Archivführer der Zürcher Gemeinden und
Kirchgemeinden sowie der städtischen Vororte vor 1798

bearbeitet von Dr. Otto Sigg


  

Hirslanden (Bezirk Zürich)

Eingemeindeter Vorort der Stadt Zürich
(Archive im Stadtarchiv Zürich)

Urkunden auf Pergament

1893 durch den Hirslander alt Gemeindepräsidenten Gattiker der Antiquarischen Gesellschaft geschenkt (Staatsarchiv Zürich W I 1, Nr. 2430–2433 und 2435):
Obrigkeitlicher Urteilsspruch 1545 betr. den durch die Geschworenen von Riesbach zwischen der Gemeinde am Balgrist und der Gemeinde am Berg geschlossenen Vertrag betr. Unterhalt der Brücke am Balgrist; Urteilsspruch 1565 in einem Brunnenstreit unter Privaten zu Hirslanden; obrigkeitlicher Urteilsspruch 1560 im Streit zwischen der Gemeinde Hirslanden und Zürcher Bürgern, welche für die Gemeinde schädliche Pächter auf ihre Häuser und Güter zu Hirslanden setzen, betr. Abgaben für diese Hintersässen und Hausleute (inkl. Bestimmung, dass die Gemeinden in ihrer Wacht und innerhalb der Kreuze keine Handwerker ohne obrigkeitliches Wissen annehmen sollen); «Suserbrief» 1577 (Inhalt s. unter Fluntern); Einzugsbrief 1752.

Verträge/Akten auf Papier (VI.HL.A.1.)

Kopie des Beschlusses 1677 einer Fachkommission im Zusammenhang mit einer Überschwemmung betr. durch die Gemeinde Hirslanden und Private zu gewährleistende Verbauungen im Wehrenbach zum Schutz von Landstrasse und Weg; Urteilsspruch 1679 im Streit zwischen den Gemeinden Riesbach und Hirslanden betr. Schützenzielstatt (Riesbach möchte nicht länger die Hirslander Zielstätte benützen, sondern eine eigene Richtung See erstellen; Urteil: Riesbach bleibt gemäss «Brief» von 1631 nach Hirslanden «zielgenössig», kann aber bei Hochzeiten und anderen Ehrentagen eigene Schiessanlässe abhalten); Bestätigung 1688 des Betreibers der Mühle Hirslanden betr. Unterhalt des Fusswegs in Zusammenhang mit dem Bau einer «Fourniersäge»; privater Vergleich 1779 betr. wasser- und wegbauliche Belange im Zusammenhang mit der Mühle Riesbach; «Verkommnis» 1785 zwischen der Gemeinde Hirslanden und dem Müller daselbst betr. Unterhalt von Brücke, Mauern und «Landfesten».

Jahresrechnungen (VI.HL.B. …)

Rechnungen des Gemeindegutes, des Schulgutes, des Armengutes 18. Jh.

Bände

VI.HL.C.4.
1702 durch alt Schul- und Seckelmeister Hans Caspar Huber (1634–1713) angelegtes und durch ihn bis ca. 1709 bzw. seine Nachfolger bis 1772 geführtes Gemeindebuch: «Hierynn ist verzeichnet wie … das gmeine Wesen in unser Gmeind Hirslanden seinen Anfang gnommen, wie das gmeine Guth nach und nach seige ins Uffnämmen gerahten, was für Undervögt bis uff diese Zeit der Gmeind vorgestanden …» (neben den im Titel erwähnten Belangen: Einleitende Chronik: 1510 Einrichtung einer eigenen Untervogtstelle für Hirslanden; bis vor der Erbauung des Gemeindehauses1590 versammelt sich die Gemeinde im Haus zum Pflug beim Rüden in Zürich; nach Verschuldung im 2. Kappelerkrieges Äufnung eines Gemeindegutes mittels Anlage einer Weinsteuer; Nachrichten zum Silbergeschirr der Gemeinde wie Diebstahl des Schatzes 1632; Listen eingekaufter Bürger; Anlage einer gemeindeeigenen Kernenschütti 1646; Bau eines Schützenhauses 1687; Bau einer neuen Gemeindestube 1690; Verzeichnis der in der Gemeindelade befindlichen Dokumente 16./17. Jh.; Zusammenstellung der grösseren Ausgaben des Gemeindegutes; Beamten- und Bürgerverzeichnisse; Liebes- und Brandsteuern; Chronikalisches zur Pest, zum Bauernkrieg, zum Rapperswilerkrieg und zu weiteren kriegerischen Ereignissen, zu Glaubensflüchtlingen, zu Ernteerträgen, Teuerungen, Witterung, Himmelserscheinungen, Hinrichtungen in Zürich usw.). Eintrag 1725: Das vorliegende Gemeindebuch sei «etliche Jahre verloren gewesen», was dazu geführt habe, dass man die Stelle eines «geordneten und bestellten Schreibers» einrichtete und am 28. Dezember den Geschworenen Hans Caspar Leemann zum «Gemeindeschreiber» wählte.

