Archivführer der Zürcher Gemeinden und
Kirchgemeinden sowie der städtischen Vororte vor 1798

bearbeitet von Dr. Otto Sigg


  

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Wald (Bezirk Hinwil)

I A Urkunden auf Pergament

6 Urkunden 1471–1792, 1 Rodel 16. Jh.: Urteilsspruch 1471 im Streit zwischen Johans von Ow als Meister des St.-Johannes- Ordens (und Kollaturherr der Kirche Wald) und den gemeinen Kirchgenossen des Kirchspiels zu Wald betr. durch den Orden gegenüber dem Leutpriester verlangte finanzielle Leistungen wie Absenzgeld und Steuern (die Kirchgemeinde fürchtet, ihr Leutpriester würde bei solchen Belastungen seinen Dienst nicht mehr voll leisten; im Spruch wird die Leistungspflicht des Leutpriesters gegenüber dem Orden definiert, sofern dieser Bruder Ordensmitglied ist; ein allflälliger Laienpriester wäre davon hingegen nicht betroffen); obrigkeitlicher Urteilsspruch 1506 im Streit zwischen den Kirchenpflegern und dem Priester Hans Lieb, Kaplan am Dreifaltigkeitsaltar zu Wald (Verpflichtung des Kaplans, das ewige Licht weiterhin zu unterhalten und an die Besoldung des Sigristen beizutragen; hingegen keine Verpflichtung des Kaplans, Bau und Unterhalt des Chors zu gewährleisten, da die Kirchgenossen den Altar verändert und ausserhalb des Chors aufgestellt hätten); Urteilsspruch 1509 mit Verpflichtung des Patrons der Kirche Wald, dem Komtur des Johanniterhauses zu Bubikon, an den durch die Kirchgenossen von Wald erstellten Neubau des Chors 275 Pfund Geld beizusteuern; obrigkeitlicher Urteilsspruch 1547 mit Verpflichtung für den Helfer in Wald, weiterhin 1/2 Mütt Kernen an die Besoldung des Sigristen beizusteuern (s. auch Urkunde 1506); obrigkeitliche Vidimierung 1676 einer Urkunde im Grüninger Urbar 1574 betr. Befreiung der Hofleute von Wald und Fischenthal vom «Abzug» (Erbschaftssteuer) bei Erbe in der Grafschaft Kyburg, im Hof Stäfa und in den rechtsufrigen Zürichseegemeinden; Einzugs- und Bürgerrechtsbrief für die Hofgemeinde Wald 1792; Rodel (wohl zur Zeit der Reformation erstelltes und durch die Reformation bedingtes undatiertes Verzeichnis): «Der Kilchen zuo Wald jerlichs Inkumen» (Verzeichnis der beträchtlichen Schuldkapitalien, welche der Kirche Wald zustehen).

I B Verträge auf Papier

Zeitgenössische Kopie eines obrigkeitlichen Urteils 1520 mit Berufung auf den Waldmann’schen Spruchbrief: Befreiung für Egg, Unteresslingen, Wetzikon, Kempten, Bäretswil, Fischenthal, Wald, Bubikon und Rüti von der Pflicht, sich zusammen mit Dürnten und Mönchaltorf an den Auf- und Abzugskosten des Landvogts zu Grüningen zu beteiligen; Kopie 1871 einer Urkunde von 1573 betr. Zehntenfreiheit der «Dienberger» Güter; Urteilsspruch 1754 mit Regelung der Nutzung des Pfrundholzes durch Pfarrer und Gemeinde Wald (Nutzungsstreit zwischen dem Ritterhaus Bubikon als Inhaber der Kollatur der Pfrund Wald einerseits und der Gemeinde Wald anderseits); Urkunde 1784 des Statthalters des Johanniterhauses zu Bubikon mit Beurkundung des Verkaufs von Chor und Kirche zu Wald an die Gemeinde Wald; Akten zum Einzugsbrief von 1792.

