bearbeitet von Dr. Otto Sigg
10 Urkunden 1575–1704: Grundzinsbrief 1575 (Beschreibung des Zinses und der Güter des der Kirche Dinhard und der Kaplaneipfrund Altikon zinspflichtigen Schneithofes); 7 Grundzinsbriefe 1589 zugunsten der Kaplaneipfrund Altikon (da betr. Grundzinsverpflichtungen gegenüber der Pfrund keine Dokumente bestehen, werden solche 1589 systematisch errichtet); Grundzinsverpflichtung 1704 gegenüber der Kirche Altikon (beruhend auf einer Grundzinspflicht im alten Kirchenurbar); Fertigungsbrief 1606 betr. Verkauf eines kleinen Baumgartens der Kaplaneipfrund an einen Privaten.
darunter:
Auffall- und Zugbriefe 17. Jh. betr. Konkurse zugunsten der Kirche Altikon; «Anno 1760 … auf … Befehl [der] … Herren Rächenräten gehaltene Untersuchung wegen … [des] Kirchen-, Gemeind- und Armengutes zu Altikon» wohl in Hinsicht auf Geldaufnahme, s. nachfolgend 1761 (Hinweis auf vorgenommene Bausanierung von Kirche und Pfarrhaus; Zahlen und Analyse der drei Güter; Hinweis zum Kirchengut betr. jährlich mehr als 150 Pfund Zinsen, welche nicht eingetrieben werden können; Hinweis zum Gemeindegut: «Beträchtliches Gemeindegut an Holz und Weidgang»; jedoch: 3 Mütt Kernen Zins zugunsten der Gemeinde stehen auf Gütern, welche stündlich in Gefahr sind, von der Thur weggeschwemmt zu werden; wegen Bauausgaben reiche die Vermögenssubstanz bei den ohnehin «beklemmten, elenden und schmächtigen Umständen» nicht etwa zur «Äufnung» des Kirchengutes; würde alles «auf bisherigem Fuss fortgesetzt», müsse diese arme Gemeinde «ihr so beträchtlich gewesenes Kirchengut» verloren sehen); Schuldverschreibung 1761 der Kirche Altikon um 2000 Gulden gegenüber dem obrigkeitlichen Seckelamt (zwecks Tilgung sämtlicher Passivschulden), inkl. Ablösungsvermerk 1855.
Jahresrechnungen, Einnahmen- und Zinsrechnungen 1615– 1797 des beträchtlichen Gutes der Kaplaneipfrund Altikon 1615–1642, ab 1643 als Kirchengut bezeichnet.
1.1 und 1.2
Verzeichnisse 1668–1689, 1690–1704 der «ausstehenden Schulden» der Kirche Altikon.
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Stillstandsprotokolle 1778–1844.
darunter:
Extrakt 18. Jh. betr. Auseinandersetzungen 1517 zwischen Niederneunforn und Altikon betr. Thurverbauungen, auch bezüglich des Hofes Feldi und der Gemeinde Dietingen, inkl. Vermerk, dass für die Altikoner Privatgüter «sehr grosse Gefahr des Überlaufs und Einfressens» der Thur bestehe; Urteilsspruch 1698 im Streit zwischen den Gemeinden Altikon und Neunforn betr. Abgraben eines Bords durch Neunforn am Fahr (Neunforn hat eine Geldentschädigung zu entrichten); Aktennotiz 1779 betr. wasserbauliche Massnahmen an der Thur im Benehmen zwischen den Gemeinden Altikon und Feldi; Einzugsbriefe 1638 (Kopie) und 1768 der Gemeinde Altikon; «Vergleich» 1656 zwischen den Gemeinden Altikon und Rickenbach betr. Weidgang im Altikoner Binz; «Schuld-Libell» 1684 (Regelung und Pfandbestimmung durch das Gericht zu Altikon von Schulden von Altikoner Bürgern gegenüber den Erben des Gerichtsherrn Hans Felix Hirzel); vom Zürcher Rechenrat wegen Gefahr von «Holzmangel» erlassene «Holzordnung» 1703 zu Altikon (keine Beschränkung für die Taglöhner, welche zu Miete sind und nur die Küche zu versehen haben, auf die Hälfte des Nutzungsholzes, auch wenn die Hausbesitzer sowohl kochen wie auch die «gemeine Stube erwärmen müssen»; Bestimmungen betr. korrekten Bezug von Bauholzes und betr. Forstschutz; u. a. soll die «grosse Anzahl» von Geissen zu Altikon, welche Jungholz und Grünhägen schädlich sind, nicht mehr zugelassen werden, bzw. Beschränkung auf Kühe); Grundzins- und Tragerrödel 18. Jh. betr. Altikon; Gemeindebeschluss 1773 betr. Anlegen eines Getreidevorrats durch Anbau von Gemeindeackerflächen und betr. dadurch ermöglichte verbilligte Verkäufe an die Bürger bei Teuerungen (interessante detaillierte Ausführungen über Vorgehen, Anbau durch die Besitzer von Zügen, Verwaltung des Speichers, usw.); «Attestate» 18. Jh. betr. in Altikon einheiratende Frauen; umfangreiche Sammlung 17./18. Jh. von Hinterlassenschaftsinventaren, Erbschaftsteilungen sowie von vormundschaftlichen Abrechnungen betr. Private zu Altikon (auch Feldi, Rickenbach, Sulz).
