Archivführer der Zürcher Gemeinden und
Kirchgemeinden sowie der städtischen Vororte vor 1798

bearbeitet von Dr. Otto Sigg


  

Politische Gemeinde Niederglatt (Bezirk Dielsdorf)

I A Urkunden auf Pergament

16 Urkunden 1462–1685; darunter:
Obrigkeitlicher Urteilsspruch 1462 im Allmendstreit zwischen denen von Neerach und Riedt einerseits und denen von Ober-, Nieder- und Ennethöri anderseits (entgegen den Ansprüchen von Neerach-Riedt ist das 400 Jucharten messende, zwischen den Parteien liegende Ried zwischen den streitenden Gemeinden gemeinsamer Weidgang; Bestätigung wasserbaulicher Pflichten im Ried; Grenzen betr. Erlenholz unter Einbezug auch von Nöschikon und Niederglatt); obrigkeitlicher Urteilsspruch 1495 im Streit zwischen denen von Neerach, Riedt und Höri einerseits und denen von Niederglatt und Nöschikon anderseits mit Bestätigung der Grenzregelung im Urteilsspruch 1462 betr. das Erlenholz; Kaufbrief 1501 um das sog. Hünragen-Gut (in der Kirchgemeinde Bülach gelegen); Offnung 1534 über den dem Grossmünsterstift zustehenden Zwing und Bann zu Nöschikon, festgehalten durch den Grossmünsterkeller und geschworenen Schreiber Jacob Reinhart; Urteilsspruch des Gerichtes Niederglatt 1537 im Streit zwischen Höfen des Grossmünsters und des Spitals einerseits und der gemeinen Bauernsame zu Niederglatt und Nöschikon anderseits um Nutzungs- und Hofgrenzen; Einzugsbriefe 1538, 1573; obrigkeitlicher Urteilsspruch 1539 im Streit zwischen den Gemeinden Niederhasli einerseits und Niederglatt und Nöschikon anderseits betr. gemeinsame Nutzung der Eichelweide der Schweine; drei weitere Urteilssprüche 1545 betr. Sondernutzungsansprüche am Nöschenberg (Rodungen und Einschläge) von Lehenleuten des Grossmünsters und des Spitals zu Nöschikon gegenüber der Gemeinde sowie betr. Weidgang und Eichelmast im Verhältnis von Niederglatt zu Niederhasli und Nöschikon; Schuldbrief 1551 von «Vogt, Geschworenen, Dorfmeiern, Gericht und ganzer Gemeinde … beider Dörfer Niederglatt und Nöschikon» um 300 Gulden gegenüber der Stadt Rottweil; Urteilssprüche 1564, 1569 mit nutzungs- und flurrechtlichen Regelungen; Urteilsspruch 1595 u. a. betr. Schlecherbach (s. unter polit. Gemeinde Neerach 1595); obrigkeitlicher Entscheid 1685 für das ganze Neuamt bezüglich der Ansprüche von Scharfrichter Vollmar und dessen Knechten auf Häute von abgegangenem Vieh.

Schlussabschnitt der Offnung, 1543

I A 4: Schlussabschnitt der Offnung des dem Grossmünsterstift zugehörenden Zwing und Banns zu Nöschikon. Niedergeschrieben wurde das Dokument 1534 durch den Stiftskellner und geschworenen Schreiber Jacob Reinhart. Diese Tatsache sei hier festgehalten, weil der durch diesen Schreiber vorgenommene Eintrag von Namen und Jahrzahl durch zunehmenden Abbau der Schrift irgendwann nicht mehr lesbar sein wird. Reinhart war 1532 Kellner, also Verwalter, des eben erst säkularisierten Grossmünsterstifts geworden, dürfte also ein aktiver Förderer der Reformation gewesen sein. Die hier erfolgte authentische Niederschrift der Offnung im Anschluss an die Reformation betont wohl weniger die Rechte des dörflichen Grossmünstermeiers zu Nöschikon und «seiner Nachbarn», also der Dorfgenossen (deren Selbstverwaltungsrecht im Flurbereich allerdings festgelegt ist), als vielmehr die grundherrlich-niedergerichtlichen Rechte und Befugnisse des Grossmünsters.

