'
bearbeitet von Dr. Otto Sigg
Man wird in diesem Führer nicht die systematische Gleichförmigkeit antreffen, welche zum Wesen von Archivinventaren gehört. Es ist eine Feldarbeit, die sich über fast fünf Jahre erstreckt hat und weitgehend nebenher geleistet wurde. Feldarbeit heisst: Jeder hier beschriebene Fonds ist an seinem Standort exploriert und beschrieben worden, alles hatte ich in den Händen und vor Augen, nichts ist von bereits bestehenden Verzeichnissen, die mir selbstverständlich eine wichtige Orientierungshilfe waren, unbesehen übernommen worden. Selbst in den Fällen, wo für die Pergamenturkunden (I A) formal genügende Urkundenregesten vorhanden waren, wurde alles im Original gelesen, was sehr oft zuvor nicht berücksichtigte Inhalte bewusst machte.
Pro Archiv war durchschnittlich ein halber Arbeitstag notwendig, mit Organisation der Besuche, mit Hin- und Rückfahrt oft ein Tag, bei grösseren Fonds auch bis zu drei Arbeitstage. Das Formulieren geschah sozusagen immer wieder neu im Angesicht der einzelnen Urkunden, Akten, Rechnungen und Bände in den Archivräumen der Gemeinden und Kirchgemeinden. Jeder Fonds hat seine eigene Ausstrahlung, seine eigene Zusammensetzung und Geschichte. Das heisst auch: War einmal etwas vor Ort in den Laptop gebannt, so wie es auf mich zukam, war es weitgehend definitiv. Gewisse übergreifende Abgleichungen im Nachhinein erschienen aus Ressourcegründen nur beschränkt möglich. Trotzdem war natürlich über die Feldarbeit hinaus ein Aufwand an gesamthafter Redaktion zu leisten, der vielleicht noch einmal gleichviel Zeit kostete.
Zu Beginn der Arbeit war ich in der Formulierung kürzer und inhaltlich oft weniger ausführlich, da ich ja nicht wissen konnte, wie viel Zeit ich für das Gesamte brauchen würde. Im Lauf der Arbeiten, besonders aber bei den zuletzt bearbeiteten Bezirken Winterthur und Zürich, wurde die Darstellung breiter.
Inhalt des Führers ist ganz einfach die Antwort auf die Frage: Was ist in den einzelnen Gemeinde- und Kirchgemeindearchiven sowie auch in den Archiven der in den beiden grossen Städten eingemeindeten Vororte an Beständen vor 1798 konkret und an inhaltlich Relevantem vorhanden? Durchkreuzt und ergänzt wurde diese Ausrichtung eines standortgebundenen Inventars durch die Frage nach der Provenienz, also der Herkunft und des Entstehungszusammenhanges von Archivalien. Manches, das seinen Standort in Gemeindearchiven hat, kann auch gemeindefremder Herkunft sein. Umgekehrt gibt es ursprüngliche Gemeindeprovenienzen, die nicht mehr in den Gemeindearchiven sind.
Hier das richtige Mass zu finden, war nicht immer leicht, und wahrscheinlich ist es unter dem Kapitel «Nachträge» insbesondere mit dem summarischen Nachweis der im Staatsarchiv befindlichen sog. Pfrundurkunden nicht optimal eingehalten.
Einige Beispiele, wie das in der Praxis aussehen kann und wie es sich in dieser Arbeit niederschlug: Der reiche Bestand an Pergamenturkunden von Städtchen und Gemeinde Rheinau wurde im Jahr 1892 durch das Staatsarchiv auf privater Auktion im benachbarten deutschen Jestetten käuflich erworben und ist seither Eigentum des Staatsarchivs. Dieser Umstand wurde bei der fortlaufenden Bearbeitung rechtzeitig erkannt, weshalb dieser nicht mehr in Rheinau befindliche Urkundenbestand, der aber eine eindeutige Provenienz der Gemeinde Rheinau ist, in diesem Führer im Hauptteil unter dem Bezirk Andelfingen «Politische Gemeinde Rheinau» erscheint. Der Urkundenbestand der ehemaligen Zivilgemeinde (Dorfgemeinde) Dübendorf gelangte 1942 durch private Schenkung ins Staatsarchiv. Bei der Feldarbeit im Bezirk Uster wurde dies noch nicht erkannt, weshalb der Bestand unter den Nachträgen erscheint. Bei der Bearbeitung der Archivalien des 1934 in Zürich eingemeindeten Höngg fand sich ein kleiner Fonds mit eindeutiger Provenienz der Gemeinde Oberengstringen. Der Druck des Textes des Bezirkes Dietikon, in dem diese Gemeinde liegt, war zu diesem Zeitpunkt aus Gründen der Arbeitsökonomie bereits abgeschlossen, weshalb dieser Bestand ebenfalls in den Nachträgen erscheint.
