Archivführer der Zürcher Gemeinden und
Kirchgemeinden sowie der städtischen Vororte vor 1798

bearbeitet von Dr. Otto Sigg


  

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Stäfa (Bezirk Meilen)

I A Urkunden auf Pergament

16 Urkunden und ein Pergamentband 1465–1787 (und 1825): «Hoflüte-Brief gegen dem Ampt» 1465 (obrigkeitliche Bewilligung für die Leute des der Stadt Zürich zugehörenden Hofes Stäfa, welche ihre der Stadt schuldige Gesamtsteuer von 35 Gulden auf Leib und Güter der einzelnen Hofangehörigen verteilt haben, bei Nichtbezahlen der Steueranteile durch Einzelne die entsprechenden Gülten und Güter, auf welche die Steueranteile verlegt worden sind, anzugreifen und sich solchermassen schadlos zu halten); Urkunde 1475 von Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich mit Bestätigung des Loskaufs der gemeinen Hofleute zu Stäfa von der der Stadt Zürich wegen ihrer Herrschaft Grüningen zustehenden Steuer von 35 Gulden mit einer Loskaufsumme von 700 Gulden; obrigkeitliche Bestätigung 1489, denen von Stäfa gnadenhalber die Verpflichtung erlassen zu haben, bei Baufälligkeit des Schlosses Grüningen einen Drittel der Ziegel und anderes zu liefern (die von Grüningen haben die anderen zwei Drittel zu liefern; Erlass dieser Verpflichtung im Gefolge des Waldmann’schen Spruchbriefes nach der Hinrichtung von Bürgermeister Hans Waldmann 1489); obrigkeitlicher Urteilsspruch 1526 im Streit zwischen der Gemeinde der Hofleute zu Stäfa und dem Kloster Einsiedeln betr. Ansprüche des Klosters am Heuzehnten zu Stäfa (keine generelle Verpflichtung zur Entrichtung des Heuzehnten, sondern lediglich im Rahmen der umschriebenen vormaligen Verpflichtung); Bestätigung 1526 des Armenhauses St.-Jakob an der Sihl betr. Ablösung eines Schuldbriefes von 70 Gulden durch die Kirchgemeinde Stäfa; obrigkeitlich bestätigte Verpflichtung 1529 für zwei Zugezogene, in das durch die Hofleute von Stäfa angelegte Gemeindegut von 400 Gulden ein Einzugsgeld zu entrichten (inkl. Festsetzung der Einkaufstaxe für künftig sich in Stäfa Niederlassende); obrigkeitlicher Urteilsspruch 1551 («Urfed») im Streit zwischen dem Kloster Einsiedeln und den Gemeinden Stäfa und Uerikon betr. Zehntenansprüche des Klosters (der Anspruch des Klosters auf generelle Verpflichtung zur Entrichtung des Heuzehnten, wie vor kurzem erfolgreich in Hombrechtikon durchgesetzt, wird aufgrund der vorgelegten Offnungen und des Urteils von 1526 abgewiesen und auf die Verpflichtung für genau umschriebene Güter reduziert); obrigkeitlicher Spezialregelung 1554 betr. das Einzugsgeld der Gemeinde Stäfa (die Pfarrherren haben kein solches zu entrichten, wenn sie nicht Haus und Hof erwerben); obrigkeitliche Festsetzung 1556 gewisser herrschaftlicher Taxen, deren Höhe beklagt worden ist (Taxen für Untervogt und Gehilfen bei Gefangennahme von solchen diesseits oder jenseits des Bergs, welche Gebote des Vogtes oder des Klosters Einsiedeln übersehen haben; Taxen für die fünf Geschworenen zu Stäfa und die drei Geschworenen jenseits des Bergs für gewisse Amtshandlungen; Bestimmungen zu Taxen bei Verpfändungen); Urteilsspruch 1559 im Streit zwischen der oberen und unteren Wacht der Kirchhöri Stäfa einerseits und der Wacht ob dem Berg anderseits betr. Anlage einer Leib- und Vermögenssteuer zur Äufnung eines Vorrates für die gesamte Gemeinde (der von Misstrauen getragene Wunsch der Bergwacht, die Steuer zur Bildung eines separaten Gutes zu erheben, wird abgewiesen, die Gemeinsamkeit der Gesamtgemeinde betont, jedoch die möglichst korrekte Verwaltung des Steuergutes durch je einen Steuermeier aus jeder Wacht sowie durch andere Massnahmen festgelegt); Einzugsbrief 1600 für die Hofleute zu Stäfa; Spezifizierung 1719 zu Einkaufs- und Niederlassungsbestimmungen von 1704; obrigkeitlicher «Rechtspruch, was die im Hof Stäfa für den Auskauf ihres Falls dem Gottshaus Einsiedeln geben sollen … 1619» (Auskauf der leibeigenschaftlich- feudalrechtlichen Abgabe des sog. Falls durch die Bewohner des Hofes Stäfa mit 1200 Gulden, Befreiung des Klosters von der Gegenverpflichtung von Ausgaben für Messwein, für Seile des Trottbaums, für die Armen, für die Haltung der Wucherstiere und für die Lieferung des Messgewandes; spezielle Regelung für künftig einheiratende leibeigene Frauen); obrigkeitliches Privileg 1639 für Gemeinde und Hof Stäfa, jährlich zwei Jahrmärkte (14 Tage nach der alten Fastnacht und am 16. November) zu Oetikon halten zu dürfen (als Gegenleistung hat die Gemeinde Stäfa Bauholz und Steine für die Erbauung des neuen Kornhauses in Zürich geliefert und Arbeit daran geleistet sowie versprochen, die Strasse zum Oetiker Markt zu unterhalten); obrigkeitliches Appellationsurteil 1787 im Streit innerhalb der Kirchgemeinde Stäfa in Sachen Neuordnung der Kirchenstühle infolge Bevölkerungswachstums (ein erstinstanzliches Urteil, den Mehrheitsbeschluss der Gemeinde, mehr Weiberörter auf Kosten fester Männerstühle einzurichten als rechtens anzuerkennen, wird gestützt); Band: «Hoffrodel oder Offnung des Hoffs Stäfan, ernüweret und nach Sag und Inhalt des in 1619ten Jar beschechnen Usskhouffs umb die Pflichten des Fahls gegen Einsidlen; dessglychen eines in A° 1637 ufgerichten alhie nebent deme, so im 1597ten Jar der Besiglung halber gemacht worden, auch ynverlybten Vertrags; mit zugesetzten nothwendigem Bericht, wo des einen oder anderen Articuls halber Verenderung fürgfallen. Wider bereiniget, sambt einem Bericht umb die Ufrichtung des Wochenmarckts zu Ötikon, alles zusammen verfasset Anno 1637» (umfassendes Satzungsrecht für den Hof Stäfa); Zehntenloskaufsurkunde 1825 des Klosters Einsiedeln für den Zehntenbezirk Stäfa.

