jedoch können Pfarrer und Gerichtsherr bei solchen Geschäften wie auch bei Angelegenheiten der Ordnung und Verteilung der Spend, bei Schulsachen und bei der Besetzung von Schulmeister- und Mesmerstelle mit beratend dabei sein, nicht jedoch bei Sachen von Feldeinung und Baurecht); obrigkeitlicher Urteilsspruch 1672 in Kompetenzstreit zwischen dem Gerichtsherrn zu Elgg einerseits und Vogt und Räten zu Elgg anderseits (Elgg hat sich gegen den Beisitz einer Vertretung des Gerichtsherrn bei der Ablegung der Gemeinderechnung als eine «Neuerung» gewehrt; dieser Beisitz wird jedoch gestattet, ebenso die Einsichtnahme der Gemeinderechnung durch den Gerichtsherrn auf Ansuchen hin; dabei entdeckte Fehler in der Rechnung hat der Gerichtsherr dem Landvogt auf Kyburg zu melden); obrigkeitlicher Urteilsspruch 1711 in (offensichtlich aufruhrartigen, jedoch nicht näher genannten) Auseinandersetzungen zwischen der «Burgerschaft» einerseits sowie Vogt und Rat zu Elgg (den «Vorgesetzten») anderseits (s. dazu unten unter II A) mit Abweisung von Ansprüchen der Burgerschaft und Verpflichtung für die Vorgesetzten, alle sechs Jahre die Rechtsamen der Bürger zu verlesen und bei der Holzzuteilung und der Abstrafung von Holzfreveln unparteiisch zu wirken.

Kauf-, Schuld-, Tausch-, Schenkungs- und ähnliche Rechtsinstrumente, welche in Zusammenhang mit Bürger- oder Kirchengut oder anderen körperschaftlichen Gütern stehen: 1380, 1386 (Frühmessgut), 1395 (Vergabung zwecks Bau der Kirche), 1417 (Dreikönigsaltar), 1448 (Kreuzaltar), 1455 (Kreuzaltar), 1459 (Frühmessgut), 1474, 1475 (je Kreuzpfrund), 1480 (hl. Martin); 1482 (je Gemeindegut und Leutkirche St. Jörg), 1492, 1501 (Jahrzeit), 1504 (St. Martin), 1506 (mehrmals St. Martin), 1506 (neues Spital zu Elgg), 1506 (St. Anna, U. L. Frauen), 1513 (St. Martin), 1516 (Kirche Elgg sowie Kreuzpfrund und Spital), 1517 (do.), 1520 (St. Martin), 1527/1529 (Zusprache der U. L. Frauenpfründe an Jörg von Hinwil, die restlichen Pfründe an die von Elgg, inkl. Armenversorgung); 1530 (Pfarrkompetenz); 1532 betr. Zehnten zu Kappel und Schneit) u. a. m. für 16.–18.Jh. Kauf-, Schuld-, Tausch-, Schenkungs- und ähnliche Rechtsinstrumente ohne primären Bezug zu Bürger- und Kirchengut, welche aber wahrscheinlich im Rahmen späterer diese Güter betreffenden Rechtsgeschäfte als Belege in Stadt- und Kirchenarchiv gelangt sind: 1395, 1400, 1401, 1432, 1466, 1470, 1503, 1511 (betr. gesamter Kehlhof zu Elgg), 1519, u. a. m. 16./17. Jh. Erbschaftsrechtliche Instrumente betr. Elgger Bürger: 1503 (zwei Mal), 1504, 1510 (inkl. Bezugnahme auf Bau der Kirche), 1511. Diverses: Obrigkeitlicher Urteilsspruch 1511 betr. Befreiung einer Frau von der klösterlich-st.-gallischen Leibeigenschaft infolge Heirat mit einem Elgger Bürger; Urteilsspruch 1543 im Streit zwischen Elgg und Peter Kleinheini von Kappel betr. Bau einer neuen Mühle zu Kappel (da in Kappel keine Mühlehofstatt besteht, wird ein Mühlebau ausgeschlossen); div. Rechtsinstrumente mit wasserrechtlichen, wasserbaulichen, flur-, nutzungs-, weg-, bau-, bürger-, gewerbe-, ausschank-, tavernen- und aufenthaltsrechtlichen Belangen 16./17./18. Jh.; Urteilsspruch 1559 im Streit zwischen den 46 Taunern zu Elgg einerseits sowie Vogt, Rat und Elf, «so die Gemeinde genannt werden», anderseits betr. Nutzung der Tauner (da derzeit «der Welt … allenthalben viel» sei, also Überbevölkerung herrsche, und männiglich mit dem andern «ein Mitleiden» zu tragen schuldig sei, wird die Gemeinde angehalten, während der folgenden sechs Jahre jedem Tauner im Gemeinwerk eine halbe Jucharte zum Anbau auszuteilen; die Gebrüder Huggenberger dürfen noch bis St. Martini ihre Ziegen auf die Allmend treiben, darnach jedoch sind in Elgg sämtliche Ziegen für immer verboten); durch den Abt von Fischingen 1610 ausgestellte Urkunde mit auskaufsbedingter Entlassung einer ledigen Frau von Tuttwil aus der Leibeigenschaft.

