Archivführer der Zürcher Gemeinden und
Kirchgemeinden sowie der städtischen Vororte vor 1798

bearbeitet von Dr. Otto Sigg


  

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Oberstrass (Bezirk Zürich)

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde auf dem Stadtgebiet von Zürich

II A Akten

«Rechnung über den Bau des neuen Bet- und Schulhauses an der Oberen Strass, aufgesetzt und abgelegt von Johannes Schmuz, V.D.M. und Catechist, … 1735»; «Verzeichnisse» und «Geschichte» der in der Gemeinde Oberstrass wirkenden Katechisten 1650–1816.

III A Jahresrechnungen

Rechnungen des Kirchengutes Oberstrass 1787–1796; «Rechnung über die Unkosten des neuerbauten Kirchhofes an der Oberen Strass A°. 1790, abgelegt von Untervogt Hs. Rudolf Mahler» (je durch Feuchtigkeit stark beschädigt, mittels Folien restauriert).

Oberstrass

Eingemeindeter Vorort der Stadt Zürich
(Archive im Stadtarchiv Zürich)

Urkunden auf Pergament (VI.OS.A.1.)

8 Urkunden 1538–1737: Urteilsspruch 1538 von Bürgermeister, Rat und grossem Rat der Stadt Zürich im Streit zwischen denen von Oberstrass einerseits und 17 in den Wachten Oberstrass, Fluntern und Hottingen wohnhaften zünftigen Zürcher Bürgern anderseits (da Letztere in den Wachten wohnen und mit diesen den gemeinen Nutzen haben, sollen sie – so Oberstrass – mit Steuern, Bräuchen, Reisen, Geboten, Verboten in die Wachten dienen und sich nicht «absondern»; im Urteil wird der Rechtsstatus der innerhalb der Kreuze wohnenden Angehörigen von Zünften und Constaffel als Bürger der Stadt bestätigt, welche den Wachten «nichts schuldig noch pflichtig» sind); Urteilsspruch 1544 der Pfleger des Grossmünsterstifts im Streit zwischen den «Hausgenossen» des Grossmünsters, welche Pfrundlehen des Stifts zu Fluntern und am Stampfenbach mit Gütern und Hölzern «am Berg» besitzen, und der Gemeinde Oberstrass betr. Holznutzung am Berg (Definition von Marchen und Wegrechten sowie einer teilweise gemeinsamen Nutzung; Bussenbestimmung bei Frevel; keine Rossweide auf der Allmend des Stifts); Urteilsspruch 1550 betr. von Einwohnern zu Fluntern und Oberstrass beanspruchte Weiderechte in acht an die Chorherrenberg genannte Allmend anstossenden privaten Hölzern; obrigkeitlicher Urteilsspruch 1571 im Streit zwischen der Gemeinde Oberstrass und in der Gemeinde wohnhaften zünftigen Zürcher Bürgern betr. Teilhabe am gemeinen Nutzen der Gemeinde; Einzugsbrief 1621 für die Gemeinde oder Wacht Oberstass; Urteilsspruch 1650 einer obrigkeitlichen Kommission mit Vertretern des Grossmünsterstifts im Streit zwischen der Gemeinde Oberstrass und den «Hausgenossen» des Stifts ab der unteren Strass und einem von Hottingen einerseits und den sog. «Hinterberglern» zu Fluntern anderseits betr. Nutzung der dem Grossmünsterstift zustehenden Allmend auf dem Geissberg, mit Verhörung der Parteien im Schloss Susenberg (Bekräftigung der gemeinsamen Weiderechte; Befürwortung der vorgenommenen Pflanzung von Fruchtbäumen wegen des damit verbundenen Witterungsschutzes für das Weideviehs; Nutzung der Bäume je durch die Parteien getrennt; Viehhirt- und Weideordnung; Bestimmungen zu den von der einen Partei gestellten zwei Wucherstieren); Urteilsspruch 1665 im Streit zwischen den Gemeindegenossen zu Oberstrass einerseits und den Hausgenossen des Grossmünsterstifts zu Unterstrass anderseits betr. Nutzung der dem Stift eigentümlichen Allmend Geissberg (Themen: Angeblich zu hoher Holzbezug durch die Untersträssler zum Unterhalt ihrer Schweineställe, Nutzung und Schutz der Fruchtbäume, Holzfrevel, Holznutzung zum Unterhalt von Steg und Weg der Allmend); «Kirchen- und Schulbrief» 1737 der Gemeinde Oberstrass (von den Obervögten der vier Wachten besiegelte Beurkundung der Einrichtung des durch David Morf erbauten Kirchleins mit Schulhaus zu Oberstrass; Anfangsfinanzierung durch eine Steuer von insgesamt 654 Gulden; die Katechese hat zuvor zum «sündlichen Ärgernis» im Wirts- und Gesellenhaus stattgefunden; Bestimmungen zum Schul- und Katechisationsdienst und zur Besoldung des Schulmeisters; Einkauf ins Kirchengütlein für Zuziehende und einheiratende fremde Frauen).

