bearbeitet von Dr. Otto Sigg
5 Urkunden und 1 Pergamentheft 1481–1681: Urteilsspruch 1481 des Komturs von Küsnacht im Streit zwischen dem Kirchherrn von Egg und den Kirchgenossen des «Kirchleins» zu Oetwil betr. Besoldung des Sigristen zu Oetwil (Besoldung künftig vonseiten der Kirchgenossen von Oetwil in teilweiser Verrechnung mit einem gegenüber dem Kirchherrn von Egg schuldigen Zins ab den Widumgütern); «Kilchen urben zu Oettwil», angelegt 1539 (Beschreibung des der Kirche bzw. Kapelle Oetwil zinspflichtigen Widumgutes und der übrigen eingehenden Zinsposten, erstellt im Auftrag der beiden Obervögte zu Stäfa; vollständige Erneuerung des Urbars 1603, eingebunden in ein spätmittelalterliches liturgisches Fragment); «denen von Ötwyl, ouch derselbigen nüwen Kilchgenngeren Brief, Anno 1607»: Bestätigung der Zugehörigkeit der Bewohner der 13 Hofstätten (zu Tachslüthen, in der Aue, in Etzikon, in der Betpur, in der Brunst, zu Holzhausen) zur Kapelle bzw. Kirchgemeinde Oetwil; Urteilsspruch 1633 im Streit zwischen der Gemeinde Egg und der Gemeinde Oetwil im Hof Stäfa betr. eine von der Gemeinde Stäfa den Oetwilern auferlegte Steuer für die vorgenommene Sanierung des bei der Kirche Egg gelegenen Lindenplatzes und der kleinen Glocke (Egg erwartet Steuer auch von den Oetwilern, da diese die Kirche Egg für Hochzeiten und Taufen sowie an den kirchlichen Festtagen benützen würden; Oetwil verweist auf die eigene Kapelle, welche unterhalten werden müsse und an die Egg auch nichts beitrage; Spruch: Da die Oetwiler nicht zur Versammlung eingeladen worden seien, welche über die Bauten beschlossen habe, was unstatthaft sei, verringert sich die Steuer; künftig sind die Oetwiler rechtzeitig einzubeziehen, ebenso zur Abnahme der Kirchengutsrechnung einzuladen); von den Obervögten zu Stäfa der Kirchgemeinde Oetwil erteilter Einzugsbrief 1680 (Einkaufsgelder von Neuzuziehenden, um angesichts der vorgenommenen Sanierungsarbeiten an Kirchengebäude und -mauer, am Geläute und Uhrwerk das Kirchengut zu stärken); obrigkeitliche Bestätigung 1681 des oben erwähnten Spruchbriefes von 1633 im Verlauf eines vor dem Zürcher Rat ausgetragenen einschlägigen Streites zwischen der Gemeinden Egg in der Herrschaft Grüningen und der Gemeinde Oetwil im Hof Stäfa.
I A 2: Titel des «Kirchenurbars» 1539 von Oetwil. Verzeichnung der dem Kirchen- bzw. Kapellengut Oetwil zinspflichtigen Widumgüter durch die beiden Kirchenpfleger. Typisches Beispiel einer administrativen Anstrengung auf Ebene der Kirchgemeinden in Folge der Reformation. Genannt sind die beiden Stäfner Obervögte, die Meister Peter Meyer und Uli Stoll, zwei Exponenten der Saekularisierung.