Siegel von König Wenzel, Prag, 1379

I A 3: Siegel von König Wenzel, Prag, 1379. Privileg für Elgg, nicht vor ein königliches Hofgericht oder ein Landgericht geladen zu werden. 1595vidimierte auf Gesuch von Elgg hin die Zürcher Obrigkeit diesen Freiheitsbrief, da das Siegel «von Elte [Alter] und ouch Spröde des Wachses wägen ein wenig zerbrochen, doch die Stuck byeinanderen und noch heiter zesehen sind» (I A Nr. 121).

 

I B Verträge auf Papier

52 Dokumente 1474–1796 betr. Nutzungs-, Zäunungs-, Weide-, Flur-, Bussen-, Bürger-, Hintersässenrecht; betr. private güter- und schuldenrechtliche Belange; betr. die öffentlichen Güter (inkl. Kirche und Spital); betr. markt- und gewerberechtliche Regelungen. darunter:
Spruchbrief 1490 betr. Friedhäge im Bereich von Zünikon; Kopien von Rechtsinstrumenten 1. Hälfte 16. Jh. betr. Gerichtsgrenzen (so in Bezug zur Landvogtei Kyburg und in Bezug zur Herrschaft Hegi im Bereich von Schneit); Regelung 1566 zwischen den Gerichtsherren und der Gemeinde betr. Bussenhandhabung für auswärtige Holzfrevler (Frevelbussen von Bürgern und Einheimischen gehen an Gemeinde und Seckelmeisteramt); Regelung 1663 metzgereirechtlicher Art; Verleihung 1665 des Rechtes des Harzens in den Gemeindewäldern; umfangreicher Erblehenbrief 1723 betr. den der hl. Dreikönigspfrund zu Turbenthal zustehenden Kehlhof zu Elgg.

