Archivführer der Zürcher Gemeinden und
Kirchgemeinden sowie der städtischen Vororte vor 1798

bearbeitet von Dr. Otto Sigg


  

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Hittnau (Bezirk Pfäffikon)

II A Akten

«Nachrichten betreffend die Kirchgemeinde Hittnau»: Auszüge 1707/1708 (–1712) aus Akten betr. Begründung einer selbständigen Pfarrei Hittnau und aus dem Protokoll betr. Neubau der Kirche Hittnau (s. IV A 1); originaler «kurzer und grundlicher Bericht, wie sich der Kirchen- und Pfarrhausbau zu Hittnau zugetragen» (1707/08).

III A Jahresrechnungen

Jahresrechnungen des Kirchengutes Hittnau 1741–1797 (mit Lücken). Einnahmen an Grundzinsen in Kernen und Hafer bedingen einen gewissen Haushalt in Naturalien; Einnahmen an Taxen in die Kirchgemeinde eingeheirateter fremder Frauen; Ausgaben an Besoldungen für Pfarrer, Schulmeister, Sigrist, Hebamme; Ausgaben für einheimische Arme wie Hauszins, Schul- und Tischgelder, Arztlöhne und Särge, besondere Unterstützungsbeiträge; Ausgaben für fremde Arme.

IV A Bände

1
Protokoll über den Kirchen- und Pfarrhausneubau zu Hittnau 1707/08 (zur Zeit der Inventarisierung nicht vorhanden).

2
Zinsbuch des Kirchengutes 1777–1831 (zur Zeit der Inventarisierung nicht vorhanden).

«neu» IV A 1+2
Je Pfründenbuch der Zürcher Staatskirche, angelegt 1609 und 1663 (übliche Verzeichnung der Zürcher Pfründen, inkl. Thurgau, Rheintal, Toggenburg, Appenzell, Glarus, mit Pfrundeinkommen und der Liste der seit der Reformation amtierenden Pfarrer und Helfer).

Politische Gemeinde Hittnau

Ehemalige Zivilgemeinde Oberhittnau

I A Urkunden auf Pergament

1 Urkunde 1582: Einzugsbrief für die Gemeinde Oberhittnau 1582.

II A Akten

darunter:
Von Seckelmeister Bossert 1751 angelegter «Gmeindrodel» mit Verzeichnis von Gemeindeausgaben 1751–1753, insbesondere auch Armenausgaben; durch die Kanzlei Kyburg ausgefertigter Befehl 1774 zur Öffnung des Dorfbaches zu Oberhittnau; «Feuerspritzen-Accord» 1775 von Kupferschmied und «Feuerspritzenmacher» Joh. Caspar Paur von Zürich (Vertrag gegenüber der Gemeinde Oberhittnau zur Lieferung einer Feuerspritze); Beschluss der Gemeinde Oberhittnau 1777 zur Einrichtung einer Steuer zur Beihilfe bei Viehschäden; Vergleich 1794 zwischen dem Müller von Balchenstal und Bürgern zu Oberhittnau betr. Wasserrechte und Säuberung von Feuerwehr- und Mühleweiher.

Ehemalige Zivilgemeinde Dürstelen

I A Urkunden auf Pergament

1 Urkunde 1600: Ein 1600 von Hansenman Hüsser zu Laubberg ausgestellter Spruchbrief betr. Schutz der Weiderechte der Gemeinde Dürstelen in dem vor einigen Jahren aus dem Gemeinwerk an einen Privaten verkauften Waldstück «Mülliholz».

