Archivführer der Zürcher Gemeinden und
Kirchgemeinden sowie der städtischen Vororte vor 1798

bearbeitet von Dr. Otto Sigg


  

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Stammheim (Bezirk Andelfingen)

I A Urkunden auf Pergament

12 Urkunden 1509–1671; darunter:
Kaufbrief 1509 betr. Kauf des Oberhofs zu Eschenz durch die Pfleger von St. Anna zu Stammheim um 630 Gulden; Lehenbriefe und Lehenreverse 1523, 1567, 1593, 1618, 1671 betr. den Oberhof oder Teile davon (Verleihung durch die St. Annapfrund an Bauern zu Eschenz erblehenweise); Urbar 1642 über die der Pfarrkirche Unterstammheim zustehenden Zinsen und Kernengülten; Urbar 1660 betr. die gegenüber der Pfarrkirche Unterstammheim jährlich fälligen «Spend- Brote» (Verzeichnis der Pflichtigen zu Ober- und Unterstammheim, Guntalingen, Waltalingen und Schlattingen mit Nennung der Anzahl der zu spendenden Brote, inkl. Angabe der entsprechenden Unterpfande); «Beschreibung der Pfarr- Kirchen zu Understammen zehendbaren Güeter» 1663.

II A Akten

darunter:
Verzeichnis von Vermögen und Einkommen der Pfarrkirche Unterstammheim 1654; Verzeichnis der Schuppisgüter 1658 (zinsbar der Kirche Unterstammheim?); div. notarielle Instrumente und Verwaltungsakten bezüglich Kirchengut, div. Lehenbriefe des St.-Anna-Gutes; jährliche Abrechnungen zum Armengut 1719–1727 (inkl. Ausgaben an einzelne Bedürftige); Rödel 18. Jh. betr. Einnahmen an Zehnten, Handrödel betr. jährliche Einnahmen und Ausgaben der Kirchgemeinde 18. Jh., Urbar zu den Spendbroten 1733 (s. Spendbroturbar 1660 unter Urkunden); «Schuld-Libell» 1735 (Verzeichnis der gegenüber der Pfarrkirche Unterstammheim bestehenden Schulden, neu erstellt, weil die Schuldbriefe 1702 einer Feuersbrunst zum Opfer gefallen sind), Rechnungsakten zum Kirchenneubau 1779–1791 inkl. einzelne Ausgaben an Handwerker usw., Verzeichnis der Kirchenstühle 1782, Verzeichnis der Kommunikanten 1783.

III A Jahresrechnungen

Vierjahresrechnung 1779–1782 betr. Kirchengütli Oberstammheim; Jahresrechnung 1782 des Kaplaneigutes Stammheim; Jahresrechnung 1782 des St.-Anna-Gutes Oberstammheim.

IV A Bände

Zwei Bände jährliche Abrechnung betr. «Kirchenschulden» (gegenüber der Kirche fällige Schulden und Schuldzinsen) 1706–1790–(19.Jh.).

Ehemalige Filialkirchgemeinde Waltalingen

I A Urkunden auf Pergament

5 Urkunden 1492–1551: Schuldinstrumente 1492, 1493, 1519, 1530, 1551 zugunsten der St.-Antonius-Kappelle zu Waltalingen; 2 Urbare: In mittelalterliches liturgisches Pergamentfragment eingebundenes Urbar betr. Grundstücke, Zinsgüter und Zinseinnahmen der St.-Antonius-Kapelle zu Waltalingen 1535/37; Urbar 1585 der Kapelle zu Waltalingen über die Einnahmen an Kernen- und Schuld-, bzw. Geldzinsen (inkl. Nachträge bis 17. Jh.).

Urbar ehemalige Filialgemeinde Waltalingen

Ehemalige Filialgemeinde Waltalingen, Urkunde I A5: Im Jahr 1535 angelegtes Urbar der St.-Antonius-Kapelle Waltalingen. Kommentar dazu siehe nächste Abbildung

 

II A Akten

darunter:
In mittelalterliches liturgisches Pergamentfragment eingebundenes Rechnungsbuch mit Abnahme der Jahresrechnung der «Capell S. Antonij zu Waltalingen» 1533–1566; Register zum Zinsurbar 1653; Beiträge der Kirchenpflege Waltalingen an den Kirchenbau zu Stammheim 1659, 1779; «Ordnung

der gefreiten Schul zu Waltenlingen A¡ 1737» (Vermerk:

«Soll in der Kirchenlad ordenlich aufbehalten werden»); Verteilung 1779 der Kosten für die neuerbaute Kirche Stammheim unter die Gemeinden Stammheim, Waltalingen und Guntalingen, Nussbaumen, Schlattingen und Uerschhausen (totale Baukosten inkl. Entschädigung für Frondienste: über 11 151 Gulden).