II A Akten

Akten des Elgger Gerichts (private Bezüge wie erb- und vormundschaftsrechtliche Vermögensinventare); übliche Verwaltungsbelange von Gemeinde, Kirche und Pfrund; darunter:
Originale Schuldverschreibungen 16.–18. Jh. gegenüber öffentlichen Gütern (wie Kirchengut und Seckelamt); Abschrift 1804 von Gemeindeschreiber Büchi eines unter der Kirchendecke befindlichen, von Hans Blum verfassten «Täfeli» 1508 betr. Bau der Kirche Elgg (Namenlisten im Baujahr, reichend von Papst und Kaiser bis zu den Elgger Räten, dem Schreiber und Schulmeister; Angabe der Getreide- und Weinpreise; Hinweis auf ein «grosses Wunder» beim Bauen: Uli Huggenberger genas dank Maria von einem Sturz aus 55 Schuh Höhe; und: auch Baumeister, Kirchenpfleger und Werkleute möge Gott erhalten); originaler Vertrag 1529 in Form eines Chirographs zwischen dem Spital zu Rapperswil als Inhaberin der Pfarrpfrund Elgg sowie Vogt und Rat zu Elgg betr. Besoldungszuschuss für den Verweser Dr. Mantel aus dem Elgger Zehnten des Rapperswiler Spitals; teils interessante Akten 16./17. Jh. betr. Bürger- und Niederlassungsrecht (so im Zusammenhang mit der Begründung einer Bleiche durch den Stadtzürcher Färber Lavater 1621); Zollordnung 1774; originaler Spruchbrief 1577 betr. Steuerpflicht der Bewohner zu Oberhof, Hagelstein, Schneit und Zünikon für deren Güter im Elgger Bann; Rodel 1622 der in Elgg nach Haushalten erhobenen Landsteuer (Kriegssteuer?); «des Fläcken Zinsbuch …1554» (Kontrolle des Seckelmeisters betr. eingehende Zinsen); Abrechung der verordneten Baumeister betr. Neubau Schulhaus 1596; Verzeichnis 1619 der «Fähnlis» (Kriegsmannschaft) des Fleckens Elgg; Listen 1607–1611 mit den durch den kleinen Rat von Elgg im Juli vorgenommenen Wahlen und Bestätigungen der Amtleute (Elfer, Richter, Flurschauer, Fleischschätzer, Brotschätzer, Baumeister); Holzordnung 1721; Rodel 1761 der 119 ganzen Hofstätten zu Elgg und der dazu gehörenden Hofstattgerechtigkeiten; Fragment des Ratsprotokolls 1646; Beschreibung und Besorgung der Hochwacht auf dem Schauenberg 1670; in Memorialform verfasste «Klagpunkte, so die Burger etwelche zu Elgg wider ihre Vorgesetzten … vor meinen Gnädigen Herren dem gesessenen Rat (zu Zürich) geklagt, auch weiteres und mehres den verordneten Herren vorgebracht, samt dem ganzen Verlauf, so auch die Vorgesetzten verantwortet … 1711 …» (aufgelistet sind einzeln umfangreiche Reklamationen der Bürger und Repliken der Vorgesetzten); Amtspflichten 1538 des dem Gerichtsherrn und den Burgern zu Elgg dienenden Schreibers; umfangreiche Sammlung von Heiratsattesten 17./18. Jh. für in Elgg einheiratende Frauen; «Beschreibung» von Silbergeschirr und Hausrat auf dem Rathaus zu Elgg 1663; Beschreibung des Silbergeschirrs 1708; Bericht 1798 über die Waldungen des Fleckens Elgg; II A 104 a bis i: Umfangreiche Bestände an Verwaltungsrödeln aller Art 16.