Hofrodel/Offnung Stäfa, 1637

I A 17: Titelblatt des Hofrodels bzw. der Offnung des Hofes Stäfa 1637.

 

II A Akten

darunter:
Obrigkeitliches Schreiben 1578 an den Stäfner Obervogt Tubenman betr. Handhabung des Bezugs des obrigkeitlichen Schirmgeldes bei Einzug und Niederlassung in den Gemeinden; Quittung 1620 des Abtes von Einsiedeln betr. vollständige Bezahlung der Ablösungssumme des Falls (s. unter I A, 1619); Quittung 1636 des Landvogtes zu Grüningen betr. Loskauf des der Herrschaft Grüningen schuldigen Falls von Bewohnern auf Kreuzlen im Hof Stäfa; Quittung 1666 des Klosters Einsiedeln betr. Loskauf aus der Leibeigenschaft von Heinrich Wirtz von Erlenbach; verschiedene Bescheinigungen 17./18. Jh. über Geburt, Tod, Heimat, Ehesachen; Akten 1719/22 zur Einführung des Abendmahls im Sitzen; Akten 1742 zum Rapperswiler Zoll; entkräfteter Schuldbrief 1790 der Kirchgemeinde Stäfa (Aufnahme von 20 000 Gulden beim städtischen Seckelamt !); Akten, Abrechnungen zu Sanierung und Unterhalt des Kirchengebäudes 1658–1687; Tabellen, Abrechnungen 1689, 1697, 1700 betr. Steuerveranlagungen, Finanzierung des Kirchenneubaus; Bauabrechnung 1760; «Bau-Rechnung über die Erneuerung der Kirche zu Stäfa … 1788», inkl. «Glockenrechnung» 1798/1800; «Rechnung über Verkaufs- und Einzugswesen wegen erneuerter und vermehrter Bestuhlung in der Kirche Stäfa» 1788/92 sowie «Baurechnung … wegen Reparierung der Bestuhlung» 1792/93; Fragment einer in 40 Versen vertonten «Trauergeschichte» betr. ein Schiffsunglück bei Stäfa 1764 mit Todesfolge für 18 Personen, verfasst von Hans Heinrich Homberger von Ottikon.