 

I B Verträge auf Papier

Beschluss 1693 in kopialer Ausfertigung betr. Abgabe der Förstergarbe an die Förster von Bülach im Höragen und Hörager Feld auch für die Gemeinde Niederglatt und Nöschikon und betr. Ausstocken und Holzlesen für die Armen.

IV A Bände

unter IV B 1.1
Dem Gemeindeprotokoll 1818 ff. vorangehend: Verzeichnis 1668–1829 der in der Gemeinde Niederglatt und Nöschikon erhobenen und nach auswärts entrichteten Hilfssteuern für Brand- und Unwettergeschädigte und Zusammenstellung der auswärts für das von der grossen Feuersbrunst vom 3. Oktober 1761 betroffene Niederglatt gesammelten Hilfssteuern.

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Niederhasli-Niederglatt

I A Urkunden auf Pergament

1 Urkunde 1703: Obrigkeitliche Beurkundung 1703 betr. die bauliche Erweiterung der Kirche zu Niederhasli (Beisteuer von 400 Gulden aus dem Kirchengut Bülach und von 100 Gulden nebst Kernen und Wein aus dem Obmannamt, Bezug des Bauholzes von Zimmerleuten von Bülach gegen Bezahlung).

II A Akten

darunter:
Ausführliche Notizen u. a. von Schulmeistern zu Bauten an der Kirche Niederhasli 1641, 1681, 1703 (inkl. div. chronikalischer Bemerkungen wie Komet 1680 und europäischer Krieg 1703); Kopien von Dokumenten 1481–1747 zum Rechtsstatus der sieben «äusseren» Gemeinden bezüglich Kirchengut Bülach; Beschluss 1650 der Obervögte betr. Entschädigung des Pfarrers zu Niederhasli für Predigt- und Kinderlehrdienste in Oberhasli; Sammlung ehegerichtlicher Akten 1767–1798 speziell Angehörige der Kirchgemeinde Niederhasli betreffend; Sammlung der gedruckten Bettagmandate 1775–1797; tabellarische Zusammenstellungen über die in der Kirchgemeinde 1777–1797 zur Austeilung gelangten Almosen als Antwort auf einen entsprechenden Fragebogen; Aufgebote 1778–1796 zuhanden des Pfarrers zu Niederhasli zur Huldigung seiner Kirchgenossen gegenüber dem Landvogt zu Kyburg (u. a. in der Kirche Kloten); Schätzung der im November 1789 durch eine Feuersbrunst zu Niederhasli entstandenen Schäden; Etat aller Gemeindegüter in der Vogtei Neuamt 1791, 1794; verschiedene obrigkeitliche Erlasse und gedruckte Mandate 18. Jh. (nicht spezifisch die Kirchgemeinde Niederhasli betreffend).

Almosenbuch Kirchenpflege Niederhasli, 1592 - 1727

Ex Pfarreiarchiv II 7a: Almosenbuch 1592–1727 der Kirchenpflege Niederhasli mit Eintrag November 1615: «12 lib. hand wir an Almuosen gaelt enpfangen. Darvon hand wir gaeben 16 s. gen Oberglatt. Das übrig aber ist under die Armen in der Kylchhoeri zum ersten Mal offentlich in der Kylchen vor der gantzen Gmeind nach Vermög unserer Gn. Herren Erkantnus ustheilt worden am 19ten obgedachts Monats.» Zur Minimierung der Ausgaben an Arme wurden diese – wie dieser Eintrag belegt – gezwungen, ihr Almosengeld unter den Augen der gesamten zum Gottesdienst versammelten Gemeinde entgegenzunehmen.

 

III A Jahresrechnungen

Dreijahresrechnungen des Kirchengutes Niederhasli 1770/ 1772, 1785–1799(–1801); Abrechnungen zum Kirchenbau 1703.

IV A Bände

Ex Pfarrarchiv Niederhasli (ursprüngliche Signatur: II 7a): Aufzeichnungen zu dem von der Obrigkeit in Zürich empfangenen und in der Kirchgemeinde Niederhasli ausgeteilten Almosengeld (inkl. detaillierter Namenlisten), angelegt 1592 (!), reichend bis 1727.