–18. Jh. wie (II A 104a): Rechnungsrodel mit Ablage der Jahresrechnung des Gemeindegutes durch den Seckelmeister vor Vogt, Rat und den Elf zu Elgg 1523, 16. Jh., div. Rödel mit Elementen der Ablage und der Verwaltung der Jahresrechnungen von Kirchengut und einzelnen Pfrundgütern durch Kirchenpfleger ab 1520er-Jahren; Armen-, Zoll-, Weibelamts-, Schulden-, Restanzenrödel, Steuerrödel für Auswärtige mit Besitz im Elgger Bann, Kriegssteuer, Tagwen- und Bürgerrödel, Schützenrödel, Rechnungsrödel der Elgger Spitalverwaltung, Rödel mit Abrechnungen einzelner Bauprojekte, «Rödeli» für die Weinableser, Rödel zur Erhebung des Patrouillen-Wachtgeldes, zur Verteilung von Holz, Rödel betr. erhobene Steuern für Brand- und Witterungsgeschädigte und sonstige Hilfssteuern, Rechnungsrödel über neue Aufbrüche von Gemeindeland späteres 18. Jh.; Serie II A 104b, 1527–1578, sog. Steuerrödel und sog. Steuer- und Pfandrödel (Pfandgeld bei Unterlassung von Flurarbeiten wie «Graben» und bei Flurvergehen, s. folgende Serie, vermischt mit Rödeln bzw. Einträgen zu Erhebung und Einzug einer Kapitalsteuer, teils mit Angabe des veränderlichen Steuersatzes); Serie II A 104b, 1579–1692, sog. «Pfand- und Bottgeld-Rödel» (s. dazu Abbildung der Rödel 1613 und 1620, wo auf die quellenmässige Bedeutung dieser Serie für das tägliche Leben und Rechtsleben in der Flurgenossenschaft hingewiesen wird, Fortsetzung bis 1798 in Serie II A 104 f.; Serie II A 104c, 1541–1798, «der Umgelder zu Elgg Rechnungrodel» (Umsatzsteuer von ausgeschenktem Wein der Tavernen und Wirtschaften zur Meisen, zur Krone und beim Ochsen sowie der zahlreichen «Zapfenwirte», inkl. z.T. inventarisierte Weinlager); II A 104d: «Seegraben-Rödel», jeweils 1552, 1615, 1750 1772, 1786, 1795 erneuert (Listen mit Angabe von Gütern, teils mit Inhabern, auf welchen die Grabenpflicht jeweils gemessen in Schuh zum Unterhalt des sog. Seegrabens als Servitut lastet); Serie II A 104e, 1754–1797, sog. «Weinabläßer-Rodel» (durch die sog. Weinabläßer als amtlichen Küfern erstellte Verzeichnisse, wie viel Wein jeder Tavernen- oder Schildwirt bzw. jeder Reif- oder Zapfenwirt gekauft und verkauft hat); Serie II A 104 f. 1528–1559, Rödel betr. eingezogene Kapitalsteuern (teils in Ergänzung zu Serie II A 104b; für die Jahre 1552 und 1558 unter Angabe der Vermögenshöhe und der Steuersätze, und betr. sog. Grabengeld); Serie II A 104f, 1579–1798, «Steuer-, Graben-, Pfand- und Bottgeld-Rödel» teils identisch, ergänzend, verwandt, zeitlich fortführend der Serien II A 104b inkl. teils detaillierte flurpolizeiliche Hinweise 18. Jh., inkl. Angabe des Steuersatzes im 17. und 18. Jh. von 1Batzen pro 100 Gulden Vermögen (6,25 Promille) und Hinweis auf die Möglichkeit, die auferlegte Steuer, falls zu hoch, nicht unbedingt zu akzeptieren, sondern diese selbst unter Eid zu bestimmen; II A 104g,h: Rechnungsrödel 18. Jh. betr. einzelne Legate für die Armen; II A 104i: Rödel 2. Hälfte 18. Jh. betr. die Abgabe in Korngarben und Heu-«Birrlingen» zugunsten des Weibels sowie betr. Austeilung des Gemeindeobstes und von Saghölzern.

