Archivführer der Zürcher Gemeinden und
Kirchgemeinden sowie der städtischen Vororte vor 1798

bearbeitet von Dr. Otto Sigg


  

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Grüningen (Bezirk Hinwil)

II A Akten

darunter:
Umfassende Sammlung obrigkeitlicher Mandate, Verordnungen, Erlasse 18. Jh., sämtliche Regelungsbereiche betreffend; Akten 18. Jh. zur Pfrundökonomie; Akten und Verzeichnisse 18. Jh. betr. Steuern für Brand- und Wettergeschädigte (sowohl zugunsten der Kirchgemeinde Grüningen wie auch von Grüningen für auswärtige Gemeinden); ehegerichtliche Akten und Strafakten 18. Jh. betr. Grüninger Kirchgemeindebürger; Kontroll- und Namensverzeichnisse 18. Jh. betr. Besuch der Kinderlehre; Verzeichnisse der Kirchenörter 1785; Verzeichnisse 1795–1798 betr. Austeilung von Mehl an Bedürftige; Verzeichnis der 1776–1811 eingegangenen Armensteuern der Kirchgemeinde Grüningen.

Unter dem Titel «Fürsorge» im Gemeindearchiv aufgestellt: Alte Schachtel II A 3c: Namenstabellen der Almosengenössigen der Kirchgemeinde Grüningen 1777–1797 mit Angabe des ökonomischen, moralischen, gesellschaftlichen Zustands und Stands sowie des Verdienstes der Almosenbezüger und ihrer Familien, Bezüge von Brot, Monatsgeld, Winterkleidern, Angabe der zur Verteilung gelangten christlichen Lehrund Lesebücher.

III A Jahresrechnungen

Rechnungen des Kirchengutes 1763–1797.

IV A Bände

1a
Stillstandsprotokolle 1669–1789, angelegt durch Pfarrer Johann Bernhard Burkhard (Hinweis Burkhards auf vorgängige Protokolle im Quartformat). Hinten im Band: Detaillierte Beschreibung 1682 der Pfrundeinkünfte und -güter.

1b
Stillstandsprotokolle 1790–1843.

2a
Verzeichnis der Kirchenörter (angelegt unter David Locher, Pfarrer in Grüningen ab 1751) mit Nachträgen bis 1780.

2b
Verzeichnis der Kirchenörter 1783 («Beschreibung aller Mannen- und Weiberörteren») der neu erbauten Kirche (inkl. Nachträge bis ca. 1907).

3 «Acta über die Brunst des Stättlins Grüningen, sampt hochoberkeitlichen Missiven gnädiger Willfahr einer Steuhr zu Statt und Land, deroselbigen Austheilung und Bezahlung und andern anhangenden Sachen. Zu grundtlichem Bericht der Sachen Verloffenheit zusammen getragen von Herren Johann Rodolff Hessen, damahligem Landvogt der Herrschaft Grüningen, Anno 1685.»

