Archivführer der Zürcher Gemeinden und
Kirchgemeinden sowie der städtischen Vororte vor 1798

bearbeitet von Dr. Otto Sigg


  

Hottingen (Bezirk Zürich)

Eingemeindeter Vorort der Stadt Zürich
(Archive im Stadtarchiv Zürich)

Verträge/Akten auf Papier (VI.HO.A.1.–8.)

darunter:
Kopien, Auszüge, Unterlagen betr. Rechtslage der Ausübung von Handwerk und Gewerbe innerhalb der Kreuze der Stadt Zürich sowie auf der Landschaft (15.)16.–18. Jh.; Kopie eines obrigkeitlichen Urteilsspruchs 1546 im Streit zwischen der Wacht Hottingen und der in der Zunft zur Zimmerleuten der Stadt Zürich integrierten Rebleutengesellschaft (in die Wacht Zuziehenden haben gemäss Einzugsbrief der Wacht das Einzugsgeld zu entrichten sowie Steuer und Brauch; Einzüglinge mit Zürcher Bürgerrecht hingegen können nach Belieben weiterhin einer städtischen Zunft zugehören und sind entsprechend von den Belastungen gegenüber der Wacht befreit); originaler «Kaufbrief der Gemeinde Hottingen um ihr Gemeindehaus» 1598 (Kauf einer Haushofstatt mit Krautgarten durch die Gemeinde, gemäss zitierter Dorsualnotiz eben zur Errichtung des Gemeindehauses); obrigkeitliche Bescheinigung 1600, von der Gemeinde Hottingen 48 Gulden zum Unterhalt der von der Gemeinde für die vier freien Fähnli während zweier Monate zu stellenden drei Mann erhalten und im Rathaus hinterlegt zu haben; Protokoll 1623 betr. Abnahme der Gemeindegutsrechnung 1622 (Rechnungsgeber sind die Geschworenen, welche den Obervögten der Vier Wachten Rechnung ablegen; relativ beträchtliches Gemeindegut von 3200 Pfund Geld); Verzeichnis 1631 der in Wein eingegangenen «neuen Steuer» zu Hottingen (Kriegssteuer?); originale Wacht-«Ordnung» 1644 für die Gemeinden Riesbach, Zollikon, Zumikon, Hirslanden, Witikon, Hottingen, Dübendorf, Fluntern, Wangen, Brüttisellen und Baltenswil, welche die Hochwacht auf dem Zürichberg tags und nachts «der Kehr nach» zu versehen haben; Entscheid des obrigkeitlichen Rechenrates 1650 im Streit zwischen dem Förster auf dem Zürichberg einerseits und den Gemeinden Fluntern und Hottingen anderseits betr. die durch die Gemeinden auf der obrigkeitlichen Allmend gepflanzten und bereits gezweiten fruchtbaren Bäume (der Förster möchte die Bäume entfernt haben, da sie die seinem Lebensunterhalt dienenden «besten Plätze» der Allmend «verschlagen»; die Gemeinden, geben vor, die Bäume würden dem Weidevieh im Sommer Schatten spenden und der Ertrag zur Äufnung eines nicht [mehr?] bestehenden Gemeindegutes verhelfen; der Entscheid fällt zu ihren Gunsten aus); originale Eingabe der Gemeinde Hottingen 1653 an die Obrigkeit, bei der Anlage neuer Wege zur Stadt Zürich behilflich zu sein (die alten Verbindungen sind durch den Bau der grossen Befestigung unterbrochen worden; Argumente für die 500 Personen zählende Gemeinde: Kirchgenössigkeit zum Grossmünster; Schulbesuch der Kinder; Marktzugang; Arbeitsweg der vielen armen Taglöhner); Akten 1653/54, 1736 betr. Bau eines Stegs über den Wolfbach; Kopie des Einzugsbriefes 1670; «gütlicher Spruch» 1670 zwischen der Zunft zum Widder und dem Gesellenwirt zu Hottingen (der Gesellenwirt darf gemäss altem Brauch für Gemeindeanlässe oder Hochzeiten etwa «ein Häuptli Vieh» metzgen, aber nicht ein darüber hinaus gehendes Metzgergewerbe treiben); Akten zum Brand 1680 in Hottingen; Akten 1680erund 90er-Jahre und 18. Jh. betr. weg- und baurechtliche Belange, betr. Wachtdienst beim Hottinger Steg, betr. Ausweisung verdächtiger Fremder, betr. Pulvervorrat; Akten 18. Jh.