II A Akten

Kopien (1525 oder 1526) von Beschlüssen des Amtes Grüningen bzw. der Zürcher Obrigkeit gegen das Praktizieren der Wiedertaufe und gegen die Täufer; Verzeichnisse, Abrechnungen 1565/70 betr. den «Spendkernen» der Kirche Wald; Zusammenstellung der Holznutzung durch die Pfarrei Wald 1576; Zeugenaufnahme 1666 betr. Unterhaltspflicht von Pfarrhaus und Chor zu Wald im Verhältnis von Gemeinde und Kollaturherr; Akten zur Ökonomie von Kirchen- und Armengut 18. Jh.; Akten, Verzeichnisse 18. Jh. zu den Kirchenörtern; Akte 1779 zur Durchführung der Wahl von drei Kandidaten für das Weibelamt zu Wald; Bauabrechnung 1784/87 des Erweiterungsbaus der Kirche Wald; Abrechnung 1782–1794 über Einnahmen und Ausgaben der «sonntäglichen Steuern» der Kirche Wald.

III A Jahresrechnungen

Jahresrechnungen des Kirchenguts 1659, 1660, 1680, 1688, 1696/97 und 18. Jh. (sehr lückenhaft).

IV A Bände

1
«Collectarium für die Pfarrpfrund Wald, enthaltend theils Copias in integro, theils Extracta Substantalia verschiedener dermahl bekannter, in den Collatur Archiven liegender auf derselben … Statum sich beziehender Documenten und Subsidien zum Gebrauch für einen jeweiligen Pfarrer daselbst» (Kopien, Auszüge von Dokumenten 1315–1780 des Archivs des Ritterhauses Bubikon, welche die Rechte, Einkünfte, Zehnten, Holznutzung der Pfarrpfrund Wald betreffen). Erstellt 1780 durch den Statthalter des Ritterhauses Bubikon, Felix Lindinner.

2
Protokolle des Stillstands 1751–1820.

3
«Umständliche Nachricht von dem Anlass, Notwendigkeit, Art und Weise des vorgenommenen neuen Kirchenbaus zu Wald samt einer Beschreibung der Einweihung der neuen Kirche, der bei dem Kirchenbau gehabten Einnahmen und Ausgaben, u.s.w., welchem allem beigefügt ist ein vollständiges Kirchenstuhlbuch, verzeichnet von Joh. Ludwig Meyer, Pfarrer zu Wald …» (1756–1765).

4
«Kirchen- und Stuhl-Protocoll der Pfarr Wald … 1786» (Verzeichnis der Kirchenörter und ihrer Inhaber, Nachträge bis 1898/1919).

Verzeichnis Wald, 1756

IV A 3: Beginn der Liste des im Kirchenbauprotokoll 1756/65 eingebundenen «Verzeichnis, was ein jeder Hausvater der Pfarr Wald an die Erweiterung der Kirche … am 30. November 1756 zu geben versprochen». Liste der versprochenen Beiträge an Geld, Bauholz, Baumaterial und Fuhren (Transporte). Da man bis ins 19. Jahrhundert keine Steuern im modernen Sinn kannte, mussten für grosse Bauvorhaben Ad-hoc-Steuern erhoben werden, die nach Massgabe der vorhandenen Mittel von sämtlichen «Hausvätern» erwartet wurden. Wichtiger vielleicht als Geldleistungen waren Frondienste, Transportleistungen und Materiallieferungen.

 

Politische Gemeinde Wald

IV A Bände

1
«Urteilbuch einer ehrsamen Gemeinde Wald, darinnen begriffen, was von einem ehrsamen Hofgericht gesprochen wird, samt denen vorfallenden Wahlen wie auch zweien Prozessen wegen Erdäpfel-Zehnten …», angelegt 1755 durch Gerichtsschreiber Rudolf Burkhardt, fortgeführt bis 1797: Urteile des Hofgerichts in weg-, weide-, flur-, forst-. nutzungs-, wasser-, bau-, bürgerrechtlichen und wasserbaulichen Angelegenheiten, Protokollnotizen über erfolgte Wahlen und über die Abnahme der Gemeindegutsrechnung; als Sitzungsort ist die «Gemeindestube beim Leuen zu Wald» erwähnt.

Nachtrag

Zentralbibliothek Zürich, Mscr. G 63:

Jahrzeitbuch der Kirche Wald 1498 (Provenienz Kirchenarchiv Wald; s. F. Hegi, Die Jahrzeitenbücher der Zürcher Landschaft, 1922, S. 198 f.).

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