bearbeitet von Dr. Otto Sigg
Jahresrechnungen des Kirchengutes 1711/12–1797 (nur vereinzelt überliefert).
18 Urkunden 1435–1735, darunter:
Obrigkeitlich ausgestellter Kaufbrief 1435 um die Lehenschaft eines Zinshofes zu Buchs; Beurkundung 1503 des Loskaufs der gegenüber Caspar Effinger, Herr zu Wildegg, schuldigen Vogtsteuer durch die Gemeinde Buchs; (I A 3: Urteilsspruch 1554 mit Ausschluss der Taglöhner vom Nutzen der den Hofbauern zustehenden Wäldern: wird vermisst); Urteilsspruch 1562 im Streit zwischen den hofbesitzenden Bauern und den Taglöhnern um Holznutzung (vom Nutzen der den sechs Hofeinheiten der Bauern zustehenden Wäldern geht künftig ein Siebtel an die Taglöhner), einschliesslich Regelung des Höchstbestandes an Viehbesitz für landbesitzende Taglöhner (1 Pferd, 1 Kuh, 1 Kalb, 4 Schweine, 10 Hühner) bzw. für landlose Taglöhner (die Futter für 1 Pferd, 1 Kuh und 1 Kalb zukaufen dürfen); weiterer Urteilsspruch 1597 in der Holznutzungsfrage zwischen Taunern, Halbbauern und den Bauern der sechs Höfe sowie Holzzuteilung an den Müller; Revers 1574 betr. den zu Buchs liegenden Erblehenhof der Brüder Langenmeyer (inkl. exakter Hofbeschreibung); Urteilsspruch 1592 im Streit zwischen den Gemeinden Dällikon und Buchs einerseits und Dänikon anderseits betr. gemeinsame Nutzung, Waldschutz und bauliche Massnahmen wie Brückenbau betr. die Allmend zwischen den drei Dörfern; weiterer Urteilsspruch 1623 betr. wasserbauliche Massnahmen im gemeinsam genutzten Ried (bzw. Allmend) dieser drei Gemeinden; Urteilssprüche 1652 und 1657 mit teilweiser Aufteilung des Weidenutzens in diesem Ried unter den nutzungsberechtigten Gemeinden; Urteilsspruch 1614 mit Zäunungspflicht von Einwohnern zu Boppelsen gegenüber der Gemeinde Buchs; Einzugsbriefe 1623, 1644 und 1698 für die Gemeinde Buchs; Urteilsspruch 1735 im Streit zwischen den Gemeinden Boppelsen und Buchs betr. Unterhalt und Nutzung der Strasse durch das Stierenholz.
darunter:
Obrigkeitlicher Urteilsspruch 1613 mit Bestätigung eines Spruchbriefes des Jahres 1440 betr. Nutzung der Erlenholzes in der den drei Dorfgemeinden Dänikon, Dällikon und Buchs gemeinsamen Allmend zwecks Brückenbau und anderer Unterhaltsarbeiten in dieser Allmend; obrigkeitlicher Urteilsspruch 1623 betr. Brückenbau über einen neu gebauten Graben in der den drei genannten Dorfgemeinden gemeinsamen Allmend; «Compromiss-Brief» 1768 zwischen den Gemeinden Regensberg und Buchs, wonach der Inhaber der Metzgerei-Ehehafte zu Regensberg bis zu 70 Schafe auf die Buchser Zelgen treiben darf; div. Kauf-, Tausch- und Teilbriefe betr. private Güter 17./18. Jh.
darunter:
1775 vorgenommene, besiegelte Abschrift der unlesbar gewordenen Offnung (von 1530?, s. Rechtsquellen des Kt. Zürich II, S. 193); Rödel, Tragerrödel, Verzeichnisse, Aktenauszüge zu verschiedenen Grundzinsen in der Gemeinde Buchs 17./18. Jh.; Abschriften der herrschaftlichen Wasenordnungen 17./18. Jh.; Zollordnung der Landgrafschaft Baden 1715; vidimierte Urkunde betr. Metzgereirecht 1718 (s. unter polit. Gemeinde Boppelsen); Appellationsurteil 1748 im Streit zwischen den Gemeinden Buchs und Boppelsen betr. Ableitung des Wassers im Stierenholz.