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Archivführer der Zürcher Gemeinden und
Kirchgemeinden sowie der städtischen Vororte vor 1798

bearbeitet von Dr. Otto Sigg


  

Vorwort zum Gemeindearchivführer

Als ich das Amt des Stadtpräsidenten von Dietikon antrat, wurde mir auch das Archiv im Keller des Stadthauses gezeigt. In einer relativ modernen Rollgestellanlage fanden sich unzählige Schachteln und alte Folianten, fein säuberlich angeschrieben. Mehrere Archivpläne gaben Auskunft über den Inhalt der aufbewahrten Urkunden, Verträge, Rechnungen, Pläne und Protokolle. Diese Zeugen aus alter Zeit haben mich immer besonders berührt. Man hält eine mehrere Hundert Jahre alte Urkunde in Händen und vernimmt vom konkreten Schicksal der damals lebenden Menschen. Wem es mit etwas Übung gelingt, die Schriften zu entziffern, der begibt sich auf eine eigentliche Zeitreise. Flurnamen, die einem noch geläufig sind, bekommen einen neuen Sinn. Den alten Schriftstücken und manchmal etwas modrigen Schachteln entströmt etwas sehr Lebendiges. Aus alten Rechts- und Verwaltungsdokumenten wird so ein Reiseführer in die Vergangenheit.

Mit der Bildung von Gemeinden als selbständigen Rechtskörpern – nachweisbar schon ab dem späteren 13. Jahrhundert – fielen Rechts- und Verwaltungsdokumente an, die zu Zwecken des dauernden Beweises in speziellen «Laden» verwahrt wurden. Vorerst war es vor allem Schriftgut, das von übergeordneten Instanzen betreffend die und zuhanden der Gemeinden ausgefertigt wurde. Ab der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts produzierten parallel dazu und zunehmend die Gemeindekörper in eigener Regie Dokumente, die es zu archivieren galt.
Die meisten dieser Dokumente verloren durch die Helvetische Revolution von 1798 und die nachfolgenden politischen sowie industrie- und vor allem agrarwirtschaftlichen Entwicklungen ihre Rechtskraft. Doch die Institution der Gemeinde und Kirchgemeinde existierte mit neuen Aufgaben kontinuierlich fort. Das «altes Herkommen» dokumentierende Archivgut blieb – so weit es nicht im Zusammenhang mit Loskauf und Aufhebung feudaler Lasten ausgehändigt oder aus Unwissen vernichtet worden war – in den Gemeindeladen und begann ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts zunehmend die heimatliche Geschichtsforschung zu interessieren.
Seit spätestens dem 16. Jahrhundert haben staatliche Instanzen im Rahmen ihrer Aufsicht über die Gemeinden immer auch ihr Augenmerk auf die Gemeindearchive gerichtet, ab 1831 bis in die Gegenwart vor allem die Bezirksräte. Und im 19. Jahrhundert entwickelten sich die Staatsarchive zu archiv- und geschichtswissenschaftlichen Institutionen, die sich fachlich auch mit den Gemeindearchiven zu befassen begannen. In der Schweiz leistete das Staatsarchiv des Kantons Zürich Pionierarbeit in der Beratung der Gemeinden in Archivfragen.
Die rechtlichen Grundlagen dazu wurden durch das regierungsrätliche «Reglement für die Gemeindearchive» von 1887 geschaffen, welches bis heute gültige einfache Grundsätze festlegte, die durch die Verordnung über die Gemeindearchive von 1960 sowie Archivgesetz und Archivverordnung 1995/99 sinngemäss aufgenommen und erweitert worden sind.
In den 1890er-Jahren initiierte das Staatsarchiv eine erste Verzeichnung sämtlicher Gemeindearchivbestände im Kanton. In den folgenden Jahrzehnten, besonders intensiv von den 1930er- bis in die 1950er-Jahre und dann wieder von 1985 bis 2002, «visitierte» der Staatsarchivar mit Hilfe seiner Kanzlisten persönlich die je nach Zählweise und Organisationsstruktur bis zu 700 Gemeindearchivkörper im Kantonsgebiet (Politische Gemeinden, Stadtgemeinden, Evangelisch-reformierte und, ab 1963, Römisch-katholische Kirchgemeinden; Zivilgemeinden; Oberstufen- und Primarschulgemeinden; früher auch Armengemeinden; nur in Ansätzen sind bis anhin die rund 220 zusätzlichen Archive der Zweckverbände mit einbezogen worden).
Unterstützt wurden und werden diese fachlichen Bemühungen durch die mit dem Staatsarchiv zusammenarbeitenden Archivordnungsfirmen, welche sich vor allem mit dem modernen Registratur- und Archivgut befassen. Hervorzuheben sind selbstverständlich auch die vielen Gemeindeschreiber, Aktuare, Lehrer, Ortschronisten – Frauen wie Männer –, welche seit je und oft mit grossem Idealismus Archive verzeichnen und betreuen.
Das Staatsarchiv bestimmte in den 1930er-Jahren den bis heute gültigen und bewährten Archivplan (I A Urkunden vor 1798 auf Pergament, I B Verträge auf Papier, II A Akten vor 1798, II B Akten nach 1798, III A Gemeinderechnungen vor 1798, III B Gemeinderechnungen nach 1798, IV A Bände vor 1798, IV B Bände nach 1798, V Pläne), stellt Musterarchivverzeichnisse über alle Abteilungen sowie laufend modernisierte Musterregistraturpläne für die neueren Akten mit Aufbewahrungsfristen zur Verfügung und berät die Gemeinden in allen archivtechnischen Fragen (Räume, Einrichtungen, Klima).