III A Jahresrechnungen

«Kilchen-Rechnung zu Stefan» 1618; Zweijahresrechnungen des Kirchengutes 1659–1798 (wenige Lücken).

IV A Bände

1a und 1b
Stillstandsprotokolle «1. Band» 1774–1787; «2. Band» 1787–1793.

IV B 1a

Stillstandsprotokolle «3. Band» 1793–1814.

Politische Gemeinde Stäfa

I A Urkunden auf Pergament

1 Urkunde 1644: Urteilsspruch 1644 im Streit zwischen Schärermeister Ammann am Haselbach und dem Dorf Oetikon betr. Wasserbezug ab dem durch das Dorf Oetikon neu gefassten und erbauten Brunnen (Ammann ist bei Wassermangel oder Hochwasser im Haselbach Wasser für dessen Badstube zuzuführen, ausser donnerstags, weil dann am Oetiker Wochenmarkt der Wasserfluss nicht beeinträchtigt werden darf; Brunnengeld für Neuzuziehende; Busse bei Verschmutzung).

I B Verträge auf Papier

darunter:
Vertrag 1732 betr. Bau des Schützenhauses; «Vergleichsbrief» 1733 zwischen dem Stillstand zu Hombrechtikon und der Gemeinde in der oberen Wacht betr. Einzugs- und Hintersässengeld sowie Armenversorgung im Grüt (nach Hombrechtikon kirchgenössige Angehörige der Gemeinde in der oberen Wacht Stäfa); Beschreibung 1740 der Marchen des Einsiedler Zehnten in der Eichwies in der Pfarrei Hombrechtikon; Kopie des Urbares 1746 betr. die Zehnten des Stifts Einsiedeln in den Gemeinden Stäfa, Hombrechtikon «und selbiger Enden»; «Ratserkanntnis zwischen der Kirche Hombrechtikon an einem, dann der Gemeinden Ober- und Unterwacht Stäfa am andern Teil betreffend die Bezahlung des Kirchenguldens nach Hombrechtikon, … 1770»; Ratsbeschluss 1793 betr. Einschlags neuer Reben im urbarisierten Teil des Gemeinwerks der unteren Wacht Stäfa und betr. Verteilung von Gemeindeholz.

II A Akten

darunter:
Metzgordnung, Kornhaus und Kornmarkt zu Stäfa, Bürgerrecht, 17./18. Jh.; Feuerwehrordnung 1755 der Gemeinde der oberen Wacht des Hofes Stäfa; Brunnenordnung 1761 der Gemeinde Oetikon; Akten der Ryffelstiftung 18. Jh. (inkl. Kopie der testamentarischen Stiftung 1745 durch das Ehepaar Untervogt Rudolf Ryffel).

III A Jahresrechnungen

Mehrjahresrechnungen der Gemeinde der oberen Wacht (ob dem Haselbach) 1663–1800 (mit Lücken); Rechnungen der Ryffelstiftung 1784–1787, 1797–1800.

IV A Bände

1
Urbar über die der Kirche Stäfa zustehenden Zinsen, angelegt 1614 (inkl. Pfandbeschreibungen, Nachträge bis 19. Jh.).

2
Inventar 1748 des Nachlasses von Untervogt Rudolf Ryffel zu Oberhausen (Ryffelstiftung).

3
«Zins-Rodel aller Tragereien in dem Hof Stäfa um daselbstige Gefäll, welche dem fürstl. Gotteshaus Einsiedeln, der St.-Johannsen-Pfrund und der Kirche Ufenau gebühren, A° 1746.»

4
Zwei Exemplare: «Abschrift der Zehnten-Bereinigung zu Stäfa und Hombrechtikon A°. 1746» (Zehntenurbar betr. die dem Kloster Einsiedeln zustehenden Zehnten).

5
«Urbarium aller Weid-, Holz- und Einzugbriefe, so auch aller anderen Urkunden, Urteilen, Schriften, welche in der Lade einer Ehrsamen Gemeind der unteren Wacht Stäfen verwahrlich aufbehalten werden»; im Jahr 1744 durch Landschreiber Hans Heinrich Billeter angelegter Kopialband. Kopien von 68 Rechtsdokumenten von 1477 (Einzugsordnung, Holz-, Flurund Nutzungsordnung der eine Gemeinde bildenden Holzgenossen zu Oetikon, Oberhausen und Uelikon) bis 1741(Weidgangstreit zwischen den Holz- und Weidgenossen in der unteren Wacht auf dem Berg sowie den Dörfern Oetikon und Oberhausen); umfassende Sammlung von Urkunden und Dokumenten nutzungsrechtlicher Art betr. die Gemeinde der 105 Wacht- und Holzgenossen der unteren Wacht des Hofes Stäfa.