Rodeln Elgg, 1613 und 1620

II A 104b: «Pfand- und Pottgelt-Rödeli», Titelblatt des Rodels 1613und Inhaltsblatt des Rodels 1620. Die drei «Baumeister» und der Weibel (zeitweise auch der Forster) meldeten dem Seckelmeister die durch einzelne Dorfgenossen unterlassenen Flurarbeiten sowie die Flurvergehen. Dieser erhob ein entsprechendes Pfand- bzw. Botgeld. (Botgeld abgeleitet von Taxe, Busse im Sinn eines Gebotes, Verbotes.) Aus dem Inhalt des Rodels 1620: «Sontags den 18. Juni 1620 ist Andreas Wetzels des Schribers Magt, Hs. Jacob Bernhart, dem Schlosser, hinder den Müllinen auff dem Kries Baum gsin. Gilts um 5 ß ¥¥[Schilling] … Marx Dallman hat an der Rysi im Frueling der Samen nit gezünt [hat die Aussaat nicht eingezäunt], hat i[h]m zum 2. Mal lasen bütten, ist dadurch Pfand gelt verfalen 5 ß. Mer so hat er inn siner Pfaffenmatten nit wol geweget [nicht den Weg unterhalten] – 2 ß … Mer das David Müllers Ross im See gehüt [gehütet, d. h. zur Weide gelassen worden sind] morgens und abents ehemalen [bevor] der Haber gar abgeschniten ist – 1 lib [1 Pfund Geld] … Sontags den 16. Juli sin Sun [Sohn] Hans im Crütz Weg mit 2 Rossen uff dem Rog[g]en Acker ghüt, ist Pfandgelt – 10 ß … Hs. Melchior Manttel, der Meisenwirt, hat hinder dem Hägli dem Haber nit zünt, ist – 2 ß … syne zwo Kühe sind in der Pünt uff dem Samen gangen - ist 4 ß … Ulli Zwingli hat sin Schwelli [Schwelle] in der Pfaffenmatten nit ushin getan und Dolen nit vermachet, darüber geboten ist Pfandgelt 5 ß, hat’s nur zerhauwen und in der Öwlach [Eulach] ligen lassen. … [«Pfandgeld» musste immer wieder im Zusammenhang mit den wasser- und wässerungsbaulichen Einrichtungen an der Eulach erhoben werden; hier galt es einmal zu «graben», also Wassergräben in Ordnung zu halten, sodann die zur Wässerung anliegender Wiesen notwendigen Schwellen und Tollen zu unterhalten; Zwingli hat beides unterlassen bzw. hat den Abraum seiner Schwelle einfach in der Eulach liegen lassen] …» Insgesamt bilden diese für die Zeit von 1579 bis 1692 überlieferten Rödel eine unvergleichliche und ausserordentlich dichte Quellengrundlage zum täglichen Leben in einer Flurgenossenschaft.

 

III A Jahresrechnungen

1
Seckelamtsrechnungen 1532–1798; Vermögen des Seckelamtes im späteren 18. Jh. von rund 30 000 Pfund; Einnahmen an Schuldzinsen, Umgeld von Tavernen- und Wirtschaften und vor allem von Steuern und auch vom Zoll und Verkauf von Holz; Ausgaben für Besoldungen, Aufwendungen Spesen für Vogt, Räte und die «übrigen Beamten», für die drei «Baumeister» (Fluraufsicht, Flur- und Waldarbeiten, Unterhalt von Gemeindeliegenschaften, Brücken, Wasserbau), den Weibel, Handwerker für Dienstleistungen, für die Brunnenmeister, die Tagwenleute, die Profossen, die beiden Nachtwächter, Schützengeld, Ausgaben für Belange der Gemeindeversammlung.

2
«Schuldzins- und Rechnungsrödel» bzw. später «Rechnungsrödel» des Spitalamtes 1542–1798. Vermögen im späteren 18. Jh. um 20.000 Pfund; Einnahmen an Natural- und Geldzinsen; Aufwendungen für Musmehl, Ausgaben für Besoldungen, für die Gabe an zwei Fronfasten von je einem Schilling für jeweils Hunderte von Handwerksgesellen, sodann vor allem für verbürgerte Arme, für Arztkosten von Einwohnern, Gebäudeunterhalt.

3
«Schuldzins- und Rechnungsrödel» bzw. später «Rechnungsrödel» der Prokurei 1542–1798. (Prokurei gebildet aus den in Folge der Reformation eingezogenen Kirchengütern ). Grosse Einnahmen an Naturalzinsen; Ausgaben für Besoldungen und Bezügen (Gerichtsherr, Vogt und Räte, Schreiber, Stubenknecht, Pfleger Schulmeister, Hebamme, Weibel, den Wächter, Flurwächter, Stunderufer, für Musterung, für Wucherstier, Gebäudeunterhalt).

