bearbeitet von Dr. Otto Sigg
darunter:
Liste der Gaben, die ein Pfarrer zu Otelfingen jeweils anlässlich seiner Wahl dem Abt und verschiedenen Amtsträgern des Klosters Wettingen zu entrichten hat; «allerlei Nachrichten betreffend die Pfrund und die Kirche zu Otelfingen und Würenlos» (u. a. Pfrund- und Kirchenökonomie sowie Gemeindeleben betreffend, Datierungen 1747–1757); «Beschreibung der Pfarrgemeinde Otelfingen» (ökonomisch und sittlich ausgerichtete Berichterstattung über die Gemeindemitglieder zu Otelfingen und Boppelsen, 1785 durch Vikar Nüscheler zuhanden der Asketischen Gesellschaft verfasst und verlesen); Verzeichnis des Pfrundeinkommens und Verzeichnis der Pfarrherren zu Otelfingen 1525–1814; ehegerichtliche Akten 18. Jh. speziell zu Gemeindegliedern zu Otelfingen; Erlass der Kanzlei Regensberg zum Anbau von Kartoffeln 1794; «Accord» 1794 zur Einrichtung einer Nebenschule zu Hüttikon.
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Verzeichnis der in den Kirchen der Stadt Zürich zuhanden Bedürftiger sowie vor allem Wetter- und Brandgeschädigter gesammelten Steuern, 1621–1817.
2
Abschrift (1719) der ehegerichtlichen Satzungen und Ordnungen des Standes Zürich.
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«Der Evangelischen Kirchen zu Würenlos habende Grundzinsgefälle zu Otelfingen … bereinigt A° 1736.»
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Um1746 angelegtes Ökonomiebuch zu den Einkünften von Pfrund und Kirche zu Otelfingen, inkl. Kontrolle der Zinseingänge 1746–1787.
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«Stillstands-Protokoll beider Gemeinden Otelfingen und Würenlos», 1786 angelegt durch Pfarrer Friedrich Salomon Nüscheler (reichend bis 1797).
36 Pergamenturkunden 1513–1744; darunter:
Revers 1535 um den Erblehenhof, genannt Fridhofers Hof, zu Otelfingen; Kaufbrief 1531 um die Lehengerechtigkeit dieses Hofes; weitere Rechtsinstrumente 16. Jh. betr. Erblehen zu Otelfingen; «Heuzehntenbrief» 1537 (u. a. Regelung des Bezugs des Heuzehnten zu Otelfingen zwischen dem Spital zu Baden und einem Bürger von Würenlos); «alt Brunnenbrief» 1551 (Schlichtung eines Streites zwischen privaten Parteien und der Gemeinde Otelfingen um Standort, Abwasser, Teuchel und Unterhalt des Brunnens); obrigkeitlicher Urteilsspruch 1576 betr. den Ehrschatz der ursprünglich dem Abt zu Wettingen zustehenden «Wirtschaft» zu Otelfingen (bei der derzeitigen und den künftigen Handänderungen muss dem Abt kein Ehrschatz entrichtet werden); Einzugsbriefe 1578, 1639; Urteilsspruch 1583 zwischen den Gemeinden Otelfingen und Boppelsen betr. gemeinsame Nutzung im Grenzgebiet z. B. der Eichelmast (s. obrigkeitlicher Spruchbrief 1582 unter der polit. Gemeinde Boppelsen); zwei Spruchbriefe 1589 und ein Spruchbrief 1614 im Streit zwischen den «grösseren» bzw. «mehreren» Bauern und den «kleineren» bzw. «minderen» Bauern sowie den Taglöhnern zu Otelfingen betr. Nutzung der Wälder (1614: Aufteilung der 7 Wälder in jährlich 18 gleiche Nutzungsteile, 13 Teile für die mehreren Bauern, welche die Wälder als zu ihren Schuppishöfen zugehörig reklamieren, 2 Teile für die wachsende Anzahl der minderen Bauern, 2 Anteile für die Taglöhner und 1 Anteil für den Müller; Nutzung der echten gemeinen Wälder weiterhin gleichmässig durch arm und reich); «Allmendbrief» 1596 (gemeinsame Nutzung der Allmend zwischen Buchs, Dänikon und Dällikon einerseits