Selbstverständlich lassen sich im Register die Ortbetreffe jeder Art finden.
Aus Gründen von Buchumfang und Ressourcen mussten Aspekte der Diplomatik, insbesondere auch Hinweise zur überaus reichen Siegellandschaft, weitgehend unberücksichtigt bleiben.
Die Kriterien für die Abbildung einzelner Dokumente sind vielfältig. Es war weniger übergeordnete Absicht als viel mehr die momentane Faszination für Inhalt und/oder Aufmachung einzelner Dokumente im Spiel. Die Aufnahmen habe ich als absoluter photographischer Laie mit einfachstem Apparat an Ort und Stelle gemacht. Nach Möglichkeit trug ich dazu die Objekte ins Tageslicht vor die Haustüre von Gemeinde- und Kirchgemeindehäusern oder auf besonnte Gesimse und Treppen usw. War dies nicht möglich und musste mit Blitz gearbeitet werden, litten hin und wieder die Aufnahmen, was man diesen Reproduktionen auch anmerkt.
a) Flur- bzw. Agrargemeinde
Selbstredend steht in diesem Führer die Gemeinde im Mittelpunkt. Bei der Bearbeitung der Archivalien wird einem natürlich rasch bewusst, dass der Kern der Gemeinde in der Flurverfassung liegt. Flurnutzung und Flurbetrieb waren genossenschaftlich bestimmt und sowohl Ursache als auch Sache der Selbstverwaltung der Gemeinwesen. Alles hatte seine Ordnung, welche durch die Gemeinde im Lauf zu halten und zu überwachen war: Der eingefriedete Rechtsbezirk der Haushofstatt mit Wohn- und Ökonomiegebäude und Garten; die vom Etter umfasste Dorfsiedlung, oft daran anschliessend das Hanfland; das im Dreizelgenbetrieb betriebene Ackerland als Hauptnutzungsfläche; die Bezirke des Wiesen- und Weidelandes, der Allmend und Egerten, der Reben, des Gemeinde- und des Fronwaldes. Der Schutz der Rechtsbezirke vor Eingriffen, die Handhabung der Umzäunungen und der «Ehefriede», der Übergänge der Flurbezirke etwa mit fallenden Toren, die Gewährleistung der Wege, der Umtrieb der drei Ackerzelgen, das Handhaben des gemeinen Weidgangs mit Zugvieh, Kühen, Rindern, Kälbern, Ziegen, Schafen, Schweinen, Pferden, Gänsen auf der gesamten Flur vor der Wachstumsperiode und nach der Ernte sowie auf der Brache, die Nutzung von Wald, Holz und Allmend, die Wässerung der Wiesen, Entwässerung und Wasserbau usw. machten das sozusagen tägliche Gemeindeleben aus. Hinzu kamen gewisse gewerbliche Ehehafte wie Tavernen, Mühlen, Schmieden, Fischerei.
Als organisatorischer Überbau diente eine Gemeindeorganisation mit Gemeindeversammlung und von ihr gewählten Bediensteten wie Gemeindevorgesetzten (Vierer, Geschworene, Meier, Seckelmeister), Weibel, Schreiber, Hirt, Vorster, Flurwächter u. a. m.
Überall hatten sich aus Erträgen wie etwa Verkauf von Holz, Verpachtung von Gemeindeland, aus Bürgerrechtsgeldern, Grundgefällen, Zinsen usw. Gemeindegüter in Bargeld, Wertschriften sowie Getreide- und Weinvorräten gebildet, die auch durch Darlehen an die eigene Bevölkerung in der Regel wuchsen. Über diese Gemeindegüter wurde ordentlich Rechnung geführt und zuhanden der Dorfgenossen und obrigkeitlichen Instanzen Rechenschaft abgelegt. Nebst Verwaltung von Flur und gemeinem Nutzen erledigte die Gemeinde Aufnahmen ins Bürgerrecht (meist gleich bedeutend ins Nutzungsrecht), Feuerwehr, Wachtdienste und wenige Aufgaben für übergeordnete Körperschaften wie die Herrschaft und den Staat (z. B. Gericht, Militär, Hauptstrassen, Einzug der Brauchsteuern und weiterer staatlicher Fiskalien und Gefälle).