4
Rechnung des Zollamtes, abgelegt durch den «Zoller» 1579– 1798 (teils grössere Lücken). Im Lauf der Jahre verschiedene Änderungen der Art der Zölle. Beispiel 1697: Garn- und Obstzoll, Schmalz-, Zieger- und Käsezoll, Schweinezoll; 1782: Zoll von ins Kaufhaus gelangenden Kernen, von dürrem Obst, Zoll von «durchfahrendem Vieh», Schweinezoll, «Durch- und Abfuhrzoll». In anderen Jahren erscheinen Glaszölle, Kernenzoll von den Müllern, Pferdezoll, Zoll von steinernem Geschirr, Weinzoll, Durchgangszoll für Kaufmannsgut von Zurzach.

5
Rechnungen des Riedamtes 1720–1798. Einnahmen von «Heugeld» (Abgabe betr. das zur Nutzung des Heus an Einzelne verpachtete Gemeinderied sowie von Gemeindewiesen) sowie von Schuldzinsen von aus solchen Erträgen verliehenem Kapital.

6
Rechnungen über die «neuen Aufbrüche», die «neuen eingeschlagenen Wiesen» und die «neuen Fonds» 1781–1791 (Einnahmen im Zusammenhang mit Verpachtung und Ernteerlös von meliorierten Spital- und Gemeindegütern sowie von Schuldzinsen).

7
«Armenamts-Rödel» 1795–1798 (Jahresrechnungen ohne Spezifizierung der Armen).

8
Rechnungen des Kornamtes 1791–1798 (Einnahmen von Kapitalzinsen sowie von verpachteten Gemeindewiesen).

IV A Bände

(Oft eingebunden im pergamentene Liturgiefragmente)

1a
Ratsbuch: «Das Ratbuch darin alles Gedächtniswürdiges verschrieben ist von Vogt, Räten, Elfern, als vor ihnen verhandelt wird, es seien Bekanntnisse, Gelübde, Urfehden und andere Urkunden, so gemeinen Flecken berühren mögen, angefangen im 1536 Jahr; auch sind hierin vergriffen die Geschichten, Handlungen und Ansprachen, damit ein Herrschaft und Stadt Elgg je zu Zeiten angefochten ihrer Freiheit und Gerechtigkeit halber, zu Erhaltung derselbigen dem gemeinen Nutz zu Gutem». Eine Art «Stadtbuch», angelegt 1536, laufend fortgeführt bis 1817/30. Chronologisch unter einzelnen Jahren erscheinen Beschlüsse, Akten zu Stadt-, Markt-, Gewerberecht, Gemeinde-, Rechts- und Verwaltungsordnung, Reislaufen, Bürger- und Baurecht, Baupolizeiliches, Wasserversorgung, Wässerung, Flur (wie Marchenbeschreibungen) und Nutzung, Holzordnungen, Kauf von Wald durch die Gemeinde; Nachrichten zur Witterung, zu Ernte, Preisen, Teuerungen, zu Kriegen und Ereignissen im Ausland, zu Seuchen (hier auch Pestordnungen 1566, 1611 spezifisch für Elgg); teils Namenlisten der Kyburger Landvögte, der Elgger Gerichtsherren, der Räte und Beamten des Fleckens.

1b
Protokoll der Ratsbeschlüsse («Ratserkanntnusse») 1637 (inkl. Darlegung des Kaufs der Gerichtsherrschaft Elgg durch die Sulzer von Winterthur).

1 c bis k
Reihe kleinformatiger «Ratsbücher» 1638–1687 (Ratsprotokolle).

1 l bis r
Reihe grossformatiger «Ratsbücher» 1688–1797 (Ratsprotokolle).

2 und 3
Zwei Jahrzeitenbücher der Kirche Elgg: IV A 2: angelegt erste Hälfte 15. Jh. mit Einträgen und Nachträgen bis 16. Jh. (und Ablösungsvermerk betr. einen Posten 1803); IV A 3: «Gekürzte Abschrift, Reinschrift» des Jahrzeitenbuchs IV A 2, vorgenommen um 1506. (Dazu: Friedrich Hegi, Die Jahrzeitenbücher der zürcherischen Landschaft, Zürich 1922, S. 144–152).