Politische Gemeinde Niederhasli

II A Akten

Lediglich ein um 1750 angelegter Familienrodel der Kirchgemeinde Niederhasli und Listen von Almosenbezügern bis 1770.

Ehemalige Armengemeinde Niederhasli-Niederglatt

II A Akten

Abschrift der 1787 erneuerten obrigkeitlichen Almosenordnung.

III A Jahresrechnungen

Rechnung um das Steuer- und Säckligeld von Kirche und Gemeinde Niederhasli 1752/1755; Rechnung um die Almosensteuer 1764/1767; Rechnung um das Steuer- und Säckligut 1767/1770, 1776/1782; Rechnung um das Säckligut 1782/1797.

Zivilgemeinde Oberhasli (noch bestehend)

I A Urkunden auf Pergament

15 Urkunden 1561–1724; darunter:
Einzugsbriefe 1561, 1603, 1640 für Oberhasli; Urteilsspruch 1587 von Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich im Streit zwischen den Gemeinden Oberglatt und Oberhasli um die gemeinsame Allmend (oder Ried genannt): Weiterhin gemeinsame Nutzung als Weide und keine von Oberglatt angestrebte Aufteilung und Urbarmachung des Oberglatter Teils zu Wiesland; weitere Urteilssprüche 1593, 1598 (mit Bestätigung 1618), 1614, 1626 mit Nutzungsregelungen in der Oberglatt und Oberhasli gemeinsamen Allmend bzw. Ried; Urteilsspruch 1602 betr. Dorf- und Nutzungsgerechtigkeit nach Verkauf der Hausstätte und nach Abwesenheit eines Einwohners (Rechtsstatus lediglich als Hintersässe); Urteilsspruch 1603 im Streit zwischen der Gemeinde Oberhasli und dem Besitzer des Augustiner Handlehenhofes zu Oberhasli (dieser erhält volle Nutzung der Gemeinde, muss aber umgekehrt wie andere Gemeindegenossen voll Frondienst leisten sowie Steuer und Brauch entrichten); Urteilsspruch 1617 betr. eines Friedhages zwischen der Gemeinde Oberhasli und Einwohnern zu Watt und Oberdorf; «gütlicher Spruch» 1694 zwischen den Gemeinden Oberhasli und Hofstetten betr. «Verteilung» des kleinen Rieds unter diesen zwei Gemeinden (nach bereits erfolgter Teilung auf dem grossen Ried und ebenfalls erfolgtem Auskauf der Weiderechte der Gemeinde Oberglatt auf dem kleinen Ried).

I B Verträge auf Papier

darunter:
Protokollarische Festhaltung 1537 der ermittelten Wässerungsrechte; Abschrift (1756?) eines Urteilsspruchs 1556 im Streit zwischen den Bauern und den Taglöhnern zu Oberhasli (u. a. betr. Holznutzung: Zwei Taglöhner erhalten in zwei bestimmten Wäldern so viel Holz wie ein Bauer, inkl. Hinweise auf weitere «Offnungen» und Rechtssprüche zum gemeinen Nutzen); Rechtsinstrumente 1698 und 1700 zur Teilung des Rieds zwischen Hofstetten und Oberhasli; gütlicher Vergleich 1793 zwischen Bauern (die mit drei Pferden oder Stieren ihr eigenes Feld bebauen) und den Taglöhnern zum Bezug von Holz in den fünf Gemeindehölzern (ein Bauer erhält einen «Gemeindehau» und einen «Zughau», ein Taglöhner nur einen «Gemeindehau»).

II A Akten

darunter:
Bescheinigungen, Dankesschreiben 17./18. Jh. für durch die Gemeinde Oberhasli nach auswärts entrichtete Hilfe für Brand- und Wettergeschädigte; Rödel 1768, 18. Jh. für in Oberhasli für auswärtige Brand- und Wettergeschädigte erhobene Steuern; Beitragslisten 1786 an durch Viehseuchen geschädigte Einwohner zu Oberhasli; Akten zum Bürgerrecht 18. Jh.; Akten 1755, 1770, 1793 betr. Aufteilung des Holznutzens zwischen Bauern und Taglöhnern; Forstordnung 1788; Akten 1798 zur Verteilung des Gutes der Neuamtsgemeinde unter die einzelnen Gemeinden; Nachrichten zu baulichen Massnahmen des 1685 beendeten Baus einer Kirche in Oberhasli (bis 1782).

