bearbeitet von Dr. Otto Sigg
6 Urkunden 1510–1647; darunter:
Hofrodel 1510 («dis ist mins Herren von Einsidlen und der Gotzhus lütten zu Erlibach Hofrecht»: Klassische grundherrlich- hofgenossenschaftlich-flurrechtliche Offnung bis hin zum Grundzins der 15 Schupposengüter und zur Regelung der Ausstattung der Mühle mit Mahlsteinen usw.; Urteilsspruch 1590 im Streit zwischen der Gemeinde Küsnacht einerseits sowie den Gemeinden Erlenbach und Herrliberg anderseits betr. die Verwaltung des gemeinsamen St.-Georgen-Gutes der Kirche Küsnacht (Erlenbach und Herrliberg fordern wegen durch Küsnacht «hinterrucks» getätigter Ausgaben eine Aufteilung des Gutes, was erfolglos bleibt; hingegen wird festgelegt: Beteiligung an der Verwaltung durch je einen Pfleger von Erlenbach und Herrliberg sowie Beschränkung der Ausgaben auf den Stiftungszweck, nämlich den Bauunterhalt der Kirche zu Küsnacht); Schuldverschreibung 1591 gegenüber der Kirche Erlenbach; Urkunde der Gemeinde Erlenbach 1647 sowie entsprechender Revers von Abt Placidus von Einsiedeln betr. Übernahme des durch Tod des letzten Kehlhofers freigewordenen Kehlhofes Erlenbach durch die Gemeinde Erlenbach zwecks Verkaufs einzelner Güter an einzelne Gemeindeeinwohner (inkl. Garantieleistung der Gemeinde für die Entrichtung der Zinsen).
I A 1: Unterer Teil des Hofrodels 1510 («dis ist mins Herren von Einsidlen und der Gotzhus lütten zu Erlibach Hofrecht»: Klassische grundherrlich-hofgenossenschaftlich- flurrechtliche Offnung bis hin zum Grundzins der 15 Schupposengüter und der Regelung der Ausstattung der Mühle mit Mahlsteinen usw. Abgebildet ist eine Nahtstelle des 115cm langen und 25cm breiten Pergamentrodels, wo eine Bestimmungen zu den «Türli» festgehalten ist: Die Türli sind am Walpurgistag, also am 1. Mai, an den zwei Strassen einzuhenken, also zu Beginn der Wachstumsperiode die eingezäunten Flurbezirke durch Gatter im Strassenbereich zu sichern.
darunter:
Kopie der im Gemeindearchiv von Küsnacht befindlichen Urkunde 1703 mit Auskauf bzw. Teilung des bisher in Küsnacht als Kirchengut verwahrten St.-Georgen-Gutes (aus Anlass der Gründung der selbständigen Pfarrei Erlenbach); undatiertes Verzeichnis 18. Jh. mit Verteilung und Finanzierung der neuerstellten Kirchenstühle.
Jahresrechnungen von Gemeinde-, Kirchen- und Almosengut 1760–1798 (vorangehende Jahrgänge im Archiv der politischen Gemeinde).
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Stillstandsprotokolle 1780–1822.
