Archivführer der Zürcher Gemeinden und
Kirchgemeinden sowie der städtischen Vororte vor 1798

bearbeitet von Dr. Otto Sigg


  

Politische Gemeinde Oberweningen (Bezirk Dielsdorf)

I A Urkunden auf Pergament

13 Urkunden 1535–1721; darunter:
Obrigkeitliche Bestätigung 1535 der 1524 durch den Landvogt erlassenen Holzordnung für die Gemeinden Schöfflisdorf, Oberweningen, Schleinikon und Dachslern; Urteilsspruch 1538 im Streit zwischen dem Besitzer des Wattenwiler Hofes einerseits und den Gemeinden Schöfflisdorf und Oberweningen anderseits betr. gegenseitige Nutzung der Flur; obrigkeitlicher Spruchbrief 1570 im Streit zwischen den Bauern und den Taglöhnern zu Oberweningen und Schöfflisdorf betr. Finanzierungsmodell für den durch die Gemeinden im Konkurs als Weidegrund erworbenen Wattenwiler Hof (ein Bauer hat so viel wie vier Taglöhner an die Kaufsteuer zu entrichten, vom Ertrag des Hofes an Feldfrüchten soll ein Bauer so viel wie drei Taglöhner beziehen); Lehenrevers 1597 der Brüder Mulfler um den von ihnen zu Erblehen empfangenen Wattenwiler Hof (Grundlage ist der Lehenbrief des Jahres 1500 mit Zuätzen 1577, auf der Rückseite: spätere Vermerke bis 1859 zum Grundzins dieses Hofes); Vergleich 1598 im Wässerungsstreit zwischen der Gemeinde Oberweningen und den Gebrüdern Duttweiler bzw. Festlegung einer entsprechenden Kehrordnung; obrigkeitliche Bestätigung 1602 der Holz(bussen)ordnung 1524/1535 für die Gemeinden Oberweningen, Schöfflisdorf, Schleinikon und Dachslern (u. a. hälftige Aufteilung des Bussenertrags zwischen Herrschaft und Gemeinden), inkl. Bestätigung eines Vergleichs von 1577 bezüglich der Rechtsnatur von Wald im Verhältnis der Bauern und der Taglöhner zu Schleinikon und Dachslern; Urteilsspruch 1638 betr. gegenseitige Zäunungspflicht der Gemeinden Oberweningen und Schöfflisdorf einerseits und des Besitzers des Wattenwiler Hofes anderseits; Urteilsspruch 1639 zwischen der Gemeinde der beiden Dörfer Schöfflisdorf und Niederweningen einerseits und dem Wirt zum Klupf, Jacob Hirt, anderseits betr. Haltung von Schafen auf dem gemeinen Weidgang durch den Wirt (entsprechendes Sonderrecht für Wirte offenbar auch anderswo; Festlegung der Höchstzahl von 7 Schafen, 1 Bock und im Sommer der Jungtiere); Urteilsspruch 1647 betr. Weidenutzung in der Gemeinde der Dörfer Schöfflisdorf und Oberweningen (freie Nutzung wie bis anhin durch die grossen Bauern, die kleinen Bauern und die Taglöhner; Regelung der Weideauffahrt der Herden je der beiden Dörfer); Urteilsspruch 1647 zwischen den Dörfern und Gemeinden Dachslern und Schleinikon einerseits sowie Oberweningen und Schöfflisdorf anderseits betr. gemeinsamen Weidgang nach St.-Verena-Tag in den Grenzgebieten (Bestätigung der herkömmlichen gemeinsamen Beweidung mit gewissen Präzisierungen); weitere Rechtsinstrumente 1655/1657 f.ur- und wegrechtlicher Art das Gebiet von Oberweningen betreffend; Vidimus 1721 eines Urteilsbriefs von 1639 im Streit zwischen Bauern zu Schleinikon und dem Müller von Niederweningen um das Wasserrecht der Surb für die Mühle Niederweningen (unter indirektem Einbezug von Oberweningen).

I B Verträge auf Papier

darunter:
Kopie des «Holzbriefes» von 1549 (obrigkeitliches Appellationsurteil betr. Nutzung von Bauholz und Ordnung des den beiden Gemeinden Oberweningen und Schöfflisdorf gemeinsamen Waldes); Kopie des «Wasenmeister-Briefs» 1685– 1757 (gültig für die Zürcher Landschaft); Abschrift 1740 des für die beiden Dörfer Oberweningen und Schöfflisdorf gemeinsam gültigen Einzugbriefs von 1677; Ordnung 1782 der Gemeinde Oberweningen betr. das «Graben des Miets oder Mergels» im gemeindeeigenen Lägernholz.

II A Akten

darunter:
Aufgebot der Kanzlei Regensberg zur Gemeindeversammlung in Oberweningen zur Meldung von Hagelschäden 1768; Aufruf der Kanzlei Regensberg zu vermehrtem Anbau von Kartoffeln 1779; Auszug aus dem obrigkeitlichen Kompromissspruch 1775 betr. Bezug von Gemeindeholz durch den Wattenwiler Hof; Verzeichnis 1783 der Bürger zu Oberweningen, welche am Einzugsgeld des neuen Gemeindebürgers Leutnant Keller, gebürtig von Glattfelden, beteiligt sind; Abrechnung 1796 über Bau des Spritzenhauses und die Anschaffung von Feuerspritzen; drei «Rechenbücher» 1798/ 1799 betr. Kirchspiel- und Gemeindegut und -wesen der Gemeinde Oberweningen.

III A Jahresrechnungen

Jahresrechnungen des Gemeindegutes Oberweningen 1793, 1794, 1797.

IV A Bände

1
«Holz-Libell …»: Rechtsinstrument 1758 zur gemeindeweisen Aufteilung der bisher den beiden Gemeinden Schöfflisdorf und Oberweningen gemeinsamen Wälder (Schöfflisdorf: 511 Jucharten, Oberweningen: 471 Jucharten), inkl. Marchenbeschreibungen und Forstordnung (identisch mit IV A 1 polit. Gemeinde Schöfflisdorf).

2
Zinsbuch der Gemeinde Oberweningen 1794: Verzeichnis der Schuldposten zugunsten der Gemeinde und entsprechende Kontrolle der Zinseingänge bis 1818.

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