Archivführer der Zürcher Gemeinden und
Kirchgemeinden sowie der städtischen Vororte vor 1798

bearbeitet von Dr. Otto Sigg


  

Politische Gemeinde Waltalingen (Bezirk Andelfingen)

Ehemalige Zivilgemeinde Waltalingen

I A Urkunden auf Pergament

Ursprünglich 37, zum Zeitpunkt der Inventarisierung noch 36 Urkunden 1524–1741; darunter:
Urteilbrief 1524 des beim Moos zwischen Neunforn und Waltalingen tagenden Thurgauer Landgerichts betr. gemeinsamen Weidgang der beiden genannten Gemeinden in diesem Moos, bzw. betr. eine allfälligen Grenzziehung bei weiteren Uneinigkeiten; «Vertragbrief» 1533 ausgehandelt durch vier Ossinger Schiedsleute betr. die Grenzen und Marchen der Weidenutzung zwischen Waltalingen und Guntalingen; Schiedsspruch 1541 betr. Weidenutzung zwischen Waltalingen und Guntalingen einerseits und Gisenhard und Ossingen anderseits; Spruchbrief 1542 (in Form eines Chirographs): Guntalingen und Waltalingen sind mit Ossingen reise- und kriegspflichtig, statt jedoch den dritten Mann und Pfennig des gemeinsamen Auszuges (wie im Waldshuter Krieg) sind Guntalingen und Waltalingen künftig nur noch mit dem vierten Mann und Pfennig verpflichtet (Bestätigung 1677 dieser Regelung anlässlich einer Militärreform mit zehn neuen Freikompagnien); «Vertrag zwüschend der Gmeynd Stamen (Stammheim) und der Gmeynd Waltalingen des Weydtgangs halben» 1548 und ähnliche Verträge 1556, 1567; Entscheide der Obrigkeit 1559 betr. Bürger- und Nutzungsrechte Auswärtiger und Eingeheirateter und Vereinbarung 1677 bezüglich Hintersässen zu Waltalingen und Guntalingen; Spruchbrief 1546 betr. die gemeinsame Weide von Stammheim einerseits und Waltalingen und Guntalingen anderseits in Bezug auf das Auftreiben von «unruhigen Hengsten» durch die beiden letzteren Gemeinden; Einzugsbriefe für Waltalingen und Guntalingen (je mit eigenem Einzugsgeld, jedoch im selben Rechtsinstrument) 1565, 1649, 1741; Spruchbrief 1599 betr. gemeinsame und getrennte Weiderechte von Waltalingen und Oberneunforn; «Urteilbrief» 1608 der Obrigkeit betr. Nutzung der gemeinsamen Weide von Waltalingen und Guntalingen (Waltalingen ist mit seinen Rossen und Kühen durch die weidenden Stiere der Guntalinger und die acht bis zehn Stiere des Einwohners im Grüt zu Girsberg bedrängt und muss die Pferde sommers und winters im Stall behalten usw.); obrigkeitliche Lehenbriefe 1637, 1639, 1649, 1664, 1676, 1706, 1714 zuhanden der Gemeinde um das Holz Hubhalden usw.; Vidimus 1638 betr. Befreiung von Waltalingen und Guntalingen von den Pflichten an der Hochwacht am Stammerberg; «Urteilbrief wegen des Bruchs [Brauchs] zwischen Walten- und Guntelingen» 1683; Schuldbriefe der Gemeinde 18. Jh.; Bestätigung 1826 betr. Zehntenloskauf.

Urkunde Waltalingen, 1689

I A 28: Urkunde 1689 mit Entscheid des Rechenrates der Stadt Zürich: Waltalingen und Guntalingen dürfen bei ihrer «alten Freiheit» bleiben und weiterhin für Wein und Getreide das Schaffhauser Mass verwenden. Die Gemeinden hätten damals gezwungen werden sollen, neu das Winterthurer Mass einzuführen, was ihnen als Bestandteil des Schaffhauser Wirtschaftsraumes zu grossem Nachteil gereicht hätte. Gleichzeitig wurden sie aber angehalten, sich an die Stammheimer «Weinrechnung» (Umrechnungssatz von Wein in Geld) und Sinne (Eichung) zu halten.

 

II A Akten

darunter:
Verschiedene Schuldinstrumente, Testamente 16.–18. Jh. ursprünglich privater Natur; konkursrechtliche Instrumente, Gantbriefe u. ä. auch bezüglich der Gemeinde 17./18. Jh.; obrigkeitlicher Urteilbrief 1582 betr. getrennte Weidgangrechte zwischen Waltalingen und Guntalingen; «Vertragsbrief» 1651 betr. Verhältnis zwischen der durch die Stadt Winterthur erkauften Rietmühle zu Waltalingen und der Gemeinde Waltalingen (Winterthur entrichtet für den Besitz der Mühle ein Einkaufsgeld, spendiert der Gemeinde einen Abendtrunk und einen Silberbecher); «Viech- und Stierrodel 1658» (Gemeindebeschluss betr. den gemeinen Nutzen für Zugstiere und Kühe); «Urteilbrief wegen denen von Stammen, wie sie die Töchter von uns nehmen müssind» 1665 (in Stammheim einheiratende Töchter aus Waltalingen); Mesmerdienst 1709; Rezepte und Statistiken 18. Jh. zu Viehseuchen spezifisch Waltalingen betreffend; Schulordnung 1737; bürger- und flurrechtliche Angelegenheiten 18. Jh.; Wässerung der Hofwiesen 18. Jh.; Kirchliches 18. Jh.; Instrumente betr. das Zehntenrecht des Klosters St. Gallen bzw. des Amtes Stammheim 1787; Inventar der liegenden Gemeindegüter 1680 und undatiert.

