bearbeitet von Dr. Otto Sigg
darunter:
Protokolle und Protokollnotizen des Stillstands 1679, 1724/ 25; Verzeichnis der Einnahmen und Ausgaben der (Dorf-)Gemeinde Regensdorf 1580, 1582, inkl. weiterer Angaben zu Rechnungsposten, Geldaufnahmen, Zehntenbezügen 1595– 1613; Verzeichnis 1702 der dem Kirchengut zustehenden Gült- und Schuldbriefe; um 1700 angelegtes Verzeichnis mit Regesten von 62 die Gemeinde betreffenden Rechtsinstrumenten und Akten 1418–1718; «Miscellanea obrigkeitlicher und anderer Erkanntnisse, die dem Pfr. von Regensdorf communiziert worden, 1697–1724»; sog. «Brautbriefe» 1772–1784 (Bestätigungen der Ehefähigkeit auswärtiger Frauen durch die entsprechenden Pfarrherren gegenüber dem Pfarrer zu Regensdorf); Familienverzeichnis 1771 (mit aufschlussreichen Bemerkungen zum ökonomischen und geistigen Zustand der einzelnen Haushalte); Heiratsscheine 1774–1797 (Heiratsbewilligungen des Ehegerichts für Regensdorfer Bürger); Bescheinigungen militärischer Waffenund Ausrüstungsinspektionen 1780–1796; Verzeichnisse der Kirchenörter 1705, 1773; Akten, Verzeichnisse 18. Jh. betr. Unterstützungen aller Art wie Austeilungen von Getreide, Reis, Brot, Mehl an die Bedürftigen zu Regensdorf 1770er und 1790er Jahre, übliche Armenverzeichnisse ab 1703 zwecks Unterstützung durch das staatlichen Almosenamt, Unterstützung Brand- und Wettergeschädigter (darunter interessantes Schadeninventar anlässlich des Brandes in Watt 1797); im Jahr 1642 für das Kapitel Regensberg kopiertes Schema einer mustergültigen Kirchengutsrechnung; umfangreiche Sammlung 17./18. Jh. vor allem ehegerichtlicher Urteile zu Gemeindegliedern von Regensdorf; umfangreiche Sammlung 17./18. Jh. von auf der Kanzel zu Regensdorf verlesenen gedruckten Mandaten der Obrigkeit und anderer Behörden; gedruckte Fahndungslisten 18. Jh.
II A 7: «Verzeichnus der Armen in der Pfarr Regensdorf … so sich für das 1722. Jahr um Winterkleider angemeldet …» Unter den rund 20 bedürftigen Haushaltungen, die vom obrigkeitlichen Almosenamt Schuhe und Tuch beziehen, erscheinen z. B.: Das Ehepaar Rudolf Meyer und Verena Bopp, je 53-jährig, «haben ein halb Häuslein mit Schulden, haben 3 Söhn; der älteste hilft dem Vater dem Wagner Handwerk, der mittelst dient, der jüngst geht zur Schul und windet Seiden, verdienen bei 12 Batzen» sowie das Ehepaar Felix Mathys und Elsbeth Grau, je 44-jährig, «haben vier minderjährige Knaben, die zwei ältesten winden Seiden, zwei gehen zur Schul, haben den vierten Teil an einem Häuslein samt Schulden; der Mann ist ein Zimmerknecht, die Frau samt den ältesten Knaben verdienen mit Seidenwinden bei 10 Batzen …»
1
Urbar 1556 über die dem Obmannamt in Zürich zustehenden Zehnten zu Regensdorf, inkl. Kopien einschlägiger Rechtsinstrumente und Nachträge 1623 zu Zehntenreben.
2
Rechenbuch 1547, 1557–1581: Jährliche Rechnungen des Kirchengutes, inkl. Angaben zu besonderen Rechnungsposten und Protokolle der Rechnungsabnahme durch die Obervögte; Rechnungen 1558–1561: detaillierte Abrechnungen zum Bau von Kirche und Kirchturm.
unter der Signatur IV B 2.1:
Stillstandsprotokolle 1730/31–1835.