IV A Bände

1
Brandsteuer-Buch: Aufzeichnungen zu Hilfsgeldern und -gütern zugunsten der durch Feuersbrünste 1672, 1719, 1749, 1768 geschädigten Einwohner zu Oberhasli; Überblick zu den 1629 ff. (–1829) in Oberhasli für auswärtige Brand- und Wettergeschädigte erhobenen Steuern.

2
1640 angelegtes und bis ins frühe 19. Jh. fortgeführtes Gemeindebuch mit Einträgen zu Aktiv- und Passivposten der Gemeinde; zu Abschlüssen der Gemeinderechnung; Rechnungsabnahmen; Zinskontrollen; Verpachtung der gemeindeeigenen «Kilmis» und der Gemeindewiese; wenige Gemeindebeschlüsse betr. Einzugsgelder; Bewirtung der Gemeindegenossen anlässlich der Aufnahme von Neubürgern; Forstwesen; Verdingung der Aufgabe des Uhrenrichtens und Betzeitläutens (Filialkirche Oberhasli); Stellen des Stiers für die Kuhherde.

3
«Dorfoffnung» der Gemeinde Oberhasli 1561 (in geprägtes Leder gebundener Band mit Pergamentblättern): Recht der Flurgemeinde (Verwaltung, Grenzen, Gemeindegüter, Wege, Wasserläufe), Kopie des Einzugsbriefes 1561; spätere Zusätze: Kopien des Einzugsbriefes 1603 und des «Kompromissspruches» 1757 zwischen den Gemeinden Oberhasli und Mettmenhasli bezüglich Weide- und Wegrechte.

Dorfoffnung Oberhasli, 1561

IV A 3: Dorfoffnung 1561 von Oberhasli. Typ einer Offnung ohne herrschaftliche Bezüge, ausschliesslich die dörfliche Selbstverwaltung und Flurordnung (Grenzen, Gemeindegüter, Bau-, Holz- und Heuwege, Wasserläufe) regelnd. Unter dem Titel «Antreffent die Geschwornenn» ist die (in diesem Fall sehr weitgehende) Selbstverwaltung einer Dorf- und Flurgemeinde aufgeführt: Wahl von zwei Dorfmeiern durch das Mehr der Gemeindeversammlung; Recht der Dorfmeier, «mitsamt der Gemeind» «ein Eynung» (Vereinbarung, Beschluss bezüglich Flurrecht, Flurverwaltung, gemeinem Nutzen) zu machen, diese Einung unter Verbot zu stellen und Zuwiderhandelnde stufenweise mit 3, 6, 9 Schillingen und letztlich 1 lib. zu büssen (erst von dieser vierten Stufe von 1 lib. Geld geht die Hälfte der Busse an die Obrigkeit); Gebot der Dorfmeier zum Unterhalt der sog. Ehefaden (Friedzäune) der einzelnen Flurbezirke .

 

Nachtrag

Staatsarchiv Zürich; Pfrundurkunden C IV 5.5.21 bis 5.23:

3 Pfrundurkunden 1473, 1627, 1646: Vergleich 1473 betr. Kaplan Meyer zu Niederhasli (Wohnsitz, neues Pfrundhaus, Gottesdienstleistungen); durch die Bauern zu Niederhasli ausgestellte Bestätigung 1627 betr. Zaunholz, Zäunung und Schutz für die eingeschlossenen Pfrundgüter im Zusammenhang mit der vor einiger Zeit im Zusammenwirken mit den Taglöhnern erfolgten Teilung der Gemeindehölzer Oeschenberg und Castell in 11 1/2 Hauptteile; Tauschurkunde 1646 im Zusammenhang mit dem Pfrundgut.

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