Je nach Natur und geographischer Lage, nach Rechtsherkommen, nach Siedlungs- und Herrschaftstradition und Zufällen menschlicher Prägung sind im Gemeinde-, Genossenschafts- und Nutzungswesen praktisch von Ort zu Ort unverwechselbare Eigenheiten, Nuancierungen und auch grundsätzliche Unterschiede anzutreffen. Aber überall bildete die agrarische Produktion den Kerninhalt der Dorf- und Flurgemeinde, und es ging bei Gemeindesachen um Existenz und Nichtexistenz der Gemeindeglieder (was bei den heutigen Gemeindegeschäften wohl kaum mehr zutrifft). So trivial uns heute etwa die unzähligen Schiedssprüche im Nutzungsbereich anmuten mögen: Ob Taglöhner das Recht erhielten, beschränkt eine Ziege auf dem gemeinen Weidgang aufzutreiben oder ob ein Viertelhäusler vielleicht noch etwas mehr als nur den Viertel eines vollen Bürgerloses erhielt, konnte über das physische Überleben entscheiden. Andererseits musste das Zugvieh der Vollbauern genügend Weidegrund finden, damit der volkswirtschaftlich zentrale Ackerbau möglich blieb usw.
b) Kirch- und Pfarrgemeinden
Den zweiten Pfeiler des Gemeindewesens bildete die Kirchgemeinde.
Leider hat sich eine gewisse Zürcher Geschichtsschreibung zu Eigen gemacht, vorreformatorische Zustände und Entwicklungen entweder (zu) wenig zu beachten oder herabmindernd darzustellen, um die Glorie der Reformation umso leuchtender erscheinen zu lassen.
Dabei bildeten schon früh – bei uns nachweisbar seit dem 14. Jahrhundert – die einer Kirche und/oder einer Pfarrei zugehörigen Bewohner als Genossen Kirch- und Pfarrgemeinden. Ähnlich wie die Flur- und Gerichtsgemeinden im Herrschaftssystem von Feudalismus und Ancien Regime einen Gegenpool lokaler Selbstverwaltung waren, wirkten die Kirchgemeinden in der kurialen und landeskirchlichen Hierarchie als körperschaftliches Element vor Ort. Im Hierarchiegeflecht von Papsttum, Bistum und Dekanaten, der Inhaber der Kirchensätze (Kollaturherren), der lokalen Kirchund Pfarrherren erfüllten die Kirchgemeinden Aufgaben (vollständig, teilweise, subsidiär) wie Pfarrbesoldung, materielle Einrichtungen des Gottesdienstes, Kirchenbau und -unterhalt, Armen-, Hebammen- und Begräbniswesen sowie Schuleinrichtungen u. a. m. Um diese Aufgaben zu bewältigen, standen ihnen ja Einnahmen aus Grundgefällen, Kirchensteuern, Kollekten, Jahrzeitstiftungen, Indulgenzen zur Verfügung. Aus solchen Rechten und Einkünften – wie auch immer die lokalen Körperschaften dazu gelangt waren – bildeten sich Kirchgemeindegüter. Zu deren Verwaltung und Betreuung wählten die Kirchgenossen so genannte Meier und/oder Pfleger, die an der jährlichen Rechnungsgemeinde Rechenschaft ablegten und das Jahr hindurch die weltlichen Dinge ihrer Kirche regelten. Es gab Kirchgemeinden, die schon im 15. Jahrhundert viele Tonnen und Hektoliter Getreide und Wein in eigenen Speichern und Kellern bewirtschafteten, Schuldbriefe über Hunderte, ja Tausende Gulden verwahrten, Aberdutzende einzelne Grund- und Kapitalzinsposten einzogen, täglich durchziehende fremde Bettler und eigene Bedürftige versorgten, dieses oder jenes Landstück verpachteten oder in eigener Regie bewirtschafteten. Rechnungsführung, Verwaltung und Handhabung der Rechte und Güter wurden schon weit vor und nicht weniger unmittelbar vor der Reformation auf lokaler Ebene stets mit in den Quellen spürbarer grosser Gewissenhaftigkeit und Verantwortlichkeit wahrgenommen. Die Reformation hatte im Bereich der Kirchgemeindegutsverwaltung eigentliche keine Spuren hinterlassen, wie die wenigen Rechnungsserien belegen, welche nahtlos von vorreformatorischer in nachreformatorische Zeit übergehen. Die Kirche hat in der Schweiz und im Kanton Zürich wesentlich zum funktionierenden Gemeindewesen beigetragen; davon zeugen die in diesem Führer zur Sprache gelangenden Dokumente oft eindrücklich.
c) Gemeindeethos
Praktisch jede Nutzungsfrage ging, wie gesagt, an die leibliche Existenz. In der politisch, gesellschaftlich und geographisch kleinräumigen Eidgenossenschaft wurden sich daraus ergebende Probleme durch Kompromissentscheide und Schiedsurteile im Rahmen der Dorfgenossenschaft bzw. Dorfgemeinde gelöst.