Rechnungsbuch St. Antonius

II A 1: 1533 angelegtes Rechnungsbuch der Filiakirche St. Antonius zu Waltalingen. Beide Verwaltungsbände – d. h. das oben abgebildete Urbar 1535 sowie das hier abgebildete Rechnungsbuch – sind in wahrscheinlich damals bis vor Kurzem in der Kapelle noch gebrauchte pergamentene Liturgietexte gebunden worden. Im durch Pfarrer Laurenz Meyer von Stammheim am Montag nach St. Antonius 1535 (18. Januar) verfassten Urbar sind auf dem Deckblatt die Zeugen für die Rechtmässigkeit der Urbarisierung aufgeführt, nämlich Claus Urich, Vogt, Jacob Urich und Hans Herman, von Guntalingen, als Pfleger, sowie Jacob Beringer und Heinrich Beringer, Vierer, sowie Hans Fritschi und Urich Martin aus der Gemeinde Waltalingen. Das 1533 durch Pfarrer Meyer (der sich hier latinisierend «Agricola» nennt) angelegte «Rächenbuch der Capell S. Antonij» zu Waltalingen (reichend bis 1566) ist ebenfalls augenscheinlich ein Kind der jungen Reformation, die es mit der Rechenschaft des Kirchengutes sehr ernst nahm.

 

III A Jahresrechnungen

Jahresrechnungen des Kirchengutes Waltalingen 1638–1798 (mit wenigen Lücken).

IV A Bände

Zwei Bände Zinskontrolle 1659–1677 und 1677–1707 (Vorwort: «Hernach folgend die jährlichen Kernen- und Gelt- Zins wie ouch die Restantzen so hernach geschriebne Personen der Kilchen zu Waltalingen luth darumb uffgerichten Urbars und Brieffen, so in der Kilchenlad zefinden, zethund schuldig … »).

Nachtrag

Staatsarchiv Zürich; geschenkte und gekaufte Urkunden C V 3 Sch. 2d:

Ursprüngliche Provenienz ist wahrscheinlich ein Archiv des Amtes Stammheim.
Urkunden 1505–1742: Durch Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich ausgestellte Kaufurkunde 1505: Vogt Wirt und Gattin zu Stammheim verkaufen um 1000 Gulden im einzelnen aufgeführte Zehntenrechte an das Gotteshaus Ittingen (der jeweilige Zehnteninhaber muss den Wucherstier für die Gemeinde Niederstammheim stellen; die Urkunde diente als Einband für einen Frevel- und Bussenrodel 1581/82 eines «unteren Amtes» wohl im Aargau); Spruchbrief 1506 von Tädingsleuten (nämlich dem Ammann des Klosters Ittingen sowie Männern von Hüttwilen, Trüllikon und Truttikon) mit rechtlicher Präzisierung eines eben erst in Weidgangstreitigkeiten zwischen den Gemeinden Oberund Niederstammheim einerseits und der Gemeinde Schlattingen anderseits erlassenen Spruchs; Urkunde 1512 mit Zinsverkäufen durch die St.-Anna-Kapelle zu Oberstammheim; Vertrag 1521 zwischen den Gemeinden Oberstammheim (mit dem Bürgermeister von Stein am Rhein und dem Ittinger Ammann als «Zusätzer») und Niederstammheim (ebenfalls mit «Zusätzern» u. a. von Etzwilen) betr. Ackeret und Eichelernte auf der beiden Gemeinden gemeinsamen Allmend (gemäss Vorwurf hätte Oberstammheim die Eichen auf der Allmend grösstenteils ausgerodet sowie Äcker angelegt und würde nun auch die restlichen Eicheln aggressiv nutzen; im Vertrag wird gegenseitige Absprache betr. Eichelmast und -sammeln vereinbart; die in den Unterstammheimer Reben und Trauben Schäden verursachenden Schweine von Oberstammheim sind auf eigenem Gemeindegebiet zu halten); Urteilsspruch 1538 im Streit zwischen den Gemeinden Ober- und Niederstammheim betr. Weiderechte (im Spruch werden Grenzen und Marchen zwischen beiden Gemeinden, aber auch Bereiche mit gemeinsamem Weidgang sowie Wegrechte beschrieben; Zusatz mit Marchenbeschreibung 1653); «Wyber-Brief beden Stammen» 1654 (auf Bitte der Gemeinden Ober- und Unterstammheim durch die Obrigkeit erlassene Bestimmung, wonach Witwen und ledige Töchter von ausserhalb der beiden Gemeinden bei Heirat mit Gemeindebürgern über wenigstens 150 Gulden Kapital verfügen müssen; entsprechend «leichtsinnige und unordentliche Ehen» würden die Gemeindegüter und das Kirchengut belasten); vom Zürcher Obervogt zu Steinegg ausgestellter «Brief» 1742 mit Regelung des Bürgerrechts des als Ansässe und Inhaber auf der Thalmühle bei Oberstammheim wohnhaften Zürcher Bürgers Johann Waser (in Anwesenheit von Peter Wehrli, Müller und Zürcher Bürger zu Gisenhard, werden Holz- und Weidenutzung Wasers sowie seine Bürgerrechtsabgaben an die beiden Gemeinden Oberund Unterstammheim geregelt).

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