bearbeitet von Dr. Otto Sigg
Eingemeindeter Vorort der Stadt Zürich
(Archive im Stadtarchiv Zürich)
1 Urkunde 1573: Pergamentlibell 1573 mit 14 Blättern: Durch obrigkeitlich Verordnete für die von Schwamendingen bzw. die Huber daselbst festgelegte umfassende Holz-, Flur-, Nutzungs-, Einwohner-, Baurechts-, Huber- und Bussenordnung 1573 (z. B. Bestimmungen betr. nachhaltige Nutzung des Hubholzes, Entwässerung der Güter und Säuberung der Glatt, weiderechtliche Regelungen, kein Bau von Nebengebäuden, Vereinigung geteilter Häuser, Regelung des Bezugs von Bauholz, Handhabung und Verwaltung der Haue u. a. m., inkl. separate Bestimmungen zur Ziegelhütte und zum Ziegler sowie generell Bekräftigung der Offnung; Anlass für die Ordnung: Das Grossmünsterstift hat in seinem Hubholz zu Schwamendingen denen von Schwamendingen «heuer» einen «ehrlichen Winterhau» austeilen lassen, der diesen aber nicht genügt, weshalb das Stift nun die seiner Meinung nach gegen die «Offnung» verstossenden Praktiken der Holznutzung untersuchen lässt; Vorwürfe an die Schwamendinger: Sie würden über das ordentliche Mass an Brennholz hinaus Unmengen Holz für Läden zum Hausbau beziehen, ebenso, um ihre Ställe «zu thillinen» [also wohl um die Ställe mit Bodendohlen zu versehen, was anderswo bei den Bauern kaum üblich sei]; weiter würden sie übermässig Riesterbuchen und -bretter [für Pflugbau] und Läden etwa für Bettstellen holzen; all dies sei angesichts des «gemeinen Holzmangels» schädlich; es seien im Hubholz des Grossmünsters kaum mehr so viel Sagtannen vorhanden, um nur ein einziges Haus zu bauen).
Pergamenturkunden im Ortsmuseum Schwamendingen (VI.SW.A.1:2.,1:3.,1:4.): Drei im Jahr 1966 gekaufte Urkunden ohne Bezug zu Schwamendingen (Holzrecht einer Fraumünsterschuppose zu Rümlang 1302; Rechts- und Erblehenverhältnisse des dem Grossmünster zustehenden Hofes Stettbach 1376, 1416).
VI.SW.A.1.1.: Artikel aus der umfassenden, von obrigkeitlichen Beauftragten für die Huber von Schwamendingen erlassene Ordnung 1573: «Diewyll wir ouch im Wald befunden grosse Blätz, da gar schönn und nutzlich Holtz allein mit Faßnacht Füren [Fasnachtfeuern] geschändt und dan das Holtz verkoufft und verthruncken wordenn, habend wir das gar abbekänntt, also das ein Weibell zu Schwaamendingen den Knaben zun Faßnacht Füren allein etwas unschedlichs zeigen und by der Buß darby blybenn sölle …»
darunter:
Kopien 18. Jh. und 1836 u. a. aus dem Protokoll des Grossmünsterstifts betr. nutzungsrechtliche Belange 16. Jh. der gemeinen Weide und des Hubholzes zu Schwamendingen auch in Bezug auf den Ziegler, Förster und Weibel daselbst; Beschluss 1590 (Kopie 18. Jh.) einer obrigkeitlichen Kommission betr. Glattkorrektion sowie Glattbrücke und -steg im Bereich der Herzogenmühle-Aubrücke (im Benehmen mit den diesbezüglich sich streitenden Parteien, nämlich den Gemeinden Schwamendingen und Wallisellen und dem Müller auf der Herzogenmühle, soll zur Entwässerung der Landstrasse und der Mühle eine neue Furt zur Aubrugg hin gezogen werden; Regelungen für die Anstösser; für die neu über den neuen Kanal zu legende Brücke hat Schwamendingen zwei Eichen, der Müller die Läden zu liefern und künftig den Unterhalt zu gewährleisten);
originale Verträge, Akten: Regelungen 1703, 1723, 1751, 1782, 1790 von Weidgangstreiten mit Bezug auf die Gemeinden Oerlikon, Dübendorf, Opfikon und Wallisellen; Regelung 1711 der Schützengaben zwischen den Gemeinden Schwamendingen und Seebach (nachdem Letzterer die Einrichtung eines eigenen Schiessplatzes bewilligt worden war); Unterhaltsregelung 1761 der neuen Strasse nach Glattbrugg; Unterlagen 1783 zum Anspruch der Gemeinde Oerlikon auf Kirchenstühle in der Kirche Schwamendingen; Unterlagen 1783/84 zu Feuerlöscheinrichtungen; Gemeindebeschluss 1787 betr. das Gemeindewerk (Klagen «wegen der Viele [an] Weibervolk, das an das Gemeindewerk komme; also ward … mit Mehrheit der Stimmen gemacht, dass jedes Weibervolk für den Tag, ehe man es arbeiten lässt, zahlen solle 4 Schilling … zuhanden der Gemeinde»); Vertrag, Abrechnung 1791/93 zwischen der Gemeinde Schwamendingen und dem Würenloser Steinbruchmeister betr. Lieferung von zwei Brunnentrögen und einer -säule; Akten, Listen 18. Jh. betr. Hilfssteuern für Brand- und Wettergeschädigte.
Staatsarchiv Zürich; Pfrundurkunde C IV 5.6.9:
Konkursinstrument 1658 mit dem die Kirche Schwamendingen die Schärhub des in Konkurs geratenen Schwamendinger Untervogts an sich zieht.