VI.HL.C.5.
1650 wohl durch Untervogt Heinrich Lehmann angelegtes, bis 1782 geführtes Gemeindebuch: Verzeichnisse der Gemeindegenossen; Gemeindebeschlüsse zu verschiedenen Gemeindebelangen (wie: Einbürgerungen, Hintersässen, Gemeinde- [versammlungs]ordnung, Bezug von Eichen, Pauschale für den kleinen Zehnten ans Grossmünster, Pulvervorrat, Wahlen von Beamten, Steuern, Hilfssteuern); Inventar des gemeindeigenen Silbergeschirrs und anderer Fahrhabe des Gemeindehauses.

VI.HL.C.5a.
Durch Untervogt Hans Conrad Zeller 1783 angelegtes und bis ca. 1797 durch ihn nachgeführtes, sieben thematische Bände und ein Register umfassendes Gemeinde-Kompendium (verwahrt in einem kunstvollen verschliessbaren originalen Schuber): «Urbar und Protocoll einer ehrsamen Gemeind Hirslanden; aus alten Bücheren und Schriften in sieben besonderen Teilen verfasset …», den Zeitraum 16.–18. Jh. umfassend (sowie div. Memorabilia u. ä. 19. Jh.). In der Einleitung geht der Verfasser auf seinen aus Herisau stammenden Vater ein, der 1748 in Hirslanden eingebürgert wurde und in der Seidenweberei tätig war, und zeichnet auch seine eigene Entwicklung auf usw. Band A: Freiheitsbriefe, Erkanntnisse, Urteilrezesse, Vergleiche und Gemeindebeschlüsse, Verordnungen und historische «Begegnisse» betr. Hirslanden; B: «Entstehung» und kommentiertes Verzeichnis der Untervögte; C: Gemeindegutssachen und einschlägige «historische Begebenheiten»; D: Verzeichnis zu erlangtem Bürger- und Gemeinderecht; E: Eine historische Beschreibung der Schule; F: Armengut und einschlägige Vergabungen; G: Generalverzeichnis der Gemeindegenossen; H: Register zu Tom. A–G. Das recht einzigartige Werk, das allerdings auf den einschlägigen Gemeindebüchern von 1650 und 1702 aufbaut, war ursprünglich wohl Provenienz des Gemeindearchivs, wurde jedoch in der Zentralbibliothek Zürich verwahrt (Schenkung ans Stadtarchiv 1940).

VI.HL.C.6.
1631 angelegtes Schützenbuch (einleitend: Darlegung der Lostrennung 1631 von Hirslanden, Riesbach und Witikon von der Zielstätte und dem Schützenplatz von Küsnacht bzw. Errichtung einer eigenen Anlage zu Hirslanden und entsprechender Zuteilung der obrigkeitlichen Schützengaben; im Schützenbuch sind im übrigen bis 1772 das Schützengut und die Beamtungen, nämlich Schützenmeister, Dreier, Brütschenmeister, Zeiger protokolliert; hinten im Band: Obrigkeitlicher Entscheid 1680 betr. die Vorstellung von Hirslanden, sich von Witikon und Riesbach und deren weit entlegenen Schiessanlage am Zürichhorn zu trennen).

VI.HL.C.6a.
«Schützen-Buch für die jungen Knaben zu Hirslanden» mit Abrechnung der obrigkeitlichen Schützengabe der «zinnernen Blatten» und anderen Gaben an den Schiesstagen, angelegt 1783 durch Hans Conrad Zeller junior, geführt bis 1818.

VI.HL.C.8.
1635 angelegtes, 1658 neu eingebundenes und bis 1737/50 geführtes «Rächenbuch» der Gemeinde Hirslanden (u. a. Aktivschuldposten; Vermögensübersichten; Saldi der Gemeinderechnung: 1737 z. B. betrug das Gemeindegut beträchtliche 13 099 Pfund).

VI.HL.C.9.1. und 10.1.
Zins- und Kassenbücher des Gemeindegutes 18./19. Jh.

