Archivführer der Zürcher Gemeinden und
Kirchgemeinden sowie der städtischen Vororte vor 1798

bearbeitet von Dr. Otto Sigg


  

Politische Gemeinde Stallikon und Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Stallikon-Wettswil (Bezirk Affoltern)

I A Urkunden auf Pergament

11 Urkunden 1465–1651 (aus den Archiven der Politischen Gemeinde und der Kirchgemeinde bzw. Pfarrei im Jahr 1866 im Staatsarchiv deponiert); darunter:
Instrument 1465 mit bemerkenswertem Loskauf der dem Kloster Engelberg zustehenden Leibeigenschaften durch die Betroffenen zu Wettswil, Sellenbühren und Stallikon um 250 Pfund, einschliesslich von Leibeigenen, die nicht mehr in diesen Orten wohnhaft sind, in 30 Orten u. a. im Amt und im Limmattal (zusätzlich: Vidimus von 1486); obrigkeitliche Bestätigung 1484 der Absonderung der Kirche Bonstetten von der Mutterkirche Stallikon, jedoch weiterhin Verpflichtung der Bonstetter, an Bau und Reparatur von Kirche, Chor und Glocken von Stallikon beizutragen; Rodel, «Urbar» mit den Rechten 15. Jh. des Klosters St. Blasien bezüglich Zehntenverleihung und -bezug in den Kirchhören Birmensdorf und Stallikon (inkl. Vermerke späterer Pfarrherren betr. Entfernen des Rodels aus der Kirchenlade und Abschneiden des Siegels um 1713 sowie betr. Vorlegen des Rodels in einem Handel um die Zehntengarben des Schulmeisters 1772); Kaufbrief 1534 betr. zwei Höfe zu Stallikon; Urteil 1599 im Streit um die Nutzung des Holzes des Meierhofes zu Stallikon zwischen den beiden Bauern auf diesem Hof und der Kirchhöre Stallikon; Urteil 1602 im Streit um Rechte des kleinen Zehnten des Klosters St. Blasien zu Sellenbühren und Stallikon; Spruch 1618 betr. Wegrechte der Gemeinden Türlen, Bonstetten, Buchenegg, Gamlikon, Baldern auf dem Besitz der Habersath auf dem Albis; Einzugsbrief 1640 der Kirchgemeinde Stallikon.

Ehemalige Armengemeinde Stallikon

(II A 1+2 vermisst: Armenrödel 1772–1798, ausserordentliche Unterstützung mittels Abgabe von Naturalien 1795/96.)

Dokument aus der 2. Hälfte des 15. Jhdts.

Depot in Staatsarchiv C V 3.1c: «Diss sind die recht die das gotzhus von sant blesy [St. Blasien] hat in den Kilchhöri ze birmenstorff und ze stallicon wen man die zehenden selbs lichtt.» Dieses undatierte und einst in der Stalliker «Kirchenlade» aufbewahrte Dokument aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts hält fest, welche Abgaben und Dienste dem Kloster St. Blasien, bzw. dessen Amt in Zürich, zukamen, wenn die dem Kloster zustehenden Zehnten an die Zehntenbesteher zum Einzug verliehen wurden (die Zehnten wurden gegen eine pauschale Abgabe einem Zehntenpächter verpachtet, anlässlich der Verpachtung waren verschiedene Abgaben und Leistungen fällig). Die vorliegende Rechtsaufzeichnung bzw. die Abgabepflicht führte über die Jahrhunderte zu Diskussionen der Zehntenpflichtigen mit dem Zehntenherrn, wie nachträgliche Notizen bis 1772 belegen. Dabei wurde auch schon einmal (eigenmächtig) das Siegel abgeschnitten, um das Dokument zu entkräften, was aber offensichtlich nicht von Erfolg gekrönt war.

 

III A Jahresrechnungen

Jahresrechnungen über das «Almosen-Säckligut» 1773 bzw. Armengutsrechnungen 1774–1798: Übliche Einnahmen (Monatssteuer, Armensteuer an den kirchlichen Festtagen, «Gutjahr» aus dem Almosenamt Zürich, 1776: Kollekte anlässlich einer Hochzeitsfeier eines Zürcher Stadtbürgers, weitere Spenden in anderen Jahren) und Ausgaben (an namentlich erwähnte Arme und Kranke, für Arzneien und sog. Badsteuern, an Schullohn für arme Kinder, Tischgelder für Verdingkinder, Hauszinse für Arme, Beiträge an Beerdigungen, Austeilung von Winterkleidern).

Ehemalige Zivilgemeinde Stallikon

Vier Verträge und Aktenstücke vor 1798 (I B und II A), darunter:
Spruchbrief 1667 im Streit zwischen Bonstetten einerseits und Bewohnern von Stallikon und Schleetal anderseits betr. Benützung des sog. neuen Zürichwegs über Baldern-Ries nach Zürich durch die von Bonstetten; Gemeindeordnung 1780; Weidgangsordnung 1787.