3a
«Offnung 1532» (neuere Bezeichnung): Sammelband mit Satzungs- und Offnungsrecht der Stadt Elgg, um 1561 aufgrund der teilweisen Abschrift der Offnung 1532 sowie nachfolgender Satzungen und Rechte angelegt durch Stadtschreiber Mathis Peter. Nachträge, Einschübe 16. Jh. bis ca. 1820. Vorn: Seitenregister 16. Jh.; Nutzungs-, Flur-, Flurgenossenschafts-, Bürger-, Schuldenrecht, Wässerungsordnung (u. a. Eulach), Gewerbe- und Handwerksrecht, Handwerksordnungen, Haftrecht, Erbrecht, Marktrecht, Zollordonnanz (inkl. Zolltarife), Beamtenordnungen (Brotschauer, Fleischschätzer, Baumeister, Mesmer, Kirchenpfleger, Kuhhirt, Schweinehirt, Weibel, Brunnenmeister, Nachtwächter, «Cristoffel- Amt», Stubenknecht des Rathauses, Seckelmeister); gerichtsherrliches Recht (darin: Gantrecht, erbrechtliche Belange, Schuldenrecht, Fertigungsrecht, Pfandrecht, Leibeigenenrecht, Steuerrecht und Gerichtsverfahrenrecht). Kopie 1617 aus der Offnung der Herrschaft Elgg betr. Beschreibung der Gerichtsgrenzen (gemäss Grenz-«Untergang» von 1534); offensichtlich gesondert eingebundenes Faszikel mit im Jahr 1534 für den Gerichtsherrn zu Elgg vorgenommener Abschrift aus dem Satzungsbuch der Stadt Winterthur von «etlichen Satzungen und Ordnung der Stadt Winterthur».

3 b und c
Zwei Abschriften 1746 und 1765 der «Offnung des Fleckens Elggau»(IV A 3a), inkl. Zusätze 18. Jh.

4
«Grichtsbuch der Handlungen und Fertigungen des Gerichts zu Elgg, angefangen 1565»: Gerichtsprotokolle inkl. Nachgänge 1565–1577 (insbesondere Fertigung von Kauf-, Kredit- und sonstigen obligationenrechtlichen Geschäften; streitige obligationen-, erb-, pfand-, schulden-, güterrechtliche Angelegenheiten der Gerichtsangehörigen; wenige andere niedergerichtliche Belange).

5
«Grichtsrodel eines ehrsamen Grichts der Herrschaft Elgg, darinnen das Einnehmen und Ausgeben von Jahr zu Jahr begriffen»; Einnahmen- und Ausgabenrechnung des Gerichts 1675–1790.

6a
«Kopienbuch des Fleckens zu Elgg habenden Privilegien, welche um mehrerer Wüssenschaft und Kommlichkeit wegen auf Gutbefinden und Erkanntnis Herren Vogt, Rats und Elfen daselbsten … hierin abkopiert durch Jacob Mantel, ihren Schreiber … 1663». Kopien wichtiger Urkunden (I A), von der Hand Mantels bis 1663, fortgesetzt mit Dokumenten bis 1803.

6b und c
Formularbücher, angelegt früheres 17. Jh. sowie 1673: Sehr umfangreiche Sammlung von Vorlagen, Mustern zum gesamten Fächer des staatlichen, gerichtlichen, verwaltungsund kanzleimässigen sowie auch parastaatlichen Verfügens, Erlassens, Ausfertigens, Aufsetzens, Formulierens, Schreibens.