Kopien von zwei Verträgen 1699 betr. Rechte des Meierhofes zu Regensdorf (eingereiht unter II A 4).
darunter:
Akten 17./18. Jh. zu den Jahresrechnungen der Gemeinden und Kirchgemeinden des Amtes Regensdorf wie «Censura», Zusammenstellungen zum Schreiberlohn, zu Spesen anlässlich der Abnahme der Rechnungen; Fischereiverbot 1692 im Adliker- und im Katzenbach; Sammlung handschriftlicher, an die Obervögte zu Regensdorf gerichteter obrigkeitlicher Mandate 1696–1795; Verzeichnisse 18. Jh. (inkl. Zusammenfassung des Zeitraums 1663–1699) zu widerrechtlich neu eingeschlagenen Reben im Amt Regensdorf (betrifft Regensdorf, Watt, Oberdorf-Adlikon, Katzensee, Altburg, Dällikon, Dänikon und Affoltern, inkl. Bussenverzeichnis 1779); Schadenverzeichnis 1748 betr. Viehseuche zu Regensdorf; «Liebessteuern»-Verzeichnisse für Wetter- und Brandgeschädigte 18. Jh. (auch für Dänikon und Watt); Dreiervorschlag des Amtes Regensdorf 1740 zur Wahl des Untervogts zuhanden der Obrigkeit; Verbot 1761 die Altburg als Steinbruch zu benützen.
Ehemalige Zivilgemeinde Regensdorf
52 Urkunden 1409–1720, darunter:
Rechtsinstrumente zu verschiedenen Zehntenrechten zu Regensdorf 1359 (spätere Papierkopie), 1457, 1507, 1512, 1535, 1567 (inkl. Watt und Oberdorf-Adlikon und wie 1535 Bezug zum Kloster Wettingen), 1577, 1593, 1595, 1707; Rechtsinstrumente zu einzelnen Lehenhöfen zu Regensorf 1409, 1410, 1576, 1632, 1676; Einzugsbriefe 1572, 1690; Urteilsspruch 1418 im Streit zwischen dem Zürcher Bürgermeister Jacob Glenter als Eigentümer des Meierhofes zu Regensdorf bzw. dessen Lehenmann einerseits und der «Gebursami gemeinlich» zu Regensdorf anderseits mit Bestätigung von Nutzungs- und Wegrechten der Gemeinde im Bereich des Meierhofes; Urteilsspruch 1463 mit Ausschluss der vielen Weideschafe des Zürcher Bürgers Rudolf Mötteli vom gemeinen Weidgang der Gemeinde Regensdorf (Mötteli gemäss späterem Dorsualvermerk wohnhaft «bei der Burg» Regensdorf); Urteilsspruch 1520 im Streit u. a. zwischen den Gemeinden Regensdorf und Höngg mit Verpflichtung des Einhagens des Holzes auf dem Geissberg; Urteilssprüche 1534, 1556, 1577 betr. Anteil von Hofbesitzern (u. a. Meierhof) am gemeinen Nutzen; Rechtsinstrumente betr. Weg-, Zäunungs- und Wässerungsrechte 1556, 1560 (auch bezüglich Allmend im Grenzgebiet zu Adlikon), 1570, 1674; Holzordnungen für den Fronwald 1543, 1572 (hier besonders ausführliche Bestimmungen zum Fronwald, der Gemeindeund nicht Hofbesitzerwald ist, nämlich u. a. Mehrbezug durch die Tavernenwirtschaft in ihrer Funktion als Gemeindezentrum, Erwähnung von Badstube und Schmied, Bezug pro Bauer von 4 Klaftern Brennholz, Bezug von Bauholz nach Bedarf, Bezug pro Hauseinheit und nicht pro Haushalt, Sonderrecht für den Unterhalt von Mühle und Mühlegeschirr, Gewährleistung der Aufforstung) und 1658; Urteilsspruch 1568 im Streit zwischen den «Bauern» und den «Tagnöuwern» zu Regensdorf betr. Flur- und Holznutzung (erfolgte Einschläge der Bauern in der Wiesenflur bleiben bestehen, zur Gewährleistung der Heuernte Beginn des gemeinen Weidganges erst nach Mitte August, Holzbezug zu gleichen Teilen pro Hauseinheit und nicht pro Haushalt); Urteilsspruch 1574 im Streit zwischen den Taglöhnern einerseits und den Bauern «auf den rechten ehaften Höfen» anderseits betr. Nutzung des Gemeinwerks (die Taglöhner müssen ihre wegen der vor einigen Jahren eingetretenen und noch immer anhaltenden