Archivführer der Zürcher Gemeinden und
Kirchgemeinden sowie der städtischen Vororte vor 1798

bearbeitet von Dr. Otto Sigg


  

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Zumikon (Bezirk Meilen)

I A Urkunden auf Pergament

6 Urkunden 1518–1694: Schuldbrief 1518 eines Ebmatinger Bürgers gegenüber dem Kirchengut Zollikon (Beschreibung des Unterpfands in Ebmatingen); durch Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich auf Ersuchen der Gemeinden Zumikon und Trichtenhausen hin erneuerte und bekräftigte Bussenordnung 1533 bei Vergehen in deren Wald und Feld (Beschreibung einzelner Arten von Waldfrevel von der Eiche, Tanne, Buche bis hin zu den «Schygstecken» und «Zwystöcken»; Gewährleistung des freien Bachlaufes bei Busse; Busse bei Schädigung von Korn, Hafer, Roggen, Weizen, Gerste zur Zeit der Kirschenernte und bei Obstfrevel); Urteilsspruch 1568 im Streit zwischen Heini Fenner von Itschnach einerseits und den Inhabern der drei Höfe zu «Summingen» (Zumikon), der drei Höfe zu Waltikon sowie des Hofes Gössikon betr. die Nutzung des gemeinen Weidgangs im Holz, genannt der Wassberg (Regelung nach Massgabe der Anzahl der aufzutreibenden Kälber, inkl. teilweise Verflechtung mit der Stoffelweide und dem Dreizelgenturnus; zur Weide zugelassen sind nur Kälber im Alter bis zu einem Jahr); «Kauf- und Fertigungsbrief» 1629 (Verkauf eines Hofes zu Gössikon um 1950 Gulden, Nennung der Verkäufer und Käufer, der Fluren und Anstösse); «Spruchbrief betreffende die Gmeind Sumigken, Gössigken und Waltigken wegen ihres Weidgangs» 1652 (komplizierte Regelung flurund weiderechtlicher Art, inkl. gemeinsames Holz im Wassberg und Verkoppelung mit dem Dreizelgensystem und eingeschlossenen Gütern von 13 Personen, inkl. von Zollikon); Einzugsbrief 1694 für die «gemeinen Einsässen der Höfe zu Zumikon, Waltikon, Gössikon und Trichtenhausen» (Erhöhung der Einzugsgelder gegenüber dem Einzugsbrief von 1594, also vor 100 Jahren).

II A Akten

darunter:
Zusammenstellung 1848 zur Geschichte der Kirche Zumikon 1271–1848; Kopie des Donationsbriefs 1640 von Pfarrer Breitinger um einen Zins von jährlich 1Mütt Kernen an die Kirche Zumikon; beglaubigte Kopie des Donationsbriefs 1724 des Artilleriemajors Heinrich Werdmüller: Schenkung von 1000 Gulden an die Filialkirche Zumikon zur Intensivierung von Predigt und Seelsorge (Umwandlung des Kapitalertrags auf eine dem Studentenamt des Grossmünsters verschriebene jährliche Abgabe von 4 Mütt Kernen, 3 Eimern Wein und 40 lib. Geld an die Pfrund Zumikon); originales «Urbar» 1662 betr. die Einkünfte (an Zinsen) der Kirche Zumikon; Akten 18. Jh. betr. Zugehörigkeit einzelner Haushalte zur Kirchgemeinde Zumikon und zur Beitragspflicht von Haushalten auf dem Zolliker- und Küsnachterberg an den Kirchenneubau von 1728 und den Unterhalt der Kirche Zumikon überhaupt, inkl. Hinweis auf die Sanierung des Kirchengebäudes 1597; undatierte Kopie eines Gesuchs um 1770/80 zum Kauf eines Hauses zur Einrichtung eines Pfarrhauses zu Zumikon (bis anhin wurde die Gemeinde von Zürich her versorgt, was dem jeweiligen Pfarrer jeweils zwei Stunden Weg kostete); Akten 1771betreffend die von Glockengiesser Moritz Füssli von Zürich vorgenommene «Wiederherstellung» der gespaltenen «grossen» Kirchenglocke zu Zumikon, inkl. Liste zur entsprechend erhobenen Steuer.

III A Jahresrechnungen

Mehrjahresrechnungen des Steuergutes 1753–1797 der Gemeinde Zumikon (an den kirchlichen Festtagen eingezogene Kirchensteuer, Ausgaben für Abendmahlwein, Arme, Kranke, Schullöhne); Rechnung 1749/50 des Kirchen- und Steuergutes der Gemeinde Zumikon; Mehrjahresrechnungen des Kirchengutes zu Zumikon 1753–1796.

Politische Gemeinde Zumikon

II A Akten

Beschlüsse 1716/1717 betr. Entrichtung von Einzugsgeld für zwei Neuzuziehende (nebst Leistung des üblichen «Abendtrunks von 1 Mass Wein,  1/2 Brot und 1 Vierling Käse pro Bürger durch die Neuzuziehenden); Aufruf 1757 der Obervögte an die stimmberechtigten Bürger von Zumikon und Zollikerberg zur Bestimmung eines Dreiervorschlags für die vakant gewordene Untervogtstelle; Schreiben 1763 der Kanzlei Zollikon wegen Ausbruchs der Schweinepest; Urteilsspruch der Obervögte 1775 im Streit zwischen der Gemeinde Zollikon und der Gemeinde Zumikon mit den «übrigen Bergleuten» mit Festlegung eines Grenzpunktes zwischen den beiden Gemeinden (wegen Unterhaltspflicht der neu angelegten Bergstrasse wollte jede Gemeinde ihren Grenzbann etwas kleiner definiert haben); Bittschreiben 1776 der Gemeinde Zumikon an die Obrigkeit um Erteilung eines eigentlichen Einzugsbriefes (vor etwa 100 Jahren hätte sich Zumikon von Zollikon abgetrennt; bis anhin hätten Neuzuzüger lediglich nur wenig Geld, den obligaten Feuerkübel, eine Schützengabe und den Abendtrunk aufbringen müssen); Aktennotiz 1786 der Obervögte betr. jährlich fixe Zuwendungen aus dem Amt Küsnacht an die Hebamme von Zumikon (wegen «bekannter Armut in der dortigen Gemeinde» würde die Hebamme nur ungenügend bezahlt); Abrechnung 1788 betr. Feuerspritze (Verzeichnis der Beiträge der einzelnen Bürger an die neue Feuerspritze und das neue Spritzenhaus in Geld und Bauholz).

III A Jahresrechnungen

Mehrjahresrechnungen über die Verwaltung des Gemeindegutes 1747–1796 (mit wenigen Lücken); Rechnungen um die Verwaltung des (Armen-)Steuergutes der Gemeinde Zumikon l753–1797 (mit wenigen Lücken).

Gemeinderechnung Zumikon, 1798/99

III B: Ausschnitt der Zumiker Gemeinderechnung von April 1798 bis Martini 1799: Mit insgesamt 2703 Pfund Ausgaben in den ersten 20 Monaten der Revolution war praktisch das gesamte bescheidene Gemeindegut des Ancien Regime aufgebraucht. «Furen», also Fuhren, Transporte für die fränkischen und helvetischen Truppen, machten den Löwenanteil aus; hier etwa auch 184 Pfund «für 6 Tage 15 Mann an der Schantz zu Dietikon», also Ausgaben an Arbeitslöhnen für Dorfbürger, welche die Gemeinde zwangsweise für Arbeiten am Befestigungswerk im Limmattal zu stellen hatte.

 

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