Archivführer der Zürcher Gemeinden und
Kirchgemeinden sowie der städtischen Vororte vor 1798

bearbeitet von Dr. Otto Sigg


  

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Wangen-Brüttisellen (Bezirk Uster)

II A Akten

darunter:
«Bericht des jährlichen Einkommens der Pfrund Wangen» mit Datierungen 1621, 1622, 1630 sowie undatierte Nachträge (inkl. Angaben zum Ertrag des kleinen Zehnten); durch den 1709–1746 in Wangen wirkenden Pfarrer Felix Weiss erstelltes «Verzeichnis» mit Auszügen aus den Kirchengutsrechnungen zu Bauausgaben für Kirche und Schulstube Wangen 1625–1746, inkl. Angaben zu weiteren Posten wie Gesamtgut, Armen- und Schulausgaben und Stillstandsprotokoll 1749–1753; Heft mit Stillstandsprotokollen 1640– 1674; konkursamtliche Dokumente 17./18. Jh. mit Bezug auf das Kirchengut; Dokument 1706 mit «Übergabe» des Kirchengutes vom bisherigen an den neu gewählten Kirchenpfleger und Gutsverwalter; Verzeichnis 1706 mit Frondienstund Arbeitsleistungen für Bauten der Empore; Verzeichnis 1743 der dem Kirchengut zustehenden Schuldinstrumente 1612–1780; pfarrherrliche Verzeichnisse 18. Jh. der im Pfarrhaus Wangen verwahrten «hochobrigkeitlichen Erkenntnissen und Verordnungen» sowie der «gedruckten hochobrigkeitlichen Mandate» 16.–18. Jh. (inkl. Sammlung derartiger Mandate 18. Jh.); «Kirchenstuhl-Rodel» 1777.

Kirchgemeinderechnung 1626

III A1: Kirchgemeinderechnung 1626. Ausgaben für die Errichtung des neuen Glockenstuhls u. a. an den einheimischen Schmied Peyer. An dieser Stelle geht hervor, dass die «Bauern» von Hermikon etliche wertvolle Eichen für den Glockenstuhl «verehrt» haben. Über 33 Pfund «verzehrte … die Gemeinde ganze Germeinde Wangen und Brüttisellen» an der Einweihung des Werkes.

 

III A Jahresrechnungen

Jahresrechnungen des Kirchengutes 1626–1799 (wenige Lücken); «Verzeichnis alles Costens, so über die Erbauung und Erweiterung der Kilchen Wangen ergangen ist, Anno 1657» (einschliesslich Verzeichnis der an diesen Bau getätigten «Vergabungen»).

IV A/IVB Bände
IVA 1

Kopienbuch mit Kopien der ausgehenden pfarramtlichen Schreiben 1766–1793 zu allen Belangen der Pfarrei und Pfrund sowie der Kirchgemeinde und ihrer Mitglieder.

IV B 1

Stillstandsprotokolle 1796–1806.

Politische Gemeinde Wangen-Brüttisellen

Noch bestehende Zivilgemeinde Brüttisellen

I A Urkunden auf Pergament

2 Urkunden 1551, 1702: Erblehenbrief 1551 betr. die Widumgüter des Zürcher Grossmünsters zu Brüttisellen; Erblehenrevers 1702 betr. den dem Heiliggeistspital zu Rapperswil bzw. dem Schultheiss und Rat von Rapperswil zustehenden Erblehenhof zu Brüttisellen.

Erblehenrevers Brüttisellen 1702

I A 2: Initiale des durch Hans Jacob Büeller zu Brüttisellen ausgestellten Erblehenrevers 1702 betr. den ihm durch das Heiliggeistspital zu Rapperswil bzw. Schultheiss und Rat von Rapperswil verliehenen Erblehenhof zu Brüttisellen.

 