und Otelfingen anderseits, s. gleicher Spruchbrief 1596 unter der polit. Gemeinde Dällikon); weitere Spruchbriefe 1596, 1605, 1639 betr. Weidgangstreitigkeiten zwischen Otelfingen und Nachbargemeinden; Urteilssprüche 17./18. Jh. betr. flur-, weg- und wasserrechtliche und wasserbauliche Belange zu Otelfingen; Appellationsurteil der regierenden Orte der Grafschaft Baden 1629 im Streit zwischen den Gemeinden Otelfingen und Dänikon im Zürcher Gebiet einerseits und Würenlos und Hüttikon sowie dem Müller zu Oetlikon anderseits betr. Unterhalt des Würenloser Baches (zur Gewährleistung der Entwässerung des Otelfinger Gebietes; erneutes Rechtsinstrument in dieser Sache 1663); Vergleich 1644 zwischen der Stadt Baden einerseits und den Gemeinden Otelfingen und Boppelsen anderseits betr. das dem Spital Baden zustehende Zehntenrecht (das Zehntenmahl wird durch eine jährlich an die Gemeinden zu bezahlende Geldpauschale von 60 Gulden ersetzt; 1500 Burden Zehntenstroh bleiben zwecks Optimierung des Landbaus künftig in den Gemeinden, gegen Entrichtung eines halben Schweizer Batzens pro Burde); «Auskaufbrief um den Heu- und Emdzehnten zu Otelfingen um 2025 Gulden, A° 1648».
I A 20: Dorsualseite des Holzbriefes 1614 von Otelfingen mit Siegeln der drei Spruchleute, den Zürcher Kleinräten und Statthaltern Hans Ulrich Wolf und Hans Heinrich Keller sowie des Seckelmeisters Hans Escher. Differenzierte Austarierung des Holzbezuges für die einzelnen Bevölkerungsklassen der «mehreren Bauern», der «minderen Bauern» und der «Tagnöuwer». Die sieben, ursprünglich offenbar allein im Besitz der Inhaber der Schuppisgüter der «mehreren Bauern» befindlichen Wälder werden in 18 gleiche Nutzungsteile unterteilt. 13Teile gelangen an die mehreren (auch: «grösseren») Bauern, 2Teile an die wachsende Zahl der minderen (auch: «kleineren») Bauern, 2 Teile an die Taglöhner und 1Teil an den Müller. Das Holz, aus dem «Riesteren» (Streichbretter am Pflug) gefertigt werden, bleibt dagegen allein denjenigen vorbehalten, welche mit Zügen Feld bauen. Die Haue der echten Gemeindewälder werden nach wie vor gleichmässig unter «arm» und «reich» geteilt.
darunter:
Flur-, weg-, wasserrechtliche Belange 17./18. Jh.; Holzbezug durch den Pächter der Schmiede zu Otelfingen 1700; Bestätigung 1708 eines neu errichteten privaten Brunnens; wasserbauliche Belange 17./18. Jh. Otelfingens in Bezug auf Würenlos und Oetlikon (Unterhalt des durch Würenlos abfliessenden «Uhnbaches» zur Entwässerung der Flur Otelfingens; riesige Rückstauungen und Überschwemmungen der Otelfinger Weidgründe mit hohen Verlusten an Pferden und Vieh in den Jahren vor 1713).
darunter:
Private Schuldinstrumente 16. Jh.; Verzeichnis 1742 der in der Gemeinde Otelfingen für Brandgeschädigte zu Wettingen erhobenen Brandsteuer; bereinigtes Urbar 1692 (Pergamentheft) betr. eine auf dem sog. Fridhofer Hof zu Otelfingen stehende Gült (inkl. Hofbeschreibung).
Rechnung der Gemeinde Otelfingen 1653; Rechnung der gesamten Amtsgemeinde der Herrschaft Regensberg 1743 (abgelegt durch Amtsseckelmeister Scherer zu Obersteinmaur).
Staatsarchiv Zürich; Pfrundurkunde C IV 5.5.37:
«Abrede» 1639 zwischen Zürich und dem Abt von Wettingen betr. Einsetzung nebst dem katholischen eines evangelischen Sigristen in der Pfarrei Würenlos sowie betr. Präsenz von Gemeindevertretern von Otelfingen und Boppelsen bei der Abnahme der Würenloser Kirchenrechnung.