Politische Gemeinde Grüningen

I A Urkunden auf Pergament

23 Urkunden 1560–1789, darunter:
Vereinbarung 1560 zwischen den «Inburgern» und den «Ausburgern» zu Grüningen und zu den «vier Wachten oder Gemeinden» Gossau, Ottikon, Itzikon und Binzikon betr. Unterhalt des Brunnens im Städtchen Grüningen; Urteilsbrief 1606 betr. Strassenbau und -unterhalt im Verhältnis der Gemeinde Binzikon und einem privaten Anstösser; «Urteilbrief 1607 der Gmeind Itzikon das Überbuwen betreffend» (Verlust der Dorfgerechtigkeit für diejenigen, die ein neues Haus bauen und dieses an Auswärtige verkaufen); Einzugsbriefe für die Gemeinde Itzikon 1609, 1668, 1789; Einzugsbrief mit Gemeindeordnung für die Gemeinde Binzikon 1671; Spruchbrief 1618 für die Gemeinde Itzikon mit Regelung eines Hausbaus für einen Bürger ausserhalb der Dorfmarch und der entsprechenden Weidgangberechtigung; 2 Schiedssprüche, Vereinbarungen 1620 mit der Regelung des Loskaufs des Städtchens Grüningen vom teils gemeinsamen Weidgang mit den Gemeinden Gossau, Itzikon, Binzikon, Ottikon und Adletshausen (Entschädigung durch Grüningen für die genannten Gemeinden, die auf gemeinsame Weiderechte verzichten, Regelung der Flurgrenzen u. a. mittels «Türli», Flurgatter usw.); ähnlicher Loskaufbrief 1620 speziell im Verhältnis zwischen Grüningen und Binzikon mit Hinweis auf rechtliche Verknüpfungen mit dem «Brunnenbrief» von 1560 (s. o.); Vertrag 1623 zwischen den Gemeinden Grüningen und Binzikon mit Neuregelung der Grenzen der Flurnutzung; «Spruchbrief 1636 der Gmeind Itzikon ihr gemein Gut betreffende» (Verteilung des Ertrags des mit Getreide angebauten Gemeinwerks an die Bürger sowie Verwendung zur Tilgung der Gemeindeschulden, zur Finanzierung von Schuldzinsen sowie zur Entlöhnung der Profossen mit der Aufgabe, arme Schwaben und Bettelgesinde vom seit 1634 neu gebildeten Gemeindegut fernzuhalten; Beschränkung des gemeinen Weidgangs, weitere Rodungen bzw. Anbau von Gemeinwerkland); Urteilsspruch 1649 im Streit zwischen einer Mehrheit und einer Minderheit der Dorfbürger zu Itzikon mit Regelung des gemeinen Weidgangs im Verhältnis von Kuhvieh einerseits (das den Armen im Sommer die Milch gewährleistet) und Pferden, Stieren und Zugvieh anderseits; obrigkeitliches Appellationsurteil 1748 betr. Regelung des «Weidganggeldes» der Gemeinde Binzikon für Personen, die innerhalb des Flur-(«Offnungs»-)Bezirks, jedoch ausserhalb des Dorfetters von Binzikon hausen; obrigkeitliches Appellationsurteil 1759 mit Bestätigung früherer Urteile, wonach die Bürger von Grüningen vom Weidgeld der Gemeinden Gossau, Ottikon, Itzikon und Binzikon befreit sind; «erneuerter Offnungsbrief für eine ehrsame Gemeinde Binzikon A° 1771» (Beschreibung der Grenzen und Marchsteine unter Bezugnahme auf die Offnung von 1623). Bemerkung: Es fehlen die Urkunden I A 15 (Grenzbeschreibung der Gemeinde Itzikon 1673), I A 18 (Regelung von Schuldforderungen der Gemeinde Binzikon 1740) und I A 21 (Einzugsbrief für die Gemeinde Grüningen 1761). Hingegen sind neu zu verzeichnen Pergamenturkunden ohne Bezug auf Grüningen: Flurrechtliche Regelung 1636 für die Gemeinde Niederwetzikon; Regelung 1754 einer sog. «Turbengerechtigkeit» der Gemeinde Unterwetzikon; Regelung 1604 der Zinstragerschaft des Herrenhofes zu Gossau für die Herrschaft Grüningen.

Ehemalige Zivilgemeinde Binzikon

II A Akten

darunter:
Urteile und Akten 17./18. Jh. betr. das gemeine Weiderecht und Weidganggeld der Gemeinde Binzikon (darin auch Verordnung 1794 mit Berechtigung für die Bürger, die «Weidgangsbeschwerde» auf Ackerland loszukaufen) sowie betr. andere flurrechtliche Belange; Akten mit Regelung betr. Nutzungsgerechtigkeiten und Bürgerrecht 17./18. Jh.; Ordnung 1789 betr. Säuberung des Gemeindewaldes von Dornen; Gemeindeordnung 1791; Verzeichnis 1623 der im Besitz von Grüninger Bürgern befindlichen und im Flurbezirk der Gemeinde Itzikon liegenden Güter (verzeichnet zur Regelung des Auskaufs von Weidgangberechtigungen); Kaufund Schuldbriefe 17./18. Jh. zum Teil mit Bezug auf das Gemeindegut (so Auskauf 1671 des Weidrechts der Gemeinde auf 12 Jucharten Acker durch Leutnant Beygel); Übereinkunft 1794 zur Einrichtung eines Wasenplatzes für abgegangenes Vieh.

IV A Bände

Unsigniert, praktisch ohne Aussagekraft: «Vogt-Rechnungsrodel» der Gemeinde Binzikon, erneuert 1781; «ausgekaufter Urbarius so in die Dorflad kommen 1774».

