Archivführer der Zürcher Gemeinden und
Kirchgemeinden sowie der städtischen Vororte vor 1798

bearbeitet von Dr. Otto Sigg


  

Riesbach

Eingemeindeter Vorort der Stadt Zürich
(Archive im Stadtarchiv Zürich)

Urkunden auf Pergament (VI.RB.A.1. bis 3.)

11 Urkunden 1517–1706: Auf einem Rebgrundstück lastende Schuldverschreibung 1517 von 20 Pfund gegenüber der gemeinen Wacht am Riesbach; in Form von je aus dem gleichen Pergamentstück gefertigten Chirographen für die beiden sich streitenden Gemeinden Hirslanden und Riesbach vidimiertes obrigkeitliches Dokument («offenes Mandat und Kirchenruf»)

1545 betr. Festlegung des Mindestabstandes von 40 Werkschuhen für Bänderstöcke (Weiden), Grünhäge, Eichen, Kirsch- und Nussbäume von den Reben; «Suserbrief» 1577 (Inhalt s. unter Fluntern); Einzugsbrief 1582 für die Gemeinden um die Stadt Zürich (Inhalt s. unter Unterstrass); durch die beiden Obervögte zu Küsnacht, Zollikon, zu Hirslanden und am Riesbach ausgehandelter Vertrag 1590 betr. 26 Jucharten Allmendland am Enzenbühl und Werdenstein (die Gemeinde Zollikon hat das seit Langem durch sie an die Gemeinde am Riesbach verliehene Allmendland um 500 Gulden ihrem Bürger Kienast verkauft, was das deswegen in Verlegenheit geratene Riesbach veranlasst, den Zug [Vorkaufsrecht] zu beanspruchen; da Zollikon und der Käufer das Land nicht eigentlich benötigen, Riesbach aber keine Allmend und keinen Weidgang für sein Vieh habe, wird der Verkauf um 550 Pfund an die Gemeinde Riesbach vermittelt, inkl. Festlegung der Zahlungsmodi bzw. Rückzahlung an Kienast); obrigkeitlicher Entscheide 1623, 1626 betr. Beschwerden der Gemeinde Riesbach gegen private Kaufgeschäfte von halben Häusern und Haushofstätten durch Stadtzürcher Bürger auf Gemeindegebiet (Schutz einwohner- und nutzungsrechtlicher Interessen der Gemeinde); auf entsprechende Klage der Gemeinde Riesbach durch die Obervögte gefasster Beschluss 1639 betr. Einwohner-, Bürger- und Nutzungsrecht (künftig dürfen ohne Bewilligung der Obervögte und der Gemeinde weder Gemeindebürger noch in der Stadt Zürich befindliche Stadtbürger, welche Häuser und Hofstätten zu Riesbach haben, ausserhalb der Gemeinde Riesbach Geborene als Gemeindemänner oder Hintersässen auf ihre Häuser setzen; verkauft ein Riesbacher Haus und Heim mit Nutzungsgerechtigkeit, hat er in Gemeindegutsachen kein Stimmrecht mehr, ausser er kaufe sich erneut in die Gemeinde ein; setzt einer legal Hintersässen auf sein Anwesen, hat er der Gemeinde «Trostung» betr. eine allfällige Verarmung dieser Leute zu geben); Einzugsbrief 1654; obrigkeitliche Bewilligung 1680 für die Schützen von Riesbach, im Horn einen eigenen Schiessplatz zu errichten (jedoch weiterhin Integrierung in der Schützengesellschaft von Hirslanden und Witikon); «Bewilligung der Most-Suppen, welliche ein ehrwürdig Stift zum Grossen Münster in Zürich denen sechs benachbarten Wachten bestätiget … 1706» (durch das Grossmünsterstift für Fluntern, Ober- und Unterstrass, Hottingen, Hirslanden und Riesbach vorgenommene Modernisierung und Anpassung des nicht mehr verstandenen «Suserbriefes» von 1577 [Dokument 1577 s. unter Fluntern]).

Chirograph Riesbach, 1545

VI.RB.A.1.1.: Chirograph 1545. In ihrem Streit um Baumabstände im Rebbaugebiet lassen die beiden Gemeinden Hirslanden und Riesbach das einschlägige obrigkeitliche Dokument («offenes Mandat und Kirchenruf») je für sich vidimieren und mit der gegenseitig wirkenden Rechtskraft des Chirographs ausstatten. Festlegung des Mindestabstandes von 40 Werkschuhen für Bänderstöcke (Weiden), Grünzäune, Eichen, Kirsch- und Nussbäumen von den Reben. Aufzeichnung des 29 cm messenden Werkschuhs in originaler Länge auf dem Dokument.

