bearbeitet von Dr. Otto Sigg
(Am 23. 1. 02 vermisst; intensive Recherche blieb erfolglos).
22 Dokumente vor 1798, darunter:
Regelung 1608 des mit Andelfingen gemeinsamen Ackerets (Eichelweide für die Schweine) im Andelfinger Oberholz; Konkursakten 17. /18. Jh. (vor allem sog. Zugbriefe mittels derer die Gemeinde in Konkurs geratene Höfe an sich zieht); verschiedene Schuldverschreibungen 18. Jh. gegenüber der Gemeinde sowie durch die Gemeinde und weitere Schuldinstrumente.
3 Aktenstücke: Bewilligung 1693/94, den dem Amt Winterthur schuldigen Grundzins der Gemeinde in natura oder Geld zu entrichten; Bestätigung 1722 der Viehordnung: Bürger mit 3 Jucharten Besitz pro Zelg können 1 Haupt Zugvieh, solche mit 6 Jucharten pro Zelg 2 Haupt und solche mit 9 Jucharten pro Zelg 3 Haupt auf die gemeine Weide lassen.
«Gmeind Rechung … gehalten den 5. Jenner 1617» (eingehende Zinsen und Passivkapital der Gemeinde); Gemeinderechnungen 1717–1798 (mit Lücken, vor allem 1727–1756): Beträchtliches Gemeindegut von mehreren tausend Pfund; Einnahmen und Ausgaben an Grundzinsen (Tragerschaft der Grundzinse für das Klosteramt Töss) und an Schuldzinsen; Ausgaben an Besoldungen (Gemeindebeamtete, Lehrer, Hebamme), für Bauwesen (u. a.Wasserversorgung, Brunnen), an Arme, für Bechteli-Gemeinde.
1
Im Jahr 1742 von Abraham Widmer angelegtes Zinsbuch der Gemeinde Dätwil (Schuldkapitalien gegenüber der Gemeinde, Kontrolle der eingehenden Schuldzinsen, 18. Jh.); Einnahmen von Hintersässengeld. Fortsetzung in der zweiten Hälfte des Bandes: Rechnungsbuch der Zivilgemeinde Dätwil im 19. Jh.: Brand- und Unwettersteuern, freiwillige Steuern für den Schulhausbau; Zusammenzüge der Verwaltungsrechnung der Zivilgemeinde.
1a
«Schuldlibell» 1641: Rund 20 Bürger zu Adlikon haben von der Obrigkeit in Zürich den dem Klosteramt Töss zustehenden Lehenhof zu Adlikon gekauft. Nun wird die aus diesem Kauf herrührende Geldschuld jedes einzelnen mit dem entsprechenden Hofanteil als Unterpfand verzeichnet (erhaltungswürdiger Einband, Holzdeckel mit geprägtem Schweinsleder, Buchschliessen; das Siegel des dieses Rechtsinstrument bestätigenden Andelfinger Landvogts Keller war auf der Innenseite des hinteren Einbanddeckels eingelassen und wurde 1837 anlässlich der notariellen Entkräftigung entfernt).
1b
«Schuldlibell» 1643: Die Gemeinde Adlikon hat von Benedikt Waser dessen dem Klosteramt Töss als Lehen zustehenden Hof gekauft und stückweise an einzelne Bürger weiter verkauft. Die Käufer werden mit ihren Schuldanteilen und entsprechenden Unterpfanden verzeichnet (erhaltungswürdiger Einband, geprägtes Schweinsleder, Siegel von Landvogt Keller anlässlich der Entkräftigung 1837 entfernt).
1c, d, f
Drei Urbare um den Grundzins des Klosteramtes Töss, angelegt 1673, 1740 und 1773: Die Gemeinde Adlikon zieht als Trager die dem Klosteramt zustehenden Grundzinsen von den einzelnen Zinspflichtigen zu Adlikon ein, die hier mit ihrem Zins und den entsprechend belasteten Grundstücken verzeichnet sind (alle drei Urbare mit erhaltungswürdigen Einbänden: Holz- und Pappdeckel mit geprägtem Rindsleder überzogen, z.T. Buchschliessen). In I A 1c: Kehrordnung zur Haltung des Wucherstiers 1750–1774.
IV A 1c: In diesem Urbar erscheint auch eine «Kehrordnung» des Jahres 1750 für den Wucherstier (Zuchtstier), den die Inhaber der dem Kloster Töss grundzinspflichtigen Höfe zu halten hatten. Da die ursprünglichen Verhältnisse stark geändert hatten, musste die Kehrordnung neu definiert werden: Pro 1 Mütt Kernen Zinspflicht galt künftig die Kehr von 1 Jahr zur Haltung des Stiers. Die Gemeinde selbst, die als sogenannter Trager für einen Grossteil des Zinses haftete, hatte die meisten Kehren zu gewährleisten. An welchen Jahren jeweils die Kehr auf jeden Pflichtigen zutraf, wurde für die kommenden 24 Jahre durch Los bestimmt, wobei es die Gemeinde meist jedes zweite Jahr traf, die anderen Pflichtigen je nach Menge des zu entrichtenden Zinsgetreides dazwischen abwechslungsweise.
1e
Zinsbuch der Gemeinde Adlikon: Verzeichnis der gegenüber der Gemeinde bestehenden Geldschulden (an Bürger ausgeliehene Kapitalien) und Schuldzinskontrolle 1766–1837.
2
Wie IV A 1 e, Schulden, Schuldzinskontrolle 1676–1766.
3
Undatierter «Haupt-Gut-Rodel» 18. Jh. Verzeichnis der Schulden der einzelnen Bürger gegenüber der Gemeinde, inkl. Angabe von Unterpfanden (darunter Hinweise auf verteiltes Gemeindeland), teils Schuldzinskontrolle 1732/40; eingebunden in ein mittelalterliches liturgisches Fragment.