bearbeitet von Dr. Otto Sigg
(«Niederstammheim» anstelle der heutigen Bezeichnung Unterstammheim gemäss Vorkommen in der jeweiligen Quelle aufgeführt).
34 Urkunden 1439–1685; darunter:
Kaufbrief 1439 vor dem Gericht zu Stammheim um den halben Teil des Hofes zu Tettenbol am Stammerberg (privates Kaufgeschäft; Kaufbrief betr. Kauf des ganzen Hofes durch die Gemeinde Niederstammheim 1485 in Urkunden des Pfarrarchivs); Erklärung der beiden Kirchenpfleger zu Stammheim 1467 betr. der Lieferung von Wachs in die Kirche durch das Kloster St. Katharinenthal (es siegelt Untervogt Hans Wirt zu Stammheim); Spruchbriefe 1481, 1512 und 1542 im Weidestreit zwischen den Gemeinden Niederstammheim und Schlattingen; Kaufbrief 1495 mit Kauf des Hofes Eppelhusen, der Furtmühle, des Bannes und der Gerichte des Dorfes Nussbaumen durch «gemeine Gebursame und Hindersässen» zu Stammheim (Kaufbrief 1492 betr. Kauf dieser Kaufmasse durch das Kloster St. Georg zu Stein am Rhein im Zusammenhang mit einer Verpfändung des Junkers von Klingenberg gegenüber der Gemeinde Stammheim im Depot Pfarrarchiv); Spruchbriefe 1521, 1545 betr. Streit zwischen den Gemeinden Ober- und Niederstammheim um die gemeinsame Nutzung der Eichelernte und -mast («Ackrung»); weitere Spruchbriefe 16./17. Jh. zu gemeinen Nutzungs- und Wegrechtsverhältnissen zwischen Ober- und Niederstammheim sowie im Verhältnis zu Rychlingen und Wagenhausen und im Verhältnis zum Schloss Girsberg (1617); Spruchbriefe 1521 und 1522 um Weide- und Wegrechte der Gemeinde Niederstammheim im Verhältnis zur Furtmühle; Urteilsspruch 1552 betr. gegenüber dem Stift von St. Gallen zehntenfreie Güter zu Niederstammheim; Kaufbrief 1566 mit Kauf des Rechtes auf den sog. Holzhafer durch die Gemeinde (bisheriges Recht des alten Kehlhofes); «Zinsverschreibung» 1590: Gegen ein Darlehen von 1200 Gulden verschreiben Ober- und Niederstammheim den Jahreszins ab dem Hof Eppelhusen der Stadt Winterthur (inkl. Vermerk 1604 betr. Loskauf der Schuld); Urkunde 1652 betr. Teilung des bis anhin gemeinen Gutes zwischen Ober- und Unterstammheim (inkl. Auskauf des bis anhin gemeinen Hofes Eppelhusen durch Oberstammheim, weiterhin gemeinsame Schule in der St. Annapfrund, Sonderung und Regelung betr. gemeinsame Flurnutzungsrechte und betr. Gemeindeversammlung); Rechtsinstrumente betr. die Furtmühle 1653, 1654, 1685 (u. a. Weiderechte); Urkunden 1655, 1660 und 1673 betr. Brunnenwesen, Wasserversorgung, Feuerweiher. 27 Urkunden 1388–1735 aus dem Pfarrarchiv Stammheim (im Gemeindearchiv deponiert 1971); darunter:
Hinweise s. unter Urkunden der polit. Gemeinde Unterstammheim, oben; sodann Kaufinstrumente um den Hof Eschenz 1388–1452 bzw. Verkauf dieses grundherrlich der St. Annakapelle zu Oberstammheim zustehenden Hofes zu Erblehen an Eschenzer Hofbesitzer 1523; «Weidbrief gegen der Gemeind Guntellingen» 1510 (Regelung gemeinsamer Rechte zwischen Niederstammheim und Guntalingen); Schuldinstrumente 1570 und 17./18. Jh. vor allem privater Natur und im privaten Zusammenhang mit Pfarrherren zu Stammheim.
darunter:
«Satzungen» 1562 der «beiden Gemeinden» Ober- und Niederstammheim (Bürgerrecht, Flurrecht, Weinhandel, volkswirtschaftliche Aspekte betr. Weinbau, Weinökonomie, Ordnung für Wirt und Stubenknecht und betr. Wirten, Betragen in der Öffentlichkeit, Erbrecht, Hochzeiten, Nachträge bis 1658); Akten betr. den gemeindeeigenen Hof Eppelhusen und die Furtmühle, Betreuung des Weihers Eppelhusen; «Fischrödel», Fischereiwirtschaft betr. diesen Weiher 1598–1647; Schuldbriefe gegenüber der Gemeinde; Verzeichnisse der Gold- und Silbermünzen der beiden Gemeinden Ober- und Unterstammheim; Verzeichnisse 1630er- und 1640er-Jahre zu den erhobenen staatlichen Kapitalsteuern (Kriegssteuer); Inventare der Gemeindestube; Akten zur Gemeindeökonomie und zum Gemeinderechnungswesen, Zinsbüchli der Gemeinde 17. Jh.; flur- und weiderechtliche Belange.
Heft mit tabellarischen Übersichten zu den Gemeinderechnungen 1653 bis frühes 19. Jh., inkl. chronologische Notizen zu besonderen Ausgabenposten; Kurzverzeichnisse 1750– 1778 des Gemeindegutes anlässlich der Rechnungsabnahme.
1
Stubenviererbuch, angelegt 1591, Einträge bis 1696. Gemeindewirtshaus in der Gemeindestube im Gemeindehaus: Protokolle der Abnahme der jährlichen Rechnung der Stubenvierer durch die Gemeinde, Angaben zu den getätigten Weinkäufen und dem entsprechenden Ausschank in der Gemeindestube (Mengen, Preise, Gewinn), Ausgaben wie Spesen, Löhne, baulicher Unterhalt der Stube, Ausgaben für Geschirr und Inventar.
2
«Spend-Brot-Rodel, ausgezogen aus dem erneuerten Spend- Brot-Urbario 1733»: Schuldkapitalien und Schuldzinsen (Schuldzinskontrolle bis 1793) gegenüber der Stiftung des sog. Spendbrotes.
3.1 «Rechenbuch der Gmeind Under-Stammheim …», angelegt 1666 (Band 5 einer nicht mehr existierenden Reihe): Verzeichnung und Kontrolle betr. die gegenüber der Gemeinde fälligen Schuldzinsen 1666–1716. Hinten im Band: Inventar 1679 (–1693) des «Gemeindegehalters» (Bargeld, Silberbecher) und Verzeichnis der 13 gemeindeeigenen Weinfässer.
3.2 «Rechenbuch …», angelegt 1770 (Inhalt wie 3.1), nachgeführt bis 1840.
IV A 1: Titelblatt des 1591 wohl von Hans Harder angelegten Stubenvierer- Buches mit einem 1603 durch Rudolf Zäller, «Schryber zu Stammen» beigefügten Motto: «Dyn Angesicht du gen Hymell richt. Was Yrdisch, ist dein Widerficht [Widerstand] …».