Archivführer der Zürcher Gemeinden und
Kirchgemeinden sowie der städtischen Vororte vor 1798

bearbeitet von Dr. Otto Sigg


  

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Thalheim (Bezirk Andelfingen)

I A Urkunden auf Pergament

1 Urkunde 1660: «Vertrag [zwischen den Gemeinden Dorlikon und Gütighausen] betreffend den Costen, so über den Kilchengeböüw der Kilchen zu Dorligken wärdt … » (Aufteilung der Kosten für Bau und Unterhalt der Kirche im Verhältnis 2:1 und Nachlieferung von Bauholz in Form von zwei Eichen durch Gütighausen, weil Dorlikon schon Eichenholz aus dem Gemeindewald für etliche tausend Schindeln für das Decken des Turm geliefert hat, Bestimmungen betr. Rechnungswesen).

IV A Bände

1a und 1b
Zwei ursprünglich identische Bände: «Kirchen-Protokoll für die Kirche zu Dorlikon, in welchem angezeigt wird die Lage der Kirchen-Örther und die Namen der dismaligen Besitzeren derselben, errichtet bey der Kirchen-Bereinigung&nbdsp;… 1778 … », Nachträge bis 1838 und 1863 (errichtet anlässlich einer Neu-Taxierung bzw. des Verkaufs von Kirchenstühlen zur Tilgung von Bauschulden).

2
Stillstandsprotokolle 1778–1848. Notiz 1798: «Durch die Revolution wurde in hiesiger Gemeinde der Stillstand zwar nicht aufgehoben, aber in seiner Wirkungskraft gelähmt, da selten Stillstände gehalten worden … », weshalb «es überflüssig gewesen deswegen ein Protocoll zu führen».

Politische Gemeinde Thalheim

Ehemalige Zivilgemeinde Dorlikon (Thalheim)

I B Verträge auf Papier

Umfangreiche Sammlung von Auffallprotokollen (Konkursprotokollen), konkursrechtlichen Zugbriefen zuhanden der Gemeinde, Schuldverschreibungen im Zusammenhang mit erkauften Grundstücken aus Konkursen und Gantrödel 1649, 1651, 1653, 1657, 1658, 1665, 1667, 1668, 1669, 1671, 1675, 1680, 1681, 1685, 1691, 1693, 1694, 1701, 1704, 1715, 1717, 1718, 1719 (s. dazu Konrad Basler, Thalheim an der Thur, aus der Geschichte einer Gemeinde im Zürcher Weinland, 1978 hg. von der Gemeinde Thalheim in Erinnerung an die Namensänderung vor 100 Jahren); Urteilsspruch 1549 betr. Übernutzung der Allmend durch einen Bürger mit sechs Stieren und acht Pferden bzw. Festlegung der Anzahl des Zugviehs auf der Allmendweide entsprechend des Besitzes (20–29 Jucharten: 1 Zug, 30–39 Jucharten: 1 1/2 Zug, über 40 Jucharten: 2 Züge, Regelung für Landbesitz unter 15 Jucharten, Sonderregelung betr. Weiderechte für «müssiggehende Stiere»); obrigkeitliches Appellationsurteil 1570 betr. Zäunungspflicht eines Bürgers von Eschlikon gegenüber der Gemeinde Dorlikon; obrigkeitlicher Entscheid 1588 mit Unterstützung eines Gemeindebeschlusses zur Wegweisung eines aus dem Thurgau stammenden und mit einer Einheimischen verheirateten Mannes; Beschluss des Landvogts 1743 betr. Aufhebung von Einfängen mit Verweis auf frühere einschlägige Rechtsinstrumente; Spruchbrief 1774 betr. gemeinsame Weiderechte der Gemeinden Dorlikon und Gütighausen bzw. Ausmarchung und Trennung dieser gemeinen Weiderechte 1785.

Aktenstück ehemalige Zivilgemeinde Dorlikon, 1681

I B 24: «Uffahls-Zug einer ehrsamen Gmeind zu Dorligken gehörig, betreffende Ruodolff Walthers daselbsten Uffahls Handlung Anno 1681». Auffall war der Begriff für Konkurs. Mit dem vorliegenden Aktenstück listete der Landvogt die Konkursmasse der Dorliker Bauern Rudolf Walther auf, der mit zwei Erblehenhöfchen und etwas Eigengütern immerhin den Status eines Bauern erreicht und über ein Zugpferd und einen Pflug verfügt hatte. Trotz genügend Ackerland (gegen 30 Jucharten sowie etwas Wiesen, Reben und Wald) gelang es Walther nicht, die Grund- und Kapitalschuldzinsen zu bezahlen. Sie häuften sich über Jahre an. Oft dienten einzelne Güter eines einzelnen Bauern als Teilhypothek einer Gesamtschuld mehrerer Bürger, und Konkurse konnten sich so wie ein Flächenbrand auf viele andere ausbreiten. Deshalb suchte die Gemeinde – wie im vorliegenden Fall – derart strukturierte Konkursmassen an sich zu ziehen.

 

II A Akten

darunter:
Willenskundgebung 1582 von Stadtvogt Schmid zu Stein am Rhein gegenüber der Gemeinde Dorlikon bezüglich Befreiung von Unterpfanden seines an Dorliker Bürger ausgegebenen Kredites von 400 Gulden (die Schuldner haben betrügerisch faule Unterpfande gestellt und sind Konkurs gegangen); Verzeichnis 1673 von Schuldposten von über 11 900 Gulden, für welche die Gemeinde haftet; Rezess 1776 betr. Teilnahme der Gemeinde Gütighausen nicht nur an den Pflichten (wie Mittragen des baulichen Unterhalts), sondern auch an den Rechten bezüglich Kirchenverwaltung (Teilnahme an der Rechnungsabnahme, Einsitz in Pflege und Stillstand); Neutaxierung der Kirchenörter 1778.

III A Jahresrechnungen

Jahresrechnungen des Gemeindegutes 1735–1798 (mit wenigen Lücken): Einnahmen an Bechergeld, Einsässengeld, flurrechtlichen Bussen, Holzverkauf, Ausgaben für Amtsverrichtungen, Kirche und Schule, u. a. m.

Zum Seitenanfang