7
Urbar 1674 über die Erbgüter- und Grundzinse von Prokurei und Spital zu Elgg.

8
Abschrift der «Kyburgische Landgrichtsform» (wohl von Schreiber Jacob Mantel, s. IV A 6a).

9a
Rechnungsbuch 16. Jh.; einleitend: Undatierter Vertrag mit dem Gerichtsherrn betr. Einzug der diesem zustehenden Schuldausstände wie Zinsen und Bussen gemäss Elgger Stadtrecht sowie Festsetzung 1527 der «Belohnung» von Bauleuten (Bauern) und Taunern für Arbeiten im Elgger Gemeinwerk und Festlegung von Spesen für Beamte. Zinsurbar für Gerichtsherr und Stadt Elgg. Verzeichnis 1517 der in diesem Jahr fälligen Vermögenssteuern (von 100 lib. Vermögen 1 Behemsch Steuer = 1 Promille, mit ausführlicher Namenliste); ebenfalls Steuerliste 1518 (Steuersatz 1/2 Promille) inkl. sog. Pfand- und Grabengeld; weitere Verzeichnisse, Protokolle 1518–1524 mit Ablage der Rechnung durch den Seckelmeister und Einzug von Steuer, Pfand- und Grabengeld. Vereinzelte Vormundschaftsrechnung 1535 mit Verzeichnis von Hausgeschirr, Betten, Bettwäsche, Trögen und einer roten Kuh; jährliche Einnahmen- und Ausgabenrechnungen 1572–1601 des Seckelmeisters.

9b
Rechnungsbuch 16. Jh. Jahresrechnungen der Kirche Elgg, der Prokurei Elgg und des Spitals Elgg 1542–1553.

9c
Fünf Banddokumente: 1. «Des Weibelamts Gültrodel» 1535 (Verzeichnis der Weibelgülten, durch Schreiber Mathis Peter auf Grundlage «alter Rödel» angelegt, verifiziert vor der ganzen Gemeinde im Beisein der «Älteren»). 2. «Des Fläckens Zinsbuch 1542» (Verzeichnis der dem Seckelamt zustehenden Zinseinkünfte sowie der fixen Ausgaben, inkl. Ordnung des Seckelmeisteramtes und Überblick über die «Vorschläge», d. h. die an Zins gelegten Kapitalien, 1543–1558). 3. «Seckelmeisters und seiner Amtleuten Jahrrechnungen» 1543/44–1560. 4. «Des Fläckens Zinsbuch … 1557 …» (Verzeichnis der dem Seckelamt zustehenden Zinseinkünfte sowie der fixen Ausgaben, inkl. Ordnung des Seckelmeisters von 1542 und Überblick über die «Vorschläge» [wie Zinsbuch 1542 oben] 1557–1564). 5. «Seckelmeisteramts Schuldund Rechnungbuch» 1556–1572.

9d
Drei Banddokumente: 1. «Die Handlung und Ordnung der Kirchen- und Pfrunden-Güter zu Elgg … 1542» (Neuordnung und entsprechende Verzeichnung von Einkünften infolge der reformatorischen Säkularisierung von Pfrundgütern). 2. 1553 angelegter Rechnungsband mit Jahresrechnungen 1553–1567 von Kirche, Prokurei und Spital zu Elgg. 3. Band mit Jahresrechnungen 1586–1594 von Spital und Prokureiamt zu Elgg.

9e
«Zinsbuch» 1564 der Kirche, der Prokurei (gebildet aus den säkularisierten Kaplaneipfründen) und des Spitals zu Elgg (Verzeichnis der eingehenden Zinsen sowie der fixen Jahresausgaben; erneuert weil das reformatorische Zinsbuch von 1542 sowie eines von 1556 veraltet waren).

9f
Rechnungsbuch des Spitalamtes: «Jährliche Rechnungen von Zins und Schulden» 1594–1701.

9g bis s
Rechnungsbücher 17./18. Jh. von Seckelamt, Spitalamt, Prokurei und Riedamt (Verzeichnisse betr. Restanzen, ausstehende Schulden, Schuldzinsen und Zinsen).

Nachtrag

Staatsarchiv Zürich; Pfrundurkunde C IV 5.2.15:

1 Pfrundurkunde 1454 mit Ersuchen der Stadt Rapperswil an den Bischof zu Konstanz betr. Besetzung der ständigen Vikarsstelle der Kirche zu Elgg.

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