Archivführer der Zürcher Gemeinden und
Kirchgemeinden sowie der städtischen Vororte vor 1798

bearbeitet von Dr. Otto Sigg


  

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Unterstrass (Bezirk Zürich)

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde auf dem Stadtgebiet von Zürich

II A Akten

darunter:
Obrigkeitliche Bewilligung 1734 für die Gemeinde Unterstrass, «die sonntägliche Catechisation in der Kirche zu St. Moritzen an der Spanweid füro zu halten, jedoch mit dem … Vorbehalt des Kirchengangs zu Predigern in Zürich»; spezifisch «denen Herren Filialisten» zugestellte allgemeine Almosenordnung 1746 (mit Angabe des Datums, an welchem die Filialen Enge, Fluntern, Hirslanden, Hottingen, Oberstrass, Riesbach, Seebach, Schwamendingen, Unterstrass, Wallisellen, Wiedikon, Wipkingen, Witikon und Zollikon versehenden Pfarrherren die Winterkleider in Zürich für die Armen ihrer Sprengel abzuholen hatten).

Unterstrass

Eingemeindeter Vorort der Stadt Zürich
(Archive im Stadtarchiv Zürich)

Urkunden auf Pergament

a)
1893 durch die Antiquarischen Gesellschaft von Maler und Musiker Tobias Külling, wohnhaft an der Zürcher Häringstrasse 21, sowie von Heinrich Deck in Aussersihl angekaufte Urkundenbestände der Gemeinde Unterstrass (Staatsarchiv Zürich W I 1, Nr. 2419–2429, 2438–2467); darunter:
Vier Lehenreverse 1441 betr. durch die «geschworenen Vier» der Wacht Unterstrass an Private zu Erblehen verliehene (und beschriebene) Güter mit entsprechender Zinsverpflichtung gegenüber der Wacht; auf Bitte der Wacht Unterstrass undatierte obrigkeitliche Vidimierung (16. Jh.) von zwei Dokumenten, welche wegen der schlechten Schrift «verlustig» zu werden drohten (Lehenbrief 1441 für sämtliche namentlich aufgeführte Wachtgenossen, die den im einzelnen beschriebenen, umfangreichen Villantzhof [heute Ilanzhof] zu Unterstrass als Erblehen des Spitals erhalten; Urteilsspruch 1452 im Streit zwischen der Gemeinde im Niederdorf und der Wacht Unterstrass betr. durch Erstere beanspruchte Weiderechte auf dem Spitaler Erblehenhof der Wacht [Kompromiss: Unterstrass dingt einen Hirten; Niederdorf hat – soweit die Hofgüter nicht schon verpachtet sind, Weiderecht, entrichtet aber pro Weidekuh Oberstrass eine jährlicher Entschädigung von 1/2 Viertel Kernen; dasselbe gilt für Bewohner zu Unterstrass, welche nicht dahin steuer- und brauchpflichtig sind]); durch die Zürcher Stiftspfleger 1538 auf Bitte der Gemeinde Unterstrass vorgenommene Vidimierung betr. einen Tausch 1440 von Gütern zwischen dem Grossmünsterhof, zum fallenden Brunnen’ und dem Spitalerhof, Filantzhof’; fünf im Jahr 1547 durch den Vogt der vier Wachten auf Bitte der Gemeinde Unterstrass ausgestellte Vidimusurkunden mit Erblehenreversbriefen 1441 zugunsten der Wacht Unterstrass (welche die Vidimierung zur Sicherung der an Pergament, Schrift und Siegeln «presthaft» gewordenen Originale wünschte); div. Urkunden 16./17. Jh. (bis 1701) betr. Erwerb von Waldgrundstücken durch die Gemeinde und Wacht Unterstrass (inkl. einschlägiger Rechtstitel 1454); durch Vogt Studer an der «Unterstrass» ausgestellte Urkunde 1488 mit Kauf eines Zinses