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Verzeichnis 1791 der Grundzinsen von «Hubers Tragerei» zu Altikon.
Ehemalige Zivilgemeinde Herten
2 Urkunden 1501, 1585: Lehenbrief 1501 des Gotteshauses Ittingen mit Verleihung des oberen Hofes zu Herten an Egli Bachmann zu Erblehen; Urteilsspruch 1585 im Streit zwischen dem Müller zu Altikon und den Inhabern des Hofes Herten betr. Regelung von wasserrechtlichen und -baulichen Belangen von Herten (Regelung des Zuflusses zur Mühle Altikon; genügender Abfluss für Ellikon; genügende Wasserversorgung für Herten, wo mehr Häuser als früher seien und wo «Koch- und Trinkwasser» für Mensch und Vieh, aber auch zur Wässerung zwecks Verbesserung von Gütern, für das Füllen von Gruben und Sammlern im Fall der Not, aber auch für das «Rötzen» von Hanf bereit sein muss). 237
Eigenhändige (?) Notiz 1643 betr. Loskauf von Zehntenrechten auf Heuwiesen durch Thoman («Dama») Bachmann von Herten; Akte 1673 mit Bezug auf Urkunde 1585 betr. wasserrechtliche und -bauliche Belange (betr. Herten, Mühle Altikon, Ellikon); Rödel, Akten 18. Jh. betr. (dem Kloster Ittingen schuldige) Grundzinsen zu Herten (inkl. Nachricht, dass die alten Dokumente des Klosters verbrannt, weshalb 1615 die Lehenbriefe 1501, s. I A 1, von den Lehenleuten zu Herten zwecks Kopierung abverlangt worden seien); Gemeindebeschluss von Herten 1789 betr. Einrichtung einer Art Viehversicherung; Stiftung 1790 von Thoman Bachmann zu Unterherten von 50 Gulden für die Gemeindekasse (gleichzeitig mit dem Wunsch, wegen Alters von Arbeiten an den «Gmeindwerchen» entlassen zu werden; der Zinsertrag soll u. a. für das Schulgeld armer Kinder verwendet werden).
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«Grundzinsbuch» 1792 für die Gemeinde Ober- und Unterherten (betr. Zinstragerei für den dem Kloster Ittingen schuldigen Erblehenzins).
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«Gmein-Büchli» 1774 von Herten mit Verlegung des Brauches (Steuer der Landvogtei Kyburg) auf die einzelnen Bürger sowie mit Angaben zum «Mausergeld», inkl. Übersicht über die zehntenfreien Flächen zu Herten und Gemeindebeschluss 1776 betr. Verbot von «Weisbau» (Anbau von Weizen?).
Ehemalige Schulgenossenschaft Herten
Verzeichnisse 1790er Jahre der Schulkinder von Herten (Schulbesuch, Schullohn für den Lehrer von Ellikon).
Ehemalige Zivilgemeinde Feldi
1 Aktenstück 1748 betr. Gant und Verlosung des Oberholzes zu Feldi.