darunter:
«Erkanntnis» 1647 der Examinatoren in Zürich betr. Ansprüche der Gemeinde Oetwil an die Gemeinde Egg (das Kirchlein Oetwil wird bezüglich des Predigtdienstes weiterhin vom Pfarrer von Hombrechtikon betreut und hat dafür eine gewisse befristete Entschädigung zu leisten; dauernde Entlastung des durch Armenausgaben stark beanspruchten Kirchengutes von Egg; Regelung der Entschädigung der Dienste des Egger Pfarrers Brysacher sowie Regelung der Interdependenz der Pfarrdienste, Kirchengüter und Ausgaben für Bauten zu Egg und Oetwil, das ausdrücklich eine Filiale der Kirche Egg bleibt); Regelung 1727 des Kirchenwegrechts vom Eichbühl zur Kirche Oetwil; Urteilsspruch 1741 im Streit zwischen den sog. alten Kirchgenossen zu Oetwil und den sog. neuen Kirchgenossen (von Ober- und Unterkreuz, vom Betpur und dem Zelgli) betr. Beitrag an die Kosten und an die Fronarbeit für die neuerbaute Kirche und das neuerbaute Pfarrhaus zu Oetwil; «Ausrichtungsbrief der Kirche Egg an die Kirchen Oetwil und Mönchaltorf … 1776» (Auskauf der nunmehr selbständigen Kirchgemeinden Mönchaltorf und Oetwil aus der «Mutterkirche» Egg).
darunter:
Ratserkanntnis 1651 betr. Entschädigung des Pfarrers zu Egg für Gottesdienste in der an sich durch einen Expektanten versorgten Kirche Oetwil; Kopie eines in den Eckstein der neuerbauten Kirche Oetwil gelegten «Briefs» 1725 (Nachricht und Gedicht des Stäfner Pfarrers Kilchsperger zum Neubau); Kopie eines Ratsbeschlusses 1730 betr. Einrichtung und Finanzierung einer selbständigen Pfarrpfrund Oetwil; Akten betr. Sanierung der Kirchenuhr zu Oetwil 1764 f. (u. a. Uhrmacher Salomon Weber von Uster); Akten und Abrechnungen zu neuen Kirchenglocken 1780–1794 (u. a. Verdinge mit den Glockengiessern Mathis von Chur 1780/81); amtliche Bestätigungen 18. Jh. zu Bürgerrecht, Herkunft, Leumund von Personen; Verzeichnis der sich in der Kirchenlade Oetwil befindlichen Dokumente, erneuert 1776 anlässlich der Übernahme einschlägiger Gülten und Briefschaften aus der Kirchenlade Egg (Auskauf der Kirche Oetwil); Quittierungsakten 1776 mit Auflistung der von der Mutterkirche Egg an die neu gebildete Kirchgemeinde Oetwil abgetretenen Schuldbriefe und Grundzinsen; Verzeichnis 1781 der Pfrundeinkünfte zu Oetwil.
Protokolle der Abnahme der Jahresrechnungen 1577/78 und 1598 durch den Pfleger der «Kapellkirche» bzw. «Kapelle» zu Oetwil; «Kapellenrechnung Oetwil» bzw. Rechnung des Kirchleins und später der Kirche Oetwil 1617 ff. bis 1794 (z.T. lückenhaft).
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1760 durch Pfarrer Dietrich Locher angelegte und zurück bis 1736 aus den «Autographen» seiner Vorgänger rekonstruierte Stillstandsprotokolle. (In der Einleitung schreibt Locher, er habe sich sehr gewundert, bei seinem Amtsantritt statt eines «ordentlichen Stillstandes-Buches» nur einige lose und unpaginierte Bogen mit Notizen angetroffen zu haben. Auch berichtet Locher, dass im nach dem Abzug von Pfarrer Hirzel leer stehenden Pfarrhaus Männer von Oetwil pfarramtliche Schriften Hirzels weggenommen und zerrissen hätten usw.).