Im kirchlichen Bereich standen die geistige Existenz und die Existenz der Armen im Mittelpunkt. Die Kirchgenossen eines oder mehrerer Dörfer halfen im Rahmen der Kirchgemeinde wesentlich mit, die materiellen Voraussetzungen für Gottesdienst und soziale Einrichtungen zu gewährleisten.
Dass Existenzfragen in der Eidgenossenschaft in einem für Europa weitum ungewöhnlichen Mass auf Gemeindeebene angepackt und gelöst wurden, hat zu einem wohl unvergleichlichen Gemeindebewusstsein geführt. Darin eingeschlossen sind: korrekte Verwaltung, wenig Bestechlichkeit, Kompromisskultur an der Basis, hohe Verantwortlichkeit gegenüber göttlichen und staatlichen Mächten, insbesondere aber gegenüber der eigenen Gemeinde der Flur- und Kirchgenossen.
«Alle Ding geschehind [mögen geschehen] ehrbarlich und nach der Ordnung», so lautet das Motto des 1667 zum Rechnungswesen der Gemeinde Maschwanden angelegten «Dorfrodels », ein Motto, das die Gemeinden und Kirchgemeinden in die Realität umsetzten.
In diesem Sinn ist die vorliegende Arbeit am Beispiel Zürichs auch als Würdigung eines Gemeindethos gedacht, das – in agrarischer und kirchlicher Zeit begründet und eingeübt – wesentlich zu der vergleichsweise glücklichen Entwicklung in der Schweiz auch im 19. und 20. Jahrhundert beigetragen hat.
Nachdem ich auf diese oder jene Bedingtheit hingewiesen habe, möchte ich hier doch in erster Linie meine Freude und Befriedigung an der vorliegenden Arbeit ausdrücken und damit meinen Dank verbinden.
Herr Regierungsrat Dr. Markus Notter und die Herren Dres. Ernst Weilenmann und Thomas Manhart von der für das Staatsarchiv zuständigen Direktion der Justiz und des Innern haben dem Bearbeiter den notwendigen Vertrauenskredit zukommen lassen. Überhaupt durfte ich immer vom guten Umfeld der Direktion profitieren, in den 1990er-Jahren etwa auf das Wohlwollen der Juristinnen Dr. Margaretha Bänninger und lic. iur. Rosmarie Müller sowie von Dr. Hans Rudolf Thalmann bauen, in jüngster Zeit auf dasjenige von Dr. Christian Zünd und Dr. Christiane Lentjes Meili.
Die Kolleginnen und Kollegen im Staatsarchiv haben die durch die vorliegende Arbeit bedingten Abwesenheiten und Belastungen des Chefs mitgetragen. Ganz besonders gilt diesbezüglich der Dank meinem Stellvertreter Josef Zweifel, der durch seine seit Frühjahr 2001 wahrgenommene operative Leitung des Archivs mir für die Aufgabe des Erweiterungsbaus und für Fachaufgaben wie u. a. die Archivierung besonderer Akten und eben die vorliegende Arbeit den notwendigen Freiraum verschaffte. Meinrad Suter setzte fast beiläufig die Idee eines solchen «Gemeindearchivführers» motivierend in die Welt, wofür ich ihm danke.
Frau Helena Zimmermann durfte ich hin und wieder bei kirchlichen Dokumenten um Rat fragen, Frau Agnes Hohl war mir schon früher bei lateinischen Texten behilflich, auch ihnen mein bester Dank.
Für die vorliegende Arbeit befähigt wurde ich insbesondere durch die Erfahrungen, die ich bei der Ausübung der gesetzlich gegebenen Betreuung der Gemeindearchive, die ich seit etwa 1980, ab 1983 in meiner Funktion als Staatsarchivar, erworben habe. Dabei habe ich viel Vertrauen und gute Akzeptanz bei den Funktionärinnen und Funktionären der Politischen, der Kirch- und der Schulgemeinden gefunden. Insbesondere durfte ich bei manchen Gemeindeschreibern, Kirchenarchivaren, Kirchgemeindepräsidentinnen, -aktuarinnen und -sekretärinnen oft über viele Jahre ein beruflichamicales Vertrauensverhältnis in Anspruch nehmen, wofür ich mich sehr bedanke.