Gemeindebuch Hirslanden

VI.HL.C.4.: Titelblatt des 1702 durch alt Schul- und Seckelmeister Hans Caspar Huber (1634–1713) angelegten und durch ihn bis ca. 1709 bzw. durch seine Nachfolger bis 1772 geführten Gemeindebuchs: «Hierynn ißt verzeichnet wie und welicher Gestallten das gmeine We ~ ßen in unßer Gmeind Hirßlanden seinen Anfang gnommen, wie das gmeine Guth nach und nach seige ins Uffnämmen gerahten, was für Undervögt biß uff diße Zeit der Gmeind vorgestanden …»

 

Holzgenossenschaft Hirslanderberg (VII.26.)

Urkunden auf Pergament

23 Pergamenturkunden (1455–1523) /1536–1693; darunter:
Auf Begehren der gemeinen Hausgenossen zu Stadelhofen durch die Obrigkeit erfolgte Bekräftigung 1536 der bereits bestehenden «Einung» und des «Bannes» in den Hölzern, genannt Hirslanderberg (inkl. Bussentaxen für Frevel abgestuft nach Baum- und Holzart und inkl. Erhöhung der Busse für Frevel an Buchen auf das Niveau für Tannen; Bekanntmachung der erneuerten Bussenordnung durch «offenen Ruf und Warnung» im Grossmünster); 1538 durch die Obrigkeit auf Bitte der gemeinen Hausgenossen von Hirslanden und Stadelhofen vorgenommene Vidimierung von 5 Urkunden je einzeln der Jahre 1478, 1485, 1518, 1522 und 1523 (wie aus den Erwägungen hervorgeht, wurden diese «behaltsweise» im Haus von Felix Leeman aufbewahrten Dokumente durch eine kürzlich ausgebrochene Feuersbrunst durch Feuer und Löschwasser beschädigt, insbesondere durch die Hitze derart versengt, dass die rechtskräftigen Siegel von den Dokumenten abgeschmolzen sind, weshalb die Hausgenossen um Vidimierung dieser Dokumente ersuchten); Inhalt der vidimierten Urkunden u. a.: Bezug von Zaunholz im Holz der Hausgenossen 1455; Aberkennung 1478 eines privaten Einschlags von Wald im offenen Flurbezirk der Gemeinde Hirslanden; obrigkeitlich für die Hausgenossen zu Hirslanden erteilte «Freiung» 1485: Die Hausgenossen von Hirslanden haben vorgebracht, sie würden in ihrem Holz im Hirslanderberg durch den Erwerb von Gerechtigkeitsteilen durch das städtische Spital und durch städtische Gotteshäuser beschwert und bitten um Schutz (Argumente: Mit dem Verlust von Holzanteilen würde die Abgabe des Falls an die Abtei und die Obrigkeit geschmälert; Berg und Holz würden durch die schweren Züge und die grosse Nutzung «verwüstet»; zuletzt würden den Hausgenossen der ganze Berg und alle Nutzungsteile «abgezogen»; Beschluss: Künftig dürfen Spital, Klöster und geistliche Leute keine Nutzungsteile und -rechte mehr erwerben); Klärung 1522 einer Zaunstreitigkeit der Hausgenossen mit Zuzug der Zwölfer von Zollikon; obrigkeitliche Beurkundung 1538 betr. Vorkaufsrecht der Hausgenossen zu Hirslanden zur Vermeidung von Holzmangel (die Obrigkeit bestätigt einen Artikel des hundertjährigen Offnungsrodels des Kehlhofes zu Stadelhofen: Wer zum Kehlhof gehörendes Gut verkaufen will, muss es demjenigen zum Kauf anbieten, mit welchem er zuvor allfällig solches Gut geteilt hat; falls keine Teilung getätigt worden ist, müssen das Gut und Holzanteile den Hausgenossen angeboten werden; neu wird eine Bussenregelung getroffen, wenn gegen diese Bestimmung verstossen wird; die Fertigungskompetenz für solche Käufe geht infolge der Säkularisierung vom Fraumünster an das städtische Schultheissen- und Stadtgericht über; Erneuerung dieser Bestimmungen 1614); obrigkeitliche Bestätigung 1538 für die Hausgenossen zu Stadelhofen und Hirslanden der durch die kürzliche Feuersbrunst vernichteten Ordnung: «Ausschiedlinge», Lehenleute oder andere, welche kein Eigen und Erb unter den Holzgenossen haben, dürfen nicht an der Gemeinde und dem Gebot der Holzgenossen teilnehmen sowie weder «mindern noch mehren» und haben sich mit der ihnen gegönnten Holzzuteilung zufrieden zu geben; die Hausgenossen betreffende Urkunden 16./17. Jh. zu Grenzen, Einzäunungen, Vorkaufs- und Zugrecht, Bussenrecht, Handänderungen, Zinsverschreibungen.