III A Jahresrechnungen

Jahresrechnungen des Gemeindegutes Waltalingen 1700– 1797 (mit Lücken); recht beträchtliches Gemeindegut, Einnahmen z. B. von Schuldzinsen, an Wein im Zusammenhang mit Schuldzinsen, ab Verkauf von Holz der Gemeindewaldungen an die Bürger, an Einkaufsgeldern; Ausgaben für Besoldungen, Sporteln und Spesen der Beamten, Schulmeister, Unterhalt der Gemeindebauten und -güter, für Arme, Feuerwehrwesen, Brauch, Wasserversorgung usw.

Zivilgemeinde Guntalingen (2002 noch bestehend)

I A Urkunden auf Pergament

21 Urkunden 1530–1715; darunter:
Schuldverschreibung 1530 der Gemeinde Guntalingen um 40 Gulden gegenüber einem Schaffhauser Bürger, ebenso 1550 um 300 Gulden gegenüber einem Bürger zu Rottweil, ebenso 1595 um 100 Gulden gegenüber einem Bürger zu Stammheim; Spruchbrief 1538 mit Erlaubnis für einen Bürger, eine Brachwiese gegen die Interessen der Gemeinde einzuschlagen und hier Hanfpünt und Rebacker zu kultivieren; Spruchbrief 1549 betr. Sondernutzung und Einzäunung durch Bürger zu Girsberg in der als Nachtweide für die Guntalinger Pferde dienenden hinteren Glennd; obrigkeitlicher Urteilbrief 1582 betr. getrennte Weidgangrechte zwischen Waltalingen und Guntalingen; obrigkeitliche Appellationsurteil 1586 mit Bestätigung, dass Guntalingen gegenüber einem Einfang des Stockers auf Wyden beim Schloss Girsberg nicht zäunungspflichtig ist (Stocker hat wegen Schädigung weidendes Vieh der Guntalinger beschlagnahmen und auf Schloss Girsberg führen lassen); Spruchbrief 1608 mit Regelung des gemeinen Weidgangs im Gemeindebann Guntalingen (Kühe der Taglöhner, Aufzucht eines Kalbes, Weidenutzen der Zugochsen einzelner Vollbauern in Konkurrenz zu den herkömmlichen Zugpferden, Beschränkung der Zugochsen auf drei Tiere auf der gemeinen Weide (auch geltend für den Besitzer des Schlosses Girsberg); obrigkeitliches Appellationsurteil 1622 in einem Nutzungsstreit zwischen den Bauern und den Taglöhnern zu Guntalingen in gewissen Flurabteilungen (Frühlingsweide der sich zahlenmässig vermehrenden und oft auch armengenössigen Taglöhner contra Emdnutzung durch die bäuerlichen Landbesitzer; Obrigkeit schützt die Eigentumsinteressen der Bauern gegen ein Gemeindemehr zugunsten der Frühjahrsweide; der zu entrichtende sog. Emdwein der Vollbauern darf nicht vertrunken, sondern muss dem Gemeindegut zugeführt werden); Vereinbarung 1677 bezüglich Hintersässen zu Waltalingen und Guntalingen; Schiedsspruch 1700 zwischen 21 Bauern und vor allem Taglöhnern einerseits und 6 Bauern anderseits betr. Sondernutzung im obern Riet zu Emdwiesen zugunsten der Gemeinde und der Taglöhner sowie entsprechende Weidrechtserweiterung an einem anderen Ort für die Zugtiere der sechs Bauern.

II A Akten

Abschriften von Dokumenten 15.–18. Jh. zu den Fischereirechten des Schlosses Girsberg im Bach von der Rietmühle zur Furtmühle; Kaufbriefe der Gemeinde Waltalingen um div. Grundstücke und div. (notarielle) Rechtsinstrumente, teils mit und teils ohne ersichtlichen Bezug zur Gemeinde; Vergleich 1770 betr. das Weidrecht mit Schlattingen; Abschriften betr. Wasserrecht und Wasserbau des Girsberger Baches 1637 f. (wie Bau der Furtmühle); Zinsinstrumente 1658 der Kirche Waltalingen; Kostenschlüssel 1659 im militärischen Bereich zwischen den gemeinen Musterungsgemeinden Ossingen einerseits sowie Waltalingen und Guntalingen anderseits; besiegeltes Urbar 1687 um die der Gemeinde Guntalingen zustehenden Grundzinsen; erbrechtliche Massnahme 1705 zum Unterhalt unehelicher Kinder; «Admodiations- Contract» 1716 betr. Einzug des der Kartause Ittingen zustehenden Zehntens zu Guntalingen in Regie der Gemeinde und weitere Akten zum Bezug dieses Zehntens; im Pfarrhaus Stammheim 1738 erlassene Schulordnung für Guntalingen; nutzungsrechtliche Angelegenheiten wie Eichelernte 1726; tabellarische Zusammenstellungen 1782/83 zur Viehseuche in Guntalingen.

III A Jahresrechnungen

Jahresrechnungen um das Gut der Gemeinde Guntalingen 1725 und 1770–1797 (wenige Lücken).

IV A Bände

Urbar 1687 über die der Kartause Ittingen zustehenden Zehnten zu Guntalingen an Kernen, Hafer, Roggen, Wein, Schmalsaat, Heu und Hanf.

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