Verträge/Akten auf Papier (VI.OS.A.3. bis 6.)

darunter:
Obrigkeitliche Quittung 1600 betr. den von der Gemeinde Oberstrass auf dem Rathaus deponierten Betrag von 48 Gulden zum Unterhalt der von ihr für die vier freien Fähnli zu stellenden drei Mann; Urteilsspruch 1634 des Grossmünsterstifts im Streit zwischen der Gemeinde Oberstrass und den Hausgenossen des Stifts betr. Weidgang am Susenberg (da die Gemeinde auf der Allmend des Stifts am Susenberg einen Faselstier mehr als zuvor hält, darf sie als Gegenleistung ohne Begründung eines Eigentumsrechts 11/2 Jucharten Allmendland zur Erhaltung dieses Stiers einzäunen und muss diesen auch den Hausgenossen zur Verfügung stellen); Auszug 1645 aus dem Urbar des Grossmünsterstifts betr. Leistung des kleinen Zehnten zu Oberstrass 1532; wohl durch Hans Conrad Gyger um die Mitte oder nach der Mitte des 17. Jh. eigenhändig verfasste «Ordnung» für die Hochwacht auf dem Geissberg (betrifft Oberstrass, Unterstrass, Wipkingen, Höngg, Schwamendingen, Oerlikon, Seebach, Oberhausen, Opfikon, Wallisellen, Dietlikon und Rieden); Urkunde 1679 mit gütlicher Beilegung eines Streites zwischen Zürcher Bürgern und Abgeordneten von Oberstrass und Fluntern betr. durch die Bürger «zur Nahrung ihrer schwachen Kinder» auf dem Geissberg zur Weide gelassenen Ziegen (die Bürger verzichten freiwillig darauf); Urteilsspruch 1687 betr. Pferdeweide im Geissberg; Verzeichnis 1752 des durch Zürcher Bürger und Landleute anlässlich ihres Einzugs in Oberstrass entrichteten Silbergeschirrs (mit Angabe des Spenders und des Gewichts der einzelnen Stücke; Verkauf des Geschirrs, um für 1100 Gulden eine Jucharte Reben zu kaufen); Kopie der «Supplikation» (Bittschreiben) 1780 der Gemeinde Oberstrass, ihr das Pflanzland im Rietli auf weitere 10 Jahre zu verpachten (Armenfürsorge); einwohner-, gewerbe-, wirtehaushofstattrechtliche Unterlagen 17./18. Jh. betr. die Gemeinden um die Stadt Zürich; Unterlagen zum Strassenbau 18. Jh.

Jahresrechnungen

Gemeindegutsrechnungen 1787 f. (VI.OS.B.1.1.); Armengutsrechnungen 1790 f. (VI.OS.12.1.).

Bände

VI.OS.C.6.
1761 angelegtes «Gemeind-Buch»: Gemeindeprotokolle 1761– 1810.

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