Ehemalige Zivilgemeinde Wangen

I A Urkunden auf Pergament

20 Urkunden 1514–1788; darunter:
Obrigkeitlicher Urteilsspruch 1514 im Streit zwischen den Anwälten der Grafschaft Kyburg und den Anwälten derer von Wangen wegen Verpflichtung derer von Wangen betr. «Reisen, Steuern und Bräuchen» (in Berücksichtigung des Waldmann’schen Spruchbriefes für Wangen und der Reisrödel im Burgunderkrieg wird Wangen von den Ansprüchen der Grafschaft frei gesprochen und Reise-, Steuer- und Brauchpflicht mit dem Zürcher Stadtbanner bestätigt); «Vertrags-Brief des Weidgangs halber betreffend die Gemeinden Wangen und Dübendorf gegen die im Gfenn, Anno 1537» (u. a. Definition der Weidgenössigkeit von Gfenn in genannten Rieden in Bezug zu Wangen und Dübendorf); «Rechte und Ordnungen der Auffälle [Konkurse]» 1568: Durch die Obrigkeit anhand eines konkreten Konkursfalles für das Gericht und die Einwohner von Wangen festgehaltenes Konkursrecht (u. a.: Da die von Wangen mit dem Stadtbanner reisen und steuern, gilt bei konkurs- und betreibungsrechtlichen Vorgängen zwischen Zürcher Bürgern und denen von Wangen bürgerliches Recht und nicht Kyburger Recht); gütlicher Vertrag 1569 zwischen den Gemeinden Wangen und Dübendorf betr. Heunutzung auf den zwischen ihnen weidgenössigen Rieden (Streitigkeit wegen Beginns des Heuens) und betr. das Halten von krankem Vieh und das Vergraben von abgegangenem Vieh (in der Regel je getrennte Handhabung auf je «eingeschlossenen Plätzen»; Vergraben so tief, dass kein Hund die Tierleichen auszuscharren vermag und Gestank verhindert wird); Einzugsbriefe 1578, 1609, 1616, 1656, 1788; gütlicher Urteilsspruch 1584 von 5 Zürcher Räten und des Stadtschreibers von Zürich auf Grund von Klagen von Eigenleuten und von vogtbaren Leuten des Hauses Bubikon und der Gemeinde Wangen wegen Beschwerden von Seiten des Hauses Bubikon (verschiedene komplizierte abzugsrechtliche Regelungen möglichst in Übereinstimmung mit dem «Hausbrief» 1483 des Hauses Bubikon in seinem Gerichtsgebiet, abgestuft nach Art des Rechtstatus von vogtbaren, von eigenen und von «entungnossamten» eigenen Gerichtsangehörigen; Angaben sodann zur Bussen- und Strafkompetenz des Ritterhauses); Urteilsspruch 1597 im Streit zwischen Dübendorf und Wangen sowie Hegnau betr. Heidenried (s. unter Volketswil, ehemalige Zivilgemeinde Hegnau); Urteilsspruch 1601 im Streit zwischen den Gemeinden Hegnau und Brüttisellen und dem Hof Kindhausen einerseits und der Gemeinde Wangen anderseits betr. Weidgenössigkeit: Das Urteil von 1540 (Lindau, Bezirk Pfäffikon, unter Tagelswangen; Volketswil unter Hegnau) betr. erkannte Weidgenössigkeit im Unterwald, genannt Tagelswangerwald, zwischen Tagelswangen, Baltenswil, Wangen, Brüttisellen, Kindhausen, Bietenholz, Effretikon und anderen Mithaften einerseits und Hegnau anderseits bleibt bestehen, und zwar dergestalt, dass die von Hegnau, Brüttisellen und Kindhausen zu denen von Wangen und umgekehrt zur Weide fahren können, Ausnahmeregelung dagegen für die Wangener Zelg hinter Kirchen, wo Wangen für seine armen Taglöhner Schmalsaat anbaut; obrigkeitlicher Mannrechtbrief 1605 für einen Bürger von Ebmatingen (Maur); Urkunde 1619 mit Übergabe der Himmerich-Wiese durch die Gemeinde Wangen an Schmied Keller daselbst mit der Verpflichtung für Keller, in jährlicher Kehr mit der Gemeinde einen Zuchtstier zur Verfügung zu halten (inkl. Vermerk 1800 betr. Auskauf dieser Verpflichtung); obrigkeitlich bestätigter Auskauf 1624 des kleinen Zehntens zu Wangen durch die Gemeinde in Form der Übergabe der Stierwiese durch die Gemeinde an die Pfarrpfrund Wangen; Urkunde 1650 der Obervögte zu Dübendorf usw. ennet der Glatt und des Landvogts zu Kyburg mit Übereinkunft der beiden Gemeinden Dübendorf und Wangen zur Intensivierung ihres aneinander stossenden Weidgangs von Allmend und Ried durch Rodung der Dornen und Stauden und nachfolgender Anlage von Fruchtbäumen (pro Haushalt sind zwei Zweistöcke zu setzen, Nutzung der Fruchtbäume zwischen Dübendorf und Wangen im Verhältnis 2:1; die Rodung hat derart zu erfolgen, dass die Vögel noch genug Nahrung finden, damit das «Vogeln» weiterhin möglich bleibt); obrigkeitlicher Beschluss 1708, wonach für die in der niederen Gerichtsbarkeit des Ritterhauses Bubikon liegende Gemeinde Wangen und Hermikon die Abzugsregelung der Grafschaft Kyburg gilt.