betr. Ausschank von Wein in Hottingen (inkl. Storchenwirt); durch den städtischen Wegmeister 1724 für die betroffenen Gemeinden vorgenommene Zusammenstellung der Unterhaltslose der Landstrasse über den Zürichberg; «Recess» der Gemeinde Hottingen 1733 «wegen des Wassers im Wolfbach» (allgemeine wasserrechtlich-wasserbauliche Bestimmungen in einem Streit zwischen zwei Parteien von «Handelsherren» zu Hottingen und am Zeltweg sowie der Gemeinde Hottingen); wasserbauliche Unterlagen zum Wolfbach und Klosbach 18. Jh.; Unterlagen zum Hintersässen- und Einwohnerwesen 18. Jh.; 1757 notierte Kehrordnung 1573 der Wässerung aus dem Klosbach sowie des Wasserbezugs der Mühle Stadelhofen; Unterlagen 1750er-Jahre betr. monopolrechtliche Auseinandersetzungen zwischen dem Tischmacher Frymann von Fluntern, mit Beistand der sieben Gemeinden um die Stadt, und dem Tischmacherhandwerk der Stadt Zürich betr. durch Frymann am Gemeindehaus Oberstrass vorgenommene Arbeiten; Schreiben 1783 von Johann Caspar Lavater, Helfer am St. Peter, an Schulmeister Huber zu Hottingen, mit der Bitte, eine von der Fürstin von Dessau anlässlich ihres 34. Geburtstages überreichte Gabe von Büchern und Weggli an die Schulkinder zu verschenken.

Jahresrechnungen

Gemeinde-, Schul- und Armengutsrechnungen 1780/1785ff. (VI.HO.B.1.1./.10.1./17.1.)

Bände

VI.HO.C.9.
«Einer Ehrsamen Gemeind Hottingen Memoriale oder Gemeind Buch, darinnen verzeichnet alle deroselben Handlungen an den Gemeind-Bötteren oder Versammlungen; Erkantnussen oder Urthlen von U. Gn. Herren oder jeweillig regierenden Herren Ober-Vögten; item der Gemeind Haubt- Guth, wie es sich von Jahr zu Jahr theils vermehret, theils auch verminderet; die Namen der ehrenden Vorgesetzten wie auch des gantzen Corps, wie es von Zeit zu Zeit nach der Folge einer gantzen Gemeind einverleibet worden; die Ehren- Stellen und Bedienungen, so von einer gantzen Gemeind abhangen und nach gesetztem Termin sich abänderen, usw., mit bestem Fleiss um besserer Ordnung willen nach dem Alphabet eingericht und mit einem Register versehen durch Hans Rudolf Wethli, Gmeindschreiber A°. 1758». Zeitraum 1751–1798–19. Jh.; in einem Vorwort wird der Verwaltungsband als Arbeitsinstrument des Gemeindeschreibers charakterisiert.

VI.HO.C.10.
Durch Gemeindeschreiber und Schuldiener Hans Rudolf Meyer den älteren 1718 angelegtes «Hand-Buch» der Gemeinde Hottingen: Protokolle der Gemeindeversammlungen und der die Gemeinde betreffenden obrigkeitlichen und obervögtlichen Befehle und Urteile; Protokolle der Visitationen der Gemeindevorgesetzten von Ehefaden, Wegen, Strassen, Zäunen und Bächen; Grenzstreitigkeiten. (Einträge bis 1778).

Gemeindebuch Hottingen, 1758

VI.RB.A.1.1.: Chirograph 1545. In ihrem Streit um Baumabstände im Rebbaugebiet lassen die beiden Gemeinden Hirslanden und Riesbach das einschlägige obrigkeitliche Dokument («offenes Mandat und Kirchenruf») je für sich vidimieren und mit der gegenseitig wirkenden Rechtskraft des Chirographs ausstatten. Festlegung des Mindestabstandes von 40 Werkschuhen für Bänderstöcke (Weiden), Grünzäune, Eichen, Kirsch- und Nussbäumen von den Reben. Aufzeichnung des 29 cm messenden Werkschuhs in originaler Länge auf dem Dokument.

 

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