Das Archiv-, Schrift- und Informationsgut der Gemeinden, das mit zunehmendem Alter zu Kulturgut und historischem Quellengut mutiert und die Gemeindekörper über Jahrhunderte und Jahrzehnte identifiziert, ist in unzähligen Archivverzeichnissen von 1896 bis 2005 inventarisiert. Dabei waren vor allem historische Laien am Werk, was man den Verzeichnissen anmerkt (nur die durch das Staatsarchiv manchmal verfassten Regesten der Pergamenturkunden genügen den geschichtsfachlichen Vorgaben). Zwar sind die Verzeichnisse auf den Gemeinden vorhanden und liegen gesammelt im Staatsarchiv zur Einsicht auf, es fehlt jedoch eine wertende Gesamtsicht. Eine solche wenigstens für die Zeit vor 1798 aus der Sicht des Historikers und Archivars darzubieten, ist ein erstes Ziel des vorliegenden Führers.
Ein weiteres Ziel ist die Verbesserung der Konservierung und Kontrolle.
Bei den Gemeindearchivalien vor 1798 haben sich schmerzliche Verluste bemerkbar gemacht. Es kann vorkommen, dass ganze Bestände von Pergamenturkunden, die vor Jahrzehnten nachweisbar noch vorhanden gewesen waren, unauffindbar bleiben, unerfreulich ergänzt durch zusätzliche Verluste von Einzeldokumenten. Vor allem aber beginnt der Zahn der Zeit zu nagen. Das Staatsarchiv hat deshalb in den späten 1980er-Jahren begonnen, diese Bestände in eigener Regie auf dauerhaftem Mikrofilm zu sichern. Mit rund 350.000 Aufnahmen in den vergangenen 17 Jahren konnten bis anhin etwa 85 Prozent der Gemeindearchivbestände im Kanton Zürich vor 1798 verfilmt werden. Es zeigt sich immer wieder, dass die Aufklärung der Gemeindebehörden und -verwaltungen über den unvergleichlichen Wert ihres eigensten Kulturgutes, das in den Gemeindearchiven liegt, entscheidend ist für Schutz und Erhaltung der Altbestände. Man schützt, pflegt und kontrolliert ja kaum etwas überzeugt, was einem wenig vertraut, ja unbekannt ist.

Der Archivführer soll in diesem Sinn auch eine Art Handbuch für Bezirksräte, Gemeindebehörden und -verwaltungen sein, ein Hilfsmittel zur Wahrnehmung ihrer Verantwortung und Kontrolltätigkeit für die Archivbestände.

Wenn die vorliegende Arbeit ausserdem dazu verhilft, Interessierte aus Bevölkerung und Lokalgeschichtsforschung, aus Behörden und Verwaltung für die Archivschätze in ihren Gemeinde-, Kirchgemeinde- und Schulhäusern zu sensibilisieren, hat sie ihren Zweck vollends erfüllt.

Abschliessend möchte man den hinter der aktiven Verwaltungsfront liegenden Bereich der Gemeindearchive als gelungenes Beispiel für die nachhaltige Wirkung von staatlicher Subsidiarität nennen. Die Gemeinden sind Eigentümer ihrer Archive und für die notwendigen Ressourcen an Raum und Infrastruktur, für Ordnung und Erhaltung zuständig. Das Staatsarchiv stellt Fachwissen und gewissermassen informelle Struktur zur Verfügung. Im Sinn des Archivgesetzes ist das staatliche Archiv sozusagen für jedes Archivdokument der Gemeinden mit verantwortlich.

Diese Mitverantwortung hat Staatsarchivar Dr. Otto Sigg in vorbildlicher Weise wahrgenommen. Der vorliegende Gemeindearchivführer ist gleichsam der krönende Abschluss seiner über 25-jährigen Tätigkeit im Bereich der Gemeindearchive. Ich danke ihm dafür ganz herzlich.

Zürich, im Oktober 2005

Regierungsrat Dr. Markus Notter
Direktor der Justiz und des Innern

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