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Stallikon-Wettswil

II A Akten:

Zeitraum 16.–18. Jh.; darunter:
Zins- und Schuldrodel der Kirche Stallikon 1535; obrigkeitlicher Befehl betr. Beachtung des alten Stallikoner Kirchenwegs und betr. Verbot des Fangens von Fischen und Krebsen in der Reppisch 1688 und 1788; Anordnung einer Eheschliessung eines Churer Stadtbürgers mit einer Zürcher Bürgerin in der Kirche Stallikon 1659; Bereinigung des Weinzehnten im Neugrüt zu Wettswil 1765; konkursmässige «Verweisungen » zugunsten der Pfarrpfrund Stallikon; Schulwesen Stallikons speziell wie Schulhausbau 1706; Holzordnung 1738; Anlage neuer Reben 1795; Hintersässen, Einzug in die Kirchgemeinde 18. Jh.; ehe- und sittengerichtliche Akten 18. Jh. speziell die Kirchgemeinde Stallikon-Wettswil betreffend, inkl. ausführlicher (undatierter) Bericht zum pietistischen Konventikel zu Wettswil; verschiedene Mandate und Erlasse die gesamte Obervogtei Bonstetten-Stallikon-Wettswil, die gesamte Landschaftsverwaltung und/oder in wenigen Fällen Stallikon speziell betreffend wie Strassenwesen, Unterstützungssteuern für Glaubensflüchtlinge, Brandsteuern, Sitten- und Kirchenzucht, Handel, Gewerbe, Landwirtschaft, Armen-, Bettel- und Waisensachen, Wirtshauswesen, Gesundheitswesen; sehr umfangreiche, über 200 Exemplare aufweisende Sammlung gedruckter obrigkeitlicher Mandate des 17. und 18. Jh., die in der Kirche zu Stallikon verlesen worden sind (sämtliche Regelungsbereiche betreffend).

III A Jahresrechnungen

Jahresrechnungen des Kirchengutes 1701–1792 (mit Lücken): vergleichsweise beträchtliches Kirchengut; Besoldungen für Vorsänger, Schulmeister, Kirchmeier, für Untervogt, Feuerhauptmann, für Ofenkontrolle, für Patrouillenwacht; Ausgaben für Fürsorge, Bauunterhalt, kirchliche Festtage usw.; spezielle Abrechnung zur Finanzierung einer neuen Kirchenuhr 1644 und deren Reparatur 1665; Jahresrechnungen des Spendgutes 1701–1720.

IV A Bände

1
Stillstandsprotokolle 1636–1796, eingebunden in spätmittelalterliches liturgisches Fragment. Einleitung durch Pfarrer Felix Herrliberger: «Verzeichnus der Stillständen, welche monatlich in der Kilchen Stallickon gehalten werdend in Beysein des Pfarrers und Undervogts, auch der Richteren, Ehegaumeren und Gschwornen, in welchen Stillständen ein yeder bey seinem gschwornen Eyd anzeigen soll, was ihm zu wüssen, das von Monat zu Monat Böses fürgangen, damit also demselben bey Zeiten fürkommen werde mit Abstraffung von einer Ehrsamen Oberkeit oder ernstlichem Zusprächen von dem Pfarrer und den Fürgesetzten, ye nachdem die Sach beschaffen». Überaus aussagekräftiger Protokollband zu den Belangen der kirchlichen Aufsicht und Aufgabenerfüllung bzw. der entsprechenden Spiegelung des täglichen Lebens und der Mentalität der Kirchgenossen; 1755: umfangreicher Bericht zu Spuk, Magie, Wunderarznei zu Gamlikon.

Einbandhülle des Stillstandprotokolls von Stallikon-Wettswil Titelblatt ds Stillstandprotokolls Stallikon-Wettswil, 1636f.

IV A 1: Pergament: Als Einbandhülle des Stillstandprotokolls von Stallikon-Wettswil wurde ein Rest eines Lektionariums oder eines Messbuches des 11. oder 12. Jahrhunderts verwendet. Wie der Fachmann Alfred Häberle im Dezember 2001 f.sthielt, stammen die Texte u. a. aus dem zweiten Brief von Paulus an Timotheus und aus dem zweiten Brief von Paulus an die Korinther und fanden in der Liturgie im Commune Sanctorum Verwendung. Titelblatt des Stillstandprotokolls 1636f. mit vollständiger Verzeichnung der Beamten.

 

Politische Gemeinde Wettswil

IV A Bände

1
«Gerichtsbuch» des aus sechs Richtern und dem Untervogt bestehenden Gerichtes Wettswil: Protokoll der vor dem Gericht gefertigten Käufe, Verkäufe und Täusche von Grundstücken zu Wettswil 1757–1798 sowie 1798–1808 (um 1799 f.rtigt vorübergehend die neu gebildete Munizipalgemeinde, darnach bis 1808 das zuständige neue Gericht).

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