3 Urkunden 1454–1784: Entkräfteter Lehenrevers 1454 um den Erblehenhof des Klosters Rüti zu Willikon; obrigkeitlich erteilter Gemeinde- und Einzugsbrief 1634 für die beiden Gemeinden Esslingen und Oetwil mit Regelung bürgerrechtlicher Belange (aus den Erläuterungen: Den Hofleuten im Hof Stäfa wurde 1625 eine Erhöhung des Einzugsgeldes bewilligt. Entgegen den Erwartungen haben die beiden Wachten im Hof Stäfa nicht nur das Gemeindegut nicht geäufnet, sondern es vertan und Schulden gemacht, unter anderem 1200 Gulden Steuergeld aufgebraucht, was den beiden Gemeinden Esslingen und Oetwil im Hof Stäfa, welche mit den beiden genannten Wachten im Hof Stäfa alles gemeinsam hatten, aufstiess. Esslingen und Oetwil, den beiden «ennet Bergs absönderlich gesessnen Gemeinden», ist deshalb schon 1631 bewilligt worden, ein eigenes Gemeindegut zu bilden, das bereits 800 Pfund Geld aufweist); obrigkeitliches Appellationsurteil 1784, welches den Einwohnern der Gemeinden der enneren Wacht des Hofes Stäfa (Esslingen, Oetwil, Gemeinde Wydum zu Hombrechtikon) die gleichen Rechte betr. Ausschank von Wein und Most und Setzen von Gästen bei Brot ermöglicht wie den Einwohnern der beiden Wachten am See (Sieg gegen die Einsprachen der Tavernen- und Zapfenwirte zu Esslingen, Oetwil, Hombrechtikon, Mönchaltorf).
I A 2: Gemeinde- und Einzugsbrief 1634 für die beiden Gemeinden Esslingen und Oetwil mit Regelung bürgerrechtlicher Belange und mit faktischer Bestätigung der im Gang befindlichen gemeinderechtlichen Loslösung aus dem Hofverband Stäfa.
darunter:
Verzeichnis 1700 der vorgenommenen Teilung des Gutes der «Gemeinde ob dem Berg im Hof Stäfa» in drei Teile (Oetwil, Esslingen, Hombrechtikon); Erläuterung 1719 für die untere, obere und ennere Wacht des Hofes Stäfa betr. Zuzug in die Gemeinde und Bürgerrecht; Beschluss der Gemeinde Oetwil 1763 gegen Ausbau von Scheunen, Schöpfen und Güterbehausungen durch zuziehende Fremde; Servitut 1787 für den Muster- und Schiessplatz «Boden und Rüti» der drei Gemeinden der enneren Wacht des Hofes Stäfa (Schützengesellschaft auf dem Brunisperg).
darunter:
Dem Seckelmeister der Gemeinde Oetwil zugestellter Ratsbeschluss 1705 allgemeiner Art betr. Unterhalt unehelicher Kinder; Bestätigung 1708 der Obervogtei Stäfa betr. Bussgeld bei Fernbleiben von der Gemeindeversammlung der Gemeinde Oetwil (Erhebung eines Bussgelds, da der grössere Teil der Bürger ungehorsam fern bleibe); Verbot 1719 der Kanzlei Stäfa betr. «Tischgänger»; Extradierung 1744 des Reisgeldes (Kriegskasse) der enneren Wacht Stäfa an die drei Gemeinden ob dem Berg (Übergabe von der Kirche Hombrechtikon an die Kirche Oetwil und von da Verteilung an die Gemeinden Oetwil, Esslingen und Hombrechtikon); Protokoll von Gemeindebeschlüssen 1764–1772 u. a. betr. Kauf einer Feuerspritze, betr. Bürgerrechtswesen; Urkundenkopien 18. Jh. betr. Wirten.
Rechnung 1696–1699 der Gesamtgemeinde «ob dem Berg» der enneren Wacht des Hofes Stäfa (inkl. Inventar: 24 F.uerkübel, verteilt auf Hombrechtikon, Esslingen, Oetwil und Riet, 21 F.uerhaken, 1 Springstock des Feuerhauptmanns, 1Teuchelbohrer; 13 Juch. Acker und Weide, die Rüti und der Boden genannt, mit einer neuerbauten Schützenmauer); Protokollnotiz betr. bevorstehende Aufteilung des Gemeindegutes auf die Gemeinden Hombrechtikon, Esslingen und Oetwil; Vierjahresrechnungen der Gemeinde Oetwil 1701–1800.
Ehemalige Armengemeinde
Rechnungen des Armengutes 1778–1798.