Privatwaldverband Unterwacht Stäfa

(Archiv der Gemeinde der drei Dörfer Oetikon, Oberhausen und Uelikon). S. detailliertes Inventar des 2003 verstorbenen alt Stadtarchivars Paul Guyer, erstellt anlässlich der Deponierung des Archivs des Privatwaldverbands Unterwacht im Gemeindearchiv, 1982.

I A Urkunden auf Pergament

11 Urkunden 1477–1741: Obrigkeitliche Bestätigung 1477 der Bussenordnung der gemeinen Holzgenossen der Dörfer Oetikon, Oberhausen und Uelikon bei Holzfrevel; Bussenordnung bei Holzfrevel 1559; von den sog. «Dreiern» festgehaltener Gemeindebeschluss der drei Dörfer Oberhausen, Oetikon und Uelikon 1547 betr. Ernte der gemeindeeigenen Birnen, betr. Beschränkung von Weidevieh auf der Allmend (drei Haupt Vieh, zwei Kälber als ein Haupt gezählt) und betr. Austeilung von Holz; Urkunden betr. Wegrechte im Waldbereich 16. Jh.; Urkunden 1548, 1688 betr. Bau von neuen Häusern und entsprechenden Unstimmigkeiten in Bürgerrecht und Holznutzung; Einzugsbrief 1689 für die Gemeinde der drei Dörfer Oetikon, Oberhausen und Uelikon; Urteilsspruch 1689 in einem Wegrechtsstreit zwischen den 105 Genossen der unteren Wacht und einem Bürger im Langholz in der Gemeinde Oetwil; Urteilsspruch 1741 in Weidgangstreit (s. unter IV A 5, Gemeinde Stäfa).

I B/II A Verträge auf Papier, Akten

darunter:
Kopie des Urteilsspruchs 1485 im Streit zwischen denen von Hombrechtikon einerseits und denen aus den drei Dörfern Oetikon, Uelikon und Oberhausen anderseits, alle im Hof Stäfa (Ausschluss von Hombrechtikoner Weidevieh von der Allmend der drei Dörfer); Ratsentscheid 1550 in einem Streit um Aufbrüche von Allmendland in der Gemeinde Stäfa mit Einkerkerung von zwei Opponenten; «hochoberkeitlich erteilte Metzgordnung der ehehaften Metzg zu Stäfa» 1660/ 1679; Dokumente betr. Verkauf 1688/89 der bis anhin den beiden Wachten zustehenden Metzgereigerechtigkeit; Dokumente mit Handänderungen von Waldstücken im Zusammenhang mit den 105 Holz- und Weidgenossen; Akten betr. Metzgereigerechtigkeit 18. Jh.; Akten zu flur-, bau- und nutzungsrechtlichen Belangen vor allem im Bereich der Gemeinde der drei Dörfer Oetikon, Oberhausen und Uelikon (z. B. Beschränkung 1740 des einst 75 Stück zählenden, nun auf 150 Stück angewachsenen Weideviehs auf der Allmend der Gemeinde der 105 Holz- und Weidgenossen); Rüge der Obervögte 1750 an der Gemeinderechnung; Projektpapier 1792 betr. Aufteilung von Gemeinwerk und Waldung der 105 Holzgenossen zwecks Äufnung einer ertragsreichen Landund Forstwirtschaft, mit Verzeichnis der Holzbesitzer.

III A Jahresrechnungen

Mehrjahresrechnungen der «Gemeinde [der 105 Holz- und Weidgenossen] der unteren Wacht unter dem Haselbach in der Vogtei Stäfa» 1657–1755.

IV A Bände

1a
«Gemeindsprotokoll für die 105 Genossen der Unterwacht Stäfa» 1791–1824.

Unsigniert

Verzeichnis der Privatisierung bzw. der Aufteilung von Allmend und Wald an die 105 Genossen 1792/1800 (1792 erfolgten Rodung und Aufteilung des siedlungsnahen Allmendlandes am Südhang, 1800 die Aufteilung des als Wald belassenen oberen Teils; grundbuchmässige Beschreibung der Zuteilungen).
Pläne: Geometrischer Plan der Allmendverteilung 1793, von Feldmesser Heinrich Bosshard von Rümikon (inkl. Kopie 19. Jh.).

Ehemalige Armengemeinde

III A Jahresrechnungen

Mehrjahresrechungen des Almosengutes der Kirche Stäfa 1757–1798.

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