Archivführer der Zürcher Gemeinden und
Kirchgemeinden sowie der städtischen Vororte vor 1798

bearbeitet von Dr. Otto Sigg


  

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Hütten (Bezirk Horgen)

II A Akten

darunter:
Auszug 19. Jh. aus dem Ratsmanual der Stadt Zürich mit Ratsbeschluss 1703 betr. Stiftung der neuen Pfarrpfrund Schönenberg (im Gefolge des Kirchenbaus zu Wädenswil) und Besorgung der bisher vom Pfarrer zu Richterswil versehenen Filialkirche Hütten durch den Pfarrer von Schönenberg, inkl. Definition der Pfarrzugehörigkeit verschiedener Siedlungen; «Verordnung und Vermittlung zwischen … beiden Teilen ab dem Wädenswiler- und Richterswiler Berg [darunter Hütten] aus der Pfarrei Schönenberg … 1741» (Aufteilung von Gut, Erträgen und Kosten zwischen Schönenberg und Hütten im Verhältnis von 3:1; Bestellung der Kirchenpfleger durch jeden Teil für sich); Gedicht 1752 von Magdalena Lavater, Gattin des Landvogts zu Wädenswil, in ihrer Eigenschaft als Taufpatin anlässlich einer durch Vikar Beyel in der Kirche Hütten vorgenommenen Taufe (Hinweis im Gedicht auch auf das neu gebildete eigenständige Vikariat zu Hütten); Regelung 1762 betr. Besitz, Kauf, Verkauf, Verpachtung der Kirchenörter u. a. im Zusammenhang mit wegziehenden Gemeindebürgern; Ratsbeschluss 1783 mit Kenntnisnahme des Plans der Kirchgenossen von Hütten zum Bau eines Pfarrhauses; Reimverse 1793 von Schulmeister Hans Heinrich Lattmann anlässlich der Renovation des Kirchtürmlis und zu Ehren des Pfarrers; «Kirchenordnung der Kirchen Hütten am Richtenschweiler Berg … 1752» (Verzeichnis der Kirchenörter und des Erlöses von verkauften Örtern).

Gedicht Hütten, 1752

II A: Eingang des mehrseitigen Erinnerungs- und Lobgedichtes, das Magdalena Lavater, Gattin des Landvogts zu Wädenswil, anlässlich der am 16. April 1752 erfolgten ersten Taufe zu Hütten, wo damals ein festes Vikariat eingerichtet worden war, verfasst hatte. Magdalena fungierte als Patin des Täuflings Melchior Bodmer.

 

Politische Gemeinde Hütten

II A Akten

Wenige Akten 18. Jh.; darunter:
Regelung 1751 zwischen den Gemeinden Wädenswil und Richterswil, einerseits, Horgen, Hirzel und Oberrieden, anderseits, sowie den Gemeinden der Herrschaft Knonau als dritter Seite betr. Bürgerrecht, Einzug, Niederlassung von Bürgern des Knonauer Amtes in den genannten Zürichseegemeinden; Regelung 1769 der Aufenthalts- und Armenversorgungsverhältnisse eines auf der Schonau wohnhaften Bürgers von Mettmenstetten; pfarramtliche Korrespondenz 1774 f. zwischen Mettmenstetten und Hütten in dieser Angelegenheit.

IV A Bände

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Um 1637/39 angelegtes Pfründenbuch mit ungewöhnlich detaillierten Angaben zu den zürcherischen, thurgauischen, appenzellischen Pfarrpfründen sowie solchen im Rheintal 1637–18. Jh., inkl. Angaben zur Bevölkerungszahl 1637/39.

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