Vertrage/Akten auf Papier

darunter:
Kopie 18. Jh. von pag. 164 des «grossen Urbars» des Fraumünsteramtes: Bestätigung 1424 betr. Verleihung des Kehlhofes zu Stadelhofen durch das Fraumünster an die Stadt Zürich bzw. an deren Trager alt Bürgermeister Meiss; Unterlagen, Akten, Verträge 16.–18. Jh. zu Zaununterhalt, Marchen, Handänderungen, Vorkaufsrecht, Weiderecht in Bezug auf die Nachbarn in der Klus, Wegrechte (z. B. in den Adlisberg und Schlittenrechte für Holztransport), Eichellese 1768.

Grundriss Hirslander Berg, 1756

Ausschnitt aus dem durch den jungen Ingenieur Johannes Müller (1733–1816) im Jahr 1756 ausgearbeiteten «Grundriss der in dem Hirslander Berg liegenden Schlittenwege und diesmal derhalben entstandenen Streitigkeiten zwischen Hirslanden und Hottingen …» Im Plan eingetragen sind schriftliche Hinweise auf Rechtsdokumente, die sich mit den einschlägigen Waldabschnitten befassen; hier: «3-facher Schlitt-Weg durch den Hirßlanderberg hindurch, welches zum Schaden des Hirslanderbergs zuwider eines hochoberkeitlichen Spruchs A° 1579 [ist], worüber die Herren Obervögt von Stadelhoffen Richter sind.»

 

Bände

Nr. 7
«Rechenbuch der gemeinen Hausgenossen des Hirslanderbergs».
Darin, einer späteren Paginierung folgend (also nicht chronologisch): Undatiertes Verzeichnis «des Bergs jährliche Zins»; S. 6, 7: Protokolle 1733–1800 der innerhalb der Geschworenen vor sich gehenden Übergabe des Schlüssels der in der Sakristei des Zürcher Spitals befindlichen Lade der Hausgenossen; S. 13, 14: Schlüsselübergaben 1660–1687; Protokolle 1709/33–1749 betr. Ausgabe von Holz (darunter 14 Stück Eichen und Geldgabe im Zusammenhang mit dem Brand der Mühle Stadelhofen am 11. Februar 1749); S. 15: Abgabe von Bauholz 1699 für Stegbau; Beschlüsse1679, 1700/1736 betr. Einzäunungen und Viehwegrecht; Verleihung des Gärtli unten am Hirslanderberg 1679–1703; Verzeichnisse 1680, 1704 der Hausgenossen mit Angabe des Gerechtigkeitsbesitzes in Gestalt von «Huben», die je in 16 «Immi» unterteilt sind (insgesamt 7 Huben; davon besitzt das Spital Zürich 2 Huben); Protokoll der Aufnahmen von Hausgenossen 1686–1780 (Fortsetzung bis 1791 hinten im Band); Nutzungsordnung 1674; Protokolle der Januargemeinde vor allem mit Ablage der Jahresrechnung sowie der Wahl der («Berg»-)Geschworenen, des Bannwartes und des Bergschreibers 1687–1798 (inkl. hin und wieder auch mit Gemeindebeschluss zur Ordnung und Nutzung des Waldes); Protokolle 1799–1817; Tabellen 19. Jh. der «Kehrordnung der Huben beim Fronen».Nr. 8 und 9
Zwei Exemplare der 1741 vorgenommenen «Abschrift des Urbars des Hirslander Bergs Freiheiten, Recht und Gerechtigkeiten» (diese Dokumente seien, so der Vorbericht, 1540 «nach der Kürze» in ein Urbar geschrieben und dann in der neuen, mit zwei Schlüsseln versehenen neuen Lade in der oberen Sakristei des Spitals zu den Predigern verwahrt worden; neues Archiv wohl infolge des Archivbrands um 1538, s. unter Urkunden auf Pergament). Darin: Abschrift der Rechtsamen (zumeist der noch vorhandenen Pergamenturkunden, s. oben, inkl. nachträgliche Instrumente bis 1693 sowie inkl. Abschrift der Offnung des Kehlhofes Stadelhofen sowie des Eides des Bannwartes im Hirslanderberg und der Geschworenen von Stadelhofen).

Nr. 15
1845 angelegtes Verzeichnis der Vorsteher, Schreiber und Förster des Hirslander Bergs (Zeitraum 1679–1879).

Pläne
2 gleiche Plänchen Mitte 18. Jh. betr. Wege; Forstplan 1756 des Hirslanderbergs betr. Schlittenwege und Zäune; Plan 1787 betr. einen neu ausgesteckten Weg im Hirslanderberg.

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