Ehemalige Zivilgemeinde Grüningen:

II A Akten

darunter:
Verordnung 18. Jh. über das Brunnenwesen im Städtchen Grüningen; Urteilsspruch 1704 mit Regelung des Auskaufs der Weiderechte der Bürger zu Grüningen in den Höfen Dägernau und Jungholz; Verzeichnis der Inhaber der 52 Nutzungsgerechtigkeiten der Gemeinde Grüningen (Mitte 18. Jh.); Akten zum Einkauf in das Bürgerrecht zu Grüningen 1670– 1779; Ehevertrag 1753 von Tischmachermeister Brunner zu Grüningen; Feuerwehrwesen, Feuerspritze 18. Jh.; Urteilsspruch 1712 im Streit zwischen den Wirten zu Grüningen, der Bürgerschaft zu Grüningen und den umliegenden Gemeinden betr. Tavernenrecht, Weinausschank und Wirten (Schutz der ehehaften Tavernenrechte wie schon in Bestimmungen von 1665); Skizze 18. Jh. mit Offnungsgrenzen der um das Städtchen Grüningen liegenden Gemeinden mit Hinweis auf das Auskaufsgeschäft 1622 von Weiderechten; Verzeichnis 1623 von Gütern der Grüninger Bürger im Gemeindebann Binzikon; Verzeichnis 1541 der Tavernen und Wirtshäuser im gesamten Amt Grüningen; Ordnung und Satzung des Städtchens Grüningen («Bürgerbrief») 1760; Akten, Verzeichnisse zu Gemeindegut und -ökonomie (z. B. Verzeichnis der 1621 wegen grosser Kriegsgefahr erhobenen Steuer).

III A Jahresrechnung

Jahresrechnungen des Grüninger Bürgermeisters um das Gemeindegut 1740–1797.

IV A Bände

1
«Das neue Bürgerbuch gemeiner Burgerschaft zu Grüningen Anno 1670.» Vorwort: Ein neues Bürgerbuch wird deshalb angelegt, weil aus dem alten Blätter herausgerissen worden waren und sich darin auch viel «Unfleiss» und rechtlich nicht Authentisches befunden habe. Deshalb werde das vorliegende Buch paginiert. Abschriften für die Gemeinde Grüningen relevanter Rechtsinstrumente und Ordnungen; Nachtrag mit Protokoll der 1801 erfolgten Teilung der mit der Gemeinde Ottikon gemeinsamen Allmend zwischen Grüningen und Ottikon sowie der Aufteilung des Grüninger Teils unter die Bürger.

2
Bürgerbuch 1738 (praktisch leer, lediglich ein Verzeichnis der Bürger sowie Inventare der Gerätschaften der Feuerwehr, des Brunnengeschirrs, der Fahnen, des Pulvers und der Munition).

Bürgerbuch Grüningen, 1670

IV A 1: Einbandtitel des neuen Bürgerbuches der Bürger zu Grüningen 1670.

 

Ehemalige Zivilgemeinde Itzikon

II A Akten

darunter:
Einzugsbrief für die Gemeinde Itzikon 1768; Feuerwehrordnung 1755; Ordnung 1752 der Besetzung der Kirchenpflege (Berücksichtigung der Gemeinde Itzikon in Konkurrenz zu Binzikon); Kaufbriefe 17./18. Jh. betr. das Gemeindegut Itzikon; Akten zur Kriegssteuer («Reissteuer») der Gemeinde Itzikon 1677 und 1798 (Verteilung unter die 72 Bürger); Urteilssprüche 17./18. Jh. zum gemeinen Nutzen und Weidgang (z. B. Bestimmung 1634, dass die Gemeindegenossen nur so viel Vieh auf der Allmend auftreiben dürfen, wie sie mittels eigener Güter überwintern können); komplexe Ordnung 1778 zur Aufteilung des Torfs auf die einzelnen Dorfgerechtigkeitsquoten; Akte 1780 mit Bestimmung der Anzahl der erlaubten Öfen auf Viertel- und halben Dorfgerechtigkeiten, Regelung des entsprechenden Holz- und Torfbezugs und Definition der Weidgangsberechtigung in Anzahl Vieh nach Massgabe der Gerechtigkeitsquoten.

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