 

Verträge/Akten auf Papier (VI.RB.A.3. und 4.)

darunter:
Obrigkeitliche Bestätigung 1600 betr. Erhalt und Tresorierung im Rathaus von 80 Gulden, welche die Gemeinde Riesbach für zwei Monatssolde für fünf Mann in den vier Fähnli deponiert hat; Regelung der Obervögte 1692 einer Beschwerde von Einwohnern gegen die Gemeinde betr. durch den Aufbruch der Allmend verursachte Veränderung von Wegen (darin: Bestätigung des wegen «Fruchtteure» vorgenommenen Allmendaufbruchs und dessen Verpachtung auf sechs Jahre um jährlich 101/2 Mütt Kernen zuhanden des Gemeindegutes sowie Bestätigung von Verkauf von Allmendland; Regelung von Weg- und Wässerungsrechten; Kundgebung des Missfallens an diejenigen, insbesondere die Gemeindevorgesetzten und Flühemer, welche in dieser Sache angeblich den eigenen Nutzen vor den gemeinen Nutzen gestellt haben); Übereinkunft 1699 zwischen den Gemeinden Hirslanden und Riesbach betr. Schützengaben (die obrigkeitliche Schützengabe von 2 Paar Hosen und 8Wämsern an die gemeinsame Schützengesellschaft ist von den Schützen der beiden gemeindeweise geteilten Zielstätten «hinterrücks» je des Partners verschossen worden; dem wird abgeholfen); Stiftung 1711 von Brot und Wein für das Abendmahl in der Kreuzkirche; Vergleich 1778 zwischen der Gemeinde Riesbach, den Oetenbacher Lehenleuten zu Riesbach und einem Privaten daselbst betr. Horn- oder Wildbach (die Gemeinde darf zum Schutz der Schützenmauer den Bach begradigen; die Gemeinde kann für das für die Bachverbauungen notwendige Quantum der dortigen Weiden und «Saarbachen» beziehen; die restlichen Weiden können durch die Lehenleute genutzt werden; zwei private Nussbäume sind so zu halten, dass sie am Schützenhaus keinen Schaden verursachen); Vergleich 1782 der Gemeinden Hottingen, Hirslanden und Riesbach betr. Bau eines Wachthauses auf dem Kreuzplatz; «Urteil-Rezess» 1784 für Riesbach betr. Grenzziehung zwischen Riesbach und Zollikon im Bereich Flühgasse/See (darin auch: Die Besitzer gewisser nach Riesbach umgeteilter Gebäude behalten die Kirchenstühle zu Zollikon); Beschluss 1796 des Kriegsrates, wonach Riesbach den alten Schützen- und Musterungsplatz auf dem Zürichhorn für Ordonnanz- und Endschiessen wieder benützen kann (inkl. Verpflichtung, mittels geeigneter Verbauungen für den Schutz der Schifffahrt zu sorgen).

Sog. Akten der Gemeinderates Riesbach 16.–18. Jh. (VI.RB. D.1.); darunter:
Kopie des Turmknaufbriefes des 1783 abgebrochenen Turms der Kreuzkirche (chronikalischer Bericht zu Errichtung eines pestbedingten Friedhofes und des Baus der Kreuzkirche 1611/12, Namenlisten von Behörden, Bauleuten, Pfarrherren 1617/19); Kaufbrief 1636 mit Kauf von beim Gemeindehaus befindlichen Grundstücken (Haus, Hofstatt, Trotte, Scheune, Kraut- und Baumgarten sowie Reben) durch die Gemeinde Riesbach; Akte und kolorierter Grundriss 1784 betr. auf dem Zürichhorn als Abgrenzung zwischen den Nutzungsbereichen von Lehenleuten des Klosteramtes Oetenbach und der Gemeinde Riesbach gesetzte Marchen; Unterlagen betr. bürger-, einwohner- und wegrechtliche Belange 2. Hälfte 18. Jh.

Jahresrechnungen (18. Jh.)

Rechnungen des Gemeindegutes (VI.RB.B.1.1.); Schulhausbaurechnungen (VI.RB.B.4.1.); vormundschaftliche Abrechnungen und Inventare (VI.RB.B.12.1.–3.); Schützengutsrechnungen (VI.RB.13.1.); 18. Jh.

Bände

VI.RB.C.9.1., C.9.2., C.10.
Schmucklose Kopienbücher mit Riesbach betreffenden Dokumenten 16.–19. Jh. zum Bürgerrechts-, Einwohner-, Hintersässen-, Einzugs-, Baurechts- und Wirtwesen. Diverses spätes 18. Jh.: Liegenschaftenkataster, Ansässenbuch, Protokoll der Brunnengenossenschaft.

VI.RB.C.14.
«Schützen-Buch für die jungen Knaben im Riesbach um die Schiesstage unserer gnädigen Herren zinnerne Blatten, errichtet 1783» (Abrechnungen, Schützengaben und -preise, Namen und Anzahl der Schützen 1783–1798).

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