Archivführer der Zürcher Gemeinden und
Kirchgemeinden sowie der städtischen Vororte vor 1798

bearbeitet von Dr. Otto Sigg


  

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Witikon (Bezirk Zürich)

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde auf dem Stadtgebiet von Zürich

I A Urkunden auf Pergament

1 Urkunde 1725: Kopie des Stiftungsbriefes 1725, mittels dessen Johann Caspar Hofmeister, Chorherr und gewesener Verwalter des Grossmünsterstifts und Griechischprofessor am Carolinum, zugunsten der dem Grossmünster zustehenden Filialpfrund Witikon 1000 Pfund Geld stiftet (wie bereits 1717 schon 1000 Pfund), inkl. Kopie 1726 des Grossmünster- Revers des Stiftungsbriefes durch den Pfarrer zu Witikon Johann Caspar Hofmeister (gleichnamiger Sohn des Stifters).

IV A Bände

1
«Ordentliches Verzeichnis, was die Kirche zu Witikon teils aus meiner Gnädigen Herren von Zürich Almosenamt, teils aus Beisteuer liebreicher Leute an den Hohen Festtagen empfangen, auch wohin und an wen solches vertraut werde»: Einnahmen und Ausgaben des Armengutes Witikon 1700– 1776.

2
Stillstandsprotokolle 1765–1834.

Witikon

Eingemeindeter Vorort der Stadt Zürich
(Archive im Stadtarchiv Zürich)

Verträge auf Papier (VI.WT.A.1.)

1 Urkunde auf Papier 1630: Urteilsspruch 1630 zwischen zwei Privaten zu Witikon betr. Unterhaltspflicht von Strasse und Brücke im Liebenstein sowie betr. ein Wegrecht (inkl. Bestimmung, dass zu nahe an die Strasse gerückte «Mistwürfe» wieder zurückzuversetzen sind).

Bände

VI.WT.C.2.
Gemeindeprotokolle 1777–1797 (–1838); darin: Beschluss 1777, für Verstorbene keinen Gemeindetrunk auszurichten, selbst wenn einer am Vortag des Trunks verstorben sein soll; Bussenordnung 1779 für Absenz von Gemeindeversammlungen und verspätetes Eintreffen; Ordnung für den Wucherstier; Regelung 1792 betr. Einsatz zum Gemeinwerk des Zäunens (z. B. pro ganzer Ofen, der geheizt wird, Einsatz eines Mannes an Johannistag); Wahlen; Ablage der Gemeinderechnung durch den Seckelmeister; Bildung eines Ausschusses zum Bau eines Schulhauses 1793; Freigabe generell der Bautätigkeit 1794 (jedoch ist für die Nutzung und für die Teilnahme an der Gemeindeversammlung weiterhin der Erwerb der Dorfgerechtigkeit notwendig). Zeitgenössische Notiz: «Im Jahr 1798 entstand die grosse Revolution in der Schweiz.»

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