ab einem Gut ausserhalb St. Lienhart durch die «Gemeinde und Wacht» an der Unterstrass; verschiedene Grundzins- und Lehenbriefe 16. Jh. zugunsten von Wacht und Gemeinde Unterstrass; Spruchbriefe 1450, 1525, 1625 betr. wegrechtliche Auseinandersetzungen derer von Unterstrass; «Rodel» 1521 mit den «der wacht by sant lienhart, genant an der understras» zustehenden Zinsen und Gülten (inkl. nachträgliche Bussenordnung zum Schutz der Hölzer des der Gemeinde Unterstrass zustehenden Villantzhofes); Rodel 1556 mit den der Wacht zustehenden Zinsen und Gülten (inkl. Grundzinsschuld der Wacht gegenüber dem Spital zu Zürich betr. den erworbenen Villantzhof); obrigkeitlicher Beschluss 1567 betr. «Ufrichte» zu einem Hausbau und Wohnsitznahme des Zürcher Bürgers Wanck auf dem von ihm «teuer» erkauften, zum Villantzhof zu Unterstrass gehörende Gut Innerbreiti (entgegen der Intention der Wacht und des Spitals als Lehenherrin des Villantzhofes kann der in Unterstrass «erborene Einsässe» Wanck auf dem Gut hausen bzw. ist ihm allenfalls eine andere, den Umständen gerechter werdende Haushofstatt zum Hausbau zu «zeigen»); weitere Rechtsinstrumente 1605, 1617, 1636 betr. Haus- und Güterkäufe, Stubenbau und damit zusammenhängende einwohner- und nutzungsrechtliche Belange; obrigkeitlich ausgestellte Urkunde 1582 mit Regelung des Einzugsgelds von denjenigen «Personen», welche von städtischen Amtsverwaltungen sowie von Zürcher Bürgern als Pächter auf in den Gemeinden und Wachten Hottingen, Riesbach, Hirslanden, Fluntern, Ober- und Unterstrass, Wipkingen, Albisrieden, Wiedikon und Enge befindliche Hofstätten und Gütern «gesetzt» werden (die Wachten und Gemeinden haben durch Steuern Gemeindegüter gebildet; künftig soll bei Erwerb von Grundbesitz durch den Eigentümer einmalig das Einzugsgeld entrichtet werden; der Pächter hat darüber hinaus die Möglichkeit, in eigener Person den Einzug zu entrichten, was ihn niederlassungs- und nutzungsrechtlich den Gemeinde- und Wacht-Bürgern praktisch gleichstellt, inkl. Wohnsitz für die Erben; allerdings hat er dann gleich den Bürgern das sog. Fronfastengeld in die Gemeindekasse zu entrichten; bei Auflösung des Pachtverhältnisses müssen auch eingekaufte Pächter allerdings wieder dorthin ziehen, wo sie herkommen); Kaufurkunde 1593: Stoffel Koch von Uhwiesen kauft vom Zürcher und «Hafermehler» Denicker um hohe 1500 Pfund Haus und Hofstatt samt Scheune und Haferdarre am Stampfenbach zu Unterstrass mit 2 Jucharten Reben sowie mit etwas Wiesenland (zu Schwamendingen) und Wald (die Urkunde ist ins Gemeindearchiv gelangt, weil Unterstrass gemäss Dorsualvermerk später das Haus, genannt «Wysshaus», Scheune und Reben erwarb); Einzugsbrief 1593 für die Gemeinde oder Wacht Unterstrass (eine Verstärkung des Einzugs gegenüber dem Brief von 1563 ist wegen inzwischen erfolgter Erweiterung des Gemeinwerks gerechtfertigt; inkl. einwohner- und nutzungsrechtliche Bestimmungen für solche, welche Haus und Heim wegen Missernten, Unfällen oder wegen liederlichen Haushaltens verlieren; Bestimmung, dass die Gemeindeältesten Aufsicht betr. sorgsames Haushalten der Bürger zu üben haben).