ausserordentlichen Teuerung auf dem Gemeinwerk vorgenommenen Einschläge, die sie mit Getreide bebaut hatten, stoppen, um den Weidgang des bäuerlichen Viehs weiterhin zu ermöglichen); Urteilsspruch 1583 mit Regelung der gegenseitigen Weiderechte der Gemeinde Watt und der Besitzer des Burghofes Watt einerseits und der Gemeinde Regensdorf anderseits; Bestätigung 1603 des zwischen der Gemeinde Regensdorf und der Pfarrpfrund erfolgten Auskaufs des kleinen Zehntens (der Pfarrpfrund wird ein Stück der Allmend gegen Ablösung des kleinen Zehntens inkorporiert); Kaufbrief 1612 mit Kauf der Taverne zu Regensdorf durch die Gemeinde; Revers 1617 betr. ausserordentlichen Hausbau auf der Allmend und entsprechende Festlegung von Rechten; Kaufbrief 1659 mit Verkauf von Gemeindeland zur Finanzierung einer Kirchenglocke; Rechtsinstrumente 1665, 1678 mit Neuregelung der Haltung des Zuchtstiers und des Ebers; Entscheide 17. Jh. zu Baurecht und Nutzungsgerechtigkeiten; Urteilsspruch 1693 im Streit zwischen den Inhabern der 10 verteilten Dorfgerechtigkeiten (Nutzungseinheiten), den Inhabern der 18 unverteilten Gerechtigkeiten sowie den Taglöhnern mit umfassender Regelung und Förderung des gemeinen Nutzens (u. a. gemeiner Weidgang, Aufbrüche im Gemeinwerk, Einschlag von Wiesland, Rodungen, Holzverteilung, Aufforstungen, Pflanzen von Obstbäumen; Zusammenhang mit der damaligen Teuerung angesprochen) sowie Bestimmungen zur Gemeindeordnung und -versammlung.
darunter:
Urkunden, Akten (bzw. Kopien) zu Nutzungsgerechtigkeiten und zu flurrechtlichen Belangen zu Regensdorf 17./18. Jh.; ehegerichtlicher Bescheid 1674 betr. Belastung der Gemeinde durch uneheliche Kinder auswärtiger Väter; Vereinbarung 1685 betr. Abwasser des Gemeindebrunnens; originale Schuld-, Kauf- und Tauschbriefe 17./18. Jh. u. a. das Gemeindegut Regensdorf betreffend; Listen 18. Jh. zur Erhebung von Steuern für Wetter- und Brandgeschädigte (z. B. Hagelschäden zu Watt und Oberdorf 1739); Rundschreiben, Drucke 18. Jh. zu Viehseuchen; Zinsrodel 1793 über das sogenannte neue Gemeindegütli zu Regensdorf (Schuldzinsposten der Gemeinde und entsprechende Zinskontrolle bis 1801).
Zweijahresrechnungen des Gemeindegutes 1736–1797; Mehrjahresrechnungen über das um 1683 zur Erweiterung der Kirche Regensdorf gebildete Sondergut («neues Gemeindegütli») 1683–1797.
Noch bestehende Zivilgemeinde Watt
5 Urkunden 1520–1610; darunter:
Bestätigung 1520 betr. Marchungen im Hardwald bei der «alten Regensburg» und betr. entsprechende Weidgangsbereinigung für einen Pächter auf Jacob Eschers Hof im Holz Watt; Kaufbrief 1540 mit Verkauf des primären Eigentums eines Erblehenhofes zu Watt an die Erblehenbesitzer (inkl. Hofbeschreibung); Reversbrief 1567 betr. Verleihung zu Erblehen des dem Augustiner Amt Zürich zustehenden Hofes zu Watt (inkl. Hofbeschreibung); Teilungsinstrument 1610 betr. diesen Augustinerhof.
Abschrift 19. Jh. betr. einen Watter Grundzinsposten 1543 und 1790 des St.-Blasien-Amtes in Zürich.
«Brandstür- Büchli Felix und Marx der Frygen Gebrüder von Watt, angefangen … 1639», Verzeichnis der an diese beiden gelangten Brandsteuern 1639/40; Auszug von 1774 über die Baukosten der 1705 neugebauten Kirche Regensdorf; Jahresrechnungen des Gemeindegutes 1772–1797.
1:
Helvetischer Güterkataster (1799) der Gemeinde Watt.
2:
«Wasserordnung» 1766/67 (Kehrordnung der Wässerung der Wiesen mittels des Dorfbachs).