II A Akten

darunter:
Kopie 18. Jh. von Spruchbriefen 1523, 1527 betr. Unterhalt der Landstrasse von der Aubrugg bis nach Wallisellen; Kopie des «Compromiss-Spruchs» 1791 zwischen Wallisellen und 17 Gemeinden betr. Geldauskauf der Unterhaltspflicht der genannten Strasse; auf Bitte der Gemeinde Wangen 1613 obrigkeitlich ausgestellter Vidimus eines Urteilsbriefes 1551 zwischen Wangen und Dübendorf betr. Eichelernte auf der gemeinsamen Allmend; Kopien von obrigkeitlichen Beschlüssen 1619, 1631 zur Taverne zu Wangen; originales Instrument 1619 auf Papier betr. Auskauf des kleinen Zehnten (s. unter I A); Schuldverschreibung 1625 der Gemeinde Wangen; Schuldverschreibung 1624 der Gemeinde im Zusammenhang mit dem Auskauf des kleinen Zehnten (insbesondere von Schmalsaat); «Schafgerechtigkeit»: Zwei originale obrigkeitliche Urteilssprüche 1625 im Streit zwischen Hegnau, Brüttisellen, Tagelswangen und Bietenholz einerseits und Wangen anderseits betr. das Auftreiben von Schafen aus Wangen im gemeinsamen Weidgang (die Weide mit Schafen in der Stoffelweide und Brache ist für die Wangener weiterhin zulässig, insbesondere sie keinen Schaden, sondern «mehr Nutzen» bringt); Kopie eines Urteilsspruchs 1694 im Streit zwischen Dübendorf und Wangen einerseits und den Bauern im Gfenn anderseits betr. die zur Ernährung der Armen im Wanger Ried vorgenommenen Aufbrüche; Akten, Rechnungsakten 18. Jh. betr. Bau und Unterhalt der Brücken bei der Herzogenmühle und zu Stettbach (regionale Verpflichtungen); von Schulmeister und Geschworenem Freener zu Wangen verfasster Vergleich 1720 zwischen Wangen und Brüttisellen betr. Grenzgräben und -zäune sowie Schäden durch Vieh; Rechnungsakten 18. Jh. betr. Bau und Unterhalt der Hochwacht auf dem Zürichberg; 1666 und 1733 angelegtes Verzeichnis der in der Gemeindelade liegenden «Schriften» (Rechtsdokumente) sowie 1762 erstellte «Auszüge» aus diesen Dokumenten; zwei 1773 und 1789 angelegte «Brauchrödel» (Verzeichnis, Eingangskontrolle der Brauchsteuer der Pflichtigen der Gemeinde Wangen sowie von Hermikon); sogenannte «Ehefadenrödel» 18. Jh. (Verzeichnis der Flurgenossen, welche Grenzzäune zu unterhalten haben, inkl. Angaben zum Aufwand, zur Anzahl der durch die jeweils Pflichtigen unterhaltenen «Stangen» sowie zur Unterhaltstrecken in Schuh).

"Ehefadenrodel" der ehemaligen Zivilgemeinde Wangen

II A (ehemalige Zivilgemeinde Wangen): 1767 durch die vier Gemeindevorgesetzten angelegter «Ehefadenrodel»: Neuausmessung der die drei Hauptzelgen umfassenden Ehefaden und detaillierte Angabe zur Unterhaltspflicht der entsprechenden Zäune durch die einzelnen Anstösser nach Massgabe der Anzahl «Stangen».

 

IV B Bände

IV B 8.1
Durch Seckelmeister Hans Jacob Pfister 1767 angelegtes Rechnungsbuch mit Verzeichnung der jährlichen Einnahmen der Gemeinde 1765–1829: Gemeinde-, Forst- und Flurbussen, Brauchgeld, Verkauf von Gras (insbesondere aus dem «Grindel») sowie von Holz, Streue, Kirschen, Eicheln ab Gemeindeland, Schuldzinsen, Einkaufs- und Hintersässengelder usw.

Ehemalige Armengemeinde

III A Jahresrechnungen

«Steuerrechnung des Armenguts zu Wangen»: Zweijahresrechnungen 1767–1798.

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