Rodel Unterstrass, 1521

StAZ W I 1 Nr. 2423: Titelblatt mit Einschlagsfragment des «Rodels» 1521mit den der «Wacht bei St. Leonhard, genannt Unterstrass» zustehenden Zinsen und Gülten (aus den 1893 durch die Antiquarisches Gesellschaft in Zürich käuflich erworbenen Teilbeständen des alten Gemeindearchivs von Unterstrass).

 

b)
Verschiedene Dokumente im Fonds Staatsarchiv ‘Geschenkte und gekaufte Urkunden’ C V 3 Sch. 11g mit Provenienz Gemeindearchiv Unterstrass:
Zwei Erblehenreverse 1441 betr. durch die geschworenen Vierer der Wacht Unterstrass verliehene Ackergrundstücke; Erblehenrevers 1537 betr. Verleihung von 12 Jucharten Acker Usserbreiti durch die Gemeinde Unterstrass; Urteilteilsspruch 1531 im Streit zwischen der Gemeinde der Wacht Unterstrass und einem Stadtzürcher Küfer betr. Wegrecht durch das Butzenbüel des Letzteren; Instrumente 1568, 1577, 1616,1617, 1641 betr. Kauf von Waldgrundstücken durch die Gemeinde Unterstrass; obrigkeitlicher Urteilsspruch 1581 im Streit zwischen einem Zürcher Bürger als Leheninhaber eines Teils des der Gemeinde Unterstrass zustehenden Villantzhofes einerseits und der Gemeinde Unterstrass anderseits betr. Hausbau auf dem Lehen (der Leheninhaber darf kein Haus bauen); obrigkeitlicher Urteilsspruch 1591 im Streit zwischen einem Zürcher Bürger, nämlich Wirt Denzler zum Rotenhaus, und der Gemeinde Unterstrass betr. Hausbau auf dem durch Denzler in Unterstrass erkauften Gut am Lindenbach (auf dem Gut besteht kein Haushofstattrecht, hingegen wird Denzler vergönnt, in den in den Ökonomiegebäuden befindlichen [Wohn]»gemachen» einen «Hausmann» zu setzen, damit dieser den Gütern, nämlich Reben, Äckern, Wiesen, insbesondere aber dem Obst, Sorge tragen kann; keine Nutzungsgerechtigkeit für den Hausmann, jedoch die für Zürcher Bürger und Hintersässen übliche Entschädigung an die Wacht für den Weidgang).

c)
Bestände im Stadtarchiv (VI.US.A.1.bis 4.)

Urkunden auf Pergament

2 Urkunden 1441, 1459: Aus dem Spitalarchiv anlässlich der späteren Entkräftung an die Gemeinde Unterstrass übergebener Erblehenrevers 1441 (26 namentlich aufgeführte, in der Wacht Unterstrass Sesshafte beurkunden, gemeinschaftlich vom Spital in Zürich den «Villantzhof» [später: Ilanzhof; gemäss Dorsualnotiz gelegen «disenthalb dem Kefferberg»] gegen einen jährlichen Zins von 23 Mütt Kernen und 6 Maltern Hafer zu Erblehen erhalten zu haben; inkl. grundstückmässige Beschreibung des Hofes; inkl. späterer Vermerk 1670 betr. Austausch des Zinsanteils eines städtischen Mitinhabers des Hofes); Urteilsspruch 1459 im Streit zwischen den Leuten an der untern Strass und denjenigen an der obern Strass betr. Weiderechte auf der Spanweid (Oberstrass hat beim Grabenmal einen Zaun errichtet, der die Weide der von Unterstrass beeinträchtigt; aufgrund eines «Rodels» des Grossmünsterstifts wird erkannt, dass der Zaun zu entfernen sei; Definition der je durch die beiden Dorfhirten zu handhabenden gemeinsamen Weiderechte).