II A Akten

darunter:
Eine für 20 Schilling im 18. Jh. erstellte «Abschrift eines alten Instruments oder Vergleichs zwischen denen von Hittnau und von Dürstelen betr. den Weidgang, datum 1514»; Tauschbrief 1677 mit Tausch von Waldgrundstücken und Definition entsprechender Weiderechte zwischen der Gemeinde Dürstelen und Heinrich Kündig zu Felmis (in Form von «zwei auseinander geschnittenen Zetteln», die beide vorliegen); Aktenhinweis 1787 auf langwierigen «Weidgangstreit» zwischen den Gemeinden Dürstelen und Unterhittnau; «Brunnenurteil» 1709 (u. a. Wiedereinrichtung wegen Mangels an Wasser und Teucheln abgegangener Brunnen im Dorf Dürstelen); Beschluss 1779 des Zürcher Rates mit Abweisung des Begehrens von Einwohnern zu Dürstelen, im Dorf eine Wirtschaftsgerechtigkeit einzurichten; Urteilsspruch 1780 des im Wirtshaus zum Wilden Mann zu Oberhittnau unter dem Gerichtsherrn Hans Schmid von Kempten tagenden Gerichts im Streit zwischen den Tavernenwirten zu Unterhittnau (Sonne) und Oberhittnau (Wilder Mann) einerseits und denen zu Dürstelen anderseits betr. deren Rechte zum Ausschenken von Wein (die Einwohner verbleiben beim alten Brauch, wonach sie ein halbes Mass Wein über die Gasse ausschenken, jedoch keine Gäste «setzen» dürfen); Akten 18. Jh. zu Viehseuchen und -krankheiten (darunter:
eine 1786 in der Gemeindelade abgelegten Abschrift einer Anleitung mit Massnahmen zur Behandlung von geblähtem, überfressenem Vieh durch Stich); Beschluss 1798 der Gemeinde Dürstelen zur Einrichtung einer Art Viehversicherung; Kaufvertrag 1764 betr. Anschaffung einer Feuerspritze durch die Gemeinde Dürstelen; Gemeinderodel mit Gemeindebeschlüssen 1766– 1826 u. a. mit Protokollen der Abnahme der Gemeinderechnung und Verzeichnissen der Dokumente der Gemeindelade; Kopie des Einzugsbriefes 1586 der Gemeinde Dürstelen; Beschluss 1744 der Gemeinde Dürstelen mit Sonderbestimmungen betr. Zuzug in die Gemeinde (Definition des durch die zuziehenden Neubürger zu leistenden Gemeindetrunks, des Hintersässengeldes und einer «Brautfahrt» von 1 Krone); entkräftete Schuldbriefe 16.–18. Jh. zulasten der Gemeinde; Kopie eines obrigkeitlichen Appellationsurteils 1766 im Streit zwischen der Gemeinde Dürstelen und einer Mehrheit der Bürger einerseits und vier Bürgern anderseits betr. die Frage, ob Ausgaben für Besoldung des Wächters, für das Feuerwehrwesen, für Unterhaltsarbeiten der Brunnen, der Stege, Wege, Brücken, Zäune, sofern das Gemeindegut nicht ausreiche, auf die Dorfgerechtigkeiten oder auf die einzelnen Hausväter zu verlegen seien.

Beschluss Dorfgemeinde Dürstelen, 1744

II A 11: Durch den Schulmeister Hans Rüegg protokollierter Beschluss der Dorfgemeinde Dürstelen 1744 (Archiv der ehemaligen Zivilgemeinde Dürstelen): Die Gemeinde legt den «Gemeindetrunk» von einem Mass Wein, einem «Fogeze-Brot» (Weissbrot) und einem Pfund Käse fest, den ein neu zuziehender Bürger für jeden Bürger zu bestreiten hat, bestimmt eine jährliche Taxe für Hintersässen und beschliesst drittens eine «Brautfahrt»-Taxe von einer Krone, die jeder in der Gemeinde Heiratende vor Freigabe der «Brautfahrt» (Aussteuer der Braut) zu entrichten hat. Der Beschluss wird durch den Werdegger Gerichtsherrn Hans Erhard Schmid bestätigt. Nachträge 1745 mit Rechnungsnotiz des Eingangs einer Krone Brautfudergeld sowie 1793 mit Erhöhung des Einzugsgeldes um 5 Pfund Geld wegen Beitrag an die Feuerspritze.

 

Zum Seitenanfang