13 Urkunden 1418–1618; darunter:
Urteilsspruch 1418 einer Kommission der Obrigkeit im Streit zwischen der «Gebursami» zu Küsnacht und der «Gebursami» zu Erlenbach betr. Weiderechte der Erlenbacher im Bereich des Küsnachter Gerichtes (Beschreibung eines Bezirks, in dem die Erlenbacher mit ihrem Vieh und – wie die Küsnachter – mit einem eigenen Hirten zur Weide gehen dürfen); Spruchbrief 1452 des zu Gericht sitzenden Amtmanns des Klosters Einsiedeln zu Erlenbach im Streit um Weiderechte zwischen dem «Dorf» Erlenbach und dem Inhaber des Kehlhofes, Hans Keller; Fertigung 1452 vor dem Erlenbacher Gericht des Klosters Einsiedeln: Bestätigung des Kaufes einer Kammer Reben in Ströwlis Winkel bzw. der Überantwortung dieser Reben nach Tod des Käufers an die St.-Agnesen-Kirche zu Erlenbach, zusammen mit drei weiteren daran anstossenden, im Besitz des Käufers befindlichen Kammern Reben (je «siebenstegig»); obrigkeitliche Bestätigung 1474 des Loskaufs der Vogtsteuer von 21 Pfund Geld, welche die von Erlenbach der Stadt Zürich jährlich zu entrichten schuldig gewesen sind, mit 420 Pfund; obrigkeitlicher Urteilsspruch 1508 im Streit zwischen der Gemeinde Erlenbach (vertreten durch vier der fünf Geschworenen) und einem Privaten betr. Kaufabrede eines an die Gemeindeallmend angrenzenden Grundstückes; obrigkeitlicher Urteilsspruch 1512 im Streit zwischen der Gemeinde Erlenbach und dem Bader zu Küsnacht bzw. der Gemeinde Küsnacht (entgegen der Einsprache des Küsnachter Baders als Inhaber einer ehehaften Badegerechtigkeit wird der Gemeinde Erlenbach das Bauvorhaben einer neuen Badstube bewilligt); obrigkeitlicher Urteilsspruch 1517 (Schutz eines 50-jährigen Gemeindebeschlusses gegen Ansprüche Privater, auf Allmend und Brachweide «allein Melchkühe, Kälber und ein Dorfpfarr [Varre, Zuchtstier] und keine Ross, kein geheilt Stier [Ochse] noch ander Vieh» zur Weide gehen zu lassen; obrigkeitlicher Urteilsspruch 1548 im Streit zwischen dem neu wirtenden Baschli Mock und der Gemeinde Erlenbach (Schutz der Wirtschaft des gemeindeeigenen «Gesellenhauses» vor der Konkurrenz Mocks); obrigkeitlicher Urteilsspruch 1549 im Streit zwischen den Hofleuten zu Lindau und der Gemeinde Erlenbach (nachdem die Erlenbacher in ihren Gemeindebann einbrechendes Vieh der Lindauer mit Todesfolge für eine Kuh festgehalten und misshandelt haben, muss künftig die Zäunungspflicht eingehalten werden); «der Gemeind Erlibach Holtzbann und Ordnung» 1601: Obrigkeitlich bestätigte Forstordnung der Gemeinde Erlenbach zum Schutz des Gemeindewaldes durch Bussenregelung bei Freveln sowie durch Bestimmung der Holzzuteilung (eine Holzgerechtigkeit pro eine herkömmliche Haushofstätte; wird eine solche baulich unterteilt und sind mehrere Haushalte darin untergebracht: nur eine Holzgerechtigkeit), Bestimmung betr. Aufbrüche von Allmendland, inkl. nachträgliche Beschlüsse 1613, 1619 zum Thema des Holzbezugs in unterteilten Häusern; Einzugsbriefe für die Gemeinde Erlenbach 1603, 1618; obrigkeitlicher Urteilsspruch 1604 betr. die Schmiedegerechtigkeit zu Erlenbach (Schutz der unterhalb des neuerbauten Gesellenhauses neu installierten Schmiede zu Erlenbach gegen die Forderung der Schmiede in den umliegenden Gemeinden und der Hufschmiede der Stadt Zürich auf Aberkennung dieser Schmiede; wie die Urkunde meldet, sind viele Gemeindegenossen in dieser Sache nach Zürich gekommen).
Jahresrechnungen des Gemeindegutes 1693–1797; von 1724 bis 1759 vorhandene Serie von Jahresrechnungen kombiniert des Gemeindegutes, des Kirchgemeinde- und Almosengutes sowie des Pfarramtes (Fortsetzung der Serie im Archiv der Kirchgemeinde).
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«Hofrodel einer Gmeind zu Erlibach», erneuert 1630, in der vorliegenden Fassung revidiert und festgehalten 1680 (Fassung von 1510 s. o. unter Kirchgemeinde Erlenbach). Eingebunden in liturgisches Fragment.
IV A 1: Titelblatt des «Hoffrodell einer Gmeind zu Erlibach», erneuert 1630, in der vorliegenden Fassung revidiert und festgehalten 1680.