Urkunden/Verträge auf Papier

darunter:
Kopie der Urkunde 1538 betr. Rechtsstatus der innerhalb der Kreuze wohnhaften Zürcher Bürger (Original s. unter Pergamenturkunden Oberstrass); Kopie einer Urkunde 1602 betr. Niederlassung von Handwerkern in den Wachten und Gemeinden vor der Stadt; Ratsbeschluss 1616 betr. Wirten in Unterstrass (die Gemeinde hat sich wegen zwei Weinhäusern und entsprechender Gefährdung der Sicherheit beklagt; auch in Berücksichtigung der Rechte der städtischen Weinleutezunft wird – wie überall innerhalb der Kreuze – solches Wirten aberkannt, mit Ausnahme des Ausschanks von Wein, welcher auf eigenen Gütern produziert wird); Ratsbeschluss 1638: Der Zürcher Bürger Anton Pestalozzi, der das Haus zur Eich vor dem Niederdorfer Tor gekauft hat, muss der Gemeinde gemäss allgemeinem Brauch und wie die Besitzer des Hauses zuvor der Gemeinde Unterstrass den Einzug entrichten; «Steuerrodel» 1642 der Wacht Unterstrass (Liste mit Namen und Ertrag der obrigkeitlich als Kriegssteuer veranlagten Vermögenssteuer); Polizeiverordnung 1675 der Obervögte für die Gesellenwirtshäuser in den vier Wachten und zu Wipkingen (bei Trünken anlässlich des Einzugs neuer Bürger, bei Gemeindetrünken, bei Gemeindebotten würde es mit Unfug, Schwüren, Scheltungen, Schlägereien bös zugehen, ebenso bei den Musterungen mit Völlerei und Trunkenheit; Festlegung der Polizeistunde im Winter auf 20 Uhr im Sommer auf 21 Uhr); obrigkeitliche Bestätigung 1699 (inkl. grosser Rat) der durch Verordnete festgelegten Bestimmungen zur «Wässerung» im Bereich des sog. Rössligüetli (inkl. Wasserversorgung des Bades); Ratsbeschluss 1710 «wegen Rossen auf der Allmend» (der in Unterstrass wohnhafte Zürcher Bürger Bruppacher muss sich an die Nutzungsvorgabe der Gemeinde halten und darf nur so viel Hornvieh auf das Ried treiben, wie er mittels eigener Güter zu überwintern vermag; das Auftreiben eines Rosses ist nicht statthaft); durch die Obervögte 1736 gefasster Beschluss zur Gemeinderechnung von Unterstrass (Klage von Bürgern, die Vorgesetzten würden mit der Rechnung «eigenmächtig» umgehen; im Beschluss wird beispielsweise bekräftigt, dass Totenbäume für Arme durch die Gemeinde zu bezahlen sind; dagegen wird die von den Vorgesetzten provisorisch vorgenommene Abschaffung der gemeindeeigenen Kellermeister des Gesellenhauses und der Verkauf des Weins an den Gesellenwirt gutgeheissen); Unterlagen mit einwohnerrechtlichen Belangen 18. Jh.; Urteilsspruch 1763 im Streit zwischen fünf an der unteren Strasse Gesessenen einerseits und den Gemeindevorgesetzten mit den Gemeindegenossen anderseits betr. die «Gemeindefreiheiten» (interessanter Hinweis auf den Rechtszustand: Die Nutzungsgerechtigkeit der Gemeinde und ein damit verbundenes Stimmrecht wird vom 1441 durch die damals in der Wacht Sesshaften vom Spital übernommenen Ilanzhof abgeleitet; dieser sei von 17 Männern gekauft worden, eine Besitzerzahl, welche sich auf 24 und schlussendlich auf 45 Männer erhöht habe; die fünf Klagenden würden als Angehörige der sogenannten «Gemeindskinder oder jungen Mannschaft» [= Rechts- und nicht Altersbezeichnung] nicht zu diesem Kreis gehören und seien so vom entsprechenden Nutzen und Stimmrecht ausgeschlossen); Unterlagen 1778 betr. durch die Unterstrasser in Küsnacht geleisteten Frondienste (Bachüberschwemmung); Unterlagen 18. Jh. betr. Hilfssteuern an Brand- und Unwettergeschädigte.

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