Unterstützung fand ich immer auch bei den Bezirksräten, welche die Gemeindeaufsicht ausüben; insbesondere gilt der Dank den Bezirksratsschreiberinnen und -schreibern sowie den Statthaltern als Präsidenten der Bezirksräte. Herr Martin Lee, Gemeindeschreiber in Kyburg und Vorstandsmitglied des VZGV (Verein Zürcher Gemeindeschreiber und Verwaltungsfachleute), hat mit praktischen Hinweisen geholfen.
Meine 25-jährige Tätigkeit im Bereich der Gemeindearchive wurde sodann unterstützt durch die freiberuflich tätigen Ordnungsbüros für Gemeindeschriftgut. Immer wieder habe ich von ihnen wertvolle Hinweise erhalten, auch zu Schriftgut vor 1798. Danken möchte ich insbesondere Paul Roesler (†), Jon Andres Planta (†), Werner Zäch (†), Alfred Tanner, Hubert Bögli, Christian Arm, Markus Wickihalder, Annemarie Seeger, Bettina Walser, Hans-Peter Schürch, Georg E. Meier, René Williner und Martin Lengwiler.
Im Staatsarchiv konnte ich mich bei der Gemeindearchivbetreuung in einmaliger Weise auf den administrativen und zwischenmenschlichen Sukkurs meiner Kanzleisekretäre verlassen, von 1983 bis 1995 geleistet durch Adrian Pretto und von 1995 bis 2004 durch Jean Esseiva. Ohne ihr Wirken wäre auch die vorliegende Arbeit nicht gediehen, weshalb ich ihnen wie auch der langjährigen Archivsachbearbeiterin Verena Buchmann gebührend danken möchte. Zuvor befassten sich administrativ die Kanzleiadjunkten Max Spörri (†) und Albert Zoebeli mit dem Gemeindearchivwesen; auch ihre Arbeit sei hier anerkennend erwähnt. Dr. Ulrich Helfenstein (Staatsarchivar bis Mitte 1983) hat um 1980 vorbereitend die wirksamere Betreuung der Gemeindearchive in die Wege geleitet.
Historische Fachgespräche zum Thema durfte ich u. a. immer wieder mit dem ehemaligen Winterthurer Stadtarchivar Dr. Alfred Häberle (1916–2005) sowie seinem Nachfolger, lic. phil. Alfred Bütikofer, führen. Herr alt Nationalrat Dr. Konrad Basler verhalf mir wesentlich dazu, die Wertschätzung für die Gemeindearchive als einen unvergleichlichen Hort unserer kulturellen Identität voll zu erkennen und zu vertiefen. Er war auch derjenige, der in den 1980er- Jahren den Anstoss zur Verfilmung der Archivalien vor 1798 gab. Ihnen danke ich herzlich.
Frau Dr. Charlotte Bretscher hat die grössten Teile des Mauskriptes mit gelesen und viele wertvolle Korrektur- und Verbesserungsvorschläge eingebracht, soweit dies bei der ja nicht immer einheitlichen Vorlage möglich gewesen war. Die Druckerei an der Sihl AG, mit der ich seit 34 Jahren als Redaktor des Zürcher Taschenbuches (des historischen Jahrbuches für Stadt und Kanton Zürich) zusammenarbeite, hat den Druck in verdankenswerter Weise konstruktiv und entgegenkommend betreut.
Zürich, im Oktober 2005
Dr. Otto Sigg, Staatsarchivdirektor i. R.
Diese Einleitung entspricht der Buchausgabe. Änderungen des Aufbaus auf der Website sind im Wortlaut dieser Einleitung nicht berücksichtigt.
Die Nachräge der Druckversion wurden hier bereits bei den einzelnen Gemeindeseiten eingefügt. Zu diesen Nachträgen heisst es im gedruckten Archivführer:
Dokumente mit Gemeinde- und auch nur mit Ortsbezug; oft mit unklarer Provenienz. Darunter: Im Staatsarchiv deponierte oder dem Staatsarchiv durch Kauf und Schenkung zugekommene Archivalien aus Gemeindearchiven (einige dieser Bestände sind bereits im Hauptteil berücksichtigt); sodann sog. Pfrundurkunden, welche aus Pfarr- und Kirchgemeindearchiven, aber auch aus kirchherrlichen Archiven anlässlich von Übernahmen von Rechten und Pflichten durch den Staat im 19. Jh. in staatliche Archive übergegangen sind. Unter den Pfrundurkunden finden sich zudem offenbar Dokumente, die aus staatskirchlichen Gründen – auch schon vor der